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Rückgaberecht beim Gebrauchtwagenkauf ?

Themenstarteram 15. April 2007 um 9:09

Guten Morgen zusammen,

eine Frage ??

am 21.März 2007 habe ich einen Golf IV Cabrio beim Autohaus Hakvoort in St. Augustin erworben.

Leider stand dieser mit immer wieder neuen Mängel in der Werkstatt.

Heute Nacht wurde ich erneut abgeschleppt und mal wieder einen Leihwagen erhalten.

Habe ich auch nach drei Wochen ein Rückgaberecht, weil juristisch geshen heißt es ja 2 Wochen.

Wer kann mir sagen ob ich nun das recht habe den Wagen wieder dem Händler auf den Hof zu stellen??

Vielen Dank für Eure antworten im Voraus.

Euer Cabrio 2007

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9 Antworten

hallo,

so ärgerlich das auch ist: beim sogenannten barkauf gibt es generell kein rückgaberecht. somit auch nicht beim gebrauchtwagenkauf.

nichtsdestotrotz schuldet der händler dir natürlich einen mangelfreien wagen. wenn er dir den nicht liefern kann/will, solltest du über den rücktritt vom kaufvertrag nachdenken (wandlung). da das aber an bestimmte faktoren gebunden ist (erfolglose reparaturversuche der SELBEN sache, fristsetzung usw.) und dir dabei dann auch noch dein bisheriger nutzen in rechnung gestellt wird, solltest du, wenn du diesen weg beschreiten möchtest, unbedingt dir juristischen beistand besorgen.

BTW: rein rechtlich steht dir übrigens während der zeit der reparatur kein kostenloser leihwagen zu.

mein rat daher: versuche, dich mit dem händler zu einigen - evtl. hat er ja auch kein interesse daran, sich weiter mit dem mangelbehafteten wagen herumzuärgern und bietet dir eine unkomplizierte lösung an. wenn das nichts bringt -> anwalt!

schönen gruss

jo

Themenstarteram 15. April 2007 um 10:18

Vielen dank für die ausführliche Info.

Aber ich habe doch eine Garantie ? VW sagte mir das der Leihwagen über die Garantie abgewickelt wird !!!

Der Monteur sagte mir das man den nach und nach den Fehler suchen muß und das Dauert !!

Ich denke wenn die alles erneuern dann habe ich ja bald einen Neuwagen ?

Zum Glück gibt es die Garantie, bis jetzt hat der Wagen der Garantie 2900.- in drei wochen kostet.

hallo,

ob du eine garantie abgeschlossen hast, weiss ich nicht.

vom gesetzgeber gibt es die sachmängelhaftung aka gewährleistung, die beim gebrauchtwagenkauf meist auf 1 jahr reduziert wurde.

ob und wie vw den leihwagen berechnet, steht denen ja frei. wollte nur deutlich machen, dass es kein recht auf einen leihwagen gibt. aber die händler tun natürlich gut daran, einen anzubieten und den kunden nicht noch weiter zu verärgern. wie das aber ausschaut, wenn es zur echten konfrontation kommt oder gar zum rechtsstreit, ist natürlich die frage. insofern sollte das nur meinen rat unterstreichen, euch gütlich zu einigen. wer "freiwillig" einen leihwagen stellt, ist bestimmt auch zu verhandlungen bereit...

wenn während der ersten 6 monate alle fehler gefunden werden, kannst du eigentlich ganz froh sein. problematisch wird es nur, wenn danach noch weitere defekte auftreten sollten.

schönen gruss

jo

am 20. April 2007 um 13:10

Rückgabe Gebrauchtwagen

 

Um etwas Klarheit in diese Diskussion zu bringen:

Der Hersteller gibt die Garantie, die gesetzlich auf 2 Jahre ab Erstzulassung vorgeschrieben ist.

Der Händler wiederum, der den Wagen an den Endabnehmer verkauft gibt keine Garantie, sondern eine Gewährleistung von 2 Jahren, die er aber vertaglich auf ein Jahr einschränken kann. (auch so üblich)

Diese Gewährleistung auf die Mängelfreiheit deines Fahrzeuges wird von vielen Händlern durch den Abschluss einer Gebrauchtwagenversicherung ab kaufdatum Rechnung getragen. Das heisst: Mangel am Fahrzeug, das jeweilige Versicherungsunternehmen übernimmt den Schaden und zahlt die Reperatur. Hierfür muß aber Vorraussetzung sein, dass es sich nicht um Verschleissteile handelt.

