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Rotes Kennzeichen zur Überführung in die Werkstatt erlaubt?

Hallo,

ich möchte am Sonntag einen PKW abholen den ich gekauft habe. Das Problem: Der Standort des PKW ist 200km von mir entfernt und das Auto hat keinen TÜV. Ein Kurzzeitkennzeichen kann deshalb nicht beantragt werden. Nun dachte ich mir, bevor ich den PKW auf einem Autoänhönger transportiere frage ich mal nach, wie das mit den roten Nummern aussieht. Diese sind ja grundsätzlich für Überführungsfahrten zugelassen, soweit der Zweck der Überführung dem Betrieb des Inhabers der roten Kennzeichen dient. Jetzt ist meine Frage:

Ist ein solcher "Zweck" auch dann gegeben, wenn mir die Werkstatt die roten Nummern aushändigt und ich als Privatperson (also betriebsfremde Person) den PKW abhole, damit ohne Umwege noch am gleichen Tag 200km zur Werkstatt fahre und in dieser Werkstatt dann der TÜV gemacht wird? Es geht mir eben hauptsächlich darum, dass ich ja eine betriebsfremde Person bin. Die Suchmaschinen habe ich natürlich schon bemüht, allerdings wird dort nie darauf eingegangen wie das bei betriebsfremden Personen geregelt ist. Auch die Zulassungsstelle habe ich schon mehrmals angerufen, aber wie das eben so ist befindet man sich entweder 30 Minuten in der Warteschleife oder es geht nichtmal jemand ans Telefon...

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.

VG
Soorax

Beste Antwort im Thema

Also nach gefühlten 3 Stunden in der Warteschlange hat bei der Zulassungsstelle mal jemand den Hörer abgenommen. Aussage: So wie ich das vorhabe spricht nichts dagegen. Bedingung ist eben, dass der PKW auf direktem Weg zur Werkstatt gebracht wird. Von dort aus darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden und es muss unverzüglich bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt der TÜV gemacht werden. Die Nummer des Prüfberichts muss dann in das Fahrtenbuch eingetragen werden, dieses wird an die Zulassungsstelle weitergeleitet und dort wird dann anhand der Prüfungsnummer nachgesehen, ob auch wirklich eine TÜV-Untersuchung stattgefunden hat. Dass ich eine "betriebsfremde Person" bin ist insoweit nicht schädlich. Denn dadurch, dass ich das Auto direkt in die Werkstatt bringe, hat der Inhaber der Werkstatt ein berechtigtes Interesse daran und die Fahrt liegt deshalb in seinem betrieblichen Bereich (Überführungsfahrt). Eine Privatfahrt wäre es nur, wenn ich das Auto zuerst zu mir nach Hause fahren würde oder nicht unverzüglich den TÜV machen lasse.

Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Trotzdem würde ich vor jeder Fahrt mit den roten Kennzeichen zuerst bei der Zulassungsstelle klären ob das für den jeweiligen Zweck auch erlaubt ist.

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...ich würde ja lachen, wenn der TE mit den Kennzeichen fahren würde, das bei einer Kontrolle festgestellt würde und die roten Kennteichen aufgrund der Unzuverlässigkeit des Kennzeichen-Inhabers einkassiert würden.

Jetzt ists erst einige Zeit her, dass die Bedingungen für das Kurzzeitkennzeichen derart in die Höhe geschraubt wurden, dass es praktisch seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Mir war das Warum immer unverständlich... wenn ich solche Threads lese wird mir langsam klar, was da so lief und warum man dafür gesorgt hat, dass die Kurzzeitkennzeichen weitgehend von den Straßen verschwinden.

Bei den roten Kennzeichen wurde die Bedingungen im Vergleich zu früher ebenfalls nach oben geschraubt und solche Aktionen, wie hier vom TE beschrieben sind nichts anderes als Wasser auf die Mühlen derer, die immer mehr Kontrollen, strengeren Auflagen, usw. fordern.
Also -meine Meinung- macht alle ruhig so weiter, nutzt die etwas unscharf formulierten Grauzonen in den Gesetzen / Verordnungen z.B. eben zum "Roten Kennzeichen" ruhig aus bis zum äußersten Rand... wenns Schule macht und diese Nutzung tituliert als Mißbrauch in die Öffentlichkeit schwappt, dann dauerts nicht mehr lange, bis auch noch die Roten Kennzeichen, genauso wie die gelben Kurzzeitkennzeichen "weg" sind.

Bzgl. verkehrssicheres Fahrzeug... ich frage mich, wie ein Laie, der zudem bei der Beurteilung seines eigenen Fahrzeugs noch befangen ist beurteilen will, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist oder nicht. Nach dem Gejammere, das man z.B. so in den Threads hier auf MT liest ist ein Laie garnicht in der Lage die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs zu beurteilen, dafür gibts bei den Prüforganisationen ausgebildetes Personal / Ingenieure.

