Rückerstattung
Hallo,
ich habe seit Oktober 2010 einen Corsa GSI. Leider läßt sich der 2. Gang zu Beginn einer Fahrt nicht einlegen und springt
immer wieder heraus. War mind. schon 5x in der Werkstatt, neues Getriebe, Schaltgestänge etc. Div. Spezialisten haben mein
Auto schon untersucht und niemand weiß, woran es liegt. Hat von euch schon mal jemand eine Auto gewandelt (zurück gegeben)?
Laut Rechtsanwalt kein Problem, aber mir graust davor.
18 Antworten
Dich wichtigste Information fehlt einfach.
Neuwagen oder Gebraucht?
Wenn Neuwagen, dann hättest du schon längst zurück tretten soll und nciht erst über 2 Jahren.
Hast du noch irgendwelche Garantie? Spielt eigentlich keine Rolle, weil der Schaden ist in der Garantie aufgetretten und könnte bis heute nciht behoben werden und somit müssen sie es auf Garantie beheben.
Im Grunde hat aber der Anwalt recht, du kannst schon zurück trette, aber (soweit ich weiß) wenn der Schaden von anfang an da war und es ein Neuwagen war.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass du ein neues Getriebe bekommen hast und so ein Problem immer noch hast. Kann auch andere Ursache haben.
Also wenn das Öl warm geworden ist, dann sprint der Gang nicht mehr raus? Ist im Winter schlimmer als im Sommer?
Die Werkstatt könnte aber das problem reproduzieren?
Telefoniere mal dierekt mit Opel und frag mal nach was man da machen soll und dass die und die Werkstatt das problem nicht lösen können.
Zitat:
Original geschrieben von swift81
.......aber (soweit ich weiß) wenn der Schaden von anfang an da war und es ein Neuwagen war.
Nein, spielt keine Rolle ob Gebraucht oder Neu....!!!!
Hier eine recht informative Webseite dazu:
Gensel Rechtsanwälte - Thema: Gebrauchtwagen
ich bin kein Anwalt und das stimmt das es egal ist ob neuwagen oder gebrauchtwagen.
Nur ich habe deswegen gefragt, weil er den Wagen schon seit Oktober 2010 hat und wäre nicht schlecht zu wissen. Wegen Garantie usw.
Hinsichtlich der Beweislast gilt dasselbe, wie beim Neuwagenkauf: Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kfz auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel Ihnen das Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach sechs Monaten ab Übergabe des Kfz auf, müssen Sie beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
Hier das ist meisten das Problem.
Sage wir mal man hat den Wagen im Februar gekauft und irgendwann im Dezember bei erstem Schnee bekommt man probleme mit dem Getriebe oder man hatte schon vorher probleme gehabt, aber man ist ers in deutlich nach 6 Monaten hin gegangen. Tja da ist nichts mehr mit Kaufvertrag zurücktretten.
In dern erste Monoaten ist das viel viel einfach als nach über 2 Jahre, dass wollte ich damit sagen.
Deswegen wäre nciht schlecht mehr details zu wissen.
Wann wurde der Wagen gekauft?
Wann wurde zum erste mal der Schaden gemeldet? Hast du eine Quittung?
die ersten 6Monate muß der Händler nachweisen das der Schaden nicht vorhanden war dann kommt die Beweisumkehrung, also Du mußt beweisen das der Schaden schon vorher war.
Gruß Günter
Hallo an alle,
mein Auto war neu, also EZ Okt 2010 und da ist es dann auch schon bald aufgetreten. Meinen Berechnungen zufolge ist mein Auto jetzt
1 1/2 Jahre alt und seit 1 1/4 Jahren macht die Werkstatt daran herum. War vorhin wieder in der Werkstatt und habe eine schriftliche Rückerstattung abgegeben, jetzt heißt es: bitte warten.
Meistens passiert es, wenn der Motor kalt ist, aber die Schaltung ist mittlerweile sowieso im A... Heute nachmittag hatte es 10 Grad draußen und ich kann nicht schalten! Ich hatte noch nie ein Auto mit so einem Problem und ich hatte schon viele Autos. Wir haben auch noch einen 3 Jahre alten A4 Avant und ich glaube, ich kaufe als Zweitwagen keinen Opel mehr.
