Rückabwicklung bei erheblichen Mangel? Bitte dringend um Hilfe!
Hallo liebe Community,
ich hoffe ich bin unter Kaufberatung richtig. Im Grunde gehört es ja im weitesten Sinne zum Kauf und ich wüsste nicht, wo es sonst hin gehört. Sollte das hier falsch sein, bitte ich um Entschuldigung.
Ich bin ein Autolaie und hab ein großes Problem.
Ich habe mir im Dezember 2017 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
- Durchgehend Scheckheft gepflegt
- sichtbar in einem super Zustand (vor allem für das Baujahr)
- Probefahrt alles super (soweit ich das beurteilen kann)
Doch nun die böse Überraschung. Ich war vor 2 Wochen in der Werkstatt zum Reifenwechsel und da sagte man der Unterboden wäre so verrostet, dass sei ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Daraufhin habe ich mir eine zweite Meinung eingeholt mit demselben Urteil und zu guter letzt habe ich heute eine Drittmeinung, einer bei uns ortsansässigen Werkstatt, spezialisiert auf Karosseriebau, eingeholt und auch dort die gleiche Auskunft bekommen.
Jetzt sind gerade 6 Monate um, allerdings kann ein Auto ja nicht in 6 Monaten so extrem verrosten. Der Meister von der Karosseriebau Werkstatt meinte auch, dass die Radkästen mit Unterbodenschutz (ist das richtig? weiß nicht mehr genau) bepinselt wurde und darunter auch Rost wäre.
Da liegt die Vermutung nahe, dass hier die Absicht war diesem Mangel zu verstecken.
Ich dachte, wenn Scheckheft gepflegt, dann muss ja alles gut sein. Das ist wohl nicht so. Ich hab mich nach besten Wissen und Gewissen vor dem Kauf informiert. Aber offensichtlich wusste ich wohl doch nicht genug.
Habe ich da noch irgendwelche Möglichkeiten? Hat damit jemand Erfahrung oder kennt sich rechtlich damit aus?
Mir ist bewusst, dass in einem Forum keine verbindliche Rechtsberatung gegeben werden kann und das erwarte ich auch nicht.
Ich bitte lediglich um Rat und eure Erfahrungen.
Gruß
MrAutolaie
Nachtrag:
"Mir war nicht bewusst, dass Modell, Baujahr, Preis und Kilometerleistung relevant sind, aber ich liefere diese Infos hier gerne nach:
Mazda 6, 2005, 3.900€, ca. 134.000km bei Kauf"
Beste Antwort im Thema
Jetzt bin ich doch etwas verwundert.
In Deinem anderen Thread, wo es um den Kauf dieses Wagens ging, wurdest Du auf die Rostproblematik des Mazda hingewiesen, und nicht nur einmal.
Dann wurde Dir die Empfehlung gegeben, vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und einen Gebrauchtwagen-Check zu machen!
Ich zitiere einen Beitrag aus Deinem Thread:
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 6. Dezember 2017 um 00:20:22 Uhr:
Schon gekauft? Ansonsten empfehle ich vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und nen Gebrauchtwagen-Check zu machen!
Ich war am WE auch bei nem Fahrzeug meiner Wahl, so von aussen war auch alles okay (optische Mängel sind ja bei 12-14 Jahre alten Fahrzeugen legetim!!), von unten kam dann das böse "erwachen": der. Motor war voller Öl...
Laut Händleraussage im Vorfeld *Top Fahrzeug, Scheckheftgepflegt blabla*... Und hinterher hat er den angesprochenen Ölverlust runter gespielt als wäre es nichts...
Und falls Du diese Ratschläge und auch den Thread erfolgreich verdrängt haben solltest, hier ist die Erinnerung:
https://www.motor-talk.de/.../...kombi-1-8-exclusive-t6209286.html?...
Vor diesem Hintergrund ist dieser Thread für mich erledigt.
80 Antworten
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:52:11 Uhr:
Hat er doch nicht gemacht. Zum Zeitpunkt des Kaufs war alles noch im grünen Bereich. Oder kannst du gegenteiliges beweisen.
Genau darum Frage ich euch ja ob ein Auto in einem halben Jahr von gut (kein erheblicher Mangel) bis Totalschaden vorrosten kann. In so einer kurzen Zeit??
Vor einem halben Jahr war es gerade noch ok und jetzt ist's halt nicht mehr ok. Was erwartest du von einem Auto aus 2005.
Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:28:42 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:24:32 Uhr:
nein
man kann - wenn man nicht zu blöd/beratungsresistent dafür ist 😉 - sich den Kaufgegenstand VOR dem Unterschreiben des Vertrags GENAU anschauen!
Und was ist wenn jemand keine Möglichkeit sich im Internet schlau zu machen, weil z.B. schon älter und nicht mit dem Internet vertraut, keinen kennt der Ahnung hat und selbst auch keine Ahnung hat. Und dieser jemand geht los und kauft nach besten Wissen und Gewissen ein Auto.
Derjenige ist dann der Willkür der Autohändler ausgeliefert?
Das hat nichts mit Willkür zu tun.
Tatsache ist: Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Und im Grunde gilt bei Gebrauchtwagen IMMER gekauft wie gesehen. Die Gewährleistung schließt lediglich Dinge ein, die zu dem Kaufzeitpunkt noch nicht vorlagen und innerhaalb von 12 Monaten auftauchen. Eine Durchrostung die derat stark ist, war schon länger da.
Aber wie schon geschrieben: Einfach das Auto aufbocken und druinter sehen. dann auch mal den "Schraubenziehertest" machen. das tut der TÜV bei der HU auch. Und wenn der durch den Boden durchgeht, ist das eine Durchrostung. So einfach ist das. kann jeder Laie. Man muß halt nur mal drunter schauen.
Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:49:51 Uhr:
Zitat:
@VW-Malle schrieb am 29. Mai 2018 um 20:42:25 Uhr:
Und wenn diese dann noch die unzähligen, wie auch wertvollen, Ratschläge ignorieren, dann muss schnell das personifierte Böse im Verkäufer gesucht werden!
Mein Gott ich weiß, dass ich sehr sehr sehr dumm war. Ja auch ich habs jetzt begriffen.
Aber ganz ehrlich das ist diese Argumentation ist echt frech. Egal wie ignorant, blöd oder unwissend ich bin, berechtigt das einen Händler nicht dazu mir kaputte Sachen zu verkaufen. Was soll denn so eine Argumentation?
Langweilt mich!
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Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:28:42 Uhr:
Und was ist wenn jemand keine Möglichkeit sich im Internet schlau zu machen, weil z.B. schon älter und nicht mit dem Internet vertraut, keinen kennt der Ahnung hat und selbst auch keine Ahnung hat. Und dieser jemand geht los und kauft nach besten Wissen und Gewissen ein Auto.Derjenige ist dann der Willkür der Autohändler ausgeliefert?
Wenn solch eine Person, wie Du sie beschrieben hast, beschließt ein Auto zu kaufen, dann überlegt diese sich, wen diese mit Sachverstand fragen könnte. Da wird dieser Person relativ schnell die Worte TÜV, DEKRA, ADAC einfallen.
Es sagt jedem eigentlich der gesunde Menschenverstand (Dir offensichtlich nicht), dass ein Gebrauchsgegenstand - je älter dieser ist - auf seinen Zustand zu prüfen ist. Ist einem das selbst nicht möglich, muss man sich jemanden suchen.
Diese "Alle anderen müssen für mich denken, damit ich es nicht machen muss"- und "Alle anderen sind schuld, nur ich nicht"-Menthalitäten kot*** mich inzwischen richtig an.
Ohne Mängel war er 01/2017, jetzt ist 05/18 = 16 Monate
Da kann schonmal was kaputtgehen oder zusammenrosten.
Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:53:40 Uhr:
Zitat:
@f355 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:52:11 Uhr:
Hat er doch nicht gemacht. Zum Zeitpunkt des Kaufs war alles noch im grünen Bereich. Oder kannst du gegenteiliges beweisen.Genau darum Frage ich euch ja ob ein Auto in einem halben Jahr von gut (kein erheblicher Mangel) bis Totalschaden vorrosten kann. In so einer kurzen Zeit??
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. Mai 2018 um 21:01:14 Uhr:
tatsache ist: Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Und im Grunde gilt bei gebrauchtwagen IMMER gekauft wie gesehen.
Das ist nicht richtig und auch rechtlich falsch. Ganz so einfach ist die Welt zum Glück nicht. 😉
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. Mai 2018 um 21:01:14 Uhr:
Eine Durchrostung die derat strak ist, war schon lläänger da.
Das würde bedeuten, dass im Recht bin. Ob ich Recht bekomme ist eine andere Frage, aber grundsätzlich bin ich im Recht.
Ich habe ja geschrieben: IM GRUNDE gilt das. Klar ist das sehr vereinfacht aber es stimmt.
Der TE hat nunmal Schrott gekauft und hätte das selber feststellen können, was er versäumt hat: Also Pech gehabt.
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 29. Mai 2018 um 21:14:16 Uhr:
Das ist nicht richtig und auch rechtlich falsch. Ganz so einfach ist die Welt zum Glück nicht. ??
Diesee user glänzt durchweg nicht gerade mit wissen in Bezug auf die gesetzliche Sachmängelhaftung. Auch die folgenden von ihm geschriebenen Absätzen sind zum Teil mit gravierenden Falschinformationen gespickt.
Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 21:16:47 Uhr:
aber grundsätzlich bin ich im Recht.
Und das ist dein Denkfehler: du bist nicht im recht. Du bist dann im recht, wenn du es nachweisen kannst. Das ist noch nicht der Fall.
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 29. Mai 2018 um 21:14:16 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. Mai 2018 um 21:01:14 Uhr:
tatsache ist: Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Und im Grunde gilt bei gebrauchtwagen IMMER gekauft wie gesehen.Das ist nicht richtig und auch rechtlich falsch. Ganz so einfach ist die Welt zum Glück nicht. 😉
Danke! Tausend Dank! Also ist mein Rechtsverständnis nicht so falsch, wie mir hier von vielen Seiten das Gefühl gegeben wird.
Eigentlich ziemlich einfach: Ist der Kauf noch keine 6 Monate her und es tritt ein Mangel (nicht altersbedingte Gebrauchsspuren oder Verschleiß) auf, wird zunächst vermutet, dass der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Ob er das kann, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Dazu kommt bei einem gewerblichen Kfz.-Händler die Verpflichtung, das Fahrzeug in der eigenen Werkstatt auf etwaige gravierende Mängel zu überprüfen.
Hattest du beim Kauf bereits eine RS-Versicherung? Wenn ja, geh zum Anwalt. Wenn nein, such dir einen Prozeßkostenrechner im Netz, Streitwert 3.900,- € und rechne dir die Verfahrenskosten aus. Dazu rund 1.500,- € für ein SV-Gutachten und dann überleg, ob du das Risiko eingehen willst.
Nachtrag: die sechs Monate sind bald vorbei, also ist etwas Eile angesagt. Vielleicht erst klärendes Gespräch mit dem Verkäufer - aber nur in Anwesenheit von mind. einem neutralen Zeugen.
Zitat:
@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 21:18:18 Uhr:
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 29. Mai 2018 um 21:14:16 Uhr:
Das ist nicht richtig und auch rechtlich falsch. Ganz so einfach ist die Welt zum Glück nicht. 😉
Danke! Tausend Dank! Also ist mein Rechtsverständnis nicht so falsch, wie mir hier von vielen Seiten das Gefühl gegeben wird.
Nicht einmal ansatzweise wird hier dein Rechtsverständnis bestätigt.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. Mai 2018 um 21:17:25 Uhr:
Der TE hat nunmal Schrott gekauft und hätte das selber feststellen können, was er versäumt hat: Also Pech gehabt.
Eben hast du noch gesagt Zitat: "Eine Durchrostung die derat stark ist, war schon länger da"
Und ganz allgemein sagen mir so 80% aller Antworten hier, dass ich als Käufer alle Pflichten habe und der Verkäufer 0. Alles ist meine Schuld als Käufer. Der Verkäufer kann mutwillig oder fahrlässig Schrott verkaufen, aber es ist immer meine Schuld als Käufer.
Antworten alle erster Güte.
Ich mag keine Ahnung von Autos haben, aber soviel weiß ich das unser Rechtssystem nicht so einseitig ist.
An die Personen, die mir freundliche und sachliche Hilfe geboten haben: Vielen Dank!
An alle anderen: Danke für nichts!
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Mai 2018 um 21:22:25 Uhr:
die sechs Monate sind bald vorbei
Uchbweiß jetzt nicht wann der Wagen gekauft wurde, aber wenn es nicht an Silvester war, sond die 6 Monate ziemlich sicher bald vorbei 😉




