ForumSL
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. SL
  6. Rückleuchten Lackieren lassen und nun ABE???

Rückleuchten Lackieren lassen und nun ABE???

Themenstarteram 18. März 2005 um 6:44

Hallo Leute

Hab meine Rückleuchten Lackieren lassen. Gibts dafür so was wie ne ABE? Hab schon nen wisch bekommen aber die Bulln erkennen das nicht an.

MFG Basti

Beste Antwort im Thema

Da hilft nur eins: neue Rückleuchten kaufen und die alten in die Tonne treten. Diese Rückleuchten sind nicht legalisierbar.

 

Gude, Olli.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 21. März 2005 um 15:11

Schwarze Rückleuchten

 

Hallo!

Zum ersten haisst es "lasieren" und nicht lackieren. Zum zweiten bei ebay gibt es einen (Pseudo: heckprofi), der eine Bescheinigung seinen lasierten Heckleuchten beilegt. Da ich die Heckleuchten bei meinem SL 500 mit AMG Ausstattung bei einem befreundeten Lackiermeister habe schwarz lasieren lassen, habe ich den Anbieter bei ebay angeschrieben und siehe da: Für 20,- Euro hat er mir die passende Bescheinigung zugesandt.

Hallo, habe auch den Heckprofi angeschrieben. Er solle mir mal das Gutachten zufaxen, damit ich damit zum Tüv gehen kann.

Hat er nicht gemacht.

Habe einige seiner Kunden angeschrieben.

2 mussten schon 50€ Strafe bezahlen, weil der Wisch nichts wert war.

(war ein Honda u. ein Opel, aber das gleiche Gutachten wie beim SL)

Wie schonmal gesagt, bisher keine Probs!!!

am 2. Juni 2011 um 20:51

Hallo Zusammen,

eine ABE bzw. nunmehr ABG kann nur der Hersteller ausstellen. Und dies auch i.d.R. nur, wenn zulassungstechnische Voraussetzungen (u.a. Prüfungen hins. der Lichtstärke und Erkennbarkeit) erfüllt sind. Dafür zeichnet der Hersteller verantwortlich und übernimmt somit auch die Produkthaftung und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Wenn jetzt ein Lasierer dies Verantwortung übernimmt, ist das in allerletzter Konsequenz sein Ding. Der darf dann auch nicht klagen, wenn Regressansprüche gegen ihn durchgesetzt werden.

Also nochmals im Klartext: die Veränderung lichttechnischer Einrichtungen ist innerhalb des Geltungsbereichs der StVZO, also in Deutschland, unzulässig. Dazu zählt jeder Art des Besprayens, des Lackierens (?) und des Lasierens sowie andere vorstellbare Dinge (s. z.B. auch die so genannten Schutzigitter an den Frontscheinwerfern, welche nichts anderes sind, als Fliegengitter... oder auch der Einsatz von nicht zugelassenen bzw. nicht mir Prüfzeichen versehenen LED).

Gruß

Achim H.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. SL
  6. Rückleuchten Lackieren lassen und nun ABE???