Ruckeln beim Beschleunigen!?!
Hallo zusammen!
Ich würde gerne eure Meinungen zu meinem Beitrag hören:
Seit gut 3 Monaten und 4.000Km Laufleistung besitze ich einen Astra J 1.6 Turbo mit Flex-Ride.
Zwei Wochen nach dem Kauf ist mir erstmals das Ruckeln (fast wie Zündaussetzer) aufgefallen. Bevorzugt bei kaltem Motor, im Drehzahlbereich von 1.800 bis 3.000 U/Min und im Standard-Modus.
Schalte ich aber bei kaltem Motor in den Sport-Modus ist das Ruckeln wesentlich schwächer, aber immer noch da. Besonders extrem ist das Ruckeln übrigens, wenn ich das Gaspedal etwa halb durchdrücke. Soviel hab ich selbst herausgefunden.
Bin dann wegen dem Update zu meiner Opel-Werkstatt und hab in diesem Zuge auch gleich mal wegen dem Ruckeln nachgefragt.
Der Meister meinte, dass das höchstwahrscheinlich an einem zu mageren Gemisch liegt, da alle Autohersteller die Einspritzmenge so weit reduzieren wie möglich, um auf günstige CO²-Werte zu kommen.
Ein zweiter Verdacht war -vielleicht auch die Ursache eines zu mageren Gemisches-, dass bei hoher Luftfeuchtigkeit der Luftmengenmesser nicht mehr die richtige Menge Luft zuführt.
Auf jeden Fall ist das Ruckeln seit dem Update noch schlimmer geworden. Der Meister in der Werkstatt meinte sie könnten nichts dagegen machen, außer auf ein neues Update zu warten.
Von einem Leistungsverlust hab ich nichts gemerkt, mein Opel Händler hat mir auch den Trick zur vollen Leistung verraten. Einfach mal die Kupplung etwas schleifen lassen beim schalten bzw. mal einen Gang runterschalten, dann aktiviert die Elektronik nämlich eine Art Overboost-Funktion (nur im Sport-Modus).
Beste Antwort im Thema
Mal ein Update:
- Ruckeln wurde immer schlimmer also doch mal zum FOH und Zündkerzen wechseln lassen, zugegeben bei 76000 sind die überfällig - mein Fehler
ABER mein Auto wurde mal gleich da behalten
- beim Ausbau des Zündmodules (oder wie man das Teil auch nennt was über den Zündkerzen sitzt und in dem die Zündspulen eingegossen sind) hat man festgestellt das es beim ersten Zylinder zerbrochen ist (siehe Bild - das zweite hab ich weggebrochen als es ausgebaut war)
- Zündmodul + Kerzen gewechselt 400€ ärmer
- Ruckeln weg - zur Zeit
- springt etwas besser an
- auch wenn er vorher nicht auf 3 Zylindern gelaufen ist, klingt es trotzdem als würde er runder laufen
431 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von drahtschleifer
Ich glaube maximal 0,67% pro 1000 Km.Zitat:
Original geschrieben von sanosuke2012
Das ist Quatsch, 1 % / 100km hieße ja, dass man nach 10.000km kein Geld mehr bekommen würde.
Viele fahren im Jahr aber deutlich mehr als 10.000 km, sodass es auf gar keinen Fall 1% sein kann.
Da kommt 20 Cent / km schon eher hin.
Darüberhinaus steht ja die "Verzinsung des eingesetzten Kapitals" dem entgegegn, darum frag ich.
Sonst würden noch weniger über so etwas nachdenken, denn man würde sonst nur Verlust ohne Ende machen.MfG sano
Die 0,67% ist der Wert für Kleinwagen mit Lebenserwartung von 150tkm. Diesen Wert würde ich nicht annehmen da mein Astra ne Garantie bis 160tkm hat. Somit würde ich minimal die 0,50% pro 1000km annehmen welche für Kompaktklasse Autos bis 200tkm angesehen werden.
Meiner Meinung nach wäre mir 0,45% für Mittelklasse bis 250tkm der Richtige Wert für den Astra.
Zitat:
Original geschrieben von sanosuke2012
Das ist Quatsch, 1 % / 100km hieße ja, dass man nach 10.000km kein Geld mehr bekommen würde.Zitat:
Original geschrieben von FiziksXT
Ein gängiger Wert ist normalerweise 1% des Kaufpreises / 100km.
