Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?
Hallo Liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier bei euch richtig und könnt mir vllt sagen ob und wenn ja was man gegen folgendes Problem tuhen kann:
Vor ca einem Monat bin ich(meiner Meinung nach noch bei gelb) an einem grünen Pfeil rechts abgebogen. Dieser leuchtete aber relativ kurz, das heißt ich hab aus ca 100 Metern Entfernung, bei knapp 60 laut Tacho ,das Grünlicht aufleuchtet sehen, als ich dann kurz davor war leuchtete dieses dann auch schon gelb. Ich wär also mit quitschenden Reifen zum Stillstand gekommen, hätte ich noch auf das Gelbzeichen reagiert, was eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr gewesen wär.
Hinter der Kurve wurde ich dann mit der Kelle, von den Menschen in grün, raus gewunken, mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen! Die Dame, die mir alles weitere erklärt hatte, meinte, sie hätten mich mit 1,25 sekunden!!! bei rot gemessen, vorgeworfen wurden mir somit 0,75 sekunden. Als ich dann fragte wie dies ermittelt wurde, traute ich meinen Ohren nicht. Ihr Kollege hätte wohl an der ampel gestanden und es mit einer Stoppuhr gemessen 😰 mit einer STOPPUHR!
113€ soll ich abdrücken +3 Punkte auf mein (bis jetzt) leeres Konto in Kauf nehmen.
Ich fühle mich echt verarscht und unfair behandelt. Im Straßenverkehr kann man heutezutage echt nichts mehr richtig machen 😠
Ist von euch schon einmal so etwas passiert und hat sich jemand dagegegen gewehrt? Hab überlegt einen Anwalt einzuschalten, da ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitze könnte dies ziemlich teuer werden und ob man damit dann erfolg hat ist eine andere Sache...
Über Ratschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Gruß aus Berlin, Palle
Beste Antwort im Thema
Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.
Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.
Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.
79 Antworten
Ein Rechtsanwalt kann auch mal gerne 500 und mehr Euros kosten.
Den braucht man nicht unbedingt.
Die Gerichtskosten, Auslagen, etc. sind im Regelfall deutlich unter 100€, das kann man auch ohne Rechtsanwalt mal riskieren.
Man legt Einspruch ein und dann nimmt man Akteneinsicht, dann liest man erst einmal nach. Wenn da drinsteht "nach Stoppuhr" dann hat man nach EichG (Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz)) das Recht die Eichbescheinigung der Stopuhr zumindest ein zu sehen.
Ist die Stopuhrn nicht geeicht, dürfen hiermit keine Verkehrsverstöße festgestellt werden.
Weiterhin ist davon aus zu gehen, dass eine handlich betätigte Stoppuhr kein Eichfähiges Messergebnis hervorbringt, also in ihrer Messgenauigkeit für den beschriebenen Tatvorwurf völlig unzulänglich ist.
Hier würde ich persönlich vor Gericht gehen, sehr laut lachen und die Sache bei der Staatsanwaltschaft sowie bei zuständiger übergeordneter Polizeibehöre zur Anzeige bringen. Ein Verstoß gegen das Eichgesetz ist eine Ordnungswiedrigkeit und wer den Blödsinn veranlasst hat, sollte dafür genau wie alle die mitgespielt haben zur Rechenschaft gezogen werden.
Um das zu erklären brauche ICH keinen Anwalt.
Einzig einen Brief, der das Aktenzeichen und "Einspruch" enthält, ist zu schreiben. Das kann ich selber.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Ein Rechtsanwalt kann auch mal gerne 500 und mehr Euros kosten.
Den braucht man nicht unbedingt.
Die Gerichtskosten, Auslagen, etc. sind im Regelfall deutlich unter 100€, das kann man auch ohne Rechtsanwalt mal riskieren.Man legt Einspruch ein und dann nimmt man Akteneinsicht, dann liest man erst einmal nach. Wenn da drinsteht "nach Stoppuhr" dann hat man nach EichG (Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz)) das Recht die Eichbescheinigung der Stopuhr zumindest ein zu sehen.
