Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt

Volvo V70 3 (B)

Hier geht es zur Info:

https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck

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Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.

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Zitat:

@Matts.S schrieb am 3. Dezember 2020 um 17:03:28 Uhr:



Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 3. Dezember 2020 um 16:57:54 Uhr:


begründet wird das Vorgehen weil mit dem KBA abgestimmt.....klar kann das sicherheitstechnisch immer noch OK sein, aber da muss doch eine Kompensation erfolgen.....ich bin etwas fassungslos. Bald entnehmen sie mir den Turbo. Das Auto fährt ja auch so und verbraucht weniger Diesel 😁

Wenn es mit dem KBA abgestimmt ist, sehe ich darin kein Problem.

Es mag ja sein das aus Sicherheitsgründen alles tutti ist. Hier wird aber ein Feature ohne Kompensation entfernt. Etwas das man bezahlt hat. Darum geht es ja. Das KBA prüft hier sicherlich nur ob die Lösung technisch ok ist, aber ob hier verbraucherechte verletzt werden, wurde anscheinend nicht berücksichtigt.

An einer Stelle hier im Thread wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme nicht verpflichtend ist.

Dann darf man auch NEIN sagen, ohne das ich etwas unterschreiben muss.

Oder habe ich das falsch verstanden.

Ungeachtet dessen ist der Hinweis auf ein brüchiges Drahtseil und der tatsächlichr Ausbau des Gurtstraffers schon eine arglistige Täuschung in meinen Augen.

Bislang bin ich noch nicht ein zweites Mal angeschrieben worden. In dem Fall möchte ich auf den Austausch mit einem Ersatzteil bestehen. Das ist ja offenbar verfügbar.

Sehr seltsam das ganze.

Zitat:

@Matts.S schrieb am 3. Dezember 2020 um 17:15:32 Uhr:


Fragt doch mal in den sozialen Netzwerken.

dein Kommentar wurde scheinbar gelöscht! Zumindest ist er für mich nicht sichtbar (?)

Soll ich nun lachen oder weinen? So eine Frechheit

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Zitat:

@Matts.S schrieb am 3. Dezember 2020 um 17:03:28 Uhr:


Wenn es mit dem KBA abgestimmt ist, sehe ich darin kein Problem.

Auf so ein gesundes Vertrauen an das System hat VW & KBA damals gebaut. Sich nicht ins Boxhorn jagen lassende Bürger haben beiden besseres gelehrt.

Zitat:

@thrusty schrieb am 3. Dezember 2020 um 18:03:00 Uhr:


An einer Stelle hier im Thread wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme nicht verpflichtend ist.

Dann darf man auch NEIN sagen, ohne das ich etwas unterschreiben muss.

Oder habe ich das falsch verstanden.

Ungeachtet dessen ist der Hinweis auf ein brüchiges Drahtseil und der tatsächlichr Ausbau des Gurtstraffers schon eine arglistige Täuschung in meinen Augen.

Bislang bin ich noch nicht ein zweites Mal angeschrieben worden. In dem Fall möchte ich auf den Austausch mit einem Ersatzteil bestehen. Das ist ja offenbar verfügbar.

Sehr seltsam das ganze.

"Die Durchführung der Aktion ist unerlässlich. Eine dahingehende Unterlassung führt schlimmstenfalls zu einem Verlust der Betriebserlaubnis."

Zitat aus der Mail von Volvo . Was mich echt stört ist der Umstand, dass ich den Karren mag und gerne fahre. Ein Verkauf wäre für mich (Dank günstigem Einkaufspreis im Prinzip kostenneutral) keine Option. Ich meine bei den anderen Herstellern sieht es nicht besser aus 😁 bisher war Volvo für mich eine ehrliche Marke, dass Image haben sie sich bei mit der Aktion ( so klein sie auch erscheinen mag) echt versaut. Aber leider mag ich das Fahrzeug wie gesagt zu sehr......

Zitat:

@brainworx schrieb am 3. Dezember 2020 um 19:20:49 Uhr:


Auf so ein gesundes Vertrauen an das System hat VW & KBA damals gebaut. Sich nicht ins Boxhorn jagen lassende Bürger haben beiden besseres gelehrt.

