Rückabwicklung bei erheblichen Mangel? Bitte dringend um Hilfe!
Hallo liebe Community,
ich hoffe ich bin unter Kaufberatung richtig. Im Grunde gehört es ja im weitesten Sinne zum Kauf und ich wüsste nicht, wo es sonst hin gehört. Sollte das hier falsch sein, bitte ich um Entschuldigung.
Ich bin ein Autolaie und hab ein großes Problem.
Ich habe mir im Dezember 2017 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
- Durchgehend Scheckheft gepflegt
- sichtbar in einem super Zustand (vor allem für das Baujahr)
- Probefahrt alles super (soweit ich das beurteilen kann)
Doch nun die böse Überraschung. Ich war vor 2 Wochen in der Werkstatt zum Reifenwechsel und da sagte man der Unterboden wäre so verrostet, dass sei ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Daraufhin habe ich mir eine zweite Meinung eingeholt mit demselben Urteil und zu guter letzt habe ich heute eine Drittmeinung, einer bei uns ortsansässigen Werkstatt, spezialisiert auf Karosseriebau, eingeholt und auch dort die gleiche Auskunft bekommen.
Jetzt sind gerade 6 Monate um, allerdings kann ein Auto ja nicht in 6 Monaten so extrem verrosten. Der Meister von der Karosseriebau Werkstatt meinte auch, dass die Radkästen mit Unterbodenschutz (ist das richtig? weiß nicht mehr genau) bepinselt wurde und darunter auch Rost wäre.
Da liegt die Vermutung nahe, dass hier die Absicht war diesem Mangel zu verstecken.
Ich dachte, wenn Scheckheft gepflegt, dann muss ja alles gut sein. Das ist wohl nicht so. Ich hab mich nach besten Wissen und Gewissen vor dem Kauf informiert. Aber offensichtlich wusste ich wohl doch nicht genug.
Habe ich da noch irgendwelche Möglichkeiten? Hat damit jemand Erfahrung oder kennt sich rechtlich damit aus?
Mir ist bewusst, dass in einem Forum keine verbindliche Rechtsberatung gegeben werden kann und das erwarte ich auch nicht.
Ich bitte lediglich um Rat und eure Erfahrungen.
Gruß
MrAutolaie
Nachtrag:
"Mir war nicht bewusst, dass Modell, Baujahr, Preis und Kilometerleistung relevant sind, aber ich liefere diese Infos hier gerne nach:
Mazda 6, 2005, 3.900€, ca. 134.000km bei Kauf"
Beste Antwort im Thema
Jetzt bin ich doch etwas verwundert.
In Deinem anderen Thread, wo es um den Kauf dieses Wagens ging, wurdest Du auf die Rostproblematik des Mazda hingewiesen, und nicht nur einmal.
Dann wurde Dir die Empfehlung gegeben, vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und einen Gebrauchtwagen-Check zu machen!
Ich zitiere einen Beitrag aus Deinem Thread:
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 6. Dezember 2017 um 00:20:22 Uhr:
Schon gekauft? Ansonsten empfehle ich vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und nen Gebrauchtwagen-Check zu machen!
Ich war am WE auch bei nem Fahrzeug meiner Wahl, so von aussen war auch alles okay (optische Mängel sind ja bei 12-14 Jahre alten Fahrzeugen legetim!!), von unten kam dann das böse "erwachen": der. Motor war voller Öl...
Laut Händleraussage im Vorfeld *Top Fahrzeug, Scheckheftgepflegt blabla*... Und hinterher hat er den angesprochenen Ölverlust runter gespielt als wäre es nichts...
Und falls Du diese Ratschläge und auch den Thread erfolgreich verdrängt haben solltest, hier ist die Erinnerung:
https://www.motor-talk.de/.../...kombi-1-8-exclusive-t6209286.html?...
Vor diesem Hintergrund ist dieser Thread für mich erledigt.
80 Antworten
Wegen Alter/Zustand/Wert lohnt sich der Gang vor Gericht definitiv nicht mehr. Das Geld besser fuer die allernotwendigsten Reparaturen einplanen oder zur Seite legen fuer das naechste Auto.
Was schonmal gefragt wurde: Wann wurde das Auto gekauft, sprich bist du noch innerhalb der ersten 6Monate oder schon drueber?
Wenn du noch innerhalb der ersten 6 Monate bist, bist du noch im Bereich der Sachmaengelhaftung, in dem der Verkaeufer nachweisen muss, dass dieser Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Bist du ausserhalb der ersten 6 Monate, must du nachweisen, das dieser Mangel eben doch schon beim Kauf vorhanden war.
Dieser Nachweis wir fuer euch beide ohne Bilder/Gutachten/Pruefbericht zum Zeitpunkt des Kaufes schwer bis unmoeglich werden. Deshalb die Frage, wer in der Nachweispflicht ist, weil das entscheidet, ob du eine Chance auf Rueckgabe/Wandlung/Reparatur hast.
Also: falls du in der Nachweispflicht bist, vergess das ganze.
Fahr zum Haendler und frag ihn freundlich, ob er sich evtl. an einer Reparatur beteiligen kann, bzw. das allernotwendigste machen kann, damit das Auto nochmal TUEV bekommt.
Wenn du Glueck hast, hat er ein einsehen/schlechtes Gewissen oder was auch immer. Aber nicht mit der Tuer ins Haus fallen und direkt von Betrug usw. sprechen.
Warum sollte der Händler es, vor allem nach 6 Monaten, machen? Weil paar Werkstätten meinen der Rost müsste weg? Ist der Rost Sicherheitsrelevant? Da bräuchtest du schon einen Gutachter und keine Aussage eines Mechanikers
Es gibt solche und solche Haendler. Die einen beteiligen sich vielleicht, in der Hoffnung spaeter noch ein Auto verkaufen zu koennen, andere nicht. (Freundlich) Fragen kostet nichts.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 30. Mai 2018 um 18:40:42 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Mai 2018 um 21:43:43 Uhr:
Falls du ein ganz armes Kerlchen bist, könntest du Verfahrenskostenhilfe bekommen.Nur am Rande:
Verfahrenskostenhilfe kann er nicht erhalten, da diese für familiengerichtliche Verfahren gewährt wird (seit ca. 2009).Wenn Einkommen auf H IV - Level , dann ggfs. PKH.
O.
Sorry, mein Fehler, muss dir natürlich zustimmen (wobei Verfahrens- und Prozesskostenhilfe identisch sind).
Ähnliche Themen
Zitat:
@Nyasty schrieb am 1. Juni 2018 um 11:58:45 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Juni 2018 um 10:58:04 Uhr:
Toller Beitrag, aber zunächst einmal wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht, schon bei Übergabe vorhanden war. Und da ist es vollkommen unabhängig davon, ob der Verkäufer diesen Mangel kannte oder nicht.Für mich stellt sich eher die Frage, ob das ein altersbedingter "Normalzustand" bei diesem Fahrzeugmodell und dem Alter ist. Und für normalen Verschleiß braucht ein Verkäufer nicht einzustehen.
Und ist dieser Zustand für dieses Fahrzeug normal, hätte der Verkäufer das Auto vor dem Verkauf speziell auf Rostschäden untersuchen müssen. Gibt dazu ein BGH Urteil (NJW 1981, 928 zur Durchrostung bei älteren Fahrzeugen).
Dann lies den Eröffnungsbeitrag.
"Jetzt sind gerade mal 6 Monate um "
Hab ich, und an den Fingern abgezählt. Den ersten Hinweis auf die 6-Monatsfrist gab es noch im Mai. Und selbst jetzt ist es noch nicht zu spät, da das Auto "erst" nach dem 04.12. gekauft wurde. Ergibt sich aus dem früheren Thema, wo ihm von diesem Modell abgeraten wurde.
Interessant wird auch, was der TE unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht. Ich vermute ja, das es ihn aufregt, das der Wagen keinen frischen TÜV mehr bekommt. Aber der letzte HU-Mensch kein Problem damit hatte, die Karre noch 2 Jahre fahren zu lassen. Solange reichte es eben noch, das die Reaparaturen für die nächste HU dann nicht mehr wirtschaftlich sind, ist da ja vollkommen egal.
Und dem Händler einen Strick daraus zu drehen, das dieses Auto keine neue HU schafft, wird sehr schwer bis unmöglich. Der TE kann ja natürlich eine Klage mit Scheckheft = Rostfrei = jahrelanges sorgenfreies Fahren einreichen. Nur der Händler wird sich darüber schlapp lachen und wenn er nicht vollkommen doof ist, ohne irgendeinen Cent zu zahlen, aus dieser Nummer rauskommen. Er hat den Wagen sicher nicht als rostfrei verkauft, wenn du den jetzt gleich mit Betrug usw konfrontierst, verspielst du deine letzte Chance, das er irgendwie auf dich zukommt.