Rotlichtverstoß mit Mietwagen
Hallo zusammen,
hier mal eine Frage an die Verkehrsspezialisten:
Aufgrund eines Werkstattaufenthaltes bekam ich Anfang Februar vom Händler einen Ersatzwagen. Der Mietvertrag des Wagens lief auf meinen Namen. Meine Lebensgefährtin ist mit dem Wagen unbemerkt über eine rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt (gemessene Rotzeit 1 Sekunde).
Hier hat sie erstmal was von mir zu Hören bekommen weil über eine Ampel die schon eine Sekunde lang rot zeigt fährt man nicht einfach so unbemerkt....da hat man total gepennt und war nicht bei der Sache.
Jetzt bekam ich Anfang der Woche einen Anruf von der Werkstatt dass ein Zeugenfragebogen eingegangen ist. Sie werden der Bussgeldstelle jetzt erstmal mitteilen, dass der Wagen von mir gemietet wurde.
Auf dem Fragebogen ist allerdings vermerkt dass der Wagen von einer Frau gefahren wurde. Da ich also als Fahrer des Wagens nicht in Frage komme, müsste ja jetzt ein weiterer Fragebogen an mich persönlich geschickt werden.
Kann ich dann von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und was würde das bedeuten? Im Gegensatz zu mir ist meine Lebensgefährtin aufgrund von Schichtarbeit auf einen Führerschein angewiesen. Falls ich keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen kann, habe ich notfalls die Möglichkeit die Punkte und Fahrverbot zu übernehmen. Soweit ich weiß gibt es ab einschließlich einer Sekunde Rotlicht 4 Punkte und einen Monat Fahtverbot.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Wenn du keine Angaben machst wird man Nachforschungen anstellen bis man den richtigen Fahrer gefunden hat.
Die Polizei wird bei dir auftauchen und Fragen stellen.
Sogar die Nachbarschaft wird befragt.
Früher oder später wird man den Fahrer ermitteln.
Da kannst du dir sicher sein.
67 Antworten
Siehe hier unten: Wer darf das Zeugnis verweigern?
Doppelpost😁
Nur zu Information...die 3 Monate sind jetzt bald rum und wie es ausschaut komme ich bzw. meine Freundin/Verlobte um das Bußgeld drumrum.
Allerdings auch nur deshalb, das die Bußgeldstelle einen Formfehler gemacht hat, den zuerst ich und dann unser Anwalt ausgenutzt habe.
Das Autohaus hat einen Zeugenabhörungsbogen bekommen wo drinne stand dass es sich um eine Fahrerin handelt, die den Verstoß begangen hat. Da der Mietvertrag auf mich lief, wurde ich als angeblicher Fahrer angegeben.
Anstatt einer weiteren Zeugenanhörung wurde mir aber direkt der Bußgeldbescheid zugestellt. Letzenendes wurde dann von userem Anwalt die Bilder angefordert, auf denen klar und deutlich zu erkennen ist dass es sich um eine Frau handelt.
Kurz vor Ablauf der 3 Monatsfrist wurde dann ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt aus dem oben genannten Grund.
Da die 3 Monate jetzt abgelaufen sind hat die Bußgeldstelle folglich auch keine Möglichkeit mehr den wahren "Täter" zu ermittlen.
In diesem Fall hatten wir also echtes Glück, dass der Kollege von der Bußgeldstelle einen kleinen Fehler begangen hat.
Bevor wieder das Geschimpfe losgeht....ich bin mir zu 99% sicher, dass so gut wie jeder in diesem Fall ähnlich gehandelt hätte. Denn wer zahlt freiwillig eine Strafe und gibt den Führerschein ab, wenn er das ganze aufgrund eines Formfehlers der Bußgeldstelle vollkommen legal umgehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von alex407
...Bevor wieder das Geschimpfe losgeht....ich bin mir zu 99% sicher, dass so gut wie jeder in diesem Fall ähnlich gehandelt hätte. Denn wer zahlt freiwillig eine Strafe und gibt den Führerschein ab, wenn er das ganze aufgrund eines Formfehlers der Bußgeldstelle vollkommen legal umgehen kann.
Nö, Euch war einfach das Glück hold. Ich denke, als erzieherische Maßnahme hat das ganze Theater trotzdem seinen Sinn gehabt. 😉
Ähnliche Themen
Glück gehabt. Ich habe mal in einer Mietwagenfirma gearbeitet und dort wurden die Angestellten ab und zu mal mit den Mietwagen bei Überführungsfahrten geblitzt. Da ein Fahrtenbuch ja bei einem Mietwagen sinnlos ist, kam regelmäßig ein Polizist in die Filiale zu Besuch und wollte wissen, wer das nun auf dem Foto ist. Oft lautete die Antwort: "hmm, kennen wir nicht, muss wohl ein Aushilfsfahrer einer anderen Filiale gewesen sein".
Wenn es nicht diesen Formfehler gegeben hätte, wäre ein Hausbesuch durchaus warscheinlich gewesen...
ich hoffe der Anwalt weiß wann ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. 😉
Ansonsten, Glückwunsch wenn die nicht richtig nachsehen.
Zitat:
Original geschrieben von Fahrsteiger2000
Da ein Fahrtenbuch ja bei einem Mietwagen sinnlos ist, kam regelmäßig ein Polizist in die Filiale zu Besuch und wollte wissen, wer das nun auf dem Foto ist. Oft lautete die Antwort: "hmm, kennen wir nicht, muss wohl ein Aushilfsfahrer einer anderen Filiale gewesen sein".
