Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt
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https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck
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Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.
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Eigentlich sollte man eine Entschädigungszahlung für diese Frechheit erhalten.
Ist das verbraucherrechtlich so eigentlich legitim?
Was kommt als nächstes? Deaktivierung/Ausbau des Abstandtempomats, weil der irgendeinen Fehler hat und somit einen Unfall auslösen kann?
Im Prinzip ist es nix anderes, als einen fehlerhaften Airbag einfach zu demontieren und einen Widerstand auf den Airbagstecker zu stecken, damit keine Fehlermeldung aufploppt.
Den fehlerhaften Airbag zu ersetzen, wäre zu teuer (siehe auch hier 500€ vs. 20€).
Gefühlt gehts hier überhaupt nicht um "das Seil der Gurtpeitsche", welches ausnahmslos bei allen, die nachgesehen haben, in einwandfreiem Zustand war.
Mit diesem Wissen dürfte eigentlich kein Fahrzeug was diesen Rückruf gemacht hat, durch die nächste HU kommen.
Na, langsam muss hier aber mal etwas die Luft raus, oder? 😉
Natürlich kann man die Art und Weise dies Rückrufs durchaus für seltsam halten und das vielen Kunden das Ganze nicht kommuniziert wird, ist zumindest unanständig. Bei mir war das ja nun nicht so, man hat es mir deutlich gesagt und erklärt. Jetzt sollte man aber davon ausgehen, das dieses Vorgehen zumindest mit dem KBA auch abgestimmt worden ist und eine Freigabe erteilt wurde. Damit wäre das Ganze auch zugelassen und kann nicht zu Problemen führen.
Es ist jetzt auch nicht so, das es keinen Gurtstraffer mehr gibt...der ist wohl für den Zug von oben noch vorhanden, nur die Unterstützung von unten fehlt, aber dieses "Privileg" hatte bislang der Beifahrer auch nie.
Na klar, hat man damit die Sicherheit des Fahrers zumindest vermindert, aber zumindest im Volvo-Dokument steht dann auch, das das nach Tests vertretbar ist. Wenn Fahrzeuge in den USA das Teil nie hatten, wäre das ja auch ne Ansage, da die Zulassungsbehörden dort nun nicht wirklich weniger streng sind.
Klar versucht man das Alles still und leise durchlaufen zu lassen und nachfragen werde ich da auch noch einmal bei VCG und meinen Unmut über dieses Vorgehen deutlich machen, aber eine Katastrophenmeldung sehe ich hier nun nicht.😉
KUM
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Zitat:
@KUMXC schrieb am 17. November 2020 um 15:16:10 Uhr:
Na, langsam muss hier aber mal etwas die Luft raus, oder? 😉
Natürlich kann man die Art und Weise dies Rückrufs durchaus für seltsam halten und das vielen Kunden das Ganze nicht kommuniziert wird, ist zumindest unanständig. Bei mir war das ja nun nicht so, man hat es mir deutlich gesagt und erklärt. Jetzt sollte man aber davon ausgehen, das dieses Vorgehen zumindest mit dem KBA auch abgestimmt worden ist und eine Freigabe erteilt wurde. Damit wäre das Ganze auch zugelassen und kann nicht zu Problemen führen.
Es ist jetzt auch nicht so, das es keinen Gurtstraffer mehr gibt...der ist wohl für den Zug von oben noch vorhanden, nur die Unterstützung von unten fehlt, aber dieses "Privileg" hatte bislang der Beifahrer auch nie.
Na klar, hat man damit die Sicherheit des Fahrers zumindest vermindert, aber zumindest im Volvo-Dokument steht dann auch, das das nach Tests vertretbar ist. Wenn Fahrzeuge in den USA das Teil nie hatten, wäre das ja auch ne Ansage, da die Zulassungsbehörden dort nun nicht wirklich weniger streng sind.Klar versucht man das Alles still und leise durchlaufen zu lassen und nachfragen werde ich da auch noch einmal bei VCG und meinen Unmut über dieses Vorgehen deutlich machen, aber eine Katastrophenmeldung sehe ich hier nun nicht.😉
KUM
Als Katastrophe sehe ich das auch nicht an.
Jedoch ist mir ein Teil, welches ich bezahlt habe im Wert einer Inspektion klammheimlich weggenommen worden. Dass dieses auch, wenn auch nur wenig, die Sicherheit mindert, verursacht ein kleines Geschmäckle...
Hab bei meinem XC60 nun nachgesehen.
Das „Kanonenrohr“ ist sowohl fahrer- als auch beifahrerseitig verbaut.
