Rückruf Aktion 21H7
https://www.kfz-rueckrufe.de/.../
Gerade entdeckt.
75 Antworten
Zitat:
@030Trucker030 schrieb am 22. August 2022 um 13:36:12 Uhr:
Hallo,ich möchte mich hier bei diesem Thema mal gleich mit einklinken.
Letztes ja im Sommer sind mir auf Grund dieses Siebes 2 Turbolader kaputt gegeangen.
Fahrzeug Ausdi S6 Bj. 2014
Schaden über 11.095,29 Euro die ich selber bezahlen mußte.
Heute nach 1 Jahr, Bekomme ich das Schreiben für die Rückrufaktion, in dem der mir
entstandene Schaden entstehen könnte.Meine Frage hier wäre, wie sieht denn eigentlich die Rechtslage zwecks Rückerstattung aus.
Ist aus meiner Sicht nicht nur eine Rückrufaktion für mich, sondern auch gleichzeitig ein
Geständnis das hier ein Produktfehler den Schaden verursachte.Würde gerne eure Meinungen dazu hören
Danke
Hast du ein Gutachten mit festgestellter Schadensursache? Hast du das nicht, sind die Chancen auf finanziellen Ausgleich eher gering einzuschätzen. Im Nachgang wird Audi da von sich aus nicht zugeben, dass das Sieb der Grund für deinen Schaden war und sich erkenntlich zeigen.
Verstehen kann ich deinen Gedankengang, doch Schuld muss bewiesen werden. Und in Deutschland ist das nur durch Gutachter in solchen Fällen möglich. Und selbst das muss einer Überprüfng standhalten, wenn das Gericht eine Überprüfung anordnen sollte.
Ein Gutachten dafür habe ich nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch keine mir bekannte Rückrufaktion diesbezüglich. Was mir zur Hand liegt ist die detaillierte Rechnung, die beiden defekten Turbolader und eine Anfrage bei meiner Rechtschutzversicherung die mir gute Chancen auf Erfolg zusagte.
Zitat:
@030Trucker030 schrieb am 22. August 2022 um 14:02:25 Uhr:
Ein Gutachten dafür habe ich nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch keine mir bekannte Rückrufaktion diesbezüglich. Was mir zur Hand liegt ist die detaillierte Rechnung, die beiden defekten Turbolader und eine Anfrage bei meiner Rechtschutzversicherung die mir gute Chancen auf Erfolg zusagte.
Die Rechtschutzversicherung (Hotline) ist im ersten Augenblick immer guter Hoffnung.
Ich hatte auch mal eine Angelegenheit mit einem Videowagen. Den Zettel den ich von den zwei "Abschnittsbevollmächtigten" bekommen hatte, mit den Daten zum Fabrikat sowie die Tatzeit, Tatvorwurf, usw. war mehr als Fehlerhaft.
Die Rechtschutz Hotline sah mich schon als Sieger aus dem Verfahren rausgehen. Dann habe ich einen Termin bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gemacht. Der hat Akteneinsicht genommen, wir haben uns das Video angeschaut und da das Kennzeichen sowie die Verkehrsschilder drauf waren, war der Zettel nur formal falsch, was allerdings keine Auswirkungen hat. Formale Fehler können berichtigt bzw. geheilt werden. Mein Fall soll nur zeigen, dass die Rechtschutz stets zu Beginn positive Aussagen trifft und später die Ernüchterung kommt.
Ich möchte nicht die Hoffnung zerstören, doch auf der Rechnung wird sicherlich nicht das besagte Sieb als Austauschteil stehen. Demnach könnte die Gegenseite behaupten, dass es nicht daran lag, da es sonst getauscht worden wäre. Wenn der oder die Mechaniker, der/die den Schaden repariert haben, aussagen, dass es definitiv an Mangelschmierung aufgrund des verdrecktem Siebes lag, dann wird es dünn für die Gegenseite und deine Chancen steigen. Du musst den Kausalen Zusammenhang zwischen dem Übeltäter und dem daraus resultierendem Problem/Schaden mit Beweisen dem Richter darlegen, dann kann er nicht anders als zu deinen Gunsten entscheiden. Kann die Gegenseite weitere Argumente für einen Turboladerschaden vorbringen, die halbwegs plausibel sind, dann hat der Richter schon Zweifel an deiner Argumentation und kenn nicht eindeutig festmachen. Im Zweifel geht es immer zugunsten des Angeklagten aus. Vielleicht käme noch ein Vergleich in Betracht, aber das wird ein Anwalt besser einschätzen können.
