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Rotlichtverstoß mit Mietwagen

Themenstarteram 21. März 2012 um 16:39

Hallo zusammen,

hier mal eine Frage an die Verkehrsspezialisten:

Aufgrund eines Werkstattaufenthaltes bekam ich Anfang Februar vom Händler einen Ersatzwagen. Der Mietvertrag des Wagens lief auf meinen Namen. Meine Lebensgefährtin ist mit dem Wagen unbemerkt über eine rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt (gemessene Rotzeit 1 Sekunde).

Hier hat sie erstmal was von mir zu Hören bekommen weil über eine Ampel die schon eine Sekunde lang rot zeigt fährt man nicht einfach so unbemerkt....da hat man total gepennt und war nicht bei der Sache.

Jetzt bekam ich Anfang der Woche einen Anruf von der Werkstatt dass ein Zeugenfragebogen eingegangen ist. Sie werden der Bussgeldstelle jetzt erstmal mitteilen, dass der Wagen von mir gemietet wurde.

Auf dem Fragebogen ist allerdings vermerkt dass der Wagen von einer Frau gefahren wurde. Da ich also als Fahrer des Wagens nicht in Frage komme, müsste ja jetzt ein weiterer Fragebogen an mich persönlich geschickt werden.

Kann ich dann von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und was würde das bedeuten? Im Gegensatz zu mir ist meine Lebensgefährtin aufgrund von Schichtarbeit auf einen Führerschein angewiesen. Falls ich keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen kann, habe ich notfalls die Möglichkeit die Punkte und Fahrverbot zu übernehmen. Soweit ich weiß gibt es ab einschließlich einer Sekunde Rotlicht 4 Punkte und einen Monat Fahtverbot.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Wenn du keine Angaben machst wird man Nachforschungen anstellen bis man den richtigen Fahrer gefunden hat.

Die Polizei wird bei dir auftauchen und Fragen stellen.

Sogar die Nachbarschaft wird befragt.

Früher oder später wird man den Fahrer ermitteln. 

Da kannst du dir sicher sein.

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Wenn du keine Angaben machst wird man Nachforschungen anstellen bis man den richtigen Fahrer gefunden hat.

Die Polizei wird bei dir auftauchen und Fragen stellen.

Sogar die Nachbarschaft wird befragt.

Früher oder später wird man den Fahrer ermitteln. 

Da kannst du dir sicher sein.

am 21. März 2012 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von alex407

Falls ich keinen Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen kann, habe ich notfalls die Möglichkeit die Punkte und Fahrverbot zu übernehmen.

Ja genau. Und weil alle Beamten ja doof sind und eine Frau von einem Mann nicht unterscheiden können, kommt ihr damit auch durch.

Vielleicht sollte deine Frau das Fahrverbot schonmal in die Urlaubsplanung mit einarbeiten.

Es gab IIRC schon Urteile, wo jemand bei grün für Linksabbieger und rot für geradeaus versehentlich geradeaus drüber ist, weil er meinte, dass grün ist und kein Fahrverbot bekommen hat. Bei Ersttätern mit Einsicht kann man IIRC auch mit dem Richter verhandeln und das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Genauers sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wissen.

notting

Themenstarteram 21. März 2012 um 16:58

Nicht dass ihr jetzt denkt dass ich die Strafe jetzt irgendwie umgehen will...wer scheiße baut muss dafür einstehn. Die Frage war nur ob ich das eventuell irgendwie machen kann.

Ein dreiwöchiger Urlaub ist schon geplant...dummerweise zwischen Oktober und November. Den Führerschein müsste man ja allerdings innerhalb von 6 Monaten abgeben...

Bleibt mir bzw. ihr wohl keine andere Möglichkeit als mit den netten Damen und Herren von der Bussgeldstelle zu reden und fragen ob man die Frist verlängern kann...ansonsten muss man auf einen kooperativen Arbeitgeber hoffen, der die Schichten so einteilt dass man mit Bus und Bahn zur Arbeit kommt.

Drückt mir die Daumen dass die Dame draus lernt...im Moment siehts nämlich noch nicht danach aus und es wird wild nach Schuldigen gesucht (Nachtschicht, Sonne hat geblendet, ...)

Bei Angehörigen (z.B. Ehefrau) hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht. Soll heißen: Man muss keine Angaben zum Fahrer machen, darf aber nicht lügen. Ob dieses Recht auch für die Lebensgefährtin gilt, kann ich nicht sagen.

Wenn Du von diesem Recht gebrauch machst kann es sein, dass Du in Zukunft ein Fahrtenbuch führen darfst (außerdem dürfte es anhand des Fotos nicht allzu schwer sein, Deine Lebensgefährtin zu ermitteln...).

