Rückleuchten
36 Antworten
Hätt ich leiber nichts gesagt, jetzt ärger ich mich den ganzen Tag, daß mich auch die Grünen abgezockt haben, ist doch zum Kotzen.
lol...nich ärgern...
Ich hab mal in Hamburg 'n Ticket bekommen wegen falsch Parken... stimmte aber nicht. War eindeutig Parken erlaubt ab 16hr oder so. Fehler wurde eingestanden und das Ticket, also das Bußgeld erlassen...
ABER... die Bearbeitungsgebühr für den Widerspruch war TEURER als das Bußgeld für's falsch Parken !!!!!!
Da hab ich vielleicht gekotzt... !
lol
arme polizei
Zitat:
Original geschrieben von gremlin306
Der Tüv ist für evtl. Schaden der seinem Kunden durch falsche Abnahme entsteht nicht regresspflichtig, also verliert da bestimmt keiner seinen Job.
Sicherlich, regreßpflichtig ist der TÜV gegenüber seinen Kunden nicht, aber mit Eintragungen, die nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen, begeht der Prüfer Arbeitspflichtverletzungen. Und die werden die Vorgesetzten nicht auf Dauer hinnehmen...
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richtig !
@Drahkke
Stimmt, aber das wichtige Wort lautet eben auf Dauer, also sind ein paar Fehlerchen schonmal drin.
Und selbst wenn der Prüfer dann eins auf den Deckel bekommt, davon hast du dann ja auch nichts.
Zitat:
Original geschrieben von gremlin306
Und selbst wenn der Prüfer dann eins auf den Deckel bekommt, davon hast du dann ja auch nichts.
Stimmt. Deswegen fange ich garnicht erst mit solchen Basteleien an...