Ich kenne auch einen Turboschaden von einem VFL S8. Da hat es die Turbinenräder völlig zerlegt und die Fragmente lagen im nachgelagerten Ladeluftkühler. Dadurch ist der Motor ohne Totalschaden durch eingedrungene Fragmente davongekommen, doch die Turbos, die Leitungen zum Ladeluftkühler, Ladeluftkühler,...mussten getauscht werden. Der hatte allerdings Programm drauf und da würde die Gegenseite sich als erstes draufstürzen. Der Vorfall ereignete sich Anfang 2022, auch noch vor der Rückrufaktion und der Service wurde auch stets frühzeitig durchgeführt. Die Software war auch einige Jahre und locker 40-50tkm drauf, daher könnte man diese fast ausschließen, doch danach geht es ja leider nicht.
Solange die Rechtschutz für alles aufkommt, kann dir ja wenig passieren was die Verfahrenskosten angeht. Ich drücke die Daumen!!
Zitat:
@master_of_puppets schrieb am 22. August 2022 um 16:01:31 Uhr:
Ich kenne auch einen Turboschaden von einem VFL S8. Da hat es die Turbinenräder völlig zerlegt und die Fragmente lagen im nachgelagerten Ladeluftkühler. Dadurch ist der Motor ohne Totalschaden durch eingedrungene Fragmente davongekommen, doch die Turbos, die Leitungen zum Ladeluftkühler, Ladeluftkühler,...mussten getauscht werden. Der hatte allerdings Programm drauf und da würde die Gegenseite sich als erstes draufstürzen. Der Vorfall ereignete sich Anfang 2022, auch noch vor der Rückrufaktion und der Service wurde auch stets frühzeitig durchgeführt. Die Software war auch einige Jahre und locker 40-50tkm drauf, daher könnte man diese fast ausschließen, doch danach geht es ja leider nicht.Solange die Rechtschutz für alles aufkommt, kann dir ja wenig passieren was die Verfahrenskosten angeht. Ich drücke die Daumen!!
Ja, Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge. Und alles ein mühsames und u.U. langjähriges Verfahren mit zig Schriftwechseln und Anwaltsterminen. Was am Ende wirklich bei raus kommt, weißt Du erst mit einem rechtskräftigem Urteil oder einem angenommenen Vergleich.
Was hatte der Wagen damals gelaufen?
Ich würde zunächst mal bei Audi vorsprechen, wie es mit Kulanz aussieht.
Zu Deinem Beispiel, da ist die Vermutung doch eher, dass sich eine Leistungssteigerung gerade über die Kilometerleistung im Verschleiß bzw. mit einem Schaden bemerkbar macht (höhere Belastung).
Ähnliche Themen
Zitat:
Zu Deinem Beispiel, da ist die Vermutung doch eher, dass sich eine Leistungssteigerung gerade über die Kilometerleistung im Verschleiß bzw. mit einem Schaden bemerkbar macht.
Bei normaler Fahrweise und ab und an mal auf die Tube drücken stimmt diese Aussage. Doch das Auto kennt nur 1 (Bodenblech) oder 0 (Motor aus) und das ist auch so gemeint und kein Scherz. Ein Wunder das da nicht viel viel früher was passiert ist. Aber wer so fährt, der muss halt immer damit rechnen, dass es schnell teuer werden kann.