Wenn Du die Strafe auf Dich nehmen willst und Dich selber als Fahrer benennst kann es sein, dass Ihr damit durchkommt (wenn der zuständige Sachbearbeiter keinen Bock auf weitere Arbeit hat), es kann aber genauso gut sein, dass Deine Lebensgefährtin doch noch ermittelt wird und Du dann zusätzlich ein Verfahren wegen der falschen Aussage am Hals hast.

Mir wäre das Risiko zu groß. Zumal man sich den Zeitpunkt der Fußgängerzeit in Grenzen selber aussuchen kann. Vielleicht wäre es mal Zeit für eine 4-wöchige USA- oder Australienreise? Den Mietwagen kannst Du dann ja fahren :D

Zitat:

Original geschrieben von alex407

Drückt mir die Daumen dass die Dame draus lernt...im Moment siehts nämlich noch nicht danach aus und es wird wild nach Schuldigen gesucht (Nachtschicht, Sonne hat geblendet, ...)

Sorry, aber rot ist rot, auch nach Nachtschicht und bei tiefstehender Sonne. Zum Glück war es nur ein Blitzer, Querverkehr wäre schlimmer gewesen...

Themenstarteram 21. März 2012 um 17:07

Seh ich genauso...

Jetzt wart ich erstmal ab bis ich den Bogen von der Bussgeldstelle bekomme und check mal im Vorraus ab ob wir den Zeitraum bis zum Führerschein abgeben irgendwie nach hinten ziehen können.

Sonne hat geblendet oder ich hatte es eilig, da kannste ja dann gleich schreiben ich will wegen vorsätzlicher Begehung nen Bußgeld...

Und es sind 4 Monate die man Zeit hat abzugeben - wenn man noch unbelastet ist.

 

Zeugnisverweigerungsrecht, da kannst du ja gleich mit dem Finger auf die nähere Verwandtschaft zeigen. :D

 

Nehmen wir mal an ich wäre du, dann hätte meine Frau vermutlich eine Schwester oder gute Freundin.

Die könnte dann sich selbst versehentlich eintragen (sowas kann passieren und SICH SELBST kann man auch falsch verdächtigen).

Näheres gibts wenn man nach "Alberto" UND "ErSaFa" googelt.

 

Edit:

Wenns denn soweit wäre, daß es rein um einen Monat mehr Zeit geht muß einfach nur die Rechtskraft des Bußgeldbescheides verhindert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von alex407

Drückt mir die Daumen dass die Dame draus lernt...im Moment siehts nämlich noch nicht danach aus und es wird wild nach Schuldigen gesucht (Nachtschicht, Sonne hat geblendet, ...)

Sorry, aber rot ist rot, auch nach Nachtschicht und bei tiefstehender Sonne. Zum Glück war es nur ein Blitzer, Querverkehr wäre schlimmer gewesen...

Ich behaupte, dass man den Querverkehr bei Blendung durch die Sonne eher noch sieht als eine rote Ampel...

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Ich behaupte, dass man den Querverkehr bei Blendung durch die Sonne eher noch sieht als eine rote Ampel...

Durchaus möglich, kommt aber auf die jeweiligen individuellen baulichen Gegebenheiten an der Kreuzung an, ob man den Querverkehr dann auch noch so rechtzeitig sieht, daß man eine Kollision vermeiden kann.

Ein Fahrtenbuch existiert doch schon, weil es ein Mietwagen ist, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Ein Fahrtenbuch existiert doch schon, weil es ein Mietwagen ist, oder?

Hab noch nie einen Mietwagen mit Fahrtenbuch gesehen. km-Anfang-/End-Stand steht in den Miet-Papieren, fertig. Du meinst wohl Firmenfahrzeuge.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von notting

Ich behaupte, dass man den Querverkehr bei Blendung durch die Sonne eher noch sieht als eine rote Ampel...

Durchaus möglich, kommt aber auf die jeweiligen individuellen baulichen Gegebenheiten an der Kreuzung an, ob man den Querverkehr dann auch noch so rechtzeitig sieht, daß man eine Kollision vermeiden kann.

Um's nochmal etwas klarer zu formulieren:

- Ganz kurz nach rot ist der Querverkehr meist noch nicht im Kreuzungsbereich und man kommt kollisionsfrei durch.

- Etwas länger nach rot sieht man den Querverkehr im Kreuzungsbereich.

-> Ergo ist das ein recht kleines Zeitfenster, in dem so eine Situation kritisch werden kann.

notting

Ab zum Anwalt. Der kennt sich aus und weiß, auf welche Schreiben wie zu reagieren ist und welche Fristen man ausreizen kann. Gerade in diesem Fall besteht eine gewisse Chance, dass die Fahrerin erst nach mehr als 3 Monaten ermittelt werden kann. Nach dieser Zeit ist die Frist für die Eröffnung eines Verfahrens aber abgelaufen.

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