Manche rechnen auch 20cent/km ab.
Viele fahren im Jahr aber deutlich mehr als 10.000 km, sodass es auf gar keinen Fall 1% sein kann.
Da kommt 20 Cent / km schon eher hin.
Darüberhinaus steht ja die "Verzinsung des eingesetzten Kapitals" dem entgegegn, darum frag ich.
Sonst würden noch weniger über so etwas nachdenken, denn man würde sonst nur Verlust ohne Ende machen.MfG sano
Sorry, die letzte Null hats wohl nicht abgedruckt. Es muss natürlich heißen pro 1000km. Ich finde das einen fairen Wert.
Zitat:
Herzlichen Glückwunsch !!!!!!!!!!!
Wie lange hat es gedauert vom einreichen der Klage bis zum Richterspruch???
Opel hat mich auf den Händler verwiesen wegen der Rückabwicklung des Kaufvertrags, da dies mein Ansprechpartner ist.
Hast du Klage gegen Opel oder deinen Freundlichen Händler eingereicht???Mfg
Also von der Klage bis zum Urteil hat's ca. 4 Monate gedauert, das zeitraubendste war allerdings die Vorgeschichte im selbständigen Beweisverfahren.
Die Aussage von Opel ist richtig, ich habe Klage gegen den Händler einreichen müssen, da dieser der Vertragspartner im Kaufvertrag ist. Ich denke allerdings, dass sich der Händler das Geld auch wieder von Opel holt, sofern sie Opel das Urteil vorlegen können.
Ok, hier noch meine Daten zur Rückabwicklung:
Als Grundlage zur Berechnung wurde - für mich allerdings unverständlich - der Listenpreis 29.990,-€ angesetzt, obwohl ich "nur" 24.350,-€ bezahlt habe. Die Nutzungsentschädigung wurde mit 0,67% je gefahrene TKm vom Listenpreis angesetzt, allerdings auf Antrag (nach Rücksprache mit mir) meines Anwaltes. Der Grund dafür war, dass hätten wir auf einen niedrigeren Satz bestanden, der Rechtsstreit noch um einiges länger hätte dauern können und ich einfach keine Nerven mehr dazu hatte. Meiner Meinung nach sind 150.000 Km zu erwartende Gesamtfahrleistung schon zu wenig.
Über eine Kapitalverzinsung wurde überhaupt nicht gesprochen, genausowenig wie über die Rückrechnung von Finanzierungszinsen. Schlussendlich werde ich wohl in etwa den Betrag den ich angezahlt habe wieder bekommen, sodass mich die Karre, die nie richtig funktioniert hat, so um die 6.000,-€ gekostet hat.
Ach ja, seit Einreichung der Klage beim Landgericht stehen mir Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes + 5% zu.
So genug geredet!
Viele Grüße
astrajfan
Hat sich dein Anwalt mal im Vorfeld über die Grundlagen einer Rückabwicklung informiert? Anscheinend nicht...der bekommt sein Geld ja nach BRAGO,egal, ob er Ahnung hat oder nicht...
Zitat:
...Die vom Käufer eines Pkw im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag wie hier zu ersetzenden Gebrauchsvorteile berechnen sich nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 17.05.1995 – VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159; zustimmend Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1455), der sich der Senat anschließt, wie folgt:
Gebrauchsvorteil = (Bruttokaufpreis × zurückgelegte Fahrstrecke) / voraussichtliche Restlaufleistung bei Gefahrübergang.
