Rückgabe nach Garantiefällen

Audi A6 C6/4F

Hallo,

im habe mir (Rechnung an meinen Betrieb) im vergangenen Juni beim Freundlichen einen A6 (3.0 TDI Avant mit Wohlfühlpaket, 117000km) gekauft. Trotz Übergabeinspektion hatten die wohl vergessen die Bremsen zu kontrollieren - nach etwa einer Woche (1000km) mussten vorne die Bremsklötze neu. Das wurde auch anstandslos und sofort gemacht. Nach weiteren 4 Wochen bin ich liegengeblieben, Servopumpe defekt. Abgeschleppt worden, Reparatur - 60% vom Material musste ich tragen (hätte der Verkäufer ruhig drauf hinweisen können, dass die Garantie einen Selbstbehalt hat).

Nach der Zeitumstellung: bemerkt, dass die Funkuhr nicht geht (vorher war mir der fehlende Leuchtturm nie aufgefallen): also zum Freundlichen und ein neues Modul einbauen lassen. 3 Tage hatte ich die Anzeige (oder wie lange das halt dauert, bis der Turm ausgeblendet wird), dann wieder hin. Angeblich war der Stecker nicht fest, wurde neu gesteckt. Dann fielen nach 2 Tagen Radio, CD, Telefon, Navi und AAS aus - Grund war ein Defekt des Telefon-Moduls. Nächster Austausch (angeblich gar nicht durch die Garantie abgedeckt, Kulanzweise 60% von der Hardware berechnet bekommen). Einen Tag nach Abholung Telefon war die Funkuhr wieder platt - beim nächsten Termin wurden alle Kontakte gereinigt, was wieder für ein paar Tage das Symbol im Mäusekino bescherte.

Dann hab ich kurz vor Weihnachten um den nächsten Termin gebeten. Es sollte jetzt das Kombiinstrument getauscht werden - mehr fiel denen in dem Moment nicht ein.

Donnerstag war ich mit Anhänger unterwegs und stellte irgendwann fest, dass beim beschleunigen (Drehzahl über 2000) ein pfeiffen zu hören ist, welches mit zunehmender Drehzahl lauter wird. Also den Freundlichen angerufen und darauf hingewiesen - könnte der Turbolader sein. Also hab ich das Auto auf dem Rückweg dort vorbei gebracht. Beim auslesen des Fehlerspeichers stellte sich heraus, dass Zylinder 1 Probleme verursacht, der Turbolader defekt ist (Probefahrt) und die Luftfederung eine Fehlermeldung hat. Das Auto ist da geblieben.

Ich soll mein Auto gemäß Telefonat am Freitag frühestens Dienstag Abend zurück bekommen. Allerdings überlege ich ernsthaft, ob ich nicht die Nummernschilder abschrauben lassen soll. Das Problem ist aber, dass ich mit dem Fahrzeug in etwa 27000km gefahren bin. Mit was für Abzügen habe ich zu rechnen, wenn ich das Auto zurückgebe?

10 Antworten

mit ein paar tausend euro wirst du rechnen müssen...zudem suchen die händler bei jeder rückabwicklung wie verrückte nach fehlern, kratzern etc. um den schaden für sich so gering wie möglich zu halten......
also kleiner tipp: lass dein auto aufbereiten usw. gib denen also sowenig anlass wie möglich.

Die Wandlung des Kaufvertrages verlangen - wird aber bestimmt schwieriger als beim Neuwagen. Gib einfach mal "Wandlung Rückabwicklung" bei Google ein, da findst Du die Sätze und Formeln.

Ist das als Unternehmer genauso "leicht"?

(Die Rechnung ging ja an den Betrieb, also nehme ich an man hat nicht als Konsument gekauft)

lg

W.

In dem Fall handelt es sich bei beiden Vertragspartnern um Firmen (GmbH). Verkäufer ist ein Audi-Vertragshändler.

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Zitat:

Original geschrieben von wapaw


Ist das als Unternehmer genauso "leicht"?

(Die Rechnung ging ja an den Betrieb, also nehme ich an man hat nicht als Konsument gekauft)

lg

W.

Hallo,

was heist? "als nicht Konsument" wo siehst du dein Vorteil?

Wenn du gewerblich gekauft hast, hätte der Händler sogar die Garantie ausschlagen können.
Nach meinen Kenntnisse hat der Händler 3 Reparaturversuche, bevor überhaupt eine Wandlung zur sprache kommen kann?

Aber glaub mir eine Wandlung wird teuer.

Ciao

Hallo,
ob es sich hier um einen Verkauf an einen privaten oder kaufmännischen Geschäftspartner handelt würde ich im ersten Ansatz erstmal vernachlässigen.
Der Verkäufer hat nach Paragraph 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung.
Bleibt diese Nacherfüllung (hier: Mängelbeseitigung) beim dritten Versuch fruchtlos, kann gewandelt werden.
Dies ist aus den Schilderungen allerdings nicht zu erkennen.

