Rückgaberecht Privat

BMW

So leute folgendes,
Ich habe mir vor ca. 1Wochen ein Auto gekauft. Ich habe den Wagen über Privat gekauft.
Vor Gericht muss ich beweisen das das Fahrzeug den schaaden schon hatte bevor er verkauft wurde.
Im Kaufvetrag ist so ein Schaden nicht aufgezählt.
Wie würdet ihr dir Chancen schätzen?
Bitte um Hilfe...

37 Antworten

"Übernehmen müsste". Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe.
Wer klagt ist in der Beweispflicht bei Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände.

Evtl. brauchst Du sogar einen Gutachter, musst dafür Tausende Euro vorschießen. Aber das wird der Anwalt Dir hoffentlich auch alles erklärt haben 🙂
Aber evtl. lenkt der Verkäufer ja von sich aus ein und das bleibt Dir erspart.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. April 2018 um 10:43:14 Uhr:


Mangel oder Verschleiß hat der ADAC (meine ich) eine Liste aufgestellt die Online einzusehen ist. Musst mal googlen.

Interessant, wusste nicht, dass es so etwas gibt. Ist sicherlich ein guter Anhaltpunkt.
Aber man Bedenke, dass deutsche Gerichte Einzelfallentscheidungen treffen und eine solche Liste noch immer kein Gesetzestext ist an dem die sich orientieren müssen.

Auch muss man hier alter und Laufleistung ganz klar berücksichtigen. Vorsicht, in der Liste sind die meisten Urteile für jüngere Fahrzeuge mit nicht allzu hoher Laufleistung!

Viele orientieren sich aber an sowas.

Und es gibt erst mal einen Anhaltspunkt.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Leser so eine Liste für geltendes und durchsetzbares Recht halten. Nur darum der Einwand 🙂
Ansonsten top Link.

Ich finde sie schon von daher interessant, dass Du bei genauerem Lesen schon sehen kannst, wie unterschiedlich geurteilt und auch begründet wird.

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rikkoma, wie macht dein RA deine Anforderungen fest, Gewähr oder arglistige Täuschung?

Und noch mal, ich wollte wissen wie dein Kaufvertrag gestaltet wurde. Was ist?

Zitat:

@rikkoma schrieb am 26. April 2018 um 09:34:34 Uhr:


Hab den Anwalt gefragt der hat sich das genau angeschaut
Und die Chance stehen sehr gut das der Verkäufer den schaaden übernimmt oder den wagen zurücknimmt...

haha der ist gut, klar sagt dir das der Anwalt. Wenn er dir was anderes sagt verdient er nux an dir. Ich habe den glauben seit meiner letzten Verhandlung in Anwälte und Gerichte entgültig verloren!

Wie einer schon schrieb, Recht haben und Recht bekommen ist ein gewaltiger unterschied und wenn du es nicht wasserfest nachweisen kannst, hast schon verloren.... Wie sagt man im zweifel für den Angeklagten!

@Zladi79 - in diesem Fall nur "Beklagter", da kein Strafrecht 🙂

Agrlistige Täuschungen

Oh ha, wie will er das nachweisen? Das ist nicht einfach.

Kennst du den RA gut und hast Erfahrungen mit dem??

Lass dir nicht einen Prozess zum Verlieren aus der Tasche ziehen. Sei dir ganz sicher.

Alles sicher
Hatte schon zweimal mit dem RA zu tun und immer gut ausgegangen...
Durch Verkehrsrechtschutz zahle
Ich auch keine anwatlskosten...
Wurde von Gutachter begutachtet und von mercedes auch überprüft...
Kosten wird alles vom Verkäufer beglichen...

Ja dann wird alles gut.

Mit der RSV hättest aber auch sagen können.

Dann poste mal, was daraus wird. Arglistige Täuschung wird schwer nachzuweisen sein. Außer Du kommst an Dokuments oder Aussagen von Personen, die klar belegen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und verschwiegen hat.

Hast Du eigentlich mal den Verkäufer konfrontiert mit einer Forderung die Kosten für den Schaden zu übernehmen?
Vielleicht macht er das ja von sich aus um Schlimmeres von sich abzuwenden...

Arglistige Täuschung ist bei kaputten VSD völliger Nonsens da dieser Schaden, wenn vorhanden, offensichtlich ist.
Blaurauch aus dem Auspuff kann man nicht "verstecken".

Er schreibt doch im letzten Beitrag das der VK alle Kosten übernimmt. Zitat vom TE: "Kosten wird alles vom Verkäufer beglichen..."

Oder habe ich da was fehl interpretiert?

Ansonsten müsste ich erst mal den beiden Vorrednern beipflichten.

Da Arglist raus zu drehen was bei VSD eigentlich offensichtlich ist wird doch eher mehr als schwer.

Wer und wie wurde der Schaden denn diagnostiziert?

Bin gespannt.

Zitat:

@drukel schrieb am 26. April 2018 um 12:29:57 Uhr:


@Zladi79 - in diesem Fall nur "Beklagter", da kein Strafrecht 🙂

ja hast recht wollte nur den geläufigen Spruch zittieren,

aber du hast Recht es heist in dem Fall Beklagter.

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