Rückruf Diesel-Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:


Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁

Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.

Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 10:58:44 Uhr:



Zitat:

@mjbralitz schrieb am 28. Januar 2020 um 10:48:48 Uhr:


Was spricht dann dagegen den 100€ Gutschein mitzunehmen?

Ein Vergleich über einen 4-Stelligen Betrag?
Was willst mit den 100,- anfangen? Dafür wird das Auto einmal in die Werkstatt gefahren und wieder raus und dann ist das Geld schon weg.
Ich würde dann mal mindestens ein paar AGR-Ventile und eine neue Ansaugbrücke nebst Austausch und Ventilreinigung mit Nusschalengranulat als Streitwert ansehen. Ich hab mir ja extra einen Euro6 mit SCR gekauft in der Annahme daß da einfach die Adblue-Dosierung erhöht wird und gut. Aber wenn schon die AGR im Schreiben erwähnt ist, weigere ich mich da (da hätte ich für weniger Geld einen Euro5 kaufen können und das dort freiwillige Update ablehnen).

Gruß Metalhead

Genauso und nicht anders!
Mercedes müsste undabhängig von den gefahrenen Km und von der Dauer nach dem Update für Schäden aufkommen die aufgrund des Updates entstanden sind...und nicht wie es in dem Schreiben heisst bis 24 Monaten und 250tkm ...da sieht man mal wie viel Vertrauen in die eigenen Fahrzeuge und in das Update da ist....

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 28. Januar 2020 um 10:48:48 Uhr:


Nun ja, das Schreiben KBA ist ja dann zu erwarten! Was spricht dann dagegen den 100€ Gutschein mitzunehmen? Ich möchte mein Auto nicht zurück geben! Also wäre eine Klage gegen MB ziemlich sinnfrei! Update muss ich also irgendwann machen, warum nicht jetzt?

Ganz einfach im Moment hast du nichts in der Hand das schreiben sagt nicht aus warum genau das Update gemacht werden muss oder? Solltest du nun den klageweg gehen wollen kannst du nichts beweisen da das KBA erstmal nicht Aussagt das eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden ist.
Daher evtl. Auch der aufgebaute Zeitdruck im nächsten Schreiben wird das KBA wohl deutlicher werden und mit der Aussage hätte man dann etwas in der Hand.

OMG !!! Geht´s noch naiver ???

Zitat: "Solltest du nun den klageweg gehen wollen kannst du nichts beweisen da das KBA erstmal nicht Aussagt das eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden ist."

Das KBA wird schreiben, dass die Schadstoffwerte des Fahrzeuges nicht seiner Schadstoffeinstufung entsprechen, und dass deshalb zwingend ein Software Update aufgespielt werden muss. Das ganze mit der entsprechenden Verordnung und den relevanten rechtlichen Grundlagen garniert.
Nochmals: Klage ist nur auf Basis des rechtsrelevanten KBA Schreiben möglich. Eine Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, ==> Zwangsstillegung !! Gesamtverfahrensdauer ca. 2 Jahre, solange steht die Mogelpackung dann ohne Schilder in der Garage. Na denn Prost !

Morgen werde ich einen geupdateten 350 CDI bluetec 4motion fahren und mit dessen tief in der Thematik steckenden Fahrer ein paar Worte reden. Schau´n mer mal.....

Grüße, Martin

Zitat:

@Erdoel schrieb am 28. Januar 2020 um 15:15:51 Uhr:


OMG !!! Geht´s noch naiver ???

Zitat: "Solltest du nun den klageweg gehen wollen kannst du nichts beweisen da das KBA erstmal nicht Aussagt das eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden ist."

Das KBA wird schreiben, dass die Schadstoffwerte des Fahrzeuges nicht seiner Schadstoffeinstufung entsprechen, und dass deshalb zwingend ein Software Update aufgespielt werden muss. Das ganze mit der entsprechenden Verordnung und den relevanten rechtlichen Grundlagen garniert.
Nochmals: Klage ist nur auf Basis des rechtsrelevanten KBA Schreiben möglich. Eine Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, ==> Zwangsstillegung !! Gesamtverfahrensdauer ca. 2 Jahre, solange steht die Mogelpackung dann ohne Schilder in der Garage. Na denn Prost !

Morgen werde ich einen geupdateten 350 CDI bluetec 4motion fahren und mit dessen tief in der Thematik steckenden Fahrer ein paar Worte reden. Schau´n mer mal.....