Hallo,
besteht ein Rechtsschutzversicherung würde ich nur noch den Anwalt ran lassen, ohne hängt die Entscheidung an Deinem Geldbeutel.
In Anbetracht der Probleme musst Du ja total entnervt sein, also wenn es irgend wie geht, schone Deine Nerven und verlass Dich gantz auf einen Anwalt.
AgF
Florian
Zitat:
Original geschrieben von simton
Hallo an alle,
mein Auto war neu, also EZ Okt 2010 und da ist es dann auch schon bald aufgetreten. Meinen Berechnungen zufolge ist mein Auto jetzt
1 1/2 Jahre alt und seit 1 1/4 Jahren macht die Werkstatt daran herum. War vorhin wieder in der Werkstatt und habe eine schriftliche Rückerstattung abgegeben, jetzt heißt es: bitte warten.
Meistens passiert es, wenn der Motor kalt ist, aber die Schaltung ist mittlerweile sowieso im A... Heute nachmittag hatte es 10 Grad draußen und ich kann nicht schalten! Ich hatte noch nie ein Auto mit so einem Problem und ich hatte schon viele Autos. Wir haben auch noch einen 3 Jahre alten A4 Avant und ich glaube, ich kaufe als Zweitwagen keinen Opel mehr.
uh hast recht 😁 wie kann ich auf über 2 Jahren 😁
Denke du hast gute Chancen.
Nur eigentlich finde ich die Getriebe von OPel gar nicht mal schlecht. Ich verstehe nur nicht warum die Werkstatt den Fehler nicht behoben konnte.
Hallo,
habe im Netz noch etwas geforscht und es gibt tatsächlich ein Urteil von 1988 (wenn ein ordnungsgemäß eingelegter Gang immer wieder heraus springt). Die Seite ist www.automobilkanzlei.de, da steht eigentlich alles Nützliche zur Wandlung drin. Mit meinem Anwalt (Rechtscchutz natürlich vorhanden) habe ich bis jetzt nur telefonisch gesprochen, jetzt warte ich mal, was Opel sagt. Der ganze Freundeskreis, Arbeitskollegen, etc. bekommt das Corsa-Gemetzel ja mit (nachdem ich ständig mit den verschiedensten Leihwagen herumfahre) und das wirkt sich für Opel nicht gerade positiv aus.
Hallo,
wollte euch mitteilen, dass jetzt alles durch ist. Seit gestern ist mein Auto weg und das Geld wird überwiesen. Jetzt gehe ich dann auf die Suche nach einem anderen Auto. Aber was soll es werden??? Ich hab keinen Plan.
Zitat:
Original geschrieben von simton
Hallo,
wollte euch mitteilen, dass jetzt alles durch ist. Seit gestern ist mein Auto weg und das Geld wird überwiesen. Jetzt gehe ich dann auf die Suche nach einem anderen Auto. Aber was soll es werden??? Ich hab keinen Plan.
hast das komplette Geld wieder oder nur einen Teil? Du bist doch das Auto schon paar MOnate gefahren.
Hi, hab eigentlich das ganze Geld wieder bekommen, abzüglich 0,5% pro 1000 gefahrenen Kilometern (Nutzungsentschädigung) + MwSt
Ging alles reibungslos, auch ohne Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von simton
Aber was soll es werden???
Bei deinem Glück würde ich sagen: egal, Hauptsache Automatik! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von simton
Hi, hab eigentlich das ganze Geld wieder bekommen, abzüglich 0,5% pro 1000 gefahrenen Kilometern (Nutzungsentschädigung) + MwSt
Ging alles reibungslos, auch ohne Anwalt.
Wie hast du das gemacht? Erzähl mal ... vielleicht kann man was lernen. jeder hat mal Probleme mit sowas.
Bis du hin gegangen und hast gesagt, Ihr habe 2 oder 3 mal nicht geschafft das Auto zu reparieren, hier habe ihr es wieder und will mein Geld wieder?
Zitat:
Original geschrieben von Gobble-G
Bei deinem Glück würde ich sagen: egal, Hauptsache Automatik! 🙂Zitat:
Original geschrieben von simton
Aber was soll es werden???
Ja, da hast du recht, hab schon einen Audi mit DSG, jetzt vielleicht noch als Zweitwagen einen kleinen 3er BMW, vielleicht 318i.