PS: https://www.bochum.de/.../W297PBUD156BOCMDE?...

Merkblatt für die Nutzung von roten Kennzeichen
...
Wer darf rote Kennzeichen benutzen?
Die Kennzeichen dürfen ausschließlich für die eigenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte (zum Beispiel Vermietung oder Verleih an betriebsfremde Personen) ist nicht gestattet.
...

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Mai 2018 um 20:42:46 Uhr:


Bei den roten Kennzeichen wurde die Bedingungen im Vergleich zu früher ebenfalls nach oben geschraubt

Das würde mich dann doch noch interessieren: wo sind denn die von dir beschriebenen Verschärfungen zu finden? Ich kenne das eher so, dass mehr Fahrten erlaubt sind. Die Zweckbindung ist schon seit Jahren dagegen nahezu komplett unverändert. Ebenso die Zuteilungsvoraussetzungen.

...zu den Zeiten als ich z.B. mein erstes Auto zugelassen hab flogen die Dinger in den Werkstätt rum als wärs wertloser Alu-Schrott und jeder Hinz und Kunz hat die Dinger an alles drangesteckt mit dem er gerade fahren wollte.

Ich kannte z.B. einen Autoverkäufer, der hat die Dinger damals regelmäßig, wenn er seinen PKW-Anhänger für die Gartenarbeit gebraucht hat verwendet als wärs das normalste der Welt. Auch sind hier in der Gegend jede Menge Leute / Werkstattbesitzer, etc. für normale Alltagsfahrten damit rumgefahren... ala gucken wir mal was wir so aufm Hof rumstehen haben, womit fahrn wir den heute - oh, heute is Wochenendeinkauf, Kombi wäre gut als rote Nummern dran und ab.
Und dann noch die Sache mit dem kleinen roten Büchlein... das damals selbstverständlich mit Bleistift ausgefüllt wurde...

Das war mit Sicherheit schon damals nicht so ganz zulässig... aber -auf deutsch- keine Sau hats interessiert... blöderweise laufen inzwischen viele gut informierte Leute rum, die viel an die große Glocke hängen - Gutmenschentum, Neid,... für den Antrieb gibts unterschiedlichen Gründe - da muß man sich gut überlegen was man tut und was man besser läßt.

PS: ...da sah man selbst in den Medien Sachen... wennste das heutzutage machst, dann zählen se dich zu den Schwerverbrechern z.B. die legendäre Szene (klick)... man beachte das rote Kennzeichen ggg😁

Also halten wir mal fest, dass einfach die Kontrolle intensiver wurde, weil sich wenige nicht an die Spielregeln halten. Da kann man dann natürlich die gesetzestreue Seite leicht als Gutmenschen verunglimpfen, weil die Seite, die die Fehler begangen hat, nur das arme Opfer ist. Schon klar...🙄🙄 Aber das gehört halt auch zu unserem schönen Land, schuld sind immer die anderen und wer sich an Regeln hält ist der Depp und wer nicht, der ist einfach nur toll und zeigt es nur dem Establishment. Da stellt sich doch immer wieder die Frage, wer da mal gedanklich falsch abgebogen ist...

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Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Mai 2018 um 20:42:46 Uhr:



...ich würde ja lachen, wenn der TE mit den Kennzeichen fahren würde, das bei einer Kontrolle festgestellt würde und die roten Kennteichen aufgrund der Unzuverlässigkeit des Kennzeichen-Inhabers einkassiert würden.

Genau das kann passieren,wenn der TE an geschultes Personal von der Rennleitung kommt.

Zitat:

FZV§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen

(2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.

Sonntags dürfte die betriebliche Verwendung ausgeschlossen sein.

@TE
Wenn Du einen Händler findest, der Dir die roten Bleche überlässt, dann nutze sie doch. Solltest Du im Fall einer Kontrolle das im Eröffnungsthread geschriebene als Grund für die Verwendung der fremden roten Kennzeichen angeben, besteht die Möglichkeit, dass der Inhaber der roten Kennzeichen Post von der Zulassungsstelle und Bußgeldstelle bekommt. Im ungünstigen Fall untersagt man die Fahrt,und stellt die Kennzeichen sicher. Wenn es richtig ungünstig läuft,kann schon der erste Missbrauch eines roten Kennzeichens mit dem Entzug des selbigen geahndet werden. Die Zuteilung erfolgt mit jederzeitigen Widerruf.

Aber "No risk No Fun" wird schon gut gehen

Gruß Martin

Wenn er das Fahrzeug nun mit selben eventuellen Mängeln, jedoch mit Rest-TÜV, vor ein paar Wochen geholt hätte, wo wäre der Unterschied bei der Sicherheit?
Wenn der Verkäufer einen nicht ganz sauberen TÜV kennt und das Fahrzeug dort mit Mängeln durch die Prüfung bringt, was hat der TE davon?

Ich kann den TE gut verstehen, da auch ich während der üblichen Öffnungszeiten arbeiten muