Rückgabefristen - Zeitraum und Bedingungen?
Zitat:
@derJan82 schrieb am 23. April 2019 um 15:01:54 Uhr:
LR AWD. Fahrzeug mit 400km auf dem Tacho - ich tippe also mal auf einen Rückläufer (habe nachgefragt, aber das sagt man nicht). Gibt einen kleinen Preisnachlass. Das Fahrzeug sei in einwandfreiem Zustand ohne Gebrauchsspuren, es seien keine Mängel bekannt und es wurden keine vorher gemeldeten Mängel beseigt (das wollte ich per Mail bestätigt haben und habe es bekommen - wollte kein Montagsauto).Abholung ist morgen - muss das leider delegieren. Werde dann frühestens am Wochenende testen können.
Na da bin ich ja mal auf meine Bestellung gespannt. Da ich meinen Alten vorher verkaufen will, hätte ich einen gewissen Zeitraum "autofrei" zu überbrücken. Je kürzer, desto besser.
Einen mängelfreien Rückläufer mit entsprechendem Preisabschlag würde ich auch nehmen. Aber der war dann bereits zugelassen, oder?
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[Von Motor-Talk aus dem Thema "Autopilot jetzt inklusive" ausgelagert.]
20 Antworten
Mich würde auch der Nachlass bei einem (2te Hand von Tesla Interessieren. Lohnt sich das? Gerne per PN
Zitat:
@Mistral1985 schrieb am 24. April 2019 um 20:19:33 Uhr:
Mich würde auch der Nachlass bei einem (2te Hand von Tesla Interessieren. Lohnt sich das? Gerne per PN
Ich denke, die werden erstmal nicht an Endkunden verkauft, die wird Tesla sofort als Vorführwagen einsetzen (was Tesla ja auch schon gesagt hat) und dann dafür weniger Vorführautos von den neuen nehmen.
Wenn die den in der BRD verkaufen, dann fällt bei so einem max. 14 Tage alten Auto ja schonmal die BAFA-Prämie mit 2.000,-- Euro weg.
Tesla Deutschland kennt sich juristisch nicht aus, so mein Eindruck - seltsame AGB und kein erreichbares Fax, obwohl es im Impressum steht.
Die gesetzliche Widerrufsfrist eines privaten Verbrauchers von 14 Tagen können sie jedenfalls nicht umgehen.
Mit 700 km und einem Eintrag im Brief ist das kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchter - das macht bei einem normalen Fabrikat etwa 10 % zusätzlichen Nachlass aus, aber bei Tesla ist ja alles anders. 😉
Zitat:
@Frischling2 schrieb am 25. April 2019 um 16:54:01 Uhr:
Die gesetzliche Widerrufsfrist eines privaten Verbrauchers von 14 Tagen können sie jedenfalls nicht umgehen.
Das tun sie auch explizit nicht in den AGB - siehe mein Beitrag weiter oben.
Meine letzten Fahrzeuge habe ich immer als Vorführwagen mit erheblichem Nachlass erworben. Schade, dass Tesla nichts vergleichbares anbietet. Autos sind leider keine Wertanlagen, sondern Gebrauchsgegenstände mit üblem Wertverlust. Somit ist ein Neukauf ohne Preisnachlass ziemlicher (finanzieller) Schwachsinn. Jedenfalls wenn man, wie ich, die Kisten eh immer nur ca. 5 Jahre fährt und dann etwas neues will.
Ob das Model 3 jemals als Vorführwagen mit ordentlichem Preisnachlass angeboten wird?
Verfügbare Lagerfahrzeuge oder zertifizierte, teils junge Gebrauchtwagen gibt's auch bei Tesla mit etwas Nachlass, da ist es nur gerade relativ leer aufgrund der Umstellungen bei S/X und das Model 3 gibt's dort noch nicht im Angebot. Wenn die ankommenden Model 3 aber mal nicht mehr quasi direkt von den anlegenden Schiffen weggekauft werden wie aktuell noch, wird dort sicher auch das Model 3 irgendwann auftauchen. Mit saftigen Rabatten von Tageszulassungen oder Reimporten, wie es sie bei manch anderem Hersteller gibt, wird man aber wohl so lange wie möglich nicht anfangen wollen.
Aber das wäre schon wieder ein ganz eigenes Thema...