Rückgabegutachen bei deutlich niedrigerer Laufleistung

Hallo, mein erstes Leasing nähert sich dem Ende und ich frage mich, was bei der Schlussrechnung rauskommen könnte.
Als Fahrzeug habe ich einen ID.3, den ich für 3 Jahre mit 25.000 km jährlich bei VWFS geleast habe.
Dank COVID hat sich aber die beruflich Situation auf eine reine Homeoffice Tätigkeit verändert, sodass ich den Wagen mit insgesamt nur ca. 24.000 km zurückgeben werde. Die Regelung bzgl. de Erstattung von Minderkilometer ist mir klar. Was ich mich aber frage ist, wie das Auto nun im Gutachten zum Leasingende abschneidet. Ich habe zwar 2-3 kleine Spotrepair-fähige Mängel, aber das Auto wird ja mehr Wert sein als erwartet, denn es geht mit 24 anstatt 75.000 km zurück. Könnte dadurch trotz 1-2 "Kmapfspuren" gar kein Minderwertig berechnet werden?

Hat jemand dazu Erfahrungen?

47 Antworten

Hinsichtlich der Berücksichtigung der Schäden hat die Laufleistung meist nur wenig bis keinen Einfluss. Ob 10, 20 oder 30.000 Km - eine beschädigte Stoßstange wird immer berechnet. Hier sollte man aber drauf bestehen, dass nicht die vollen Reparaturkosten sondern nur der Minderwert berücksichtigt wird. Meistens ist da das Alter maßgeblich, weniger die Laufleistung.

Der Restwert ist bei km-Leasing unerheblich. Für dich war es ungünstig, da deine Raten höher waren als die hätten sein müssen. Für die Leasingbank ein gutes Geschäft. Die Mängel werden sicher in Rechnung gestellt, lass sie doch vorher reparieren.

Wichtig wäre im Vertrag zu lesen, ob die Rückerstattung der Minderkilometer gedeckelt ist.

Ich sehe gerade, das ich einen Optionsschein habe den Wagen danach zu übernehmen. Vielleicht auch eine Variante. Ich muss mal mit meinem Händler reden...

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Ich denke bei VW ist bei 10000km gedeckelt

Der Leasinggeber verrechnet eventuelle Zahlungen für Minderwerte mit einer möglichen Rückerstattung von Minderkilometern

Damit "bezahlt" man ja dann genauso, weil man entsprechend weniger "Kilometergeld" zurück erhält. Ein gutes Smartrepair lohnt sich in den meisten Fällen allemal bevor der Händler das Auto zur Rückgabe zu Gesicht bekommt.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 23. Juli 2023 um 15:54:01 Uhr:


Ich denke bei VW ist bei 10000km gedeckelt

Der Leasinggeber verrechnet eventuelle Zahlungen für Minderwerte mit einer möglichen Rückerstattung von Minderkilometern

Erstattung für gut 50000km kann man abschreiben.Das ist schon viel
Und die Erstattung in cent/km ist auch nicht gerade viel...

Ich würde nicht vorab kosmetische Mängel beseitigen lassen, sondern das Gutachten erstellen lassen
Da ja nur der durch die Mängel entstehende Minderwert berechnet wird, ist dies oft günstiger als sowas selber reparieren zu lassen. Zudem sollte die deutlich unterschrittene Laufleistung bei einem seriösen Händler durchaus einen positiven Einfluss haben

Moment - ein Händler ist doch nicht automatisch unseriös, wenn er keine Geschenke ob der niedrigeren Laufleistung rausgibt. Die Frage ist auch, wie weit der Händler Einfluss nehmen kann, ist er doch nicht der Leasinggeber. Ist überhaupt die Frage, ob der Wagen zwingend über diesen Händler verwertet wird.

All das kann der TE im Gespräch mit dem Händler herausfinden

Ich würde, wenn es mit Smartrepair es machen lassen, nachträglich kommen vielleicht ganz andere Kosten auf dich zu. Oder d klärt das mit der Übernahme.

Zitat:

@elbarto schrieb am 23. Juli 2023 um 15:49:28 Uhr:


Ich sehe gerade, das ich einen Optionsschein habe den Wagen danach zu übernehmen. Vielleicht auch eine Variante. Ich muss mal mit meinem Händler reden...

Wird vermutlich für dich kein gutes Geschäft, weil dir sicherlich ein marküblicher Kaufpreis genannt wird. Und zwar einer mit dem ist-km und nicht dem soll-km Stand.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 23. Juli 2023 um 20:40:20 Uhr:


All das kann der TE im Gespräch mit dem Händler herausfinden

All das muss der TE mit der Leasinggesellschaft klären, der Händler hat damit nichts zu tun.
In der Regel ist das Volkswagen Leasing.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 23. Juli 2023 um 21:20:09 Uhr:



Zitat:

@elbarto schrieb am 23. Juli 2023 um 15:49:28 Uhr:


Ich sehe gerade, das ich einen Optionsschein habe den Wagen danach zu übernehmen. Vielleicht auch eine Variante. Ich muss mal mit meinem Händler reden...

Wird vermutlich für dich kein gutes Geschäft, weil dir sicherlich ein marküblicher Kaufpreis genannt wird. Und zwar einer mit dem ist-km und nicht dem soll-km Stand.

Das stimmt so nicht.

Du kannst auch kurz vor Leasingende den zu erwartenden Kilometerstand angeben, und dann die Kaufsummer berechnen lassen. Also in dem Fall 75tkm.

Habe ich auch schon so gemacht.

@MZ-ES-Freak
Man kann so viel, nur ist dann der genannte Betrag bei einer Differenz von 50.000 km nicht juristisch durchsetzbar. Denn der Händler wird sicherlich nicht fragen welchen km-Stand soll das Fahrzeug haben, sondern welchen km-Stand hat das Fahrzeug. 5.000 oder 10.000 km mehr oder weniger machen hier keinen großen Unterschied, aber hier schon. Wie willst Du kurz vorm Ende der Laufzeit argumentieren, dass du "versehentlich" 50.000 km mehr auf der Uhr angegeben hast?

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