Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Immer noch zu viel bla bla, ich schlage vor das jene die höchstes vertrauen an das Softwareupdate haben, sollten es bitte vorzeitig aufspielen lassen und dann berichten.
Damit wäre allen weitergeholfen. Und noch was, nicht Mercedes ist Schuld sondern die Regierung, welche Vorschriften durchsetzten möchte welche zum Zeitpunkt der Typengenehmigung nicht gegolten haben. Ich jedenfalls habe mein Fahrzeug in dem Zustand gekauft wie er damals angeboten wurde und habe dazu noch einiges an Geld bezahlt.
Daher werde ich ein Softwareupdate verweigern und das Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland anmelden.
Das ist auch Quatsch! Vorschriften, die noch nicht gegolten haben, können rückwirkend nicht umgesetzt werden! (Rückwirkungsverbot!) die Auslegung dazu wird unterschiedlich gewesen sein! Der Staat hat seine Meinung durchgesetzt, sonst hätte MB das ja nicht umgesetzt!
@Brumm19
„ nicht Mercedes ist Schuld “? Haha.
Hast wohl nicht mitgekriegt, das die Wirtschaft die Politik korrumpiert. Oder dass die Vertreter der Wirtschaft in Ministerien sitzen und fleißig Gesetze schreiben.
Zitat:
[.....und das Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland anmelden.
gib mir mal nen Tipp; wo und wie geht das denn?!?
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Zitat:
@Brumm19 schrieb am 1. Februar 2020 um 14:07:12 Uhr:
Und noch was, nicht Mercedes ist Schuld sondern die Regierung, welche Vorschriften durchsetzten möchte welche zum Zeitpunkt der Typengenehmigung nicht gegolten haben.
Genau das ist eben nicht so klar wie Du es schreibst und gerne hättest. Wenn das von Mercedes programmierte Thermogenster rechtmäßig ist, dann ist es so. Dann gewinnt Mercedes die Klage gegen den Rückruf und das auferlegte update.
Wenn das Thermofenster hingegen als unzulässig eingestuft wird dann hat Mercedes die Bedingungen für die Typzulassung genau nicht eingehalten, schwupps sind wir wieder beim notwendigen update.
Zitat:
Ich jedenfalls habe mein Fahrzeug in dem Zustand gekauft wie er damals angeboten wurde und habe dazu noch einiges an Geld bezahlt.
Und, was sagt das aus? Nichts, frag mal die VW Fahrer, die haben ihr Fahrzeug auch so gekauft wie es angeboten wirde - dann kam update oder Stillegung.
Gruß
Hagelschaden
@ hagelschaden: dir ist scheinbar der Unterschied zwischen VW manipulieren Software und dem rechtmäßig von Mercedes auszunutzen thermofenster. Mir sind die VW Fahrer egal denn ich fahre Mercedes. Umgekehrt wird es genauso sein.
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 1. Februar 2020 um 15:09:51 Uhr:
Das ist auch Quatsch! Vorschriften, die noch nicht gegolten haben, können rückwirkend nicht umgesetzt werden! (Rückwirkungsverbot!) die Auslegung dazu wird unterschiedlich gewesen sein! Der Staat hat seine Meinung durchgesetzt, sonst hätte MB das ja nicht umgesetzt!
Eben das ist der Rechtsstreit...
Die Politik bestraft nicht die Hersteller sondern den endverbraucher.
Ich bin gespannt wie weit man mit einer Klage an die Daimler AG kommen kann. Ich fahre einen 350 BT aus 4/2015 und bin auch vom Rückruf betroffen, ich werde aber solange wie ich noch kann mich gegen dieses Update wehren.
Zitat:
@wo_dzi schrieb am 1. Februar 2020 um 15:53:40 Uhr:
@Brumm19
„ nicht Mercedes ist Schuld “? Haha.
Hast wohl nicht mitgekriegt, das die Wirtschaft die Politik korrumpiert. Oder dass die Vertreter der Wirtschaft in Ministerien sitzen und fleißig Gesetze schreiben.
Sorry ich vergaß Typengenehmigung werden von den Herstellern selbst erteilt....
Ach zudem vergaß ich auch das im der Politik nur Ingenieure, Kfz- Meister und Kfz Techniker sitzen...
Ja bestes Beispiel ist der Verkehrsminister...
Schüttel den Kopf...
Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Ob das von Mercedes programmierte Thermofenster rechtmäßig ist oder nicht rechtmäßig ist, das ist genau der Streitpunkt. Nach aktuellem Stand wird es als nicht rechtmäßig eingestuft, darum auch das Zwangsupdate.
Gruß
Hagelschaden
Du verstehst scheinbar nicht, genau das sagte ich bereits... Rechtsstreit ist aber noch nicht beendet
Zitat:
@Brumm19 schrieb am 1. Februar 2020 um 16:54:17 Uhr:
Du verstehst scheinbar nicht, genau das sagte ich bereits... Rechtsstreit ist aber noch nicht beendet
Stimmt, dein Beitrag kam während ich noch schrieb. Dann verstehe ich umso wengier, dass Du so stramm behauptest, dass Mercedes nicht schuld sei. Das wird sich erst noch rausstellen....
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 1. Februar 2020 um 16:53:14 Uhr:
....Ob das von Mercedes programmierte Thermofenster rechtmäßig ist oder nicht rechtmäßig ist, das ist genau der Streitpunkt. ....
Aber müsste dann nicht nach meinem Rechtsverständnis "Stillstand der Rechtspflege" solange herrschen, bis der Rechtsstreit endgültig entschieden ist (und somit die Update-Verpflichtung zum jetzigen Zeitpunkt unrechtmäßig sein)?!?
Zitat:
@cruiser-Dirk schrieb am 1. Februar 2020 um 17:08:46 Uhr:
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 1. Februar 2020 um 16:53:14 Uhr:
....Ob das von Mercedes programmierte Thermofenster rechtmäßig ist oder nicht rechtmäßig ist, das ist genau der Streitpunkt. ....Aber müsste dann nicht nach meinem Rechtsverständnis "Stillstand der Rechtspflege" solange herrschen, bis der Rechtsstreit endgültig entschieden ist (und somit die Update-Verpflichtung zum jetzigen Zeitpunkt unrechtmäßig sein)?!?
Sehe ich genauso! In unserem Rechtssystem gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Solange kein Gericht ein abschließendes Urteil gesprochen hat, dürften eigentlich noch keine Zwangsmaßnahmen resp. Zwangsupdates verfügt werden.
Nicht alle Klagen haben aufschiebende Wirkung! Ich denke jedoch, dass hier schon MB etwas verkehrt gemacht hat, sonst gäbe es das verpflichtende Update nicht! Aber ich vermute nur, kenne weder die genaue Klage noch das Update genau genug, um zu sagen, ob das eine mit dem anderen zu tun hat! 🙁