Also mich würde mal interessieren, wo die Reise bei einer Klage hingehen soll. Generell auf eine andere Massnahme bestehen, oder den Sinn anzweifeln? Das wird mit dem Rückruf des KBA schon mal abgeschmettert. Ein neues Gutachten? Geht kein Gericht und keine Rechtschutz mit. Schadenersatz? Da reden wir aber dann nicht über den Ersatzteilpreis, sondern über anteilige Neukalkulation mit Nutzung.....also über Beträge von vielleicht 100,-€? Oder wollt Ihr auf Rückabwicklung klagen, weil Ihr einen wesentlichen Mangel, bzw. Betrug seht? Klage dann gegen Volvo SE, oder das KBA, oder den Händler, der den Verkauf, oder die Wartung gemacht hat? Wird dann wohl der Händler werden..😉
Ich sehe da keine Verhältnismässigkeit und das Aufwand-Nutzenverhältnis passt nicht. Und der Vergleich mit VW hinkt gewaltig...da wurden die Fahrzeuge schon mit Mangel ausgeliefert. Man kann sich über die Massnahmen wundern und auch ärgern und dann auch die nächste Kaufentscheidung gründlich überdenken, aber Alles Andere ist ein bisschen ü. 😉
KUM

"da wurden die Fahrzeuge schon mit Mangel ausgeliefert" Hier doch auch 🙂

Auf den letzten Seiten wird ständig behauptet, dass der Gurtstraffer ausgebaut wurde.
Wenn ich die Seiten davor richtig verstanden habe, stimmt das so einfach NICHT!
Ja, der untere Teil wird entfernt/soll entfernt werden, aber nicht der ganze Gurtstraffer.
Das entwickelte sich immer mehr zu einer "internettypisch" Empörungswelle.

Und nur zur Sicherheit nochmal: Ich möchte weder die Maßnahme, noch die Kommunikation von Volvo oder gar Volvo selbst verteidigen.
Aber mit falschen/fragwürdigen Übertreibungen, schadet man nur der eigenen Glaubwüdigkeit.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 4. Dezember 2020 um 08:28:15 Uhr:


"da wurden die Fahrzeuge schon mit Mangel ausgeliefert" Hier doch auch 🙂

Nein. Fahrzeug wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand ausgeliefert. Der Mangel trat erst nach intensiver Nutzung nach ca. 10 Jahren bei den betroffenen Fahrzeugen auf. Der Rückruf ist also eine Vorsichtsmaßnahme, die auch Fahrzeuge erhalten, bei denen auch jetzt noch kein Mangel feststellbar ist.

Und einen Dank an mg-extra....ich wollte es nicht wieder wiederholen, weil Einige es nicht verstehen wollen. Die Gurtstrafferfunktion bleibt erhalten, nur die Unterstützung von unten entfällt. Auch das ist doof, aber in den Auswirkungen wohl kaum so schlimm, wie ein Totalentfall. 😉
KUM.

Ich bin persönlich gar nicht soweit wech von Deinen Ausführungen @KUMXC . Und ja, der Gurt wird auch nach Umbau funktionieren und ein Straffer gibt es immer noch, davon bin ich überzeugt. Jedoch hat mir mein 'Selbstversuch' gezeigt, dass weder das ausführende Autohaus (größerer Player) noch die Firma Volvo DE Interesse an einer transparenten Umsetzung der Arbeiten hat, weder vorab noch nachher - und das macht mir persönlich sorgen. Schau Dir mal die beiden vorigen Rükrufaktionen an. Wer so 'einsilbig auftritt', der spielt nach meinen Erfahrungen nicht mit offenen Karten. Meine Anspielung auf den Abgasskandal war daher nicht primär in Richtung Klage gedacht, sondern sollte eher zum Nachdenken anregen.

Genauso ist es! Mir stört das nicht besonders, dass sie mir das Teil (-was lediglich in einem gewissen Prozent die Funktion unterstützt!) ausgebaut haben! Mich stört es, dass man das wortlos und ohne irgendein Kommentar gemacht hat! In dem Moment, wo ich das Fahrzeug erworben habe, habe ich für dieses Teil auch bezahlt! Es wäre zumindest angebracht, von dem Autohersteller, den Servicemitarbeiter in die Pflicht zu setzen, den Kunden darüber ausführlich(sic.) zu informieren, was da gerade an seinem Kfz geändert worden ist und ausgebaut wurde, was immerhin sein Eigentum war!
Das ist auch alles...

Übrigens, die Diskussion „schaukelt“ sich (-meine Meinung nach...) so ziemlich hoch hier...
Ich glaube es immer noch nicht, dass irgend einer von den „Geschädigten“, irgendwann und irgendwas hier erreicht...Aber was soll’s..., vielleicht liege ich hier falsch? Wer weiß das schon?