Andere Händler wiederum schließen keine Versicherung ab, sondern bilden bei jedem verkauften Fahrzeug finanzielle Rücklagen, falls ein Schaden innerhalb eines Jahres auftritt.

TIP:

VIELE KUNDEN WERDEN MIT DEM HINWEIS AUF DEN NUR EINGESCHRÄNKTEN LEISTUNGSKATALOG der Versicherung (Z.B. keine Motorelektronikschäden) VERWIESEN UND BEHAUPTEN, DASS HIERDURCH auch kein Gewährleistungsanspruch mehr bestünde. Wie ein Händler die Gewährleistung abwickelt, kann dem Kunden völlig egal sein, ob ein Leistungskatalog das betroffenen schadhafte Teil nun beinhaltet oder nicht. Der Händler muss nachbessern! (außer Verschleissteil)

Hat der Wagen nun vom Hersteller noch laufende Werksgarantie, so repariert der Händler den Schaden und gibt die Rechnung an den Hersteller weiter.

Im Anschluss an die Herstellergarantie folgt die Gewährleistung des Händlers (Gewährleistung immer im "b to c" (business to consumer) Bereich.

Es kann tatsächlich auch ein RÜCKTRITT vom Vertrag erfolgen, falls die Reparaturversuche mehrmals hintereinander nicht zum Erfolg führen.

Grüsse, Ihr a u t o l o t s e.com

am 20. April 2007 um 14:47

Re: Wie der Händler seiner Gewährleistung nachkommt, kann dem Kunden egal sein

 

Zitat:

----------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von passion66

Klarheiten für den Fahrzeugkauf

Der Hersteller gibt die Garantie, die gesetzlich auf 2 Jahre ab Erstzulassung vorgeschrieben ist.

.....

Grüsse, Ihr a u t o l o t s e.com (Ihr Fahrzeugberater)

----------------------------------------------------------------------

 

Seit wann ist G A R N T I E

gesetzlich Vorgeschrieben ?

Kann es sein, daß jemand ges. Gewärleistung und Herstellergarantie nicht auseinanderhalten kann ?

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

am 20. April 2007 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Zusatz:

Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, ist diese an die Garantiebestimmungen des Garantiegebers gebunden.

Bei Nichteinhaltung der Garantiebestimmungen kannn diese abgelehnt werden.

Re: Rückgaberecht beim Gebrauchtwagenkauf ?

 

Zitat:

Original geschrieben von vwcabrio2007

Habe ich auch nach drei Wochen ein Rückgaberecht, weil juristisch geshen heißt es ja 2 Wochen.

2 Wochen Rückgaberecht kenne ich nur vom Fernabsatzgesetz. Begründung: Man kann die Ware vorher nicht so beurteilen wie in einem Laden.

Wenn lokale Läden das anbieten, dann nur aus Kulanz / Kundenfreundlichkeit / Kunde kauft und ist zu faul das zurück zu bringen & geringere Hemmschwelle beim Kauf.

*nur so als Info*

Man kann aber (Vertrag muss ja eingehalten werden - Geld gegen funktionierende Ware) verlangen, das der Verkäufer die Ware repariert (gesetzlich max. 3 Versuche die man schlimmstenfalls übersich ergehen lassen muss) oder das Geld zurück bzw. eine Wertminderung verlangen. In den AGBs steht auf was sich der Kunde einstellen muss.

Der Händler kann sich nur damit rausreden, das der Mangel (Achse gebrochen wegen Fahrt über Felsbrocken) bei Vertragsabschluss noch nicht am Auto Vorlag. Allerdings muss er das innerhalb der ersten 6 Monate selber beweißen (gesetzliche Gewährleistung). Danach müsstest Du das schlimmstenfalls beweißen, falls der Händler / Verkäufer darauf besteht.

Wer übernimmt nach den 6 Monaten, bei einem Gutachten wo sich herausstellt das der Mangel bei Übergabe schon bestand, eigentlich die Gutachterkosten?

am 20. April 2007 um 21:10

Herstellergarantie

 

Sorry! Von mir eher ein Schreibfehler an der falschen Textstelle.

Natürlich ist eine Garantie immer eine freiwillige Sache. In der Realität geben jedoch Automobilhersteller Garantien, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Für den Endabnehmer (Privatmann) sollte man sich jedoch immer erst an den Vertragspartner, sprich Händler im Mängelfall wenden.

Der Garantiegeber (z.B. Hersteller) kann parallel kontaktiert werden.

 

Entschuldigung nochmals!

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