Für mich steht fest, dass ich beim anstehenden Inspektionstermin am Donnerstag die Durchführung der Maßnahme ablehne. Bin gespannt, was sie sagen.
Eine dahingehende Unterlassung führt schlimmstenfalls zu einem Verlust der Betriebserlaubnis. - Aus der Mail von VCG
Zitat:
@volvohondasaab schrieb am 17. November 2020 um 17:43:45 Uhr:
Für mich steht fest, dass ich beim anstehenden Inspektionstermin am Donnerstag die Durchführung der Maßnahme ablehne. Bin gespannt, was sie sagen.
Da der 🙂 dann keine Rückmeldung zum BKA schicken kann, werden die dich noch ein paar Male freundlich dazu auffordern, den Rückruf durchführen zu lassen.
Wenn du das nicht machst, wird dein Wagen irgendwan zur Stilllegung ausgeschrieben.
Ja das mit der potentiellen Stilllegung ist mir bewusst. Ich will es einfach nur rauszögern. In der Hoffnung dass Volvo sich noch eine andere Lösung einfallen lässt.
Zitat:
@volvohondasaab schrieb am 17. November 2020 um 19:38:46 Uhr:
Ja das mit der potentiellen Stilllegung ist mir bewusst. Ich will es einfach nur rauszögern. In der Hoffnung dass Volvo sich noch eine andere Lösung einfallen lässt.
Warum sollten sie? Die haben die billigste Lösung für die alten Karren gefunden. Die ist genehmigt, der Aufwand ist gering und gut. Warum mehr Geld ausgeben für Besseres?
Wir sind hier nicht bei wünsch Dir was....hier heißt es "so isses!"
KUM
Zitat:
@KUMXC schrieb am 17. November 2020 um 20:54:15 Uhr:
Zitat:
@volvohondasaab schrieb am 17. November 2020 um 19:38:46 Uhr:
Ja das mit der potentiellen Stilllegung ist mir bewusst. Ich will es einfach nur rauszögern. In der Hoffnung dass Volvo sich noch eine andere Lösung einfallen lässt.Warum sollten sie? Die haben die billigste Lösung für die alten Karren gefunden. Die ist genehmigt, der Aufwand ist gering und gut. Warum mehr Geld ausgeben für Besseres?
Wir sind hier nicht bei wünsch Dir was....hier heißt es "so isses!"
KUM
Trotzdem sind Teile aus dem Fahrzeug ausgebaut worden, welche bezahlt wurden... Dafür möchte ich angemessen entschädigt werden.
Wenn ich ein Reserverad im Auto habe und bei der nächsten Inspektion wird es durch Volvo entfernt, weil nicht mehr notwendig und durch ein Pannenspray ersetzt, so ist und bleibt es mein Eigentum...
Zitat:
@Dolly112 schrieb am 17. Nov. 2020 um 21:34:15 Uhr:
Trotzdem sind Teile aus dem Fahrzeug ausgebaut worden, welche bezahlt wurden... Dafür möchte ich angemessen entschädigt werden.
Ich finde das auch nicht in Ordnung.
Wäre man zuvor mal zum 🙂 gefahren und hätte darum gebeten, dass der Gurtstraffer mit einem Widerstand überbrückt wird, weil dieser defekt ist .... was hätte der wohl gesagt?
Kein Problem, machen wir ?????
Vermutlich nicht.
Bei mir leuchtet die Airbag-Lampe zusammen mit einer permanenten Fehlermeldung.
Das Ausschalten der Lampe kostet Geld.
Ist ja sicherheitsrelevant. Ok. AKZEPTIERT.
Aber nun wird ein ermeintliches Sicherheitsgerät einfach lahm gelegt?
Das ist schon frech.
Mit der Sicherheit wurde geworben und dafür auch gut kassiert.
Jetzt ist es Nichts mehr wert?
Traurig.
Leider kommt man nicht drumherum.
In meinem Schreiben von Volvo für meinen xc70 stand, dass wenn das Seil in Ordnung aussieht, ich mir keine Sorgen machen muss.
Jetzt klingt das mit dem Seil nur vorgeschoben.
Irgendwie enttäuschend. Vielleicht bin ich aber auch ein bisschen zu sehr Prinzipienmensch. Es gibt immer schlimmeres, nur leider hätte ich das von Volvo nicht erwartet.
Eigentlich sollte der XC60 im Januar 2021 zur jährlichen Inspektion. Aber wenn ich das hier alles lese wird mir schlecht. Da bis Januar "dank" Corona keine 5000 km gefahren wurden, werde ich die Inspektion aufschieben und erst einmal abwarten. Es kann doch nicht angehen, dass hier bezahlte und beworbene Teile entfernt werden.