Rotlichtverstoß mit Mietwagen

Hallo zusammen,

hier mal eine Frage an die Verkehrsspezialisten:

Aufgrund eines Werkstattaufenthaltes bekam ich Anfang Februar vom Händler einen Ersatzwagen. Der Mietvertrag des Wagens lief auf meinen Namen. Meine Lebensgefährtin ist mit dem Wagen unbemerkt über eine rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt (gemessene Rotzeit 1 Sekunde).
Hier hat sie erstmal was von mir zu Hören bekommen weil über eine Ampel die schon eine Sekunde lang rot zeigt fährt man nicht einfach so unbemerkt....da hat man total gepennt und war nicht bei der Sache.

Jetzt bekam ich Anfang der Woche einen Anruf von der Werkstatt dass ein Zeugenfragebogen eingegangen ist. Sie werden der Bussgeldstelle jetzt erstmal mitteilen, dass der Wagen von mir gemietet wurde.
Auf dem Fragebogen ist allerdings vermerkt dass der Wagen von einer Frau gefahren wurde. Da ich also als Fahrer des Wagens nicht in Frage komme, müsste ja jetzt ein weiterer Fragebogen an mich persönlich geschickt werden.

Kann ich dann von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und was würde das bedeuten? Im Gegensatz zu mir ist meine Lebensgefährtin aufgrund von Schichtarbeit auf einen Führerschein angewiesen. Falls ich keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen kann, habe ich notfalls die Möglichkeit die Punkte und Fahrverbot zu übernehmen. Soweit ich weiß gibt es ab einschließlich einer Sekunde Rotlicht 4 Punkte und einen Monat Fahtverbot.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Wenn du keine Angaben machst wird man Nachforschungen anstellen bis man den richtigen Fahrer gefunden hat.
Die Polizei wird bei dir auftauchen und Fragen stellen.
Sogar die Nachbarschaft wird befragt.
Früher oder später wird man den Fahrer ermitteln. 
Da kannst du dir sicher sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Träum' weiter ... WO ist da bitte die rechtliche Legitimation? Ich sehe keine ...

Schau einfach in die StPO… 🙄

Z.b. den § 52 😮

und nochmal zur Erinnerung, man darf sich selbst fälschlicherweise jederzeit einer Ordnungswidrigkeit beschuldigen.

Man könnte auch bei google mal Alberto und ErSaFa eingeben, vielleicht findet man was passendes.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Träum' weiter ... WO ist da bitte die rechtliche Legitimation? Ich sehe keine ...
Schau einfach in die StPO… 🙄

ab sofort bin ich auch verlobt ................ reicht das nun als Legitimation? Wo doch der Gesetzgeber als regelt? Ich glaube nicht. Denn was nicht schriftlich und beglaubigt ist ... Ok, ist mir letztendlich egal. Jedenfalls hatte der TE NICHTS von VERLOBTER geschrieben sondern mehrfach von Lebensgefährtin und das ist für mich immer noch keine Verlobte. Keine Ahnung wo ihr das gelesen habt ...

Ok, anderes Beispiel, weil ich da aus eigener Erfahrung schreiben kann. Es ist jemand verstorben, den ich kenne. Ich weiß das derjenige ein üppiges Bankkonto hat. Nun gehe ich zur Bank hin und behaupte einfaCH, dass ich mit der Verstorbenen verlobt war. Jau, sagt der Banker und wo ist der Nachweis??? Jau sag' ich ... mein Wort muss doch genügen ... Dann bekommt der Banker erst mal einen Lachanfall ...

In Deutschland benötigt man für alles und jedes eine Nachweis. Wie will ich denn bitteschön eine Verlobung nachweisen? Reicht es HIER bereits mit jemandem zusammen zu leben? Dann müsste ja unser Bundespräsident auch VERLOBT sein ...
Himmel, merkt ihr noch was???
HIER ist immer noch die Rede von LEBENSGEFÄHRTIN! DAMICH!

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Jedenfalls hatte der TE NICHTS von VERLOBTER geschrieben sondern mehrfach von Lebensgefährtin und das ist für mich immer noch keine Verlobte.