Warum ist ein Fahrtenbuch bei einem Mietwagen sinnlos? Außerhalb der gemieteten Zeiten ist es ein Firmenwagen wie jeder andere, und wenn des Öfteren die Fahrer nicht ermittelt werden können, dann liegt ein Fahrtenbuch durchaus im Bereich des Möglichen.
Wobei ich mich wundere, dass hier nicht firmenintern ohnehin eines geführt wird.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Warum ist ein Fahrtenbuch bei einem Mietwagen sinnlos? Außerhalb der gemieteten Zeiten ist es ein Firmenwagen wie jeder andere, und wenn des Öfteren die Fahrer nicht ermittelt werden können, dann liegt ein Fahrtenbuch durchaus im Bereich des Möglichen.
Wobei ich mich wundere, dass hier nicht firmenintern ohnehin eines geführt wird.
Gruß vom bösen Dieter
Das Problem bei den Fahrtenbüchern ist ja, dass sie rein fahrzeugebzogen sind. Wenn ein Mietwagen fahrtenbuchpflichtig wird, dann müsste der nächste Kunde, der das Fahrzeug mietet, nach jeder Fahrt dieses ausfüllen, was dazu führt, das dieser Kunde mit Sicherheit nicht wiederkommt, wenn er erfährt, er muss ein Fahrtenbuch ausfüllen.
Außerdem wäre es ziemlich sinnfrei, einem Auto ein Fahrtenbuch zuzordnen, daß jeden Tag von jemand anderem gefahren wird (und selten von ein und der selben Person zweimal), wenn der ursprüngliche Anlass war, daß bei einem STVO-Verstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Ok, es wäre sicher eine Strafe für die Autovermietung, da dieses Fahrzeug dann aus dem Dienst genommen werden müsste, aber das wurde so weit ich weiß, niemals praktiziert. Stattdessen kam manchmal fast jede Woche der Polizist vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Fahrsteiger2000
[Das Problem bei den Fahrtenbüchern ist ja, dass sie rein fahrzeugebzogen sind. Wenn ein Mietwagen fahrtenbuchpflichtig wird, dann müsste der nächste Kunde, der das Fahrzeug mietet, nach jeder Fahrt dieses ausfüllen, was dazu führt, das dieser Kunde mit Sicherheit nicht wiederkommt, wenn er erfährt, er muss ein Fahrtenbuch ausfüllen.
Es wäre kein Problem, die Fahrtenbuchauflage auf die unvermietete Zeit zu beschränken, der Mieter wird ja ohnehin erfasst.
Zitat:
Außerdem wäre es ziemlich sinnfrei, einem Auto ein Fahrtenbuch zuzordnen, daß jeden Tag von jemand anderem gefahren wird (und selten von ein und der selben Person zweimal), wenn der ursprüngliche Anlass war, daß bei einem STVO-Verstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Gerade dann ist ein Fahrtenbuch angezeigt, weil in diesem Fall grundsätzlich keine Fahrerfeststellung getroffen werden könnte - und dabei geht es ggf. nicht nur um irgendwelche Geschwindigkeitsverstöße o.Ä. Ich stelle mir beispielsweise vor, dass ein Wagen in eine Unfallflucht verwickelt ist und die Firma sich achselzuckend für unfähig erklärt, Aussagen über die Fahreridentität zu machen.
Wie gesagt, ich verstehe es nicht und kann auch kaum glauben, dass nicht fimenintern festgehalten wird, wer auf Überführungsfahrten etc. einen Wagen fährt.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Fahrsteiger2000
[Ok, es wäre sicher eine Strafe für die Autovermietung, da dieses Fahrzeug dann aus dem Dienst genommen werden müsste, aber das wurde so weit ich weiß, niemals praktiziert. Stattdessen kam manchmal fast jede Woche der Polizist vorbei.
Ne, so KANN es nicht laufen - unmöglich. Entweder die Firma zahlt oder die Ermittler bleiben dran - mit "Kennen wir nicht" - und das noch mehr oder weniger regelmäßig - läuft das nie und nimmer. Und spätestens, wenn es um Punkte geht, ist eh Schluss mit lustig, dann muss der Fahrer her.
Natürlich führt die Firma interne Fahrtenbücher, muss sie ja.
Beispiel:
Wagen wird vom Kunden zurückgebracht und vom Verleiher überprüft. Alles OK.
Überführungsfahrt.
Wagen wird wieder vermietet, bei der Übergabe wird Blechschaden/etc. festgestellt.
"Hab' ich Pech gehabt", sagt sich der Chef, "ich weiß nicht, wer die Überführungsfahrt gemacht hat - Fahrtenbücher führen wir ja leider nicht."
Gruß vom bösen Dieter
Läuft die Frist nach dem Einspruch nicht erneut 3 Monate?
Nein.
Cool. Ich kann also den Bescheid einfach liegenlassen, schick dann am letzten Tag per Einschreiben den Widerspruch und bin fein raus, weil die innerhalb der Frist nicht mehr reagieren können?
Kann ich nicht so recht glauben...
Vielleicht schreiben wir gerade aneinander vorbei. Der Einspruch des TE verlängert nicht die Frist gegen seine LGin.
Warum auch? Der Bescheid, dem widersprochen wurde war ja an ihn gerichtet. Insofern läuft doch die Frist erneut, wenn ER dem nun widerspricht?
Das Autohaus gibt selbstverständlich den Fahrer an, der den Wagen gemietet hat. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Situation so einfach ist und der Widerspruch jetzt glatt durchgeht...
Sonst könnte ich js demnächst auch einfach kurz vor Ablauf der Frist sagen "Nö das bin ich gar nicht..." und wär fein raus. Glaub ich nicht...