Rotlichtverstoß mit Mietwagen
Hallo zusammen,
hier mal eine Frage an die Verkehrsspezialisten:
Aufgrund eines Werkstattaufenthaltes bekam ich Anfang Februar vom Händler einen Ersatzwagen. Der Mietvertrag des Wagens lief auf meinen Namen. Meine Lebensgefährtin ist mit dem Wagen unbemerkt über eine rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt (gemessene Rotzeit 1 Sekunde).
Hier hat sie erstmal was von mir zu Hören bekommen weil über eine Ampel die schon eine Sekunde lang rot zeigt fährt man nicht einfach so unbemerkt....da hat man total gepennt und war nicht bei der Sache.
Jetzt bekam ich Anfang der Woche einen Anruf von der Werkstatt dass ein Zeugenfragebogen eingegangen ist. Sie werden der Bussgeldstelle jetzt erstmal mitteilen, dass der Wagen von mir gemietet wurde.
Auf dem Fragebogen ist allerdings vermerkt dass der Wagen von einer Frau gefahren wurde. Da ich also als Fahrer des Wagens nicht in Frage komme, müsste ja jetzt ein weiterer Fragebogen an mich persönlich geschickt werden.
Kann ich dann von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und was würde das bedeuten? Im Gegensatz zu mir ist meine Lebensgefährtin aufgrund von Schichtarbeit auf einen Führerschein angewiesen. Falls ich keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen kann, habe ich notfalls die Möglichkeit die Punkte und Fahrverbot zu übernehmen. Soweit ich weiß gibt es ab einschließlich einer Sekunde Rotlicht 4 Punkte und einen Monat Fahtverbot.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Wenn du keine Angaben machst wird man Nachforschungen anstellen bis man den richtigen Fahrer gefunden hat.
Die Polizei wird bei dir auftauchen und Fragen stellen.
Sogar die Nachbarschaft wird befragt.
Früher oder später wird man den Fahrer ermitteln.
Da kannst du dir sicher sein.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Bei Angehörigen (z.B. Ehefrau) hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht. Soll heißen: Man muss keine Angaben zum Fahrer machen, darf aber nicht lügen. Ob dieses Recht auch für die Lebensgefährtin gilt, kann ich nicht sagen.
NEIN!!! Vor Gericht spielt es keine Rolle, ob es die Geliebte, Lebensgefährtin oder eine flüchtige Bekannte ist. Auch eine nachträgleich Heirat nützt nix, weil der Vorfall VOR der Eheschließung lag.
Von dem Aussageverweigerungsrecht darf nur derjenige Gebrauch machen, der sich selbst belastet oder einen Angehörigen!
Für die Strafe steht deine Freundin alleine da und muß sie ausbaden. Wäre nun noch ein Unfall passiert, hättest allerdings DU die Arschkarte, weil du als Mieter des Autos eingetragen bist und niemand anderer.
Wie kulant sich der Autovermieter stellt, weiß ich nicht!
Mach keine Experimente! Deine Freundin ist bei rot gefahren und AUFGEFALLEN. Dafür kassiert sie ein Bussgeld und ein Fahrverbot. Das Fahrverbot soll ja auch seinen Zweck erfüllen. Beim nächsten Mal soll sie besser aufpassen, zu ihrer, zu deiner, zu unserer Sicherheit. Den Zeitraum des Fahrverbots kann sie selbst bestimmen. Wie sah eigentlich der Mietvertrag aus? Durfte sie dieses Fahrzeug überhaupt fahren?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
NEIN!!! Vor Gericht spielt es keine Rolle, ob es die Geliebte, Lebensgefährtin oder eine flüchtige Bekannte ist. Auch eine nachträgleich Heirat nützt nix, weil der Vorfall VOR der Eheschließung lag.Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Bei Angehörigen (z.B. Ehefrau) hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht. Soll heißen: Man muss keine Angaben zum Fahrer machen, darf aber nicht lügen. Ob dieses Recht auch für die Lebensgefährtin gilt, kann ich nicht sagen.
Von dem Aussageverweigerungsrecht darf nur derjenige Gebrauch machen, der sich selbst belastet oder einen Angehörigen!.............................................................
Da bin ich mir nicht sicher.😕 Ich kann mir vorstellen, daß sich Verlobte nicht belasten müssen.🙄 Schließlich liegt ein Eheversprechen vor, daß durch eine belastende Aussage eine Ehe gefährden könnte.
Wenn das Bußgeld erhöht wird um kein Fahrverbot zu bekommen, wird man hier einen Zusätzlichen Punkt erhalte.
War bei mir so, da ich den Führerschein Beruflich als Kraftfahrer brauchte und die Gefahr bestand Arbeitslos zu werden. Hier wurde das Bußgeld um 100DM(DM-Zeit) erhöht und bekam hierfür noch ein Punkt Extra.
Gruß Gero
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Zitat:
Original geschrieben von alex407
Kann ich dann von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und was würde das bedeuten? Im Gegensatz zu mir ist meine Lebensgefährtin
DA steht nix von "Verlobte" ... und ob ein Richter eine Aussageverweigerung schon bei einer Verlobten akzeptiert, wage ich zu bezweifeln, da es ja nix offizielles ist. Also nichts was irgendwo offiziell dokumentiert ist.
Es geht hier um ein Zeugnisverweigerungsrecht und nicht um ein Aussageverweigerungsrecht
Ein Aussageverweigerungsrecht steht einem Beschuldigten zu in einem Strafverfahren keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
DA steht nix von "Verlobte" ... und ob ein Richter eine Aussageverweigerung schon bei einer Verlobten akzeptiert, wage ich zu bezweifeln, da es ja nix offizielles ist. Also nichts was irgendwo offiziell dokumentiert ist.