😉

Tja...wenn es großteils an der Kommunikation liegt, dann liegt der schwarze Peter aber wieder bei den ausführenden Werkstätten. Denen wurde von Volvo ja ein Argumentationsleitfaden für die Kunden zur Verfügung gestellt und der ist für jeden Serviceberater und Monteur bei dieser Aktion einsehbar.
Wenn die dann aber den Weg des geringsten Widerstands gehen und sämtliche Diskussionen vermeiden wollen, dann finden sie den Fakt an sich, was funktionierendes ausbauen zu müssen, vielleicht auch zu blöd.....oder akzeptieren den Kunden einfach nicht als das, was er ist....der der ihnen Arbeit gibt.
Wie schon gesagt...bei mir war das anders...alle Infos kamen auf den Tisch, auch mit der Ansage, das man es selbst für etwas seltsam hält. 😉
KUM

Nun ja, so ähnlich hast Du ja auch schon auf Seite 10 dieses Threads argumentiert, direkt nach Durchführung. Und genau so habe ich es auch erlebt. Allerdings wurde mir die Doku erst nach der Arbeit gezeigt und ja, auch meine Werkstatt hat den tieferen Sinn nicht wirklich verstanden. Und jetzt frage ich Dich, wie soll erst ein Auto-Laie damit umgehen, wenn es noch nicht mal der ausgebildete Meister mit Hintergundwissen versteht? Da empfinde ich es schon als legitim, das zu hinterfragen.

Wir wollen das technisch doch mal hinterleuchten. Bei dem ausgebauten Teil handelt es sich um den Beckengurtstraffer.
Dieser hat nichts mit dem normalen Gurtstraffer zu tun, sondern ist eine Zusatzfunktion. Mit der Volvo damals extra Werbung gemacht hat!
Technisch ist es so, das durch die Gurtumlenkung an der Schnalle und bei Kameraden, die immer den Gurt schön schlabberig um den Bauch ziehen, nicht immer gewährleistet wird, das der Weg des normale Gurtstraffer ausreicht, um den kompletten Gurt ordentlich straff zu ziehen.
Um das zu umgehen, kommt eben noch ein Gurtstraffer zum Einsatz. Somit kann im Fall der Fälle von beiden Seiten gezogen werden, der Beckengurt wird zusätzlich bzw. richtig gestrafft und ein Durchtauchen unter den Gurt vermieden.
So ungefähr grob für den Laien die Funktion.

Unabhängig von den Diskussionen über den Materialwert der ausgebauten Teile stimmt schon vom logischen Gesichtspunkt her die Aussage von Volvo nicht, daß die Funktion durch den Ausbau nicht gefährdet ist.
Bei Leuten wie mir, die eine ordentliche Sitzposition einnehmen, den Gurt nach dem Anlegen noch mal straff ziehen und im allgemeinen ohne dicken Klamotten fahren, mag das zutreffen.
Für den Rest aber nicht. Da könnten die paar Zentimeter, die der zusätzliche Gurtstraffer zieht, den Unterschied zwischen kein Problem und Matschbirne sein.
Man beachte hierzu, daß in Europa keine großen Airbags wie bei den Amis eingebaut werden bzw. wurden. Die kleineren Airbags funktionieren nur ordentlich mit Rückhaltesystem (entgegen zu den damaligen Amisystemen) und sind so genau und feinfühlig ins Sicherheitsystem integriert, das sich vermutlich bei Ausfall/Demontage eines dieser Systemteile eine andere Situation ergibt.
Die dürfte jetzt nicht so schlimm ausfallen, aber zumindest entspricht es nicht mehr den Vorgaben und Zusagen, die bei Einführung getroffen bzw. gemacht wurden.

Ich will das jetzt weder verteufeln noch schönreden. Wirtschaftlich verständlich und vermutlich ist der "Sicherheitsverlust" so gering, daß wir es gar nicht wahrnehmen werden.
Die Art und Weise der Umsetzung ist aber äußerst grenzwertig, auch die Erklärungsversuche der Zentrale sind lächerlich.

Ich war übrigens heute mal beim 🙂.
Wer also noch ein paar Gurtstraffer haben möchte: dort liegen welche im Neuzustand rum.
Übrigens muss jeder Kunde zumindest bei Abgabe des Autos eine Information bekommen haben. Ohne separaten unterschriebenen Auftrag für den RR gibt es von Volvo kein Geld für die Werkstatt.
Und die Werkstätten können auch nicht jeden Kunden stundenlange haarkleine Erklärungen darbieten.

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