Rückgaberecht Privat
So leute folgendes,
Ich habe mir vor ca. 1Wochen ein Auto gekauft. Ich habe den Wagen über Privat gekauft.
Vor Gericht muss ich beweisen das das Fahrzeug den schaaden schon hatte bevor er verkauft wurde.
Im Kaufvetrag ist so ein Schaden nicht aufgezählt.
Wie würdet ihr dir Chancen schätzen?
Bitte um Hilfe...
37 Antworten
Nützt dir nix da nur Händler Gewähr leisten müssen und keine Privatleute.
Hier könntest du nur mit arglistig verschwiegenen Mängeln argumentieren aber nicht mit dem Gewährleistungsrecht.
Arglistige Täuschung setzt voraus das der Privatverkäufer den Schaden kannte und dir diesen Schaden absichtlich verschwiegen hat.
Na rate mal wie gut deine Chancen sind.
Falls du der Meinung bist das er dich arglistig getäuscht hat, dann wende dich an einen RA.
Wie wurde der Wagen den gekauft, was steht genau im Vertrag? Wenn du überhaupt einen hast.
Käptn hat Recht, allerdings hängt das auch vom Kaufvertrag ab.
Bei Kauf von Privat hättest Du nur dann Gewährleistung, wenn diese nicht ausgeschlossen worden ist.
Soweit ich weiß, hast Du auch beim Privatkauf eine Gewährleistung, wenn diese nicht ausgeschlossen worden ist!
Dann wäre Deine Argumentation richtig, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden gewesen sein muss.
Wenn das vom Gericht als "Mangel bei Übergabe" bewertet wird, dann ist auch mangelnde Kenntnis des Mangels durch den Verkäufer egal.
Allerdings musst Du noch klären ob defekte VSD bei einem Auto mit dem Alter und der Laufleistung als Mangel oder als natürlicher Verschleiß gewertet werden müssen...
Diese Frage kann ich Dir auch nicht beantworten, tendiere aber eher zu Mangel.
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Davon ab wirst Du bei ausgeschlossener Gewährleistung eine arglistige Täuschung nur schwer beweisen können.
hast keine Chance, ausser du hast schriftlich etwas, wie eine Kostenvoranschlag von einer Werkstatt für das Fahrzeug als es noch auf seinem Namen war.
Ansonsten kannst du nix beweisen und der Privatverkäufer ist raus da als Laie ahnungslos
Keine Chance. Ein Laie wird nicht wissen dass die VsD defekt sind. Das ist aber Grundvoraussetzung für eine beabsichtigte Täuschung.
Mach fertig den Kram und fahr einfach. Ich würde nicht noch gutes Geld dem schlechten für eine Gerichtsverhandlung hinterher werfen
Hier kann er sich mal einlesen https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
drukel, danke für die Ergänzung bzgl. Privat an Privat.
Um welches Auto handelt es sich? Anfällig für VSD-Schäden sind eigentlich nur einige V8, die 6-Zylinder-Motoren kaum. Wie hoch ist der Ölverbrauch und wie äußert sich der Schaden? Hier im Forum gibt es Spezialisten, die VSD relativ günstig reparieren, falls dies wirklich der Schaden ist (ca. 50% vom BMW-Preis).
Schon mal was in der Bucht von Privat gekauft?
Ja?
Dann weißt du ja eigentlich wie das ist. Kein Rückgaberecht. So ist es bei Autos auch, gekauft wie gesehen. Das der Schaden entstanden ist, ist blöd, aber versuch ma nachzuweisen, das der Vorbesitzer davon wusste. Das wird nichts.
@Bmw_driver123 - Sorry, Deine Ausführungen sind inhaltlich teils falsch und Du wirfst da einiges Durcheinander.
Rückgaberecht hat nichts mit Gewährleistung zu tun und ist hier gar nicht gefragt.
"Gekauft wie gesehen" wäre in diesem Fall sogar eher kein Ausschluss für einen VSD Mangel - siehe Link vom Käptn.
Das der Schaden erst jetzt entstanden ist, ist unwahrscheinlich, er war zumindest vermutlich schon vorher da.
Bei Gewährleistung kommt es nicht auf das Wissen des Vorbesitzers an, auch wenn der Verkäufer nichts vom Mangel greift die Gewährleistung.
@rikkoma - Schau in Deinen Kaufvertrag und ließ den Link vom Kapitän.
Wenn die Gewährleistung nicht korrekt ausgeschlossen ist der Schaden nicht erwähnt, dass das Du Grundsätzlich einen Gewährleistungsanspruch - auch für versteckte Mängel.
Du musst dann "nur" klären, ob das VSD Problem als Mangel oder Verschleiß gewertet würde und wie man nachweisen könnte, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Hab den Anwalt gefragt der hat sich das genau angeschaut
Und die Chance stehen sehr gut das der Verkäufer den schaaden übernimmt oder den wagen zurücknimmt...
Mangel oder Verschleiß hat der ADAC (meine ich) eine Liste aufgestellt die Online einzusehen ist. Musst mal googlen.