Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt
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https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck
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Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.
608 Antworten
Wir können hier schimpfen wie die Rohrspatzen, das bringt uns aber keinen Schritt weiter. Ohne verlässliche Dokumentation wird sich damit kein Wissender beschäftigen und wir werden außer einem erhöhten Blutdruck auch nichts erreichen.
Fest steht sicherlich, dass die Aktion Seitens Volvo schlecht kommuniziert wurde. Auch das man auf Nachfrage an den Händler verwiesen wird, zeugt nicht von Professionalität.
Abweichend von der Ankündigung der Überprüfung, werden wohl alle Seilspanner ersatzlos entfernt, egal ob nun beschädigt oder nicht. Das würde so erst einmal für ein generelles Problem sprechen. Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass sich genau dieses Teil weiterhin ganz normal im Zubehör bestellen lässt.
Was klar für eine Low Budget Lösung spricht ist der Sachverhalt, dass die Kommunikation sehr einsilbig ist und der Hersteller sich nicht einmal die Mühe macht, dass vernünftig umzusetzen – Stichwort fehlende SRS-Softwareanpassung.
In der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts findet sich u.a. zur KBA-Referenznummer 010055 / Hersteller-Code der Rückrufaktion R10029 folgendes:
Beschreibung: Die Zugfestigkeit des Sicherheitsgurtes ist möglicherweise eingeschränkt. In der Folge besteht erhöhte Verletzungsgefahr bei Eintreten eines Unfalls.
Abhilfemaßnahme des Herstellers: -
Demnach wissen die gar nicht, wie das ganz konkret von Volvo umgesetzt wird. Ich habe zu mindestens gedanklich die Durchführung erst einmal auf Eis gelegt, bis ein wenig mehr Klarheit besteht. Aus erlebter Erinnerung weiß ich, dass bis die Zulassungsstelle bei mir vorstellig wird, viel Wasser den Rhein herunterfließt, nämlich so ca. 1.021.988.571.000 Badewannenfüllungen zu 140 Liter. :-)
Zitat:
@brainworx schrieb am 18. Nov. 2020 um 09:22:33 Uhr:
dass bis die Zulassungsstelle bei mir vorstellig wird, viel Wasser den Rhein herunterfließt, nämlich so ca. 1.021.988.571.000 Badewannenfüllungen zu 140 Liter. :-)
Am Pegel Ruhrort (1.470m3/s) sind das rund 112 Tage..... 😛 😁
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 18. November 2020 um 10:12:53 Uhr:
Am Pegel Ruhrort (1.470m3/s) sind das rund 112 Tage..... 😛 😁
2.300 qm = 2.300.000 Liter pro Sekunde (im Schnitt)
in 1 Std. = 8.280.000.000 Liter
an 1 Tag = 1,98E11 Liter
in 720 Tagen = 1,43E14 Liter oder (1.021.988.571.000) Badewannenfüllungen (zu 140 L.)
(hoffe, ich habe mich nicht verrechnet - sitze gerade im Auto :-) )
Nach 720 Tagen kam der Brief von der örtlichen Zulassungsstelle mit einer Frist von 14 Tagen. Die kann man dann geschickt auch noch verlängern. Danach erfolgt ein simpler Aushang in der Zulassungsstelle und damit bist Du auf der 'schwarzen' Liste.
Zitat:
@brainworx schrieb am 18. November 2020 um 10:53:07 Uhr:
Nach 720 Tagen kam der Brief von der örtlichen Zulassungsstelle mit einer Frist von 14 Tagen. Die kann man dann geschickt auch noch verlängern. Danach erfolgt ein simpler Aushang in der Zulassungsstelle und damit bist Du auf der 'schwarzen' Liste.
Wenn es mit der aktuellen Aktion auch solange läuft, besteht ja Aussicht, dass ich mich mit aussitzen bis ans Ende der Haltedauer meines V70 hinhangeln kann 😎
Mir ist klar, dass man nicht drum herum kommt und dass Volvo wahrscheinlich nichts besseres nachschieben wird. Aber für mich steht fest, dass ich es solange wie möglich rauszögern werde. Jede Woche, jeder Monat später bedeutet längeres Fahren auf dem aktuellen (wahrscheinlich höheren) Sicherheitsniveau.
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Zitat:
@volvohondasaab schrieb am 18. November 2020 um 12:50:26 Uhr:
Mir ist klar, dass man nicht drum herum kommt und dass Volvo wahrscheinlich nichts besseres nachschieben wird. Aber für mich steht fest, dass ich es solange wie möglich rauszögern werde. Jede Woche, jeder Monat später bedeutet längeres Fahren auf dem aktuellen (wahrscheinlich höheren) Sicherheitsniveau.
