Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?
Hallo Liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier bei euch richtig und könnt mir vllt sagen ob und wenn ja was man gegen folgendes Problem tuhen kann:
Vor ca einem Monat bin ich(meiner Meinung nach noch bei gelb) an einem grünen Pfeil rechts abgebogen. Dieser leuchtete aber relativ kurz, das heißt ich hab aus ca 100 Metern Entfernung, bei knapp 60 laut Tacho ,das Grünlicht aufleuchtet sehen, als ich dann kurz davor war leuchtete dieses dann auch schon gelb. Ich wär also mit quitschenden Reifen zum Stillstand gekommen, hätte ich noch auf das Gelbzeichen reagiert, was eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr gewesen wär.
Hinter der Kurve wurde ich dann mit der Kelle, von den Menschen in grün, raus gewunken, mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen! Die Dame, die mir alles weitere erklärt hatte, meinte, sie hätten mich mit 1,25 sekunden!!! bei rot gemessen, vorgeworfen wurden mir somit 0,75 sekunden. Als ich dann fragte wie dies ermittelt wurde, traute ich meinen Ohren nicht. Ihr Kollege hätte wohl an der ampel gestanden und es mit einer Stoppuhr gemessen 😰 mit einer STOPPUHR!
113€ soll ich abdrücken +3 Punkte auf mein (bis jetzt) leeres Konto in Kauf nehmen.
Ich fühle mich echt verarscht und unfair behandelt. Im Straßenverkehr kann man heutezutage echt nichts mehr richtig machen 😠
Ist von euch schon einmal so etwas passiert und hat sich jemand dagegegen gewehrt? Hab überlegt einen Anwalt einzuschalten, da ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitze könnte dies ziemlich teuer werden und ob man damit dann erfolg hat ist eine andere Sache...
Über Ratschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Gruß aus Berlin, Palle
Beste Antwort im Thema
Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.
Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.
Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Ob das hier wohl außer mir noch jemand verstanden hat? 😁Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Warum liegt hier eigentlich Stroh?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wurde denn von den Beamten bestätigt, daß die Zeit handgestoppt war? Eventuell war die Stoppuhr ja mit einer Lichtschranke gekoppelt.
Als die Beamte, mit der ich gesprochen hatte, meinte, dass ihr Kollege das mit einer Stoppuhr gemessen hat. Stimmt ob es eine Handstoppuhr war oder eine Lichtschranke geht daraus eigentlich nicht hervor.
Wenn ich mir jetzt den Messbericht besorge, müsste das dort drin stehen, mit welchen Mitteln gemssen wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Wenn ich mir jetzt den Messbericht besorge, müsste das dort drin stehen, mit welchen Mitteln gemssen wurde?
Ja.
Was interessiert der Messbericht? 😕
Dir wird ein Rotlichtverstoß <1sek vorgeworfen, da geht es einzig darum ob es schon rot war als du über die Haltlinie fuhrst oder nicht. Erst bei verschärftem Strafmaß >1sek rot ist das Messprotokoll relevant. Einen Rotlichtverstoß kann man dir auch ganz ohne Messprotokoll vorwerfen.
Einzige Chance wäre die Gelbphase mal nachzumessen, wenn die deutlich unter 2sek liegt wäre das ein Schaltungsfehler der Ampel und nicht dein verschulden. Bei üblichen vorgeschriebenen Gelbphasen von 2,5-3sek und 50km/h kann man sich nicht rausreden, da ist genug Zeit zu reagieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Wenn ich mir jetzt den Messbericht besorge, müsste das dort drin stehen, mit welchen Mitteln gemssen wurde?
IMO ist das schon Akteneinsicht. Und das darf nur Herr oder Frau RA.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
IMO ist das schon Akteneinsicht. Und das darf nur Herr oder Frau RA.Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Wenn ich mir jetzt den Messbericht besorge, müsste das dort drin stehen, mit welchen Mitteln gemssen wurde?
Nö.
Auch Privatleute können Akteneinsicht erhalten, jedoch nur auf der Behörde und unter Aufsicht (um Aktenmanipulation vorzubeugen).
siehe § 49 OWI.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wurde denn von den Beamten bestätigt, daß die Zeit handgestoppt war? Eventuell war die Stoppuhr ja mit einer Lichtschranke gekoppelt.
Aufgrund des grossen Toleranzabzuges zugunsten des Fahrzeugführers kann das fast nur von Hand gestoppt worden sein.
