Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?
Hallo Liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier bei euch richtig und könnt mir vllt sagen ob und wenn ja was man gegen folgendes Problem tuhen kann:
Vor ca einem Monat bin ich(meiner Meinung nach noch bei gelb) an einem grünen Pfeil rechts abgebogen. Dieser leuchtete aber relativ kurz, das heißt ich hab aus ca 100 Metern Entfernung, bei knapp 60 laut Tacho ,das Grünlicht aufleuchtet sehen, als ich dann kurz davor war leuchtete dieses dann auch schon gelb. Ich wär also mit quitschenden Reifen zum Stillstand gekommen, hätte ich noch auf das Gelbzeichen reagiert, was eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr gewesen wär.
Hinter der Kurve wurde ich dann mit der Kelle, von den Menschen in grün, raus gewunken, mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen! Die Dame, die mir alles weitere erklärt hatte, meinte, sie hätten mich mit 1,25 sekunden!!! bei rot gemessen, vorgeworfen wurden mir somit 0,75 sekunden. Als ich dann fragte wie dies ermittelt wurde, traute ich meinen Ohren nicht. Ihr Kollege hätte wohl an der ampel gestanden und es mit einer Stoppuhr gemessen 😰 mit einer STOPPUHR!
113€ soll ich abdrücken +3 Punkte auf mein (bis jetzt) leeres Konto in Kauf nehmen.
Ich fühle mich echt verarscht und unfair behandelt. Im Straßenverkehr kann man heutezutage echt nichts mehr richtig machen 😠
Ist von euch schon einmal so etwas passiert und hat sich jemand dagegegen gewehrt? Hab überlegt einen Anwalt einzuschalten, da ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitze könnte dies ziemlich teuer werden und ob man damit dann erfolg hat ist eine andere Sache...
Über Ratschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Gruß aus Berlin, Palle
Beste Antwort im Thema
Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.
Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.
Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Danke für die schnelle Antwort.Als ich dann noch ca 15-20 Meter, mit 35 kmh schätz ich mal, vor der Ampel war, sprang sie auf gelb um.
Nur was tun?
Wenn du mit 40km/h gefahren bist legst du 11,11m/s zurück, die Gelbphase beträgt 2,5 sec Folglich warst du bei Gelb noch über die Ampel gefahren weil du in der Zeit 27,77m zurücklegst.
Bei 35 km/h wären das 9,7m/s und 24m, was auch noch Gelb gewesen wäre, allerdings hättest du bei einer Entfernung von 20m ( Umspringen auf Gelb) auch locker bremsen können.
Der Anhalteweg aus 40km/h beträgt genau 18m (Reaktionsweg 11,1m Bemsweg 6,9m)
Entweder stimmen deine Angaben nicht oder die Polizei hat sich geirrt. Und wem glaubt nun ein Richter mehr ?
Wenn man überlegt, welch hohe Maßstäbe Gerichte für die Rechtsgültigkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch vollautomatische Präzisionsanlagen fordern (Fotos der aufgebauten Radarfalle, Messprotokoll, gültiger Eichnachweis, Nachweis der Schulung des Bedienugspersonals für exakt das Gerät etc.), sollte es ein halbwegst versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht schaffen, den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes mittels Beweis "Schätzung mit Hilfe von Stoppuhren" vor Gericht wirksam zu erschüttern.
Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.
Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.
Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Wenn man überlegt, welch hohe Maßstäbe Gerichte für die Rechtsgültigkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch vollautomatische Präzisionsanlagen fordern (Fotos der aufgebauten Radarfalle, Messprotokoll, gültiger Eichnachweis, Nachweis der Schulung des Bedienugspersonals für exakt das Gerät etc.), sollte es ein halbwegst versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht schaffen, den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes mittels Beweis "Schätzung mit Hilfe von Stoppuhren" vor Gericht wirksam zu erschüttern.