Grüße, Martin

Ja aber warum verlangt den das kba eine Änderung???? Nur auf der Grundlage das es irgendwas rechtswidrige ist, sonst kann es keine Änderung verlangen. Ich gebe dir recht das es schwierig sein wird aber je mehr klagen werden desto mehr hat man changsen was zu erreichen

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Zitat:

@Erdoel schrieb am 28. Januar 2020 um 15:15:51 Uhr:


Eine Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, ==> Zwangsstillegung !! Gesamtverfahrensdauer ca. 2 Jahre, solange steht die Mogelpackung dann ohne Schilder in der Garage. Na denn Prost !

Zitat:

DB-Anwälte.de
Interessant ist dabei der Fall eines Euskirchener VW-Fahrers. Dieser hatte gegen die Zwangsstilllegung im Abgasskandal geklagt, mit der Folge, dass das Verkehrsamt die Stelllegung aufhob. Dies wurde damit begründet, dass der Fahrer sich mit VW noch in einem Rechtsstreit befände. Eine Nachrüstung könne ihm aufgrund möglicher Gutachten zum Fahrzeugzustand momentan nicht zugemutet werden.

So in etwa stelle ich mir das auch vor.
Ansonsten lässt du halt das Update machen (Klagen kannst ja trotzdem noch).

Gruß Metalhead

Zitat:

@faruk1978 schrieb am 28. Januar 2020 um 16:11:04 Uhr:


Ja aber warum verlangt den das kba eine Änderung???? Nur auf der Grundlage das es irgendwas rechtswidrige ist, sonst kann es keine Änderung verlangen.

So würde ich das auch sehen.

Dem Schreiben von Mercedes werde ich aber definitiv nicht nachkommen und bis was vom KBA kommen sollte vergeht sicher noch ein Jahr (wer weiß was bis dahin ist).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 16:55:42 Uhr:



Zitat:

@faruk1978 schrieb am 28. Januar 2020 um 16:11:04 Uhr:


Ja aber warum verlangt den das kba eine Änderung???? Nur auf der Grundlage das es irgendwas rechtswidrige ist, sonst kann es keine Änderung verlangen.

So würde ich das auch sehen.
Dem Schreiben von Mercedes werde ich aber definitiv nicht nachkommen und bis was vom KBA kommen sollte vergeht sicher noch ein Jahr (wer weiß was bis dahin ist).

Gruß Metalhead

Ja ganz genau. So werde ich das auch machen

Meiner Meinung nach wurden auch die VW Fahrer durch VW angeschrieben, ich glaube so ist das immer!? Ich habe gar keine Chance, ich muss das Update machen lassen! Ich muss! Oder klagen! Will ich gar nicht, worauf auch? Auf Rücknahme, will ich nicht! Alles andere kann ich erst nach dem Update feststellen (Mehrverbrauch, Fahrverhalten, ...) Also Folgeschäden können erst nach dem Update (wie gesagt: verpflichtend!) auftreten! Also: ich kann warten und irgendwann verpflichtet werden oder mein Auto lange in der Garage stehen haben (weswegen eigentlich??? Will ja nicht zurück geben!) oder ich mache es gleich, mit demselben Folgen und nehme noch 100€ als Geschenk, die ich sonst nicht habe! VW ist bei Folgeschäden nach Update bisher nachweinen Erfahrungen ganz kulant! Warum sollte es MB nicht sein?
Mal schauen, wenn ich zu komme! Falls es Probleme macht, werde ich die Häme schon abholen! 😉

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 28. Januar 2020 um 18:47:12 Uhr:


Meiner Meinung nach wurden auch die VW Fahrer durch VW angeschrieben, ich glaube so ist das immer!?

Klar und dann kommt der Meister der örtlichen MB-Niederlassung und legt dein Auto still.

Glaubst du noch an den Osterhasen?

Zitat:

Alles andere kann ich erst nach dem Update feststellen (Mehrverbrauch, Fahrverhalten, ...)

Nö, Ruß-NOx-Schere ist ein Fakt den man nicht mehr feststellen muß.

Zitat:

Also Folgeschäden können erst nach dem Update (wie gesagt: verpflichtend!) auftreten!

Eben und die wollen wir ja nicht. Schon gar nicht nach mehr als 2 Jahren. 😉

Zitat:

... oder ich mache es gleich, mit demselben Folgen und nehme noch 100€ als Geschenk, die ich sonst nicht habe!

Bis du von der MB-Werbeabteilung?

Wenn die Software illegal war (und nur dann kann ein Rückruf verplichtend sein) hole ich mir von denen mehr als die lausigen 100,-€

Aber das ist nur meine Meinung, jeder ist ja unterschiedlich stark empfänglich für kapitale Verarsche.

Gruß Metalhead

Warum ist eigentlich nicht der w212 e220 BT zurückgerufen worden?
Soweit ich das ganze ersehen kann befindet sich Mercedes doch noch im Rechtsstreit, warum also dann jetzt Updaten lassen?

@metalhead79
???
VW hat mE die Fahrzeughalter wegen der Updates angeschrieben! Bis jetzt werden die Rückrufe auch immer durch den Hersteller durchgeführt! Warum sollte das KBA die Kosten für die Anschreiben übernehmen? Stilllegen durch Werkstattmeister? Habe ich nicht mal ansatzweise behauptet! Das macht letztendlich die Zulassungsbehörde!

Ich bin schon gespannt, wie du mehr als 100€ von MB einklagen willst! Viel Erfolg! 😁
Um das Update herum kommen? Frag mal VW Fahrer, ob das geht? Ich will mein Auto fahren!
Ob Schäden auftreten oder nicht, ich habe nun mal keine Wahl! KBA hat gesagt: verpflichtend!
Wenn ich hier lese, mit welcher Selbstverständlichkeit die Leute überzeugt sind hohe Summen von MB bekommen zu können...
Bei VW konnten die Leute die Autos zurück geben! Aber hohe Summen als Entschädigung erhalten??? Habe ich noch nicht gehört!
PS: Wenn ich berechtigte Forderungen habe, kann ich die auch durchsetzen, wenn ich den 100€ Gutschein genommen habe!

Ich würde ein Teufel tun um mein Fahrzeug zur Schrott codieren zu lassen. Dafür habe ich jede Menge Asche hingeblättert. Entweder bekomme ich Schadenersatz oder es wird eine Rückwicklung eingeleitet. In diesem irren verstörten Land lasse ich mich nicht mehr ohne Wehr meine Lebensleistung zerstören.
@mjbralitz schrieb am 28. Januar 2020 um 21:15:16 Uhr:
@metalhead79
???
VW hat mE die Fahrzeughalter wegen der Updates angeschrieben! Bis jetzt werden die Rückrufe auch immer durch den Hersteller durchgeführt! Warum sollte das KBA die Kosten für die Anschreiben übernehmen? Stilllegen durch Werkstattmeister? Habe ich nicht mal ansatzweise behauptet! Das macht letztendlich die Zulassungsbehörde!

Ich bin schon gespannt, wie du mehr als 100€ von MB einklagen willst! Viel Erfolg! 😁
Um das Update herum kommen? Frag mal VW Fahrer, ob das geht? Ich will mein Auto fahren!
Ob Schäden auftreten oder nicht, ich habe nun mal keine Wahl! KBA hat gesagt: verpflichtend!
Wenn ich hier lese, mit welcher Selbstverständlichkeit die Leute überzeugt sind hohe Summen von MB bekommen zu können...
Bei VW konnten die Leute die Autos zurück geben! Aber hohe Summen als Entschädigung erhalten??? Habe ich noch nicht gehört!
PS: Wenn ich berechtigte Forderungen habe, kann ich die auch durchsetzen, wenn ich den 100€ Gutschein genommen habe!

Hallo

@serkan1

Zitat:

In diesem irren verstörten Land lasse ich mich nicht mehr ohne Wehr meine Lebensleistung zerstören.

Sehr gut und präzise formuliert. Ich wünschte, es gäbe viel mehr MB Betroffene, die diese Ansicht teilen und entsprechendes Rückgrat hätten, um gemeinschaftlich gegen die Machenschaften von Politik und MB öffentlich zu intervenieren. Leider ist es eine deutsche Tugend, in der Öffentlichkeit nicht negativ aufzufallen. Somit wird auch die größte Ungerechtigkeit stets schöngeredet/-gerechnet, um selbst unauffällig bleiben zu können. Und auf dieses typische Verhalten, setzen natürlich die Schadensverursacher.

Wenn alle Geschädigten ihren Benz, zeitgleich in Stuttgart oder Berlin, vor die Tür der Schadensverursacher stellen würden................

Gruß
wer_pa

Zitat:

@mj_wagner schrieb am 25. Januar 2020 um 19:05:31 Uhr:


Juhu, es ist so weit! (siehe Anlage).

Die Mercedes "Update-Garantiezusicherung" (bis 250tKM für 24 Monate) bezog sich soweit ich mich erinnere in den anderen Schreiben auf alle kausalen Schäden am Motor. Beim E350 BT / E300 BT (OM 642) ist hier nur noch von der Abgasrückführung die Rede?! Oder war das bei den anderen Schreiben auch schon darauf beschränkt?

Und zum Thema KBA/Rückruf:

Beim KBA (www.KBA.de) sind mit Veröffentlichungsdatum 07.01.2020 überwachte Rückrufaktionen bezüglich

„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“

für folgende Fahrzeuge hinterlegt (wobei nicht alle betroffen sein müssen):

Baureihe 212 und 218 mit NAG2 (BJ. 2014 - 2016), vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 6080
Baureihe 212 mit NAG3 (BJ. 2013 - 2014), vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 2325
Baureihe 212 und 218 (BJ. 2015-2018), vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 8277
Baureihe 207 mit NAG2 (BJ. 2012 - 2014), vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 1601
Baureihe 207 (BJ. 2014 - 2016), vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 1341

Wobei es schon seit 12.08.2019 auch ein Rückruf mit „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ für Dieselmotoren 2987ccm (OM 642), Euro 6 der E-KLASSE, GLE (2015 - 2018) gibt, vermutl. betr. Stückzahl Deutschland: 5294

Grüße
Toto

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 28. Januar 2020 um 21:15:16 Uhr:


Bis jetzt werden die Rückrufe auch immer durch den Hersteller durchgeführt! Warum sollte das KBA die Kosten für die Anschreiben übernehmen?

Klar macht das im ersten Schritt der Hersteller, der kann mir aber mit gar nix drohen, weil der keinerlei Handhabe hat mein Auto stillzulegen.

Zitat:

Das macht letztendlich die Zulassungsbehörde!

Richtig, das wird aber mit Sicherheit nicht durch irgendwelche Schreiben vom Fahrzeughersteller angekündigt (die hab ich nämlich komischerweise alle nicht bekommen).

Zitat:

Ich bin schon gespannt, wie du mehr als 100€ von MB einklagen willst! Viel Erfolg! 😁

Danke, bin da recht zuverlässig, bei Audi hat's ja auch funktioniert. 😉

Zitat:

Um das Update herum kommen? Frag mal VW Fahrer, ob das geht? Ich will mein Auto fahren!

Endgültig vielleicht nicht, aber wenn dann will ich dafür Reparaturrücklagen vom Hersteller haben.

Zitat:

Ob Schäden auftreten oder nicht, ich habe nun mal keine Wahl! KBA hat gesagt: verpflichtend!

MB hat gesagt KBA hat gesagt verpflichtend (Einspruch: Höhrensagen 😁).

Das sollen die mir selber sagen und ab da fange ich an nachdzudenken und die 100,- sind ja wohl ein schlechter Witz. Wie gesagt, was bekommst für 100,- bei Mercedes? Vermutlich nicht mal Fußmatten für die Karre.

Zitat:

Bei VW konnten die Leute die Autos zurück geben! Aber hohe Summen als Entschädigung erhalten??? Habe ich noch nicht gehört!

Wie viele Verfahren waren am BGH wegen VW anhängig und sind kurz vor Prozessbeginn abgesagt worden weil VW unter allen Umständen ein Grundsatzurteil vermeiden wollte? Meinst die Halter haben es sich einfach so anders überlegt? Gehört hast du davon nichts, weil Verschwiegenheitsvereinbarungen teil der außergerichtlichen Einigung sind. 😉

Selbst die Richter dort hat das genervt und die haben öffentlich klar gestellt daß es sich um Betrug handelt.

Hohe Summen erwarte ich mir natürlich nicht, aber mehr als 100,- ganz sicher.

Wie gesagt, hätte ich meinen Euro4 behalten hätte ich jetzt kein Problem und rückwirkend würde ich die Kiste nicht mehr kaufen.

Gruß Metalhead

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