Ist die Stopuhrn nicht geeicht, dürfen hiermit keine Verkehrsverstöße festgestellt werden.Weiterhin ist davon aus zu gehen, dass eine handlich betätigte Stoppuhr kein Eichfähiges Messergebnis hervorbringt, also in ihrer Messgenauigkeit für den beschriebenen Tatvorwurf völlig unzulänglich ist.
Hier würde ich persönlich vor Gericht gehen, sehr laut lachen und die Sache bei der Staatsanwaltschaft sowie bei zuständiger übergeordneter Polizeibehöre zur Anzeige bringen. Ein Verstoß gegen das Eichgesetz ist eine Ordnungswiedrigkeit und wer den Blödsinn veranlasst hat, sollte dafür genau wie alle die mitgespielt haben zur Rechenschaft gezogen werden.
Um das zu erklären brauche ICH keinen Anwalt.
Einzig einen Brief, der das Aktenzeichen und "Einspruch" enthält, ist zu schreiben. Das kann ich selber.
Hoffentlich bleibt Dir eine Enttäuschung erspart. Gehe mal davon aus, dass die verwendeten Messgeräte und -methoden grundsätzlich gesetzmässig sind. Tausende von Messungen werden täglich durchgeführt. Dabei werden natürlich auch etliche von rechtsschutzgeschützten "Opfern" bei Gericht reklamiert. Sollten Gerichte dauerhaft bestimmte Messmethoden nicht anerkennen, werden diese verändert oder nicht mehr angewandt. Die Überwachungsbehörden sind da lernfähiger als mancher Verkehrssünder.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Ein Rechtsanwalt kann auch mal gerne 500 und mehr Euros kosten.
Den braucht man nicht unbedingt.
Die Gerichtskosten, Auslagen, etc. sind im Regelfall deutlich unter 100€, das kann man auch ohne Rechtsanwalt mal riskieren.Man legt Einspruch ein und dann nimmt man Akteneinsicht, dann liest man erst einmal nach. Wenn da drinsteht "nach Stoppuhr" dann hat man nach EichG (Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz)) das Recht die Eichbescheinigung der Stopuhr zumindest ein zu sehen.
Ist die Stopuhrn nicht geeicht, dürfen hiermit keine Verkehrsverstöße festgestellt werden.Weiterhin ist davon aus zu gehen, dass eine handlich betätigte Stoppuhr kein Eichfähiges Messergebnis hervorbringt, also in ihrer Messgenauigkeit für den beschriebenen Tatvorwurf völlig unzulänglich ist.
Hier würde ich persönlich vor Gericht gehen, sehr laut lachen und die Sache bei der Staatsanwaltschaft sowie bei zuständiger übergeordneter Polizeibehöre zur Anzeige bringen. Ein Verstoß gegen das Eichgesetz ist eine Ordnungswiedrigkeit und wer den Blödsinn veranlasst hat, sollte dafür genau wie alle die mitgespielt haben zur Rechenschaft gezogen werden.
Um das zu erklären brauche ICH keinen Anwalt.
Einzig einen Brief, der das Aktenzeichen und "Einspruch" enthält, ist zu schreiben. Das kann ich selber.
Akteneinsicht in einem Verfahren ohne Anwalt:
www.123recht.net/Akteneinsicht-auch-ohne-Anwalt-__f68866.htmlAuch nach der Gesetzesänderung von 2000 erhält nur ein Anwalt IMMER volle Akteneinsicht. Einem Beschuldigten können immer noch aus der Akte Sachen vorenthalten werden.
Hier ist ja noch nichtmal sicher, was für ein Meßverfahren genutzt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Hier würde ich persönlich vor Gericht gehen, sehr laut lachen und die Sache bei der Staatsanwaltschaft sowie bei zuständiger übergeordneter Polizeibehöre zur Anzeige bringen. Ein Verstoß gegen das Eichgesetz ist eine Ordnungswiedrigkeit und wer den Blödsinn veranlasst hat, sollte dafür genau wie alle die mitgespielt haben zur Rechenschaft gezogen werden.
