Rückleuchten dimmen?
Moin, ich habe ja meine Rückleuchten zusammen mit dem Tagfahrlicht codiert. Ist es eventuell möglich die Rückleuchten dabei etwas zu dimmen, so daß diese nicht ganz hell leuchten? Ähnlich dem Tagfahrlicht, das ist in Verbindung mit dem Abblendlicht oder beim Blinken ja auch etwas gedimmt?
28 Antworten
Ähm, doch.
Du fährst doch bestimmt auch nicht erst seit gestern Auto, oder?
Thema: Blendwirkung.
Fahre mal einer tief stehenden Sonne entgegen, am Besten bei nasser Fahrbahn (dann ist die Sonnenblende sowas von Sch**egal...). Das ist fast Blindflug. ICH würde gerne die Leute vor mir noch vom Asphalt unterscheiden können - und da ist eine verdammt helle Heckbeleuchtung (und noch hellere Bremsbeleuchtung) Der anderen Verkehrsteilnehmer natürlich sehr von Vorteil.
Schon ein paar Mal im soner Situation gewesen. Das echt übel zum Fahren, selbst langsam schleichen ist dann richtig doof.
Um tief stehende Sonne geht es gar nicht, da helfen dann auch keine Rückleuchten, es geht um Unterführungen, Waldabschnitte, oder son scheiß Wetter wie wir es momentan haben, grau und düster. Da ist die komplette Beleuchtung nicht unbedingt, nötig, ganz ohne ist aber auch nicht gut. Genau DAS meine ich.
Zitat:
@wacken schrieb am 24. Januar 2017 um 15:37:12 Uhr:
Ich habe die Rückleuchten ja schon mit dem TFL zusammen codiert, ich möchte ja nur daß es etwas dunkler wird.
Wenn du diese "Nordländer"-Schaltung doch schon eingerichtet hast, ist dein Dicker doch bei grauen deutschen Winterwetter am Tage bestens abgesichert. Weiteres "Differenzieren" der Helligkeit der Rückleuchten macht aus meiner Sicht keinen Sinn, zumal das Ab- und Aufdimmen ja auch automatisch auf den - wie du beschriebst - kurzen dunkleren Straßenpassagen erfolgen müsste. Könnte dabei Energie gespart werden, könnte ich es nachempfinden. Aber deine Leuchten sind ja schon komplett in LED-Technik und auf kurzen Abschnitte - was sollte da gespart werden?!
Grüße, lippe1audi
völlig richtig; maximale Helligkeit bedeutet auch maximale Sicherheit.
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Falsch, die meisten fahren tagsüber entweder mit TFL oder ganz ohne Licht. Ich habe ZUSÄTZLICH noch die Rückleuchten codiert, aber wenn die Sonne scheint brauche ich die Rückleuchten nicht in voller Helligkeit, und ich schalte nicht jedesmal das TFL an und aus, aber wenn es etwas düster wird würden halt etwas gedimmte Rückleuchten reichen. Die meisten haben hinten hat nix!
das habe ich schon verstanden und solche Verkehrsteilnehmer nerven mich auch extrem; aber Dir kann doch egal sein, wie Dein Auto hinten ausschaut; um so heller um so besser; Strom sparst Du mit dem Dimmen nicht in relevanter Größenordnung; also warum die Mühe?
Ich finde es sieht einfach blöd aus bei strahlendem Sonnenschein mit Licht rumzufahren, von hinten sieht es ja nicht nach TFL aus. Vorne ist ja normal.
Können wir zusammenfassen:
1. Es geht nicht ohne tief in die Elektrik einzugreifen
2. Man darf es nicht, weil die ABE erlischt. Dieses etwaige Dimmen kommt von der Wirkung einer Tönungsfolie auf dem Scheinwerfer gleich und das ist genauso verboten.
3. Was juckt es mich, ob bei strahlendem Sonnenschein die hinteren LED mitleuchten? Es sind LED und somit sind sie stromsparend und langlebig. Es kann ja nicht sein, dass man für 346 Wetterlagen exakt 346 Scheinwerfercodierungen braucht.