Allerdings ist ein möglicher und nicht zu vernachlässigender Forderungsgrund die Paragraphen 474 BGB und 476 BGB.
Hierbei wird die sogenannte Beweislast definiert.
Es wird hier unterstellt, dass Mängel, die in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang (Übergabe des Fahrzeugs) auftreten, bereits bei Übergabe bestanden.
Somit trägt der Verkäufer in den ersten 6 Monaten die gesamten Nachbesserungskosten (außer Verschleißteile).

Diese bereits ausgelegten Kosten solltest Du, notfalls durch einen Rechtsbeistand, zurückfordern.

Beste Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von m.k.s



Zitat:

Original geschrieben von wapaw



(Die Rechnung ging ja an den Betrieb, also nehme ich an man hat nicht als Konsument gekauft)
Hallo,

was heist? "als nicht Konsument" wo siehst du dein Vorteil?

"nicht als Konsument" steht da um genau zu sein. Und nein, das ist in dem Fall kein Vorteil.

Zitat:


Wenn du gewerblich gekauft hast, hätte der Händler sogar die Garantie ausschlagen können.
Nach meinen Kenntnisse hat der Händler 3 Reparaturversuche, bevor überhaupt eine Wandlung zur sprache kommen kann?

Garantie ist etwas freiwilliges, das muss er gar nicht hergeben.

Gewährleistung ist zumindest bei uns in .at, so wie Du sagst, zwischen Unternehmern auschliessbar, dann muss da aber im Kaufvertrag stehen. Steht's nicht drin dann gilt Gewährleistung als vereinbart.

Wie es um Wandlung zwischen Unternehmen in .de steht ist natürlich ein anderes Thema.

lg

W

Nochmal als Liste:

Bremsklötze vorne ersetzt (ohne Berechnung)
Servopumpe ersetzt (60% vom Material, MwSt)
Funkempfänger für Uhr (steht das VIERTE Mal in der Werkstatt)
Telefon-Steuergerät ersetzt (60% vom Material, angeblich Kulanz - in der Garantie ausgeschlossen?)
Turbolader und Zylinder defekt (steht in der Werkstatt)

Die Paragraphen 474 und 476 BGB gelten nicht, da ich das Auto nicht als Verbraucher gekauft habe.

Ich könnte folgendermaßen argumentieren: mein vorheriger Audi (A6 4B 1.9) hat 340 tkm gehalten, bevor ich ihn wegen roter Umweltplakette (funktionstüchtig) verkauft habe. 300 tkm sollte dieser auch überleben. Dementsprechend rechne ich Kaufpreis / (300 - 117 tkm) * 27 tkm = "Nutzungsgebühr". Davon ziehe ich dann noch den Agrarhaken ab, den ich in dem Autohaus habe montieren lassen. Für den Auszahlungsbetrag kann ich mir dann ja vielleicht ein anderes Auto aussuchen. Im Gegenzug biete ich dann an, dass die keine Zinsrechnung betreiben müssen.

Zitat:

Original geschrieben von wapaw



Zitat:

Original geschrieben von m.k.s


Hallo,

was heist? "als nicht Konsument" wo siehst du dein Vorteil?

"nicht als Konsument" steht da um genau zu sein. Und nein, das ist in dem Fall kein Vorteil.

Zitat:

Original geschrieben von wapaw



Zitat:


Wenn du gewerblich gekauft hast, hätte der Händler sogar die Garantie ausschlagen können.
Nach meinen Kenntnisse hat der Händler 3 Reparaturversuche, bevor überhaupt eine Wandlung zur sprache kommen kann?

Garantie ist etwas freiwilliges, das muss er gar nicht hergeben.
Gewährleistung ist zumindest bei uns in .at, so wie Du sagst, zwischen Unternehmern auschliessbar, dann muss da aber im Kaufvertrag stehen. Steht's nicht drin dann gilt Gewährleistung als vereinbart.

Wie es um Wandlung zwischen Unternehmen in .de steht ist natürlich ein anderes Thema.

lg

W

Ja sorry ich habe Garantie geschrieben meinte natürlich Gewährleistung, in Deutschland ist es genau so. Das mit dem "Konsument" habe ich nicht verstanden !?! deshalb meine Frage!!!

Gruß

Ich könnte folgendermaßen argumentieren: mein vorheriger Audi (A6 4B 1.9) hat 340 tkm gehalten, bevor ich ihn wegen roter Umweltplakette (funktionstüchtig) verkauft habe. 300 tkm sollte dieser auch überleben. Dementsprechend rechne ich Kaufpreis / (300 - 117 tkm) * 27 tkm = "Nutzungsgebühr". Davon ziehe ich dann noch den Agrarhaken ab, den ich in dem Autohaus habe montieren lassen. Für den Auszahlungsbetrag kann ich mir dann ja vielleicht ein anderes Auto aussuchen. Im Gegenzug biete ich dann an, dass die keine Zinsrechnung betreiben müssen.So wirst Du leider nicht argumentieren können.
Den Gewährleistungsausschluss hast Du aber nicht im Kaufvertrag, bzg. des gewerbl. Kaufs?

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