Nachdem Kaufpreis, Laufleistung bei Gefahrübergang und die vom Kläger zurückgelegte Fahrstrecke zwischen den Parteien nicht (mehr) in Streit stehen, hängt die Berechnung des anzurechnenden Gebrauchsvorteils allein noch von der voraussichtlichen Gesamtlaufleistung des erworbenen Pkw ab. Insoweit tritt der Senat der Einschätzung des Landgerichts bei, dass diese hier mit 250.000 km anzusetzen ist (vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1457 zu vergleichbaren Fahrzeugen). Für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Behauptung des Klägers, dass die Gesamtlaufleistung bei 300.000 km liege, sieht der Senat im Rahmen des ihm insoweit entsprechend § 287 ZPO eingeräumten Ermessens (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.05.1995 – VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 1455, 1457) keine Veranlassung. Damit ergibt sich ein anzurechnender Gebrauchsvorteil in Höhe von 14.309,78 € …
Viele Grüße,vectoura
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Zitat:
Original geschrieben von astrajfan
Also von der Klage bis zum Urteil hat's ca. 4 Monate gedauert, das zeitraubendste war allerdings die Vorgeschichte im selbständigen Beweisverfahren.Zitat:
Herzlichen Glückwunsch !!!!!!!!!!!
Wie lange hat es gedauert vom einreichen der Klage bis zum Richterspruch???
Opel hat mich auf den Händler verwiesen wegen der Rückabwicklung des Kaufvertrags, da dies mein Ansprechpartner ist.
Hast du Klage gegen Opel oder deinen Freundlichen Händler eingereicht???Mfg
Die Aussage von Opel ist richtig, ich habe Klage gegen den Händler einreichen müssen, da dieser der Vertragspartner im Kaufvertrag ist. Ich denke allerdings, dass sich der Händler das Geld auch wieder von Opel holt, sofern sie Opel das Urteil vorlegen können.Ok, hier noch meine Daten zur Rückabwicklung:
Als Grundlage zur Berechnung wurde - für mich allerdings unverständlich - der Listenpreis 29.990,-€ angesetzt, obwohl ich "nur" 24.350,-€ bezahlt habe. Die Nutzungsentschädigung wurde mit 0,67% je gefahrene TKm vom Listenpreis angesetzt, allerdings auf Antrag (nach Rücksprache mit mir) meines Anwaltes. Der Grund dafür war, dass hätten wir auf einen niedrigeren Satz bestanden, der Rechtsstreit noch um einiges länger hätte dauern können und ich einfach keine Nerven mehr dazu hatte. Meiner Meinung nach sind 150.000 Km zu erwartende Gesamtfahrleistung schon zu wenig.
Über eine Kapitalverzinsung wurde überhaupt nicht gesprochen, genausowenig wie über die Rückrechnung von Finanzierungszinsen. Schlussendlich werde ich wohl in etwa den Betrag den ich angezahlt habe wieder bekommen, sodass mich die Karre, die nie richtig funktioniert hat, so um die 6.000,-€ gekostet hat.
Ach ja, seit Einreichung der Klage beim Landgericht stehen mir Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes + 5% zu.So genug geredet!
Viele Grüße
astrajfan
Oha. oo'
Wenn Listenpreis genommen wird, würde ich ja noch Gewinn machen, wenn ich ihn zurückgebe. :-P
Naja, ist wohl nen Einzelfall, denn nicht viele ziehen das durch. :x
MfG sano
Zitat:
Original geschrieben von astrajfan
Also von der Klage bis zum Urteil hat's ca. 4 Monate gedauert, das zeitraubendste war allerdings die Vorgeschichte im selbständigen Beweisverfahren.Zitat:
Herzlichen Glückwunsch !!!!!!!!!!!
Wie lange hat es gedauert vom einreichen der Klage bis zum Richterspruch???
Opel hat mich auf den Händler verwiesen wegen der Rückabwicklung des Kaufvertrags, da dies mein Ansprechpartner ist.
Hast du Klage gegen Opel oder deinen Freundlichen Händler eingereicht???Mfg
Die Aussage von Opel ist richtig, ich habe Klage gegen den Händler einreichen müssen, da dieser der Vertragspartner im Kaufvertrag ist. Ich denke allerdings, dass sich der Händler das Geld auch wieder von Opel holt, sofern sie Opel das Urteil vorlegen können.Ok, hier noch meine Daten zur Rückabwicklung:
Als Grundlage zur Berechnung wurde - für mich allerdings unverständlich - der Listenpreis 29.990,-€ angesetzt, obwohl ich "nur" 24.350,-€ bezahlt habe. Die Nutzungsentschädigung wurde mit 0,67% je gefahrene TKm vom Listenpreis angesetzt, allerdings auf Antrag (nach Rücksprache mit mir) meines Anwaltes. Der Grund dafür war, dass hätten wir auf einen niedrigeren Satz bestanden, der Rechtsstreit noch um einiges länger hätte dauern können und ich einfach keine Nerven mehr dazu hatte. Meiner Meinung nach sind 150.000 Km zu erwartende Gesamtfahrleistung schon zu wenig.