Natürlich steht da was von "Verlobte", und ja, es ist was "offizielles".
Wenn er sich nicht Äußert, wird er von der Polizei vorgeladen.
Hatte ich auch mal und da fragte ich dann wieso ich vorgeladen worden bin und es hieß dann, nur um das Bild zu vergleichen ob sie Person darauf sind.
Er kann mit der Behörde ohne dass er sich Äußert alles in die Länge ziehen und wenn er Glück hat, so die Sache verjähren lassen. Wenn sie aber als Fahrerin ermittelt worden ist, wird es nach der Anhörung, wenn sie nicht drauf Antwortet, das Bußgeld zugestellt.
Noch ein Beispiel, ich hatte vor knapp 2 Jahren einen schweren Verkehrsunfall und habe hier leider ein Unterschenkel verloren, ich kann hier kein Schaltgetriebe mehr fahren. Unser Wagen haben wir schon länger, aber seit dem Unfall konnte ich nicht mehr damit fahren, wegen der Kupplung. Meine Frau parkte hier in einem Behindertenparkplatz vor dem Krankenhaus und wurde abgeschleppt, da wir zu dieser Zeit noch keinen Schwerbehindertenausweis hatten(wurde in dieser Zeit noch beantragt) und daher konnten wir auch noch kein Behindertenparkausweis beantragen. Also der Wagen wurde abgeschleppt und wir hatten hier eine Bescheinigung vom Krankenhaus vorgelegt, worin vorhanden war, dass ich zur dieser Zeit im Krankenhaus war. Ich widersprach die Angelegenheit mit der Begründung dass ich den Wagen nicht fahren kann und dass mir nicht bekannt ist wer den Wagen fuhr. Das war der Behörde recht egal entweder sollte ich den Fahrer benennen oder das Bußgeld bezahlen.
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das war der Behörde recht egal entweder sollte ich den Fahrer benennen oder das Bußgeld bezahlen.
Das lag aber daran, dass bei Parkverstößen eine Halterhaftung möglich ist. Soll heißen: Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, haftet der Halter. Bei Rotlichtverstößen (oder Geschwindigkeit im Bußgeldbereich etc.) muss hingegen der Fahrer ermittelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Das lag aber daran, dass bei Parkverstößen eine Halterhaftung möglich ist. Soll heißen: Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, haftet der Halter. Bei Rotlichtverstößen (oder Geschwindigkeit im Bußgeldbereich etc.) muss hingegen der Fahrer ermittelt werden.Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das war der Behörde recht egal entweder sollte ich den Fahrer benennen oder das Bußgeld bezahlen.
ok, mit so was habe ich damals auch gerechnet und bin nicht weiter dagegen angegangen und bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Wenn er sich nicht Äußert, wird er von der Polizei vorgeladen.
Hatte ich auch mal und da fragte ich dann wieso ich vorgeladen worden bin und es hieß dann, nur um das Bild zu vergleichen ob sie Person darauf sind.
Die Polizei kann nicht vorladen, sondern höchstens einladen. Und ich bestimme, ob ich eine Einladung annehme oder ausschlage.
Die Höflichkeit gebietet es naturlich abzusagen, aus "terminlichen Gründen".
Man geht doch nicht freiwillig in die Bärenhöhle.
cal
Zitat:
Original geschrieben von quali
Da bin ich mir nicht sicher.😕 Ich kann mir vorstellen, daß sich Verlobte nicht belasten müssen.🙄 Schließlich liegt ein Eheversprechen vor, daß durch eine belastende Aussage eine Ehe gefährden könnte.
Da kannst Du sicher sein. Eine Verlobte bzw. ein Verlobter gehören zu der Gruppe von Menschen, welche durch das Verweigerungsrecht eines Zeugen geschützt sind.
cal
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Da kannst Du sicher sein. Eine Verlobte bzw. ein Verlobter gehören zu der Gruppe von Menschen, welche durch das Verweigerungsrecht eines Zeugen geschützt sind.Zitat:
Original geschrieben von quali
Da bin ich mir nicht sicher.😕 Ich kann mir vorstellen, daß sich Verlobte nicht belasten müssen.🙄 Schließlich liegt ein Eheversprechen vor, daß durch eine belastende Aussage eine Ehe gefährden könnte.
cal
Schützt aber nicht vor Strafe. 😁
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Da kannst Du sicher sein. Eine Verlobte bzw. ein Verlobter gehören zu der Gruppe von Menschen, welche durch das Verweigerungsrecht eines Zeugen geschützt sind.
cal
Träum' weiter ... WO ist da bitte die rechtliche Legitimation? Ich sehe keine ... Sollte das so sein, bin ich mit meiner Freundin auch verlobt ... ZACK ... und? Nützt mir das irgendwie etwas? Nein! Versuch damit mal eine Auskunft z.B. in einer Klinik zu bekommen ... oder einer amtlichen Stelle ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Träum' weiter ... WO ist da bitte die rechtliche Legitimation? Ich sehe keine ... Sollte das so sein, bin ich mit meiner Freundin auch verlobt ... ZACK ... und? Nützt mir das irgendwie etwas? Nein! Versuch damit mal eine Auskunft z.B. in einer Klinik zu bekommen ... oder einer amtlichen Stelle ...Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Da kannst Du sicher sein. Eine Verlobte bzw. ein Verlobter gehören zu der Gruppe von Menschen, welche durch das Verweigerungsrecht eines Zeugen geschützt sind.
cal
Wenn Du zu faul zu kugeln bist, kann ich auch nichts dafür.
Es geht hier auch nicht um eine Klinik o.ä., sonder um OWI`s.
cal