Dann lach du ruhig mal, nutzen wird dir das recht wenig. Es sind durchaus auch Messungen mit ungeeichten Geräten zulässig. Z.B. Geschwindigkeitsmessungen durch nachfahren in UNGEEICHTEN Polizeifahrzeugen. Es wird hier lediglich eine entsprechende Toleranz (20%) abgezogen und die Sache geht durch.
In dem hier genannten Fall wurde ebenfalls eine großzügige Toleranz berücksichtigt, zumal es nur um einen Verstoß unter einer Sekunde geht, also einen einfach gelagerten Fall. Es reicht hier schon aus, wenn der Wagen nicht komplett über die Haltelinie drüber ist bei Gelb. Und eben weil der Verstoß als nicht so tragisch bewertet wird, gibt es für unter 1s (dieses: ich will noch schnell durchhuschen und nicht so unangenehm bremsen) noch kein Fahrverbot.
Also bitte wirf hier nicht mit irgendwelchen Eichgesetzen um dich, die im vorliegenden Fall VÖLLIG irrelevant sind.
Die Ampelschaltung sollte natürlich korrekt sein. Bei einer solchen Abweichung wäre ein Einspruch auf jeden Fall angemessen, da es bei dieser kurzen Zeit tatsächlich zu sehr ungünstigen Situationen kommen kann. Evt. kommt es an dieser Kreuzung genau wegen der zu kurzen Gelbphase häufiger zu "Verstößen" und die Polizei steht deshalb häufiger da?
Ähnliche Themen
Ich habe die Polizei dort das erste mal gesehen, ein Freund von mir meinte aber, dass er sie dort schon mal hat stehen sehen.
Hallöchen!
Sorry Leute,aber wenn ich das hier zum Teil lese.......mann o mann.....
Sollten die Wirklich mit einer Stoppuhr gestoppt haben bist du raus aus der Sache.Da würde ich 100 € verwetten.Ob das Ding geeicht ist oder nicht.Die müssten dir beweisen,daß der Polizist die Stopuhr exakt gestartet und auch wieder gestoppt hat.Leute wir reden hier von einem Gesamtvorgang von ca. 1,4 Sekunden.
Nehmt mal eine Stoppuhr in die Hand und startet diese.Nun nach ca. 1 Sekunde stoppen.....und die Sekunde getroffen?
Hat der Herr Polizist im richtigen Moment draufgedrückt???
Meine Cousine ist Rechtsanwältin für Verkehrsstrafrecht.Ich habe ihe gestern mal einen Auszug aus dem Thread zukommen lassen.
Aussage: sollte das eine Handstoppuhr gewesen sein,dann wird der Fall vor einem Richter zu 100000% fallen gelassen.Die 2-3 richtigen Fragen stellen und das war es......die kann dir dein Anwald (t) sicher nennen.......bis denne,CLKman
Zitat:
Original geschrieben von CLKMan
Meine Cousine ist Rechtsanwältin für Verkehrsstrafrecht.Ich habe ihe gestern mal einen Auszug aus dem Thread zukommen lassen.
Aussage: sollte das eine Handstoppuhr gewesen sein,dann wird der Fall vor einem Richter zu 100000% fallen gelassen.
So ist es leider einfach nicht. Weil es handgestoppt wurde, wurde einfach eine entsprechend große Toleranz abgezogen.
Dein Vergleich, die Sekunde genau zu treffen, hinkt also extrem. Versuch mal, die Sekunde zu treffen plus/minus 0,5 Sekunden. Na, das ist aber ziemlich einfach, was?
Außerdem geht es wie schon 1000X gesagt in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Verstoß, die genaue Zeit, wie lange die Ampel schon rot war, ist hier also völlig unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von CLKMan
Meine Cousine ist Rechtsanwältin für Verkehrsstrafrecht.Ich habe ihe gestern mal einen Auszug aus dem Thread zukommen lassen.
