Rückabwicklung bei erheblichen Mangel? Bitte dringend um Hilfe!

Hallo liebe Community,

ich hoffe ich bin unter Kaufberatung richtig. Im Grunde gehört es ja im weitesten Sinne zum Kauf und ich wüsste nicht, wo es sonst hin gehört. Sollte das hier falsch sein, bitte ich um Entschuldigung.

Ich bin ein Autolaie und hab ein großes Problem.

Ich habe mir im Dezember 2017 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

- Durchgehend Scheckheft gepflegt
- sichtbar in einem super Zustand (vor allem für das Baujahr)
- Probefahrt alles super (soweit ich das beurteilen kann)

Doch nun die böse Überraschung. Ich war vor 2 Wochen in der Werkstatt zum Reifenwechsel und da sagte man der Unterboden wäre so verrostet, dass sei ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Daraufhin habe ich mir eine zweite Meinung eingeholt mit demselben Urteil und zu guter letzt habe ich heute eine Drittmeinung, einer bei uns ortsansässigen Werkstatt, spezialisiert auf Karosseriebau, eingeholt und auch dort die gleiche Auskunft bekommen.

Jetzt sind gerade 6 Monate um, allerdings kann ein Auto ja nicht in 6 Monaten so extrem verrosten. Der Meister von der Karosseriebau Werkstatt meinte auch, dass die Radkästen mit Unterbodenschutz (ist das richtig? weiß nicht mehr genau) bepinselt wurde und darunter auch Rost wäre.

Da liegt die Vermutung nahe, dass hier die Absicht war diesem Mangel zu verstecken.

Ich dachte, wenn Scheckheft gepflegt, dann muss ja alles gut sein. Das ist wohl nicht so. Ich hab mich nach besten Wissen und Gewissen vor dem Kauf informiert. Aber offensichtlich wusste ich wohl doch nicht genug.

Habe ich da noch irgendwelche Möglichkeiten? Hat damit jemand Erfahrung oder kennt sich rechtlich damit aus?

Mir ist bewusst, dass in einem Forum keine verbindliche Rechtsberatung gegeben werden kann und das erwarte ich auch nicht.

Ich bitte lediglich um Rat und eure Erfahrungen.

Gruß
MrAutolaie

Nachtrag:

"Mir war nicht bewusst, dass Modell, Baujahr, Preis und Kilometerleistung relevant sind, aber ich liefere diese Infos hier gerne nach:

Mazda 6, 2005, 3.900€, ca. 134.000km bei Kauf"

Beste Antwort im Thema

Jetzt bin ich doch etwas verwundert.

In Deinem anderen Thread, wo es um den Kauf dieses Wagens ging, wurdest Du auf die Rostproblematik des Mazda hingewiesen, und nicht nur einmal.

Dann wurde Dir die Empfehlung gegeben, vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und einen Gebrauchtwagen-Check zu machen!

Ich zitiere einen Beitrag aus Deinem Thread:

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 6. Dezember 2017 um 00:20:22 Uhr:


Schon gekauft? Ansonsten empfehle ich vor der Unterschrift nochmal zum TÜV zu fahren und nen Gebrauchtwagen-Check zu machen!
Ich war am WE auch bei nem Fahrzeug meiner Wahl, so von aussen war auch alles okay (optische Mängel sind ja bei 12-14 Jahre alten Fahrzeugen legetim!!), von unten kam dann das böse "erwachen": der. Motor war voller Öl...
Laut Händleraussage im Vorfeld *Top Fahrzeug, Scheckheftgepflegt blabla*... Und hinterher hat er den angesprochenen Ölverlust runter gespielt als wäre es nichts...

Und falls Du diese Ratschläge und auch den Thread erfolgreich verdrängt haben solltest, hier ist die Erinnerung:

https://www.motor-talk.de/.../...kombi-1-8-exclusive-t6209286.html?...

Vor diesem Hintergrund ist dieser Thread für mich erledigt.

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Der Käufer MUSS MUSS MUSS beweisen, dass der erhebliche Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Das ist nicht wegzureden. Kann das ein Anwalt oder ein Gutachter- prima. Dann kann man einen Antrag auf Rückabwicklung des KV stellen. Der Händler wird diesen ablehnen, logisch. Im Gericht wird dann entschieden, ob die Beweiskette schwer genug wiegt und der Mangel nachgewiesener Maßen bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.

Ich würde vermuten: Großes Pech gehabt. Man hätte innerhalb der ersten 6 Monate drunterschauen lassen müssen. Das kostet ein Trinkgeld beim TÜV. Oftmals auch gar nix.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. Mai 2018 um 20:10:29 Uhr:


Und um die letzte Frage des TE zu beantworten: Nein, hier sind nicht alle fehlerlos. Da musst du scharf unterscheiden zwischen den Fragestellern (die sind es nicht!) und denen, die Antworten geben (die sind es natürlich 😛).

Was hast du denn für die Kiste bezahlt?

Den Eindruck habe ich leider heute hier gewonnen. Sehr Schade nach meinen guten Erfahrungen hier.

3.900€

Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:18:19 Uhr:


Das mag ja alles so sein, aber ist man dann als Käufer komplett machtlos? ...

nein

man kann - wenn man nicht zu blöd/beratungsresistent dafür ist 😉 - sich den Kaufgegenstand VOR dem Unterschreiben des Vertrags GENAU anschauen!

Zitat:

@DSG-Oje schrieb am 29. Mai 2018 um 20:23:39 Uhr:


Der Käufer MUSS MUSS MUSS beweisen, dass der erhebliche Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Das ist nicht wegzureden. ...

Und wenn man dem Händler des Betrugs bezichtigt, muss man ihm ZUSÄTZLICH noch nachweisen, dass er von dem Mangel wusste (und er diesen VORSÄTZLICH verschwiegen hat)!

Ohne Vorsatz ist es eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ...

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:24:32 Uhr:



Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:18:19 Uhr:


Das mag ja alles so sein, aber ist man dann als Käufer komplett machtlos? ...

nein

man kann - wenn man nicht zu blöd/beratungsresistent dafür ist 😉 - sich den Kaufgegenstand VOR dem Unterschreiben des Vertrags GENAU anschauen!

Und was ist wenn jemand keine Möglichkeit sich im Internet schlau zu machen, weil z.B. schon älter und nicht mit dem Internet vertraut, keinen kennt der Ahnung hat und selbst auch keine Ahnung hat. Und dieser jemand geht los und kauft nach besten Wissen und Gewissen ein Auto.

Derjenige ist dann der Willkür der Autohändler ausgeliefert?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:27:55 Uhr:



Und wenn man dem Händler des Betrugs bezichtigt, muss man ihm ZUSÄTZLICH noch nachweisen, dass er von dem Mangel wusste (und er diesen VORSÄTZLICH verschwiegen hat)!

Ohne Vorsatz ist es eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ...

Wusste??? Das will nicht in meinen Kopf, dass man in Deutschland etwas verkaufen kann ohne als Verkäufer den Zustand zu kennen, und wenn dann erhebliche Mängel am Produkt sind, man als Verkäufer dennoch nichts befürchten muss.

Das kann doch gar nicht sein. Das ist doch absurd.

Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:28:42 Uhr:


Und was ist wenn jemand keine Möglichkeit sich im Internet schlau zu machen, weil z.B. schon älter und nicht mit dem Internet vertraut, ...

wer älter als das Internet ist, der/die sollte in den 70er/80er/90er Jahren gelernt haben, das Autos, die älter als 8 bis 10 Jahre sind, GRÜNDLICH auf Durchrostungen zu prüfen sind 😉

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:34:17 Uhr:



Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:28:42 Uhr:


Und was ist wenn jemand keine Möglichkeit sich im Internet schlau zu machen, weil z.B. schon älter und nicht mit dem Internet vertraut, ...

wer älter als das Internet ist, der/die sollte in den 70er/80er/90er Jahren gelernt haben, das Autos, die älter als 8 bis 10 Jahre sind, GRÜNDLICH auf Durchrostungen zu prüfen sind 😉

Sorry es gibt auch Menschen die in Sache Auto nicht perfekt sind und ich bin einer von diesen und es gibt noch viele andere.

Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:30:44 Uhr:


Wusste??? Das will nicht in meinen Kopf, dass man in Deutschland etwas verkaufen kann ohne als Verkäufer den Zustand zu kennen, ...

hmmm ...

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. Dezember 2017 um 07:41:08 Uhr:


...

Wie hier schon angeklungen ist das größte Problem beim Mazda 6 ist der Rost. ...

Unterboden natürlich auch aber hier ist das Blech wichtig, ...

Wenn der Rost sich zurück hält kann ich das Modell durchaus empfehlen, ob jetzt dieses Fahrzeug ein gutes Angebot ist müsste man vor Ort klären.

Gruß Tobias

vor einem halben Jahr wollte auch nicht in Deinen Kopf rein, dass Mazda 6 sehr rostanfällig sind ...

nachdem Du das TROTZ DES EXPLIZITEN HINWEISES hierauf nicht vor Ort geklärt hast, dann winsel jetzt nicht rum, dass Dir die Karre unterm Hintern weggammelt 😉

Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:36:05 Uhr:



Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:34:17 Uhr:



wer älter als das Internet ist, der/die sollte in den 70er/80er/90er Jahren gelernt haben, das Autos, die älter als 8 bis 10 Jahre sind, GRÜNDLICH auf Durchrostungen zu prüfen sind 😉

Sorry es gibt auch Menschen die in Sache Auto nicht perfekt sind und ich bin einer von diesen und es gibt noch viele andere.

Und wenn diese dann noch die unzähligen, wie auch wertvollen, Ratschläge ignorieren, dann muss schnell das personifierte Böse im Verkäufer gesucht werden!

Zitat:

Kenn ich noch von meinen früheren Mercedes 190 D (Bj. 1961) und Simca 1100 S. Gekauft mit frischem TÜV, aber ich brauchte 2 Jahre später nicht mehr zu HU.

Zitat:

ein Schweller war in den 1 1/2 Jahren auf 30 cm Länge durchgegammelt, der andere auf 1/2 m Länge

Ich sprecht hier von Zeiträumen von 1,5 bis 2 Jahre. Aber als Käufer muss man ja nur nachweisen, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Alles davor geht doch den Käufer nichts an. Das sagt auch das Gesetz, dass es um den Zeitpunkt des Kaufs geht. Der Kauf ist 6 Monate her.

Also ist es möglich, dass ein Auto vor einem halben Jahr noch nicht so verrostet war und jetzt Totalschaden?

Ja ich weiß rechtlich kann das nur ein Sachverständiger bestätigen. Aber wenn 3 Werkstätten inkl. einer Fachwerkstatt für Karosseriebau das gleiche sagen, dann kann man wohl davon ausgehen, dass es so ist. Klar das bringt vor Gericht nichts, sondern nur ein Sachverständiger, aber es geht jetzt erstmal im die Grundsatzfrage und nicht die Rechtsfrage.

Also ist es möglich, dass ein Auto vor einem halben Jahr noch nicht so verrostet war und jetzt Totalschaden?

Ähm, tust du auch mal das lesen was andere Leute dir hier schreiben?🙄
Deine Frage ist mehr als deutlich zumindest von mir beantwortet.

SIEHE AUF SEITE 2!!

Oder schreibe ich Zuaheli?😁

Die ganze Sache dreht sich hier auch eher mehr als minder im Kreis,
nimms einfach hin wie es ist fahre die Schleuder bis der TÜV runter
ist und dan in die Tonne.
Natürlich bleibt dir auch der Rechtsweg offen mit recht ungewissen Ausgang,
bleibt die Frage, soll schlechten Geld gutes hinterher geworfen werden?😕

Zitat:

@VW-Malle schrieb am 29. Mai 2018 um 20:42:25 Uhr:



Zitat:

@MrAutolaie schrieb am 29. Mai 2018 um 20:36:05 Uhr:


Sorry es gibt auch Menschen die in Sache Auto nicht perfekt sind und ich bin einer von diesen und es gibt noch viele andere.

Und wenn diese dann noch die unzähligen, wie auch wertvollen, Ratschläge ignorieren, dann muss schnell das personifierte Böse im Verkäufer gesucht werden!

Mein Gott ich weiß, dass ich sehr sehr sehr dumm war. Ja auch ich habs jetzt begriffen.

Aber ganz ehrlich das ist diese Argumentation ist echt frech. Egal wie ignorant, blöd oder unwissend ich bin, berechtigt das einen Händler nicht dazu mir kaputte Sachen zu verkaufen. Was soll denn so eine Argumentation?

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 29. Mai 2018 um 20:49:08 Uhr:


Ähm, tust du auch mal das lesen was andere Leute dir hier schreiben?🙄
Deine Frage ist mehr als deutlich zumindest von mir beantwortet.

Wo hast du geschrieben, dass ein Auto in einem halben Jahr so stark verrosten kann?

Hat er doch nicht gemacht. Zum Zeitpunkt des Kaufs war alles noch im grünen Bereich. Oder kannst du gegenteiliges beweisen.

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