Über eine Kapitalverzinsung wurde überhaupt nicht gesprochen, genausowenig wie über die Rückrechnung von Finanzierungszinsen. Schlussendlich werde ich wohl in etwa den Betrag den ich angezahlt habe wieder bekommen, sodass mich die Karre, die nie richtig funktioniert hat, so um die 6.000,-€ gekostet hat.
Ach ja, seit Einreichung der Klage beim Landgericht stehen mir Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes + 5% zu.So genug geredet!
Viele Grüße
astrajfan
Mit dem Listenpreis bist du ja mehr Geld losgeworden als beim Kaufpreis und dann noch die 0,67% ??????
Das macht auch ne Menge Geld aus..........
Naja, kann Dich verstehen, man ist froh das das Problem gelöst ist und die Karre los ist . . . . . . ., ginge mir bestimmt genauso.
Ist nur noch ein steiniger Weg für mich.
Zitat:
Mit dem Listenpreis bist du ja mehr Geld losgeworden als beim Kaufpreis und dann noch die 0,67% ??????
Das macht auch ne Menge Geld aus..........
Naja, kann Dich verstehen, man ist froh das das Problem gelöst ist und die Karre los ist . . . . . . ., ginge mir bestimmt genauso.
Ist nur noch ein steiniger Weg für mich.
Stimmt, das hat mich unterm Strich mehr gekostet, aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Zu dem Beitrag von vectoura möchte ich noch anmerken, dass nicht der Anwalt sondern der Richter auf Antrag der Gegenpartei den Listenpreis angesetzt hat. Dass 0,67% je TKm festgesetzt wurden ist in diesem Fall ein Kompromiss, um endlich an ein Ende zu gelangen. Wahrscheinlich hätte ich ja auch weniger Abzug durchgebracht, allerdings hätte hier die Gegenseite Revision gegen das Urteil eingelegt und die ganze Show wäre noch einige Zeit weitergegangen.
Ich habe das nicht gemacht um mich zu bereichern, sondern um einmal hart zu bleiben und mich nicht immer mit allem abzufinden.
Wie gesagt, ich bin aber froh, dass alles vorbei ist, auch wenn's mich ein bischen mehr gekostet hat. Aber ohne Rückabwicklung hätte ich den Wagen privat verkauft, wobei ich den Mangel hätte angeben müssen und wer kauft ein Auto mit Mangel.
Zitat:
Oha. oo'
Wenn Listenpreis genommen wird, würde ich ja noch Gewinn machen, wenn ich ihn zurückgebe. :-P
Naja, ist wohl nen Einzelfall, denn nicht viele ziehen das durch. :x
MfG sano
Der Listenpreis wurde als Grundlage genommen, also:
1. 24.000Km => 24x0,67%=16,08%
2. 29.990,-(Listenpreis) x 16,08% = 4.822,39€
3. 24.350,-(Kaufpreis) abzgl. 4.822,39 = 19.527,61€
Das ist der Betrag den ich noch bekommen würde bei 24.000Km auf Tacho. Würde bei diesem Bsp. nicht der Listenpreis sondern der Kaufpreis angesetzt, bekäme ich ca. 800,-€ mehr zurück.
Gruß an alle
Zitat:
Original geschrieben von astrajfan
Stimmt, das hat mich unterm Strich mehr gekostet, aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.Zitat:
Mit dem Listenpreis bist du ja mehr Geld losgeworden als beim Kaufpreis und dann noch die 0,67% ??????
Das macht auch ne Menge Geld aus..........
Naja, kann Dich verstehen, man ist froh das das Problem gelöst ist und die Karre los ist . . . . . . ., ginge mir bestimmt genauso.
Ist nur noch ein steiniger Weg für mich.