Bei einem "Qualifizierten "Rotlichtverstoß mit einem drohendem Fahrverbot kann man das so sehen, bei 113€ Bussgeld und Null Punkte auf der Deutschlandkarte die ganzen Rennereien, plus einen Urlaubtstag, Anwaltstermine,Telefonate, Briefverkehr und und ect pp. das ist nur Lebenszeitverschwendung.
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.
Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.
Stimmt genau.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Besser 300 € an den Anwalt zahlen und vielleicht recht bekommen oder 113 € und die Sache ist vom Tisch, das ist eine Rechenfrage keine Rechtsfrage.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann lieber nachgeben?
Es geht ums Prinzip und wenn ein RA dafür 300€ nimmt, dann ist es ein Abzocker.
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
es ist halt wie immer ...... thread eröffnen ..... meinungen erfragen ..... aber was man dann unternommen hat und wie es ausgegangen ist erfährt man nie .... schade ...... wäre nämlich mal ganz interessant, ......
Wissen wir doch noch gar nicht, nur weil der TE nicht innherhalb weniger Stunden geantwortet hat?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wissen wir doch noch gar nicht, nur weil der TE nicht innherhalb weniger Stunden geantwortet hat?
Danke Hartz4Fahrer :P
ja hatte bishher noch keine zeit zurück zuschreiben, aber bin erstautn wie viele Leute was geschrieben haben 🙂 , danke schon mal dafür.
ja die Sache ist einfach, es war wirklich nicht mehr möglich in der Situtaion rechtzeitig anzuhalten, was aber Meiner Meinung irrelevant ist. 0,1 sekunden über rot fahren oder einen Auffahrunfall riskieren, besonders wenn man für diese entscheidung ca. eine halbe Sekunde Zeit hat. Halbe Sekunde sage ich, weil ich nur am Anfang noch mit einer Vollbremsung zum stehen gekommen wäre, danach wohl eher nacher der Haltelinie, selbst mit Vollbremsung.
Bezüglich der Entfernungen und Geschwindidkeiten, wie gesagt ist es hier im Zimmer recht schwer so was zu aufzuzeigen. Ging mir auch nur darum zu zeigen, dass ich einfach Siutationsbedingt nicht mehr bremsen konnte.
Ich werde heute mal nachmessen ob die Gelbphase wirklich 3 Sekunden beträgt, wenn nicht dann kann ich mir ja alles weitere sparen.
Naja wie gesagt: Aussage gegen Aussage.
Es geht mir dabei auch weniger um das Geld und die Punkte ( kLar ist schon sehr ärgerlich), mehr geht es mir dabei auch ums Prinzip. Man kann echt nichts mehr richtig machen ohne gleich bestraft zu werden😠
und ja ich würde auch durchaus über 200€ für einen Anwalt hinblättern wenn er es dann schafft die Anklage aufzuheben.
Hat so etwas jemand denn schon gemacht und hatte damit Erfolg? weil 113€+3 punkte PLUS die Anwaltskosten und am ende keinen Erfolg haben... Dann müsste ich schweren Herzens nachgeben und spar mir die Anklage 🙁
Gruß Palle
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Naja wie gesagt: Aussage gegen Aussage.
"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem nicht!
welcher aussage wird der richter wohl eher glauben?
1. deiner: du darfst ganz offiziell und völlig straffrei lügen, das sich die balken biegen - nur um einer strafe zu entgehen!
2. den polizisten: denen entstehen durch deine verurteilung weder vor- noch nachteile, sie sind zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet und warum sollten sie lügen was strafrechtliche konsequenzen für die beamten nach sich ziehen kann?
Zitat:
Man kann echt nichts mehr richtig machen ohne gleich bestraft zu werden
innerorts die zhg zu überschreiten, infolgedessen man nichtmehr auf eine ampel reagieren kann und dann einfach über die rote ampel drüberfährt war noch nie "richtig"! 🙄
erschwerend kommt dann noch hinzu, das du ein "fahrer, männlich u23" bist und nen "ey alda - fett krasse dreiah behähmwäh" fährst...damit sind alle klischee's erfüllt, die ein richter benötigt!
