Rückgabegutachen bei deutlich niedrigerer Laufleistung
Hallo, mein erstes Leasing nähert sich dem Ende und ich frage mich, was bei der Schlussrechnung rauskommen könnte.
Als Fahrzeug habe ich einen ID.3, den ich für 3 Jahre mit 25.000 km jährlich bei VWFS geleast habe.
Dank COVID hat sich aber die beruflich Situation auf eine reine Homeoffice Tätigkeit verändert, sodass ich den Wagen mit insgesamt nur ca. 24.000 km zurückgeben werde. Die Regelung bzgl. de Erstattung von Minderkilometer ist mir klar. Was ich mich aber frage ist, wie das Auto nun im Gutachten zum Leasingende abschneidet. Ich habe zwar 2-3 kleine Spotrepair-fähige Mängel, aber das Auto wird ja mehr Wert sein als erwartet, denn es geht mit 24 anstatt 75.000 km zurück. Könnte dadurch trotz 1-2 "Kmapfspuren" gar kein Minderwertig berechnet werden?
Hat jemand dazu Erfahrungen?
47 Antworten
Zitat:
@elbarto schrieb am 23. Juli 2023 um 15:49:28 Uhr:
Ich sehe gerade, das ich einen Optionsschein habe den Wagen danach zu übernehmen. Vielleicht auch eine Variante. Ich muss mal mit meinem Händler reden...
Kommt darauf an was im Vertrag steht. Wenn Dir dort ein Andienungsrecht eingeräumt wird ist normalerweise auch ein Kaufpreis festgelegt, sonst macht es ja keinen Sinn. Und dann macht es in jedem Fall Sinn für Dich.
@MurphysR
Nein, ein Kaufpreis wird dort nicht festgelegt. Es wird lediglich dem Leasingnehmer eine Kaufmöglichkeit eingeräumt. Dies ist nämlich nicht der Regelfall.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 25. Juli 2023 um 15:50:19 Uhr:
@MurphysR
Nein, ein Kaufpreis wird dort nicht festgelegt. Es wird lediglich dem Leasingnehmer eine Kaufmöglichkeit eingeräumt. Dies ist nämlich nicht der Regelfall.
Woher willst Du das wissen? Liegt Dir der Vertrag des TE vor?
Nochmal: Wird ein risikoloses Andienungsrecht vereinbart wird dort IMMER auch ein Kaufpreis aufgeführt.
Weil zu 99% ein Standard Vertrag der Volkswagen Leasing verwendet wird, welche ich selbst bis vor ein paar Jahren als Verkäufer des Herstellers selbst erstellt habe.
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@MurphysR
Wie Jan schon geschrieben hat wird bei BMW immer ein Kaufpreis aufgeführt. Bei dem VAG Konzern (Audi, Cupra, Seat, Skoda, Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge) nicht. Daher würde ich dich bitten wieder etwas runter zu kommen.
Wer ist eigentlich beim risikolosen Andienungsrecht bei BMW der Vertragspartner wenn man das Fahrzeug übernehmen möchte? Der Händler oder die BMW Leasing direkt?
Ich lasse mich gerne belehren. Bin vielleicht etwas betriebsblind weil ich seit 25 Jahren in meiner BMW-Blase lebe. Obwohl für mich ein Andienungsrecht ohne festgelegten Kaufpreis null Sinn macht. Da kann ja der Leasinggeber einfach einen utopischen Preis verlangen und schon war es das mit der Übernahme.
Vertragspartner bei BMW ist immer BMW FS, also die Bank.
@MurphysR
BMW bietet keine klassische 3-Wege-Finanzierung an, sondern geht über den Weg des Leasings. Bei VW gibt es dafür den Vario-Credit. Beim Vario-Credit steht die Restsumme am Ende der Laufzeit fest und hier kann der Kunde entscheiden ob er den Wagen Ablösen, Weiterfinanzieren oder zurückgeben möchte. Deswegen ist für Kunden, die ihr Fahrzeug übernehmen wollen das Leasing bei VW uninteressant.
Das Vorkaufsrecht beim VW Leasing bekommst Du auch nicht von der Bank, sondern ist eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Händler. Denn am Ende der Laufzeit verkauft die Bank automatisch das Fahrzeug an den Händler und Du als Kunde kaufst ganz normal das Fahrzeug als Gebrauchtwagen. Und das natürlich zu den marktüblichen Konditionen. Und deswegen wird das Angeben eines höhren km-Standes, wie @MZ-ES-Freak vorgeschlagen hat, nicht funktionieren. Denn der Händler wird sich vorher ein Schadensgutachten machen wollen, damit dieses auch Grundlage für den Kaufvertrag wird, bezüglich der 12 monatigen Sachmängelhaftung.