Zu dem Beitrag von vectoura möchte ich noch anmerken, dass nicht der Anwalt sondern der Richter auf Antrag der Gegenpartei den Listenpreis angesetzt hat. Dass 0,67% je TKm festgesetzt wurden ist in diesem Fall ein Kompromiss, um endlich an ein Ende zu gelangen. Wahrscheinlich hätte ich ja auch weniger Abzug durchgebracht, allerdings hätte hier die Gegenseite Revision gegen das Urteil eingelegt und die ganze Show wäre noch einige Zeit weitergegangen.
Ich habe das nicht gemacht um mich zu bereichern, sondern um einmal hart zu bleiben und mich nicht immer mit allem abzufinden.
Wie gesagt, ich bin aber froh, dass alles vorbei ist, auch wenn's mich ein bischen mehr gekostet hat. Aber ohne Rückabwicklung hätte ich den Wagen privat verkauft, wobei ich den Mangel hätte angeben müssen und wer kauft ein Auto mit Mangel.
Zitat:
Original geschrieben von astrajfan
Der Listenpreis wurde als Grundlage genommen, also:Zitat:
Oha. oo'
Wenn Listenpreis genommen wird, würde ich ja noch Gewinn machen, wenn ich ihn zurückgebe. :-P
Naja, ist wohl nen Einzelfall, denn nicht viele ziehen das durch. :x
MfG sano
1. 24.000Km => 24x0,67%=16,08%
2. 29.990,-(Listenpreis) x 16,08% = 4.822,39€
3. 24.350,-(Kaufpreis) abzgl. 4.822,39 = 19.527,61€
Das ist der Betrag den ich noch bekommen würde bei 24.000Km auf Tacho. Würde bei diesem Bsp. nicht der Listenpreis sondern der Kaufpreis angesetzt, bekäme ich ca. 800,-€ mehr zurück.
Gruß an alle
Ich sag ja,super Richter, der den Listenpreis nimmt. 😁
Würde richtig Gewinn machen. oo' *grins*
Hi,
ich habe einen 1,7CDTi (110PS - 98 tKM) und er ruckelt heftig beim beschleunigen in den höheren Gängen. Dabei ist das ruckeln teilweise so stark, dass selbst im 4. Gang und bei nur leichter Steigung kein Beschleunigen mehr möglich ist. Es erinnert mich sehr stark an meinen ehemaligen V6 CDTi zu Zeiten der defekten Hochdruckpumpe.
Der abgespeicherte Fehler war eine defekte Zumesseinhait, die ohne Erfolg getauscht wurde. Das grundsätzliche Problem ist Opel bekannt aber es gibt keine Lösung. Nun kommt am Montag die Firma Tun Up zu meinem FOH, um die Einspritzdüsen zu reinigen. Sollte das nicht wirken, wissen sie auch nicht weiter... Ohne Worte!!!
Hat jemand eine Ahnung bzw. eine ähnliche Erfahrung?
Gruß
Matze
Zitat:
Kannst du mir bitte per PN schreiben
Bei welchem FOH du warst? Diese Aussage kommt mir sehr bekannt vor. Ich bin genauso Leidtragend wie du bin jetzt schon wegen des 11. Mangels in der Werkstatt. Das ruckeln haben wir auch aber bis jetzt noch nicht beanstandet, weil wir schlimmere Probleme hatten.Danke
Original geschrieben von negativastra
jetzt hab ich mich hier angemeldet da ich das gleiche Problem hab !!!!!!Mein Astra war bereits 7 mal wegen dem Ruckeln und zahlreichen anderen sachen beim Freundlichen.......
Im August 2011 erstmalig aufgetreten - lt freundlichen ein EINZELFALL !!!!!!
1 Jahr Später lt OPEL " STAND DER TECHNIK" - machen alle 1.4 Turbos !!!!!!!!!!!!!!!!
Wandlung / Zurücktreten vom Kaufvertrag wurde eingereicht und vom Freundlichen und Opel abgelehnt !!!!!! da es durch mich eine provozierte untertourige Fahrweise ist !!!!! Ruckeln tritt bei meinem Astra zwichen 1000 und ca 3500 U/min auf egal ob viertel halb oder Vollgas !!!!!! egal welcher Gang !!!!!!
Ich hab mir einen unabhängigen Gutachter genommen und hab es schwarz auf weis das dies nicht normal ist !!!!!!
Telefonat mit Opel - Werk, sie können nix tun - Stand der Technik - Wandlung nur mit Händler - und wegen so eines kleinen "Komfortproblem´s" das ganze Auto wandeln ????Ich hab so einen Hals..... nur ohne Rechtsschutz hast du sehr geringe Möglichkeiten da was zu machen. So ne Wandlung vor Gericht dauert gute 1 bis 2 Jahre und mehr !!!!
Das einzige was Ihr machen könnt ist Opel direkt anschreiben und euch an die PRESSE wenden !!!!
Da denkt man das sich Opel dann der Sache mal auf den Grund geht.Mein Freundlicher ist gleichzeitig ein TC - auch das bringt nix.
Das Steuergerät wird nicht getauscht da ca 1200 Euro !!!! lt Freundlichen aber am ehesten da der Defekt liegt.
Es wurden sogar per PC die Fahrt aufgezeichnet aber es gibt keinen Fehler lt OPEL / Freundlichen!!!!!
Zum Glück merkt der Meister das es RUCKELT ........Für mich steht fest, nie wieder OPEL obwohl so ein schickes Auto aber der Kundenservice ist unter aller S.....
Das andere Hersteller auch Probleme haben weiß ich aber bei VW, AUDI und Ford hatte ich nie so ein Theater wegen einem Auto !!!!!! Hatte bisher 20 Beanstandungen an meinem opel Astra, einem 03/11 gebautem Auto..............
Hallo Leute,
hatte jetzt auch seit Wochen das Problem mit meinem Fahrzeug. Ein kurzer Anruf beim FOH, Vorfall geschildert, Fahrgestellnummer durchgegeben und schon wurde mir ein Termin zum Austausch der Zündspule gegeben.
Das Problem ist bekannt und es wurde eine Rückrufaktion gestartet. Leider hatte ich nichts bekommen, aber ein Anruf hat ausgereicht !
Hier noch der Link bzgl. der Rückrufaktion:
http://www.motor-talk.de/forum/rueckrufaktion-zuendmodul-t3962386.html
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von manny2310
Hallo Leute,hatte jetzt auch seit Wochen das Problem mit meinem Fahrzeug. Ein kurzer Anruf beim FOH, Vorfall geschildert, Fahrgestellnummer durchgegeben und schon wurde mir ein Termin zum Austausch der Zündspule gegeben.
Das Problem ist bekannt und es wurde eine Rückrufaktion gestartet. Leider hatte ich nichts bekommen, aber ein Anruf hat ausgereicht !
Hier noch der Link bzgl. der Rückrufaktion:
http://www.motor-talk.de/forum/rueckrufaktion-zuendmodul-t3962386.htmlGruß
lt. Opel-Seite liegt für meine FIN keine Rückrufaktion vor, aber meiner ruckelt. 🙂
Bitte mal berichten, ob das Wechseln was gebracht hat, wenn's soweit ist, danke. 😉
MfG sano
My Opel Service kannst du diesbezüglich vergessen. Geh direkt zum FOH ...
Zitat:
Original geschrieben von siggi s.
My Opel Service kannst du diesbezüglich vergessen. Geh direkt zum FOH ...
Du gehst doch auch nicht siggi. :-P
Zitat:
Original geschrieben von sanosuke2012
lt. Opel-Seite liegt für meine FIN keine Rückrufaktion vor, aber meiner ruckelt. 🙂Zitat:
Original geschrieben von manny2310
Hallo Leute,hatte jetzt auch seit Wochen das Problem mit meinem Fahrzeug. Ein kurzer Anruf beim FOH, Vorfall geschildert, Fahrgestellnummer durchgegeben und schon wurde mir ein Termin zum Austausch der Zündspule gegeben.
Das Problem ist bekannt und es wurde eine Rückrufaktion gestartet. Leider hatte ich nichts bekommen, aber ein Anruf hat ausgereicht !
Hier noch der Link bzgl. der Rückrufaktion:
http://www.motor-talk.de/forum/rueckrufaktion-zuendmodul-t3962386.htmlGruß
Bitte mal berichten, ob das Wechseln was gebracht hat, wenn's soweit ist, danke. 😉MfG sano
Ja, kein Problem. Termin ist am 09.01.13. Werde auch mal den Mechaniker fragen wie sehr das bekannt ist. Gruß