Aus meiner Sicht würde ich mal sagen, ob es dem TE gereicht hätte innerhalb der Gelbphase vor der Haltelinie zum stehen zu kommen, sei mal dahingestellt. Dies mit Rechenbeispielen durchzurechnen finde ich schon absurd und lächerlich genug.
Nur alleine der TE weiss wie weit er es bis zur Haltelinie hatte im Moment wo die Ampel von grün auf gelb umgeschaltet hatte. auch "Er" weiss nur wie die Verkehrssituationsituation hinter ihm war und ob eine Vollbremsung nicht zu Auffahrunfälle geführt hätte.
Bei gelb darf man ja unter bestimmten Bedingungen noch drüber.... Man muss sein Fahrzeug bei einer "normalen" Bremsung bei gelb vor der Haltelinie zum stehen bringen.
Dass mit einer Stopuhr Rotlichtverstösse nachgegangen wird finde ich mehr als Abzocke. Ich würde sowas einem Anwalt übergeben.
Gelb ordnet an auf das nächste Zeichen zu warten.
Wie man eigentlich auf die Idee kommt, als
sowieso bremsender
Linksabbieger, in einer Kreuzung in die man
noch 10 Meter reinfahren muß
und nochmals langsamer wird
NICHT bei Gelb zu halten ist mir ein echtes Rätsel. 😠
Natürlich, man hätte die hinteren gefährdet wenn man nicht gefahren wäre, quasi ein Held der einen Unfall verhindert hat.
Übrigens, teilweise reicht es wenn der Polizist dem Richter sagt er habe "einundzwanzig ... zweiundzwanzig" gezählt.
Ganz OHNE Stoppuhr. 😁
Stoppuhr ist echt ne Verbesserung...
Und so wie es aussieht werden 0,5 Sekunden zugunsten des TE abgezogen.
Aber man kanns mal probieren...
Wieso ist eigentlich meine Rechtsschutz so teuer geworden?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Gelb ordnet an auf das nächste Zeichen zu warten.Wie man eigentlich auf die Idee kommt, als
sowieso bremsender
Linksabbieger, in einer Kreuzung in die man
noch 10 Meter reinfahren muß
und nochmals langsamer wird
NICHT bei Gelb zu halten ist mir ein echtes Rätsel. 😠Natürlich, man hätte die hinteren gefährdet wenn man nicht gefahren wäre, quasi ein Held der einen Unfall verhindert hat.
Übrigens, teilweise reicht es wenn der Polizist dem Richter sagt er habe "einundzwanzig ... zweiundzwanzig" gezählt.
Ganz OHNE Stoppuhr. 😁
Stoppuhr ist echt ne Verbesserung...
Und so wie es aussieht werden 0,5 Sekunden zugunsten des TE abgezogen.Aber man kanns mal probieren...
Wieso ist eigentlich meine Rechtsschutz so teuer geworden?
Rechtsabbieger, ich schieß ja nicht mitten auf ne Kreuzung, aber gut.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Natürlich, man hätte die hinteren gefährdet wenn man nicht gefahren wäre, quasi ein Held der einen Unfall verhindert hat.
Dieses Argument ist natürlich vollkommener Unsinn und man sollte sich hüten, es bei einer Verhandlung zur eigenen Entlastung vorzutragen, wenn man sich nicht vollkommen lächerlich machen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wieso ist eigentlich meine Rechtsschutz so teuer geworden?
Das ist dir nach den ganzen Jammerfreds immer noch nicht klar ?😁
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Rechtsabbieger, ich schieß ja nicht mitten auf ne Kreuzung, aber gut.
Oh Sorry. *winksmilie*
Trotzdem bleibt das Problem, du wurdest schon langsamer.
Du mußtest noch 10 Meter weit rein fahren.
Du wurdest nochmal langsamer.
Dann bist du rechts abgebogen.
Und das kostet einfach zuviel Zeit.
Wenn man bedenkt, theoretisch könnte man dem Querverkehr gleichzeitiges Gelb geben - wenn man sich an Gelb halten würde.
Was man da Zeit einsparen könnte - für alle, nicht nur für Durchabbieger.