Also, entweder TFL vorne, TFL vorne + hinten oder TFL aus 😉
Zitat:
@Avalon999 schrieb am 25. Januar 2017 um 16:44:56 Uhr:
2. Man darf es nicht, weil die ABE erlischt. Dieses etwaige Dimmen kommt von der Wirkung einer Tönungsfolie auf dem Scheinwerfer gleich und das ist genauso verboten.
Die ABE erlischt theoretisch schon wenn man die Rücklichter zusammen mit dem TFL codiert, das ist so nämlich nicht vorgesehen. Finde ich aber Schwachsinn, warum sollte die Rückleuchten verboten sein, wenn ich das normale Abblendlich einschalte leuchten die ja auch, das kann ich ja auch tagsüber machen wenn ich das möchte. Aber über das Thema wurde schon in einenm anderen Thread lange diskutiert.
Die ABE des Scheinwerfers und die Codierung des Scheinwerfers sind zwei paar Schuhe. Die ABE basiert auf der Typgenehmigung und somit auf den technischen Spezifikationen eines Bauteils. Wenn jetzt jemand in die Elektrik eingreift und meinetwegen mit nem 555er IC das PWM Signal für die LED nach eigenen Wünschen modifiziert, dann entspricht diese Anordnung nicht mehr der dem Hersteller erteilten Typengenehmigung. ABE futsch.
Die "Nordländerschaltung" ist nur eine Codierung und mit der StVZO konform:
§49a (5.) sagt:
Zitat:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
[...]
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Heißt: Alle vorderen Scheinwerfer dürfen nur zusammen mit den Rücklichtern einschaltbar sein, außer die Tagfahrleuchten. Sie können also, müssen aber nicht.
Zitat:
@Avalon999 schrieb am 25. Januar 2017 um 16:44:56 Uhr:
........Es geht nicht ohne tief in die Elektrik einzugreifen.....
Es müsste vom Grundsatz her in dreifacher Weise eingegriffen werden: die Schaltung müsste
- autom. auf- u. abdimmen beim Erreichen/Verlassen dunklerer Wegestrecken;
- dafür müsste die "normale" Stromzuführung zu den Rückleuchten unterbrochen werden, um die Schaltung einfügen zu können;
- es müsste durch zusätzliche Elektronik sicher gestellt werden, dass diese Unterbrechung beim Einschalten der Hauptscheinwerfer unterbrochen wird, also die Unterbrechung der Unterbrechung.
Elektronisch würde mich sowas enorm reizen, da hätte ich Spass dran und das wäre auch ziemlich fix fertig. Und ich bin auch bestimmt kein guter Preuße, und achte nicht sämtliche möglichen deutschen Vorschriften immer und alle Zeit. Aber ausgerechnet am Rücklicht rum zu manipulieren, da bekäme ich kalte Füße. Ich hätte ganz sicher Vertrauen in meine Arbeit, aber jedwede Elektronik kann ausfallen - das sieht man ganz prima an seit Jahren hier kolportierten Problemen mit Ausfall einzelner oder aller LEDs in TFL-Technik, oder den vielen LED-Ausfällen bei Rückleuchten.
Und wenn dann ein solcher Ausfall zufällig nicht die Unterbrechung der Unterbrechung bewirkt hat, und die Rückleuchten fallen nachts aus, dann möchte ich nicht gerne im eigenen Auto so sitzen und unterwegs sein, und die wirtschaftliche Keule des Entfalls der Versicherungs-Deckung bei einem Unfall schwebt ja auch im Dunkeln.
Technisch machbar, aber mir persönlich etwas sehr heiß.
Grüße, lippe1audi
Zitat:
@lippe1audi schrieb am 27. Januar 2017 um 10:20:19 Uhr:
Zitat:
Es müsste vom Grundsatz her in dreifacher Weise eingegriffen werden: die Schaltung müsste
- autom. auf- u. abdimmen beim Erreichen/Verlassen dunklerer Wegestrecken;Es soll doch gar nicht heller werden, sondern einfach nur komplett etwas dunkler.
Zitat:
@wacken schrieb am 27. Januar 2017 um 15:53:00 Uhr:
Es soll doch gar nicht heller werden, sondern einfach nur komplett etwas dunkler.
Nennt sich technisch "Dimmen". Erst ab = dunkler, dann........🙂
Gruß, lippe1audi