Aussage: sollte das eine Handstoppuhr gewesen sein,dann wird der Fall vor einem Richter zu 100000% fallen gelassen.Die 2-3 richtigen Fragen stellen und das war es...
Wenn diese Aussage jetzt auch noch mit nachvollziehbaren juristischen Argumenten untermauert werden kann, könnte sie als Diskussionsgrundlage dienen. Ansonsten ist das auch nur Kaffeesatzleserei...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Außerdem geht es wie schon 1000X gesagt in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Verstoß, die genaue Zeit, wie lange die Ampel schon rot war, ist hier also völlig unerheblich.
Das hat aber mehr als die Hälfte hier nicht mitbekommen 🙄
Und es gibt genügend Urteile, die das Gegenteil beweisen. Es mag Fälle geben, wo der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann. Die "100000%" der Expertin sind also ein ganz klein wenig hoch gegriffen. Denn in der Regel reicht es auch mit der Stoppuhr oder wie schon jemand anderes gesagt hat sogar mit zählen "21...22". Denn es geht nur darum, ob man über oder unter einer Sekunde über Rot gefahren ist. Ob das nun 1,5s oder 10s waren ist auch egal.
Gudden,
Morgen werde ich mich mal beim ADAC informieren, was ich jetzt dagegen machen kann, heute hatte ich keine Zeit.
http://www.youtube.com/watch?v=kU-SGMCvDLc&feature=youtu.be
Hier ist einmal die Ampel zu sehen, rund 1,8 sekunden gelb waren das!
Des weiteren vareiert die Länge der Grünphase! Einmal sind es rund 5,5 Sekunden und einmal sind es 11 Sekunden. Irgendwie ein bischen unberechenbar diese Ampel für den Autofahrer...
Die meisten Leute wehren sich wohl nicht gegen diesen Beschiss und zahlen einfach um Ruhe zu haben... das nutzt die Berliner Polizei wohl charmelos aus, da dort wohl öfters rausgeholt wird. Bei der kurzen Gelbphase ist es quasi sicher, dass mindestens jede 2. Ampelphase denen jemand ins Netz geht.😠
Gruß Palle
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
http://www.youtube.com/watch?v=kU-SGMCvDLc&feature=youtu.beHier ist einmal die Ampel zu sehen, rund 1,8 sekunden gelb waren das!
Da hast du deine Chance
So, vom Anwalt zurück.
Habe ihm die Situation geschildert und er meinte zunächst, dass es sehr wohl rechtsgültig ist mit einer (geeichten) Stoppuhr zu messen. Es ist in dem Sinne keine richtige RotlichtANLAGE von nöten.
Also nichts da mit 100000% dass das ungültig ist mit na Stoppuhr 😛
Aber die Sache mit der Gelbphase, da meinte er hätte ich sehr gute Chancen, dass das Verfahren abgebrochen wird!
Ich solle erstmal schriftlich die Bußgeldstelle bzw. Ordnungsamt bitten, das Verfahren einzustellen, da ich die gelbphase gemessen habe und auch einen Videobeweis habe. Wenn dies abgelehnt wird, und das wird es bestimmt so wie ich unsere Behörden kenne, gehts vors Gericht.
Gruß Palle
Ob Stoppuhr geeicht oder nicht, ist doch fast egal.
Die Hauptungenauigkeit liegt in der Reaktionszeit der messenden Polizeibeamten.
Reaktionszeit z.B. ca. o.2 sek. Dies zweimal ergibt nach dem Fehlerfortpflanzugsgesetz eine Ungenauigkeit von ca. o,3 Sek.
Diese Zeitspanne muss von der gemessenen Zeit abgezogen werden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Diese Zeitspanne muss von der gemessenen Zeit abgezogen werden.
es wurden doch sogar 0,5sek. abgezogen...
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Irgendwie ein bischen unberechenbar diese Ampel für den Autofahrer...
liegen dort induktionsschleifen im boden?
wenn ja, gut möglich, das du dich in einem atemzug mit dem anzweifeln der messung - wegen überschreitung der zhg selbst in die pfanne haust...