Dann hat er die "Quittung" bekommen. Ich fahre auch mit einer Leistungssteigerung, aber immer mit 102 Oktan und Motor schonend. Bei Fahrzeugen mit X Vorbesitzern hat man eventuell schon Vorlasten.
Das der Sieb der Übeltäter war wurde mir gleich von 2 Mechanikern damals bestätigt. Ich zweifel allerdings daran das diese das aussagen werden. Jetzt war ich natürluch zwischenzeitlich auch mit Auto beim Rückruf gewesen, aber dort wurde mir mitgeteilt das ein Austausch nicht mehr nötig sei, da der "bessere Sieb" letztes Jahr schon gleich eingebaut wurde. Ich werde aber trotzdem mein glück versuchen
Zitat:
@2Ghost schrieb am 22. August 2022 um 16:28:48 Uhr:
Dann hat er die "Quittung" bekommen. Ich fahre auch mit einer Leistungssteigerung, aber immer mit 102 Oktan und Motor schonend. Bei Fahrzeugen mit X Vorbesitzern hat man eventuell schon Vorlasten.
Er ist Zweitbesitzer und auch mindestens 100 Oktan Sprit. Wie gesagt, ein Wunder das die Komponenten die Dauerbelastung so gut weggesteckt haben. Spricht auch für die Robustheit des Motors.
Ich wurde im Juli von Audi angeschrieben. Letzte Woche wurde die Aktion durchgeführt. Wagen war 2 Tage weg. Achtet drauf das die Maßnahme im Serviceheft vermerkt wird. Hatte man bei mir vergessen. Bekam für 3 Tage einen Q5. Auto wurde geputzt. Leider hat der Reiniger die Felgen abgegriffen. Konnte ich jedoch mit wenig Aufwand fixen.
LG Groni
Welches Bj ist dein Auto?
Hallo zusammen, bin seit ein paar Wochen Besitzer eines weißen S8PLUS. Habe von der Rückrufaktion gelesen und über meinen Händler erfahren, dass mein Fahrzeug nicht betroffen sei. Erstzulassung war 11.07.2017. Wie bekomme ich raus wie das Produktionsdatum lautet? Die Aktion betrifft wohl Fahrzeuge bis 03.17. Wurde das Ölsieb danach geändert oder wieso sind Fahrzeuge nach dem 03.17 nicht betroffen? Würde mich über Hilfe zum Thema freuen
Grüße Lars
Zitat:
Wie bekomme ich raus wie das Produktionsdatum lautet? Die Aktion betrifft wohl Fahrzeuge bis 03.17. Wurde das Ölsieb danach geändert oder wieso sind Fahrzeuge nach dem 03.17 nicht betroffen? Würde mich über Hilfe zum Thema freuen
Grüße Lars
Das Datum steht in den CoC Papieren.
Im Umkehrschluss dürfte das so sein, sonst hätte Audi alle Fahrzeuge zurückgerufen.
Mein Wagen war glücklicherweise auch nicht betroffen.
...jetzt gut 250km nach dem Umbau zeigt mein Audi die Störung EPC und Motorblock (gelb) an, so dass ich mal wieder in die Werkstatt muss. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass mein S8+ plus nach dem Werkstattbesuch wie "zugeschnürt" gefahren ist, sprich ohne Leistung. Da ich aber im städtischen Betrieb schlecht die volle Leistung abrufen kann, habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Heute fiel mir auf der Landstrasse aber die Trägheit auf und prompt erschienen dann auch die gelben Hinweise im Tacho.
Habt Ihr eine grobe Ahnung, ob dieser Zustand mit der Rückrufaktion in der Werkstatt zu tun haben kann? Der Motor wurde ja immerhin ziemlich zerlegt.
Schwer zu sagen, wäre möglich. Hast Du z.B. mal alle Stecker im Motorraum kontrolliert? Ansonsten auslesen.
...habe gar keine Lust mehr irgendwo am Fahrzeug "rumzufummeln", werde dann mal am Montag meinen Freundlichen aufsuchen / kontaktieren. Mal sehen, was die dann so erzählen!?