Rückleuchten
36 Antworten
eintragen ist die eine sache, aber wenn die polizei sagt is net erlaubt, dan wird es so sein, ist genau das gleiche wie beim auspuff, du kannst 14abes haben, wenn die polizei sagt ist zu laut, dann ist es zu laut 😁
benny lauth beny lauth beeeenny laaaaaauth .. beeenny lauth ....... *FG*
@redman206
hab die gleichen felgen *g* nur als "tiefbett"-felge, aber is ja au egal.....liebe grüße
Darf ich mich über die Rennleitung aufregen?
Hi!
@ Peschi
Wie 14 abes und eingetragen, aber die cops
können trotzdem verbieten und am Ende stilllegen?
(Vorausgesetzt dat Dingen wurde nich ausgeräumt, sondern is so wie eingetragen)
Ja wofür lass ich denn dann was eintragen / schleif die abe mit?
Des is doch Willkür!
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ja gut das stimmt sowieso ..... aber solche blenden sind ja nix schlimmes oder so
Zitat:
Original geschrieben von redman206
...die sind alle samt mit e zeichen ... eben nach ...... fahren da bekommt man die 100 % eingetragen. gar kein problem.
Da die E-Prüfzeichen durch die Lasierung ihre Gültigkeit verloren haben, ist die Eintragung nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht und der Prüfer, welcher die Eintragung vorgenommen hat, riskiert unter Umständen auch noch seinen Job.
lasierte rückleuchten sind die jetzt eigentlich verboten ? oder kann man die haben ?
wo bekomme ich einen gruppe a auspuff für meinen rc her ?
Zitat:
Original geschrieben von mcsyox
lasierte rückleuchten sind die jetzt eigentlich verboten ? oder kann man die haben ?
Der Besitz der Rückleuchten ist nicht verboten. Es ist jedoch verboten, die Rückleuchten an einem Fahrzeug zu montieren, welches im Geltungsbereich der StVZO betrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Besitz der Rückleuchten ist nicht verboten. Es ist jedoch verboten, die Rückleuchten an einem Fahrzeug zu montieren, welches im Geltungsbereich der StVZO betrieben wird.
richtig
Natürlich ist da ein E-Zeichen drauf, es wurde ja nur über eine zugelassene Leuchts drüberlasiert, davon geht das Zeichen ja nicht weg, aber es ist VERBOTEN Punkt und Ende.
Und Peschi hat Recht, die Polizei oder Verkehrsgerichte können im Nachhinein vom Tüv eingetragene Teile für ungültig erklären.
@murxer666
Deinen Personalausweis mußt auch immer mitführen mit korrekter Adresse, obwohl du ihn fast nie brauchst, ist doch das Gleiche
@Drahkke
Der Tüv ist für evtl. Schaden der seinem Kunden durch falsche Abnahme entsteht nicht regresspflichtig, also verliert da bestimmt keiner seinen Job.
Zitat:
Original geschrieben von gremlin306
Natürlich ist da ein E-Zeichen drauf, es wurde ja nur über eine zugelassene Leuchts drüberlasiert, davon geht das Zeichen ja nicht weg, aber es ist VERBOTEN Punkt und Ende.
eben das zeichen bezieht sich ja auch auf den "normalzustand"
Zitat:
Original geschrieben von gremlin306
Deinen Personalausweis mußt auch immer mitführen mit korrekter Adresse, obwohl du ihn fast nie brauchst, ist doch das Gleiche
Schlechtes Beispiel...Personalausweis muß man nur in anderen EU-Ländern bei sich führen, aber nicht innerhalb des Landes.
Kannste also getrost zu Hause lassen, das unförmige Ding. :-)
@FlorianS
Wat is???
Dann lebe ich aber in einem anderen D. als du.
Hat mich nämlich schonmal 10€ gekostet weil ich den nicht dabei hatte.
Aber gut, dann von mir aus den Fahrzeugschein.
10€ !!?? lol...Willkür? keine Ahnung... also mein Vater und diverse Freunde sind von der Rennleitung und wissen nichts von einer Pflicht ihn mitzuführen. Lediglich "besitzen" musst Du einen. Und Du musst ihn auf Verlangen vorzeigen/nachreichen, etc...
Das einzige was Dir passieren kann, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst ist, daß Du zur Feststellung Deiner Person mit zur Wache genommen wirst. Aber Geldbuße !? Nicht in D.
*edit* Hier...erster §:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/index.html