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Rotlicht missachtet

Hallo!

Ich habe Heute Post von dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt bekommen:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Bußgeld 50 Euro
Kosten 22,51 Euro
Punkte 3
Fahrverbot 0 Monate

Aufnahme auf Videoband D 1
Zeuge POK ********

Soweit zum Anhörungsbogen. Also ich bin jetzt zwar nicht bewusst über eine Rote Ampel gefahren, aber ich will es jetzt mal nicht anzweifeln.

Meine Fragen: Wie bin ich gefilmt worden? Kann ich mir das so vorstellen, daß irgendwo ein PKW geparkt hat und die Ampel gefilmt hat? Also wie bei einer Radarfalle?
Sowas war mir gar nicht bekannt wenn das so stimmt. Oder wie kann ich mir das vorstellen? Weiss das jemand von euch?

Da ich den Rotlichtverstoss nicht bewusst gemacht habe, werde ich den Anhörungsbogen nur mit den Pflichtangaben zurücksenden, also ohne die Ordnungswidrigkeit zuzugeben.
Oder wie soll ich mich jetzt verhalten?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

39 Antworten

also gut 🙁

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner


Was Du sagen wollen???

Verstoß begangen - zugeben, Strafe akzeptieren. Hat der TE ja im übrigen auch vor.

Verstoß nicht begangen - dem Bescheid widersprechen.

Ganz einfach.

Alle tollen Ratschläge wie "er könnte behaupten, nicht der Fahrzeugführer gewesen zu sein" sind völlig daneben.

~

Hi, da hast'e wohl recht. Sollte kein Hinweis auf Strafentzug sein....

Ja, Neckarwelle,
sowas - Bravo - liest man selten.
Deine Spezies ist vom Aussterben bedroht. 😠

Zitat:

Original geschrieben von MANDOKHAN


Danke schön. Alle 3 auf einen Schlag? Und wenn angenommen in ein Jahr wieder einer dazukommt dann wieder 2 Jahre für die 3. Und der eine Punkt dann?

Gruss Mando

Wenn du zwei Jahre punktefrei fährst, kannst du davon ausgehen, dass dein Punktekonto auf Null ist, egal, wieviele Punkte da drauf waren (vorausgesetzt, es sind keine Punkte von Straftaten).

Wenn nach einem Jahr ein neuer Punkt dazukommt, läuft die 2-Jahres-Frist von vorne. Die Punkte werden aber spätestens nach 5 Jahren gelöscht (wiederum vorausgesetzt, sie entstammen keiner Straftat)

hey!
ich habe auch einen Anhörungsbogen bekommen!
"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" §37 Abs. 2 §49 StVO §24 StVG 132 BKat

Was bedeutet das denn ich habe mich ein wenig im Internet informiert und dort was mit 1-2 Sekunden gefunden. Dort wird von Fahrverbot geretet. Auf was muss ich mich denn einstellen?

Ich bin grade drübergefahren da ist es genau in dem Moment auf Rot umgesprungen! Soll ich im Anhörungsbogen die Tat zugeben aber ergänzen das es eben genau in diesem Moment umgesprungen ist und deshalb auf keinen Fall über die 1 Sekunde sein kann?
Bringt das was?

gruß
NNF

Suchst du dir z.B. hier: http://www.kba.de/.../Wechsellicht_Dauerlichtzeichen.htm BKat 132 raus, dann wirst du feststellen, dass BKat 132 schon der Rotlichtverstoß nach weniger als einer Sekunde ist. Du kannst die Tat also einfach so zugeben.

MfG, HeRo

P.S: Ist mit google in 2 Sekunden zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von MANDOKHAN


...und einen Anwalt wegen Akteneinsicht beauftragt.

@Mandokhan

...auf jeden Fall sehr clever, wenn Punkte im Spiel sind. Es wäre nicht das 1. Mal, das Verwechselungen auftreten, oder sich die aufnehmenden Polizisten im Grenzbereich zu Deinen Ungunsten bewegen.

Wie Du bereits sagtest, räumst Du den Rotlichtverstoß ein und würdest auch die Strafe auf Dich nehmen. Aber Du weißt es halt nicht genau. Das Video kriegst Du nur (wenn überhaupt) über einen Anwalt zu sehen und daraus muss alles genau hervor gehen. Bei irgendwelchen Zweifeln hast Du berechtigte Chancen.

Viel Glück

Joshi

Hallo!

Kleines Update. Ich hoffe das ich das noch nicht geschrieben habe.
Also... Die Polizei hat meinen Rechtsanwalt geantwortet:

Eine Akteneinsicht ist im Moment nicht möglich ,weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abschluss der Ermittlungen ist eine Akteneinsicht möglich.......

Es bleibt spannend.

Schönen Abend noch

Mando

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