Korrekt.Da gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht nicht, es sei denn, die Partnerschaft ist eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Schau einfach in die StPO… 🙄
ab sofort bin ich auch verlobt ................ reicht das nun als Legitimation? Wo doch der Gesetzgeber als regelt? Ich glaube nicht. Denn was nicht schriftlich und beglaubigt ist ... Ok, ist mir letztendlich egal. Jedenfalls hatte der TE NICHTS von VERLOBTER geschrieben sondern mehrfach von Lebensgefährtin und das ist für mich immer noch keine Verlobte. Keine Ahnung wo ihr das gelesen habt ...

Man kann, sollte, muss (je nach Situation) einen LAG auch zum Verlobten erklären.

cal

Zitat:

Original geschrieben von callaloo



Man kann, sollte, muss (je nach Situation) einen LAG auch zum Verlobten erklären.
cal

... und DAS muß vor einem Urkundsbeamten (NOTAR) beurkundet werden! Sorry Leute, MEINE Verlobung liegt zwar schon ein paar Jahre zurück. Nur an dem Prozedere hat sich nix geändert um einen Nachweis zu erhalten. Darum geht es und nicht darum, ob ich nun meine Lebensgefährtin zur Verlobten erhebe ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... und DAS muß vor einem Urkundsbeamten (NOTAR) beurkundet werden! Sorry Leute, MEINE Verlobung liegt zwar schon ein paar Jahre zurück. Nur an dem Prozedere hat sich nix geändert um einen Nachweis zu erhalten. Darum geht es und nicht darum, ob ich nun meine Lebensgefährtin zur Verlobten erhebe ...

Und wo steht das ?

Wo steht denn, wie man sich verloben muß?

Bitte mal den entsprechenden §
😁

Ein Blödsinn nach dem anderen… manchmal ist das Nuhr-Zitat wirklich angebracht 🙄

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Ein Blödsinn nach dem anderen… manchmal ist das Nuhr-Zitat wirklich angebracht 🙄

Ich frage mich, was so viele Leute an dem Nuhr finden. Würde mich wundern, wenn ausgerechnet

der

Typ in seinen Shows nur über Dinge redet, von denen er Ahnung hat. Für mich eine der flachsten Flachzangen, die... äh... Youtube zu bieten hat und daher unzitierbar, auch wenn dieser Spruch von ihm nicht völlig daneben liegt, sondern nur völlig ausgelutscht ist.

Zum Thema fällt mir nur ein, daß ein Rotlichtverstoß in meiner Probezeit auf meine Bitte hin (brauchte Fleppen für Job) kein Fahrverbot nach sich zog, ich mußte aber die doppelte Strafe zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Zum Thema fällt mir nur ein, daß ein Rotlichtverstoß in meiner Probezeit auf meine Bitte hin (brauchte Fleppen für Job) kein Fahrverbot nach sich zog, ich mußte aber die doppelte Strafe zahlen.

Ja, wenn's das 1. Mal ist und man die Fahrerlaubnis beruflich benötigt, besteht diese Möglichkeit nach wie vor.

Zitat:

Ich frage mich, was so viele Leute an dem Nuhr finden. Würde mich wundern, wenn ausgerechnet der Typ in seinen Shows nur über Dinge redet, von denen er Ahnung hat. Für mich eine der flachsten Flachzangen, die... äh... Youtube zu bieten hat und daher unzitierbar, auch wenn dieser Spruch von ihm nicht völlig daneben liegt, sondern nur völlig ausgelutscht ist.

Das du Dieter Nuhr allein von Youtube zu kennen scheinst, disqualifiziert dich schon für eine Bewertung seiner Qualität! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Das du Dieter Nuhr allein von Youtube zu kennen scheinst, disqualifiziert dich schon für eine Bewertung seiner Qualität! 🙄

Was hat dieser Kasper Nuhr jetzt mit dem Thema zu tun ? Nichts 🙄😮 .

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Zum Thema fällt mir nur ein, daß ein Rotlichtverstoß in meiner Probezeit auf meine Bitte hin (brauchte Fleppen für Job) kein Fahrverbot nach sich zog, ich mußte aber die doppelte Strafe zahlen.

Wobei das schon sehr gut begründet sein sollte wieso 1 Monat Fahrverbot nicht möglich ist.

Immerhin gibts Urlaub usw...

Warum ging das bei dir nicht, oder wurde nicht danach gefragt? (rein interessehalber, mußt nicht antworten)

Und der Trend geht (zumindest bei Geschwindigkeit) in Richtung 3x Bußgeld. 😁

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