Solange der Seilspanner weiterhin ganz regulär bei Volvo geordert werden kann und keinerlei Schäden sichtbar sind, hätte ich erst mal keine Bedenken - auch wenn man selbst für den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist. Und bevor die Zulassungsstelle auf einen zukommt und mit der Betriebsuntersagung nach § 5 FZV droht, fahren vermutlich die Hälfte der VEA's gar nicht mehr :-) Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass in der Zwischenzeit unsägliche Gespräche mit dem Werkstattpersonal geführt werden müssen, wenn z.B. Inspektionen anstehen und so. Da kommen dann Klopse auf den Tisch, dass sich die Balken biegen. Bei einem dieser Termine wurde mir sogar anschließend die Herausgabe meines Wagens verweigert, solange ich die Rückrufarbeiten nicht durchführen lasse. Muss jeder selber wissen, ob ihm der Spaß die Sache/Nerven wert ist. Wie @KUMXC schon schrieb, ob das Ding nun da ist oder nicht, macht den Braten auch nicht fett.
Im Zuge des Rückrufs wird eine Modifizierung im Bereich des Gurtvorspanners durchgeführt, durch die Modifizierung tritt keine Fehlermeldung im Fahrzeug auf.
Durch die modifizierte Korrekturmaßnahmen werden weithin alle Genehmigungs- und Sicherheitsstandards erfüllt.
Das schreibt mein Händler. So kann man den Ausbau der Patrone also auch formulieren.
Ob ich das KBA mal anschreiben soll, ob die überhaupt wissen, was da vor sich geht?
Zitat:
@meepmeep schrieb am 18. November 2020 um 23:16:11 Uhr:
Ob ich das KBA mal anschreiben soll, ob die überhaupt wissen, was da vor sich geht?
Mach das doch mal
Einen Versuch ist es vielleicht wert. Aber irgendwie finde ich euer Vertrauen in das KBA bemerkenswert. Bislang ist es in meinen Augen eher nur als Erfüllungsgehilfe der Automobilindustrie aufgetreten. Fachliche Kompetenz zur Unterscheidung verschiedentlicher Rückhaltesysteme würde ich dort fürs erste nicht erwarten.
Aber wie gesagt - Versuch macht kluch
Nurmal zum KBA: Im Anhang ist das offizielle Dokument. Es steht überhaupt noch nicht fest, ob der Rückruf überhaupt vom KBA überwacht wird. Da steht nur "in Untersuchung". Also ich werde versuchen, die Sache auszusitzen....
Ok, ich war die Tage nun beim Freundlichen und habe u.a. an der R10029 teilgenommen - weil ich es einfach nicht glauben wollte! Die dazugehörende ArbA umfasst 10 Seiten und beinhaltet folgende Arbeiten:
- Ausbau der Seilspanner/Gurtstraffer
- Einbau Endanschlag incl. Befestigung des Gurtes
- Terminierung des Kabelsteckers
Anbei zwei Fotos (vorher, nachher). Auf den Stecker des nun nicht mehr benötigten Anschlusskabels wird eine Terminierung gesteckt und diese dann mit ein paar Schlägen üblichen Gewebebands gegen Abfallen gesichert. Kabelbinder dran, Deckel drauf und gut. Software-Update gibt es nicht. War vermutlich Volvo zu teuer, dieses SRS-Feature auszucodieren.
das heißt du hast diese "Downgrade" nun einfach über dich ergehen lassen und so hingenommen?
Zitat:
@Rock-n-Roli schrieb am 20. November 2020 um 13:23:46 Uhr:
das heißt du hast diese "Downgrade" nun einfach über dich ergehen lassen und so hingenommen?
Nun ja, was soll ich sagen - die Neugier hat gesiegt! Werde im nächsten Schritt mal bei den Damen und Herren in Köln nachfragen, wann denn mit der Erstattung zurechnen ist. Alternativ würde ich auch ein Neuteil nehmen.
Ich hoffe ich kann es umgehen.
Gurt sieht bei mir noch gut aus.
Ich schreibe nochmal VCG an mit der Bitte um konkrete Aussage. Wenn die Antwort da ist, kriegt das KBA von mir die Frage gestellt, ob die Außerbetriebsetzung der Gurtstraffer mit VCG abgestimmt und eine zulässige Methode ist. Und dann weiter an die Presse.
Volvo überschlägt sich ja gerade mit einer Sicherheitskampagne in den sozialen Netzwerken und rühmt sich mit ihrer 180km/h Drosselung als hätten sie damit das Rad neu erfunden.
Und wie sieht die Wirklichkeit aus? Downgrade des Sicherheitsgurtes und Entfernung eines 500€-Teil.