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Danke Hartz4Fahrer :PZitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wissen wir doch noch gar nicht, nur weil der TE nicht innherhalb weniger Stunden geantwortet hat?ja hatte bishher noch keine zeit zurück zuschreiben, aber bin erstautn wie viele Leute was geschrieben haben 🙂 , danke schon mal dafür.
ja die Sache ist einfach, es war wirklich nicht mehr möglich in der Situtaion rechtzeitig anzuhalten, was aber Meiner Meinung irrelevant ist. 0,1 sekunden über rot fahren oder einen Auffahrunfall riskieren, besonders wenn man für diese entscheidung ca. eine halbe Sekunde Zeit hat. Halbe Sekunde sage ich, weil ich nur am Anfang noch mit einer Vollbremsung zum stehen gekommen wäre, danach wohl eher nacher der Haltelinie, selbst mit Vollbremsung.
Bezüglich der Entfernungen und Geschwindidkeiten, wie gesagt ist es hier im Zimmer recht schwer so was zu aufzuzeigen. Ging mir auch nur darum zu zeigen, dass ich einfach Siutationsbedingt nicht mehr bremsen konnte.
Dann warst du entweder zu schnell oder du hast nicht aufgepasst bei erlaubten 50 km/h und 2,5 sec Gelbphase beträgt hast du 34,72 m Gelbphase in der Zeit sollte es dir möglich sein anzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann warst du entweder zu schnell oder du hast nicht aufgepasst bei erlaubten 50 km/h und 2,5 sec Gelbphase beträgt hast du 34,72 m Gelbphase in der Zeit sollte es dir möglich sein anzuhalten.
Nein eben nicht. Ich war nicht 34 meter von der ampel entfernt, sondern rund 15-20 ( wie bereits erwähnt) als die Ampel auf gelb umsprang.
Wo stand denn der Beamte mit der Stoppuhr und welche Blickrichtung hatte er?
Zitat:
Original geschrieben von Pascallito
Nein eben nicht. Ich war nicht 34 meter von der ampel entfernt, sondern rund 15-20 ( wie bereits erwähnt) als die Ampel auf gelb umsprang.
Na hier wird solange ein Grund gesucht bis du der bist der 101% Schuld hast?
Waren den deine Reifen alle richtig aufgepumpt?
Hast du dein Haare auch richtig gekämmt?
Warum liegt hier eigentlich Stroh?
Ich würde zumindest mir mal den Messbericht aushändigen lassen, da stell ich mir die Frage wie das Aussehen soll, kenne nur die Computer erstelleten Berichte.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Wo stand denn der Beamte mit der Stoppuhr und welche Blickrichtung hatte er?
Ich habe niemanden gesehen!
Kann natürlich sein, dass er irgendwie mit nem hocker hinterm busch gesessen hat oder so...
wenn er direkt neben der Ampel gestanden hätt, hätt ich ihn sehen müssen...
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Ich würde zumindest mir mal den Messbericht aushändigen lassen, da stell ich mir die Frage wie das Aussehen soll, kenne nur die Computer erstelleten Berichte.
Kriegt man denn die vom Computererstellenberichte mit dem Bußgeldbescheid dazu oder nur auf Anfrage?
Auf meinem bescheid steht nur:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
ERLÄUTERUNG: 0,75 Sek.
Ein richtiger "Messbericht" liegt aber nicht bei, weiß auch nicht wie so was bei Handgestoppter zeit aussehen soll 😕
Gruß
Wurde denn von den Beamten bestätigt, daß die Zeit handgestoppt war? Eventuell war die Stoppuhr ja mit einer Lichtschranke gekoppelt.