Rückruf Diesel-Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:


Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁

Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.

Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...

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Zitat:

@ipthom schrieb am 20. November 2021 um 12:27:50 Uhr:



Zitat:

@Dr. Ayhan schrieb am 20. November 2021 um 11:57:29 Uhr:


Welche Prüfung meinst du? Abgasuntersuchung?
Laut Niederlassung hat Diagnose kein Tausch erfordert (sagte zu mindestens der Serviceberater).


Welche Prüfung? Habs mal fett gemacht…

Laut Stardiagnose, es hieß wenn es beim Update die Stardiagnose NOx Tausch empfehlen tut, dann wird die NOx erneuert ansonsten nicht

Zitat:

@Dr. Ayhan schrieb am 23. November 2021 um 17:21:36 Uhr:



Zitat:

@ipthom schrieb am 20. November 2021 um 12:27:50 Uhr:



Welche Prüfung? Habs mal fett gemacht…

Laut Stardiagnose, es hieß wenn es beim Update die Stardiagnose NOx Tausch empfehlen tut, dann wird die NOx erneuert ansonsten nicht

Ja, genau so.

Ja, genau so.

Kennst den Hintergrund dafür?

Kann ich nur vermuten. MB verspricht ja Gewährleistung im Falle von Schäden, die durch das Update entstehen. Vielleicht eine reine Risikoabschätzung? Geht der NOx-Sensor NACH dem Update defekt, sind die möglichen Folgeschäden wahrscheinlich deutlich teurer, als einen NOx-Sensor, der sich an der Grenze zur Haltbarkeit bewegt gleich zu tauschen. Das zeigt mir allerdings auch, dass sich MB der NOx-Sensor Problematik bewusst ist 😉

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Zitat:

@2704 schrieb am 8. November 2021 um 13:41:15 Uhr:



Zitat:

@wuerfel schrieb am 8. November 2021 um 13:15:45 Uhr:


Da hat er völlig Recht. Nur leider wird's manchmal trotzdem einfach gemacht, weil's Geld vom Daimler bringt.
Die Diagnose (Xentry) warnt aber vor dem Update sogar und fragt, ob das mit dem Kunden abgesprochen wurde.
Deshalb kommen ja viele zum Downgrade vorbei...

Ich meine gelesen zu haben, dass ein legales Downgrade bei MB nicht möglich sei.

Hat nix mit legal oder illegal zu tun. Der MB Service hat einfach keine technische Möglichkeit für ein Downgrade. Und nochmal: So lange das KBA nicht mit Stilllegung droht, darfst du mit deinem Eigentum (Auto) tun und lassen was du willst. Also auch ein ohne Zustimmung gemachtes Update rückgängig machen.

Bei mir gabs heute das erste Schreiben der örtlichen Zulassungsstelle mit Hinweis auf Mangelbeseitigung oder Stilllegung. Frist zur Äußerung läuft bis Mitte März.

und wie sieht der plan aus nach so einem schreiben mit drohung der stilllegung?

Zitat:

@Kemencecii schrieb am 13. Februar 2022 um 17:42:58 Uhr:


und wie sieht der plan aus nach so einem schreiben mit drohung der stilllegung?

.. Sicherung machen lassen, dann zu Zwangsupdate, dann Sicherung wieder einspielen, fertig.

Das Ganze ist ohne ein schlechter Witz, man sollte ja rechtlich gegen die vorgehen, die meine aus den Auspuffrohren sollte Atemluft mit Rosenduft kommen.

Zitat:

@digitalfahrer schrieb am 14. Februar 2022 um 09:00:55 Uhr:



Das Ganze ist ohne ein schlechter Witz, man sollte ja rechtlich gegen die vorgehen, die meine aus den Auspuffrohren sollte Atemluft mit Rosenduft kommen.

Man kann aber auch durchaus der Meinung sein, dass sich ein Autohersteller an die Gesetze halten sollte.
Die gestzlich festgelegten Emissionswerte waren Mercedes bekannt, daher sollten sie sich auch daran halten, genau wie VW.

Wenn das was MB gemacht hat, verboten gewesen wäre, hätten sie damals keine Typgenehmigung erhalten. Illegal ist, was die deutschen Gerichte heute machen, nämlich einen damals legalen Sachverhalt nachträglich als unzulässig zu bezeichnen. Weiterer Akt juristischer Willkür.

Zitat:

@2704 schrieb am 14. Februar 2022 um 12:40:31 Uhr:


Nicht vergleichbar, denn bei VW wurde die Einrichtung abgeschaltet, wohingegen bei MB eine Grauzone ausgenutzt wurde, was nach damaliger Rechtslage legal war. Wenn Gerichte das nachträglich anders beurteilen, ist das ein weiteres Armutszeugnis für die deutsche Justiz.

Nö, war keine Grauzone.
Das Gericht hat festgestellt, dass eine Abgasreinigung (die nur in Ausnahmefällen abgeschaltet werden darf), die in der überwiegenden Zeit nicht funktioniert, nicht den gesetzlichen Regeln entspricht.
Wenn die Ausnahme zur Regel wird, macht das Abgasreinigungssystem keinen Sinn.
Das was einem der gesunde Menschenverstand sagt, hat das Gericht auch so gesehen. Nur Mercedes hat in seiner PR-Kampagne immer von einer Grauzone gesprochen, was hier von vielen willig aufgeriffen wurde.
Das war damals wie heute illegal, nur Mercedes war da anderer Meinung.

Stimmt nicht ganz, bringt aber nichts das ganze hier nochmal durchzukauen.

Fakt ist typengenehmigung ist erfolgt und es darf nicht sein das im Nachgang der Kunde benachteiligt wird.

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 14. Februar 2022 um 12:58:45 Uhr:


Stimmt nicht ganz, bringt aber nichts das ganze hier nochmal durchzukauen.

Fakt ist typengenehmigung ist erfolgt und es darf nicht sein das im Nachgang der Kunde benachteiligt wird.

Naja, die EA189 Motoren von VW haben auch eine Typengenehmigung erhalten...

VW hat immer abgeschaltet, was logischerweise verboten war, wohingegen MB nur in manchen Temperaturbereichen und nur zum Motorschutz abgeschaltet hat, was damals nicht verboten und technisch sinnvoll war.

Das sieht das Gericht anders...
Wenn ich zum Motorschutz die Abgasnachbehandlung überwiegend abschalten muss, ist der Motor schlecht konstruiert.
MB hat seine Rechtsauffassung gehabt, die Kläger eine andere. Das Gericht hat für die Kläger entschieden, dementsprechend war das schon damals nicht legal. Alles andere widerspricht dem Rechtsprinzip.

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