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Nein eben nicht. Ich war nicht 34 meter von der ampel entfernt, sondern rund 15-20 ( wie bereits erwähnt) als die Ampel auf gelb umsprang.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann warst du entweder zu schnell oder du hast nicht aufgepasst bei erlaubten 50 km/h und 2,5 sec Gelbphase beträgt hast du 34,72 m Gelbphase in der Zeit sollte es dir möglich sein anzuhalten.
Wie schon oben weiter beschrieben hättest du dann auch noch anhalten können.
Der Anhalteweg aus 40km/h beträgt genau 18m (Reaktionsweg 11,1m Bemsweg 6,9m)
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
pps
Mit den 60 kmh und den 100 Metern Entfernung wollte ich nur klar machen, ab wann die Ampel zu leuchten begonnen hat.
Was ich noch vergessen haben, es war eine Ampel mit rot und grün; rot gibt es nicht, ist also mit dem erlischen der Ampel gleichzusetzen.
Sorry, lieber TE, aber dies hört sich alles sehr verworren an. Eine Ampel, die nur aus Grün- und Rot-Licht besteht, aber bei der es "Rot" nicht gibt? Dafür aber Gelb-Phase? Seltsam, sehr seltsam - ich kenne nur Ampeln, deren "Dunkelphase" gleichbedeutend mit "Grü+n" bzw. freier Fahrt ist. Aber dann erscheint "Gelb" und dann "Rot". Eine Ampel ohne Rotphase hab ich in meinem langen Leben nicht erlebt.
Erzähle derartige Sachverhalte nicht in einem eventuellen Verfahren, sonst wird noch nach Gebrauch halluzinogener Substanzen gefahndet. Akzeptiere das Strafmaß, die Aussage einer Amtsperson, dass Du während der Rotphase die Kreuzung befahren hast, ist völlig ausreichend für einen Schuldspruch. Ob Messung oder nicht, ob per Lichtschranke oder Sonnenuhr, ist in dem geschilderten "Vergehen-Bereich" unerheblich. Mein Passieren einer Ampel in der Gelbphase, bezeugt von drei unabhängigen Zeugen wog in der Rechtsberatung bei einem engagierten, Anwalt nicht die Aussage eines Uniformierten auf.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Sorry, lieber TE, aber dies hört sich alles sehr verworren an. Eine Ampel, die nur aus Grün- und Rot-Licht besteht, aber bei der es "Rot" nicht gibt? Dafür aber Gelb-Phase? Seltsam, sehr seltsam - ich kenne nur Ampeln, deren "Dunkelphase" gleichbedeutend mit "Grü+n" bzw. freier Fahrt ist. Aber dann erscheint "Gelb" und dann "Rot". Eine Ampel ohne Rotphase hab ich in meinem langen Leben nicht erlebt.Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
pps
Mit den 60 kmh und den 100 Metern Entfernung wollte ich nur klar machen, ab wann die Ampel zu leuchten begonnen hat.
Was ich noch vergessen haben, es war eine Ampel mit rot und grün; rot gibt es nicht, ist also mit dem erlischen der Ampel gleichzusetzen.Erzähle derartige Sachverhalte nicht in einem eventuellen Verfahren, sonst wird noch nach Gebrauch halluzinogener Substanzen gefahndet. Akzeptiere das Strafmaß, die Aussage einer Amtsperson, dass Du während der Rotphase die Kreuzung befahren hast, ist völlig ausreichend für einen Schuldspruch. Ob Messung oder nicht, ob per Lichtschranke oder Sonnenuhr, ist in dem geschilderten "Vergehen-Bereich" unerheblich. Mein Passieren einer Ampel in der Gelbphase, bezeugt von drei unabhängigen Zeugen wog in der Rechtsberatung bei einem engagierten, Anwalt nicht die Aussage eines Uniformierten auf.
Oh Gott tut mir Leid, warum ich da rot geschrieben hab, weiß ich nicht 😕 bei dem Ganzen gelb, grün und rot bin ich scheinbar durcheinander gekommen.
was ich meinte ist: GRÜNER und GELBER Pfeil, danach geht die Ampel aus und es ist quasi rot.
Dein Passieren der Gelbphase wurde vom Uniformierten also als rot gewertet? Und trotz 3 Zeugen hat seine Stimme recht bekommen ja? Ok, danke so was in die Richtung wollte ich hören. Wollte halt wissen ob es überhaupt Sinn macht auf sein Recht zu bestehen und sich der ganze Aufwand mit Anwalt lohnt auch wenn man am ende mehr bezahlt.