Rückhaltesystem Airbag und gurtstraffer getört, Bitte um HILFE.
Guten abend,
habe seid ein paar tagen das Problem mit der Gurtstraffer, wenn ich es mit Inpa Lösche kommt es ständig wieder.
ich habe mal ein Bild gemacht, eventuell kennt jemand das von euch, würde jedem sehr dankbar sein der mir helfen könnte.....
Beste Antwort im Thema
Mal ehrlich, dies hier ist ein Forum wo wir uns Gegenseiten helfen, jjede von euch weiß wie abgezockt die freundlichen Fahrzeug Hersteller und desen montöre sind. Also jetzt mal halb lang, mir ist schon klar das dass rumhantel mit dem, oder den Airbags verboten ist. Also wenn du zu diesem problem, einen nahhaften vorschlag oder eine Lösung beitragen kannst, dann her damit.... Naja egal.
Zurück zum Thema, habe das Problem gelöst... Wer mein Rat braucht dem Stehe gern zu Verfügung... Einfach pn an mich, und euch wird geholfen. Bye bye
18 Antworten
Zitat:
@deniz24 schrieb am 24. März 2012 um 16:36:26 Uhr:
Mal ehrlich, dies hier ist ein Forum wo wir uns Gegenseiten helfen, jjede von euch weiß wie abgezockt die freundlichen Fahrzeug Hersteller und desen montöre sind. Also jetzt mal halb lang, mir ist schon klar das dass rumhantel mit dem, oder den Airbags verboten ist. Also wenn du zu diesem problem, einen nahhaften vorschlag oder eine Lösung beitragen kannst, dann her damit.... Naja egal.Zurück zum Thema, habe das Problem gelöst... Wer mein Rat braucht dem Stehe gern zu Verfügung... Einfach pn an mich, und euch wird geholfen. Bye bye
Guten Abend
vielleicht könnten sie mir auch Helfen,habe die Meldung Rückhaltesystem Gurtstraffer gesört....löschen war nix...
Fehlerspeicher mit BMW-Programm auslesen und hier posten. Gibt min 15-20 Möglichkeiten was es sein könnte...
Salve,
Anleitungen und Tipps zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen sind auf Motor-Talk grundsätzlich nicht gestattet. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV der Umgang nur im gewerblichen Bereich erlaubt und eine entsprechende Fachkunde vorgeschrieben, die selbstverständlich nur für den gewerblichen Bereich gilt. Beim Umgang mit diesen Komponenten im privaten Bereich liegt somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen. Ich beende den Thread an dieser Stelle.
**closed**
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderation