RSV-Versicherung

Kia Ceed CD

Hey,

kurze Frage hat jemand von euch die von Kia angebotene
RSV-Versicherung abgeschlossen und dann im Anschluss wieder gekündigt?

Wenn ja, was habt ihr gemacht und wie hat das mit Summe funktioniert die in der Finanzierung mit eingerechnet worden ist?

Danke im Voraus.

LG Flo

44 Antworten

Zitat:

@RonWorms schrieb am 26. September 2019 um 20:11:17 Uhr:


Ich hatte ein Frühlingsangebot mit 27 %, der Zinssatz war 3,99% plus RSV. Das waren halt die Konditionen für das Angebot.

Am Ende kam ich auf 2,99% mit RSV (1300Euro). Die RSV wollten oder konnten Sie nicht rausnehmen. Ist aber jetzt ok für mich, Auto ist da und die RSV wird gekündigt sobald die Finanzierung läuft.

Genau das was ich geschrieben, eiskalt vom Händler angelogen und den Rest steckt sich der Händler ein.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 26. September 2019 um 22:29:55 Uhr:


Wenn die RSV zusammen mit dem Kredit abgeschlossen wird, handelt es sich um ein Verbundgeschäft. Bei einem Widerruf wird also im Regelfall der Kredit mit widerrufen. Das solltet ihr ggf. genau prüfen, bevor ihr den Vertrag unterschreibt mit dem Plan, die RSV zu widerrufen.

Das stimmt nicht und wurde schon vor Gerichten bestätigt das man die RSV kündigen darf.

Ich habe das RSV Kündigungsschreiben gleich am Tag des Vertragsbschluss mit eingereicht. 2 Wochen später kam die Bestätigung das es gekündigt ist. So ein Quatsch braucht kein Mensch.

An wen habt ihr eure Kündigung geschrieben ?
Direkt an KIA Finance oder Cardif ?

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 27. September 2019 um 05:52:24 Uhr:


Das stimmt nicht und wurde schon vor Gerichten bestätigt das man die RSV kündigen darf.

Dann handelt es sich nicht um ein Verbundgeschäft. Kommt alles auf die Formulierungen im Vertrag an.

Ach quatsch: Du schreibst kündigen. Hier war aber teilweise die Rede von widerrufen. Bei einem Widerruf wird das gesamte Verbundgeschäft widerrufen. Die Kündigung der RSV ist separat.

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Zitat:

@Zyzyx schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:05:47 Uhr:



Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 27. September 2019 um 05:52:24 Uhr:


Das stimmt nicht und wurde schon vor Gerichten bestätigt das man die RSV kündigen darf.

Dann handelt es sich nicht um ein Verbundgeschäft. Kommt alles auf die Formulierungen im Vertrag an.

Ach quatsch: Du schreibst kündigen. Hier war aber teilweise die Rede von widerrufen. Bei einem Widerruf wird das gesamte Verbundgeschäft widerrufen. Die Kündigung der RSV ist separat.

Tut mir leid, auch widerrufen kann man.
Die Finanzierung des Kaufvertrages gibt es ja auch ohne RestSchuldVersicherung. Von daher ist es ersichtlich unzutreffend, dass sich der Kaufvertrag, das Darlehen und die Versicherung gegenseitig aufheben würden wenn man widerruft.
Im Vertrag können sie vieles schreiben, was aber vor Gericht entschieden wird ist was anderes.
Heißt ja nicht umsonst BGB sticht AGB.

Zitat:

@FM1907 schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:38:56 Uhr:


An wen habt ihr eure Kündigung geschrieben ?
Direkt an KIA Finance oder Cardif ?

An customerservice@kiafinance.de
Einfach nur, „hiermit kündige ich die RSV mit der Nummer 123“ und fertig.

Ja, kann ich so bestätigen. Mein Verkäufer hat beim Vertragsabschluss den Widerruf gleich mit ausgedruckt. Ich habe den günstigen Zins bekommen und musste das Schreiben nur innerhalb von (glaube) 30 Tagen wegschicken.
War keine Kündigung, sondern ein Widerruf. Danach gab es eine Neuberechnung der Raten, da die Kosten der RSV komplett herausgerechnet wurden.

Ich weiß gar nicht wie das gewesen wäre, wenn ich die RSV nicht gekündigt hätte und ich, wie ich es ja musste, das Auto nach einem Jahr aus der Finanzierung ausgelöst hätte. Hätte ich die RSV voll bezahlen müssen, oder wäre die nur anteilig zu zahlen gewesen?!?

Ok, hab es nochmal nachgelesen. Die RSV wird wohl eher nicht als Verbundgeschäft eingebunden, sonst müsste sie mit in den effektiven Jahreszins einberechnet werden und das wollen die Banken ja gerade nicht. Also kann die RSV separat widerrufen werden. Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man beim Widerruf aufpassen muss, weil sonst der gesamte Vertrag widerrufen wird. Wahrscheinlich hab ich das durcheinander gebracht. Beim Widerruf der Finanzierung wird der verbundene Kaufvertrag auch widerrufen.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:43:59 Uhr:


Ich weiß gar nicht wie das gewesen wäre, wenn ich die RSV nicht gekündigt hätte und ich, wie ich es ja musste, das Auto nach einem Jahr aus der Finanzierung ausgelöst hätte. Hätte ich die RSV voll bezahlen müssen, oder wäre die nur anteilig zu zahlen gewesen?!?

Da das Risiko wegfällt sollte sie anteilig zurückerstattet werden. Vermutlich abzüglich Gebühren, weil die Berechnung so unfassbar aufwändig für die Bank ist.

Ah okay, Danke. Hab ich ja nun nicht gebraucht, war aber mal ganz interessant.

Warum wollen die alle kündigen?
Ich habe die auch.
Meinem Vater war sie als er damals Arbeitslos wurde Gold wert und hat über die gesamten 8 Monate die er keine Arbeit hatte die Raten gedeckt.

Die Versicherung kostet so viel, dass man selbst bei 8 Monaten Arbeitslosigkeit, die Kosten kaum wieder drin hat.

Zitat:

@Christschn7191 schrieb am 5. Oktober 2019 um 19:25:49 Uhr:


Warum wollen die alle kündigen?
Ich habe die auch.
Meinem Vater war sie als er damals Arbeitslos wurde Gold wert und hat über die gesamten 8 Monate die er keine Arbeit hatte die Raten gedeckt.

Ich bekomme bei Arbeitslosigkeit 12 Monate 67 % meines letzten Nettolohnes. Davon könnte ich dennoch die Rate zahlen. Würde ich in der Zeit keine neue Arbeit finden(unwahrscheinlich da vollkommen Mangelware), würde ich das Auto verkaufen und nicht behalten weil ich mir den Unterhalt des Auto von ALG II ja sowieso nicht leisten könnte. Aber ist eh theoretisch da quasi nicht kündbar außer ich baue mit Absicht Mist. Warum also eine Versicherung dafür?

Oder sehe es so, ich habe eine Finanzierung über 3 Jahre. 12 Monate sind durch ALG I abgedeckt. Dazu 6 Monate Kündigungsfrist. 4 Monate habe ich das Auto schon. Würde ich am Montag meine Kündigung bekommen, dann kostet mich die Versicherung für 14 Monate Rest über 1000 Euro. Das ist Wucher!
Sterbe ich morgen wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt, die gibt es schon bei 100.000 Euro für ~100 Euro/Jahr. Aber auch da, meine Frau würde das Auto ja verkaufen und kann so die Restschuld abtragen. Brauchen wir also nicht.

Im Krankheitsfall zahlt die Gewerkschaft und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bin ich aber so krank das ich nicht mehr arbeiten kann, kann ich auch nicht mehr Auto fahren, ich verkaufe es also...

Die RSV für das Auto ist für mich Unsinn und daher habe ich diese gekündigt. Ich habe auch kein schlechtes Gewissen dabei gehabt da der Händler keine Provision verloren hat und weiter seine Kinder ernähren kann.

Ich habe die nur abgeschlossen für den günstigen Zins. Daher habe ich sie gleich widerrufen.

Also wir haben auch immer nur die RSV abgeschlossen, um einen besseren Zinssatz zu erhalten. Einfach nach kurz nach Abschluss entsprechend kündigen und dann wird die Erstattung direkt bei der letzten Rate (sollte man eine hohe Schlussrate haben) gutgeschrieben oder man bekommt es direkt auf sein Konto ausgezahlt.

Meistens hat man noch andere Versicherungen, wo entsprechend solche Dinge mit abgesichert sind.

Deswegen braucht man diese nicht unbedingt. Dies sollte aber jeder für sich entscheiden und seine Unterlagen zu Hause prüfen.

Ist wie mit der GAP, welche bei den KfZ Versicherungen meisten auch schon mit enthalten ist.

Verrechnung mit der Schlussrate ist ja eine ziemliche Sauerei. Damit wird der Kredit ja verteuert ohne das man noch was davon hat. Sollte meiner Meinung nach schon unter Sittenwidrig fallen.
Und direkte Überweisung aufs Konto bedeutet ja einen zusätzlich ausgezahlten Kleinkredit, den man dann auch bezahlen muss. Wobei dafür dann der Zinssatz wenigstens gut ist. Also wenn man das Geld dann für die Winterräder gebrauchen kann, ist das ja noch irgendwie in Ordnung.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 06. Okt. 2019 um 12:8:04 Uhr:


Verrechnung mit der Schlussrate ist ja eine ziemliche Sauerei. Damit wird der Kredit ja verteuert ohne das man noch was davon hat. Sollte meiner Meinung nach schon unter Sittenwidrig fallen.

Stimmt wohl, aber der Kreditnehmer hat ja auch vorsätzlich den RSV abgeschlossen mit dem Ziel diese nach Vertragsunterzeichnung zu widerrufen und trotzdem den günstigeren Zinssatz abzugreifen. Ist ja auch nicht ganz im Sinne der Sache.. Hier holt sich der KG etwas von dem KN, was ihm durch diese "List" entgangen ist.

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