Apropos Sachmängelhaftung, wie ist das bei BMW geregelt? Da ja der Kunde das Fahrzeug direkt von der BMW FS abkauft müsste diese ja auch die Gewährleistung geben, richtig?
Zurück zum ursprünglichen Thema:
Das hat auch etwas mit Eigenverantwortung zu tun. Wenn ich feststelle, dass - durch was auch immer - die Bedingungen nicht mehr passen, kümmer ich mich rechtzeitig drum.
Ich hab meine Gesamt-km halbiert, nachdem das bei Landrover ein Standardprocedere war. Ich hätte nämlich massiv Geld verloren, weil die Minder-km gedeckelt sind!
Aber da muss ich mich eben kümmern. Wenn das natürlich eine Bank nicht mitmacht, OK. Aber auch dass weiss ich dann rechtzeitig und nicht 5 min vor der Rückgabe.
Meine Meinung.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Juli 2023 um 07:24:05 Uhr:
Das Vorkaufsrecht beim VW Leasing bekommst Du auch nicht von der Bank, sondern ist eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Händler. Denn am Ende der Laufzeit verkauft die Bank automatisch das Fahrzeug an den Händler und Du als Kunde kaufst ganz normal das Fahrzeug als Gebrauchtwagen. Und das natürlich zu den marktüblichen Konditionen. Und deswegen wird das Angeben eines höhren km-Standes, wie @MZ-ES-Freak vorgeschlagen hat, nicht funktionieren. Denn der Händler wird sich vorher ein Schadensgutachten machen wollen, damit dieses auch Grundlage für den Kaufvertrag wird, bezüglich der 12 monatigen Sachmängelhaftung.
Dem muss ich widersprechen.
Der Händler hat damit nichts zu tun.
Das Fahrzeug wird ca. 6 Wochen vor Leasingende dem Händler für Summe X angeboten, aber nicht automatisch verkauft.
Der Händler muss das Fahrzeug ja auch gar nicht kaufen.
Der private kann auch ca. 6 Wochen vor Leasingende sich in in Angebot von VW Leasing geben lassen.
Dort wird der zu erwartende Kilometerand erfasst, und dann wird ein Angebot gemacht.
OHNE Gutachten!
Nimmst du das Angebot an, bekommst eine Zahlanweisung und anschließend Rechnung und Papiere. Das war's, kein Gutachten.
Ein Wertgutachten (Schadensermittlung) hat auch nichts mit der Gewährleistung zu tun.
(PS: man muss dann aber damit leben, dass im Vertrag eine höhere Laufleistung steht, was beim privaten Kauf eigentlich egal ist)
Ich hatte jetzt schon 4 Fahrzeuge privat von VW Leasing (Audi und VW).
1 davon Vario -> gekauft, und gleich wieder für viel mehr verkauft
1 davon Leasing -> gekauft, dieses Jahr. Mit 3000€ unter dem durchschnittlichen marktüblichen Preisen.
Bei den anderen beiden Leasingfz. hätte sich der Kauf auf jeden Fall nicht gelohnt. Auch der Händler hat VW Leasing dankend abgelehnt.
Nochmals zur Vorgehensweise hier beim TE.
50t Mehrkilometer würde ich auch nicht angeben, aber 20t Minimum.
Ganz davon abgesehen werden die Fahrzeuge momentan am Markt schlecht verkauft. Ob sich ein Kauf über VW lohnt muss der TE entscheiden.
Momentan gibt es ja sehr gute Leasingangebote für E Autos.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Juli 2023 um 09:44:06 Uhr:
Dem muss ich widersprechen.
Der Händler hat damit nichts zu tun.Das Fahrzeug wird ca. 6 Wochen vor Leasingende dem Händler für Summe X angeboten, aber nicht automatisch verkauft.
Der Händler muss das Fahrzeug ja auch gar nicht kaufen.
DEM muss ich widersprechen. Wie gesagt, ich war jahrelang im Verkauf in einem VW Autohaus tätig. Wenn die Leasing einen Vertrag abgerechnet hat wird dir als Händler binnen 14 Tage das Geld vom Konto abgebucht und Du bekommst als Händler den Brief zugeschickt. Es gibt eine Ausnahme, nämlich kannst Du bei Vertragserstellung auch die Option wählen, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an die Leasing zurückgeht und von denen Abgeholt wird. Diese Option ist nicht billig. Zu meiner Zeit hatte es 2 % vom LP ausgemacht. Ohne diese Option hat der Händler eine Abnahmepflicht. Oder glaubst Du die Händler hatten alle jahrelang freiwillig die Autos aus dem Leasing gekauft um dann gerne Geld zu verlieren weil die Restwerte - und somit der Einkaufspreis - höher waren wie die Marktwerte.
Und nochmal, wir reden hier in dem Beispiel nicht von 5.000 oder 10.000 km Differenz, sondern von 50.000 km. Oh, ich habe Gedacht in den 6 Wochen mache ich noch eine ausgedehnte Weltreise mit dem Auto, welche ich nun doch nicht gemacht habe. Und wie gesagt, Gewährleistungstechnisch ist es heute - gerade bei der Vollkaskomentalität mancher Kunden - nicht mehr machbar auf ein Gutachten zu verzichten.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Juli 2023 um 07:24:05 Uhr:
@MurphysR
BMW bietet keine klassische 3-Wege-Finanzierung an, sondern geht über den Weg des Leasings. Bei VW gibt es dafür den Vario-Credit. Beim Vario-Credit steht die Restsumme am Ende der Laufzeit fest und hier kann der Kunde entscheiden ob er den Wagen Ablösen, Weiterfinanzieren oder zurückgeben möchte. Deswegen ist für Kunden, die ihr Fahrzeug das Leasing bei VW uninteressant.
Stimmt. BMW hatte frueher mal die 3-Wege-Finanzierung als Option, hat diese aber wenn ich mich recht erinnere Anfang dieses Jahrtausends abgeschafft. Gibt es die wirklich bei VW noch?
Ich wuerde auch nicht sagen dass Leasing bei VW uninteressant ist. Das war einmal der Fall, weil VW kein Interesse an Privat-leasingkunden hatte und deshalb einfach die Konditionen so schlecht gemacht hat dass sie uninteressant waren. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet, VW./Audi haben nun deutlich bessere Konditionen als BMW und dehalb steht bei demnaechst auch ein Markenwechsel an.
Und das "uebernehmen wollen" stand bei mir nie im Vordergrund, deshalb war das Andienungsrechtauch nie ein Thema. Ich moechte mein Auto drei Jahre fahren und gut ist. Es gab in den letzten 25 Jahren genau einmal eine Situation wo es gutgewesen waere, naemlich genau jetzt, wo der Marktwert eben deutlich ueber dem kalkulierten Restwert liegt. Diesmal haette ich ihn uebernommen wenn ich das Haekchen im Vertrag gehabt haette...
@MurphysR
Das Privatleasing an sich bei VW ist nicht schlecht, da hast du mich missverstanden. Nur wenn man das Fahrzeug nach der Laufzeit eventuell übernehmen möchte, dafür ist das VW Leasing nicht gedacht. Hier sollte man dann eben zum Vario-Credit greifen.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 26. Juli 2023 um 11:2:01 Uhr:
Und wie gesagt, Gewährleistungstechnisch ist es heute - gerade bei der Vollkaskomentalität mancher Kunden - nicht mehr machbar auf ein Gutachten zu verzichten.
Keine Ahnung, wie lange das her ist, dass du bei VW gearbeitet hast.
Bei mir wurde 2023 kein Gutachten angefertigt.
Die Dinge ändern sich, und ob es Abnahmepflichten noch gibt, weißt du nicht.
Ich kann ja hier das Gegenteil bezeugen.
Einmal 2022 und 2023, beide male keine Abnahmepflichten. Und was die am Ende da aushandeln mit dem Geld ist doch für außenstehende völlig egal.
Jedenfalls besteht keine generelle Abnahmepflicht, wie du geschrieben hast.
Vielleicht vor 10 Jahren.
Die Zeiten sind eh krass in Zukunft. Da wird sich der ganze Markt umkrempeln.
Viele Autohäuser, Glaspaläste werden schließen.
Aber ich schweife vom Thema ab.
@MZ-ES-Freak
Ich finde es witzig das ein Endverbraucher meint die internen Verträge zwischen Händlern und Hersteller besser zu kennen als jemand der damit gearbeitet hat. Natürlich gibt es diese Abnahme noch, es sei denn du verzichtest auf einen Teil deiner Marge. So wird das heute noch mit den Verbrennern gemacht. Bei den ID Modellen kann es anders sein, da diese ja nur im Direktgeschäft vermarktet werden.
Aber Du wirst mir sicherlich eine Quelle nennen können, aus der hervorgeht dass der VW Händler nicht mehr verpflichtet ist nach dem Leasingende ein Fahrzeug in seinen Gebrauchtwagenbestand zu übernehmen. Und komm jetzt bitte nicht mit "das hat mir mein Verkäufer gesagt".
Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug kaufen möchte erfolgt der Kauf aber auch hier über den Händler, da die VW Bank kein B2C Geschäft macht.
Wenn Dir der Händler das Fahrzeug ohne Zustandsbericht verkauft, möglich aber sehr mutig von ihm. Ich hatte es bis etwa 2017 auch noch so gehandhabt, allerdings wurde es mir dann wegen der Gewährleistung zu blöd. Ich muss allerdings dazusagen, dass ich zum Glück die meisten Leute, die eine Übernahme in Erwägung gezogen hatten, zu einem Vario-Credit überreden konnte. Weil dort ist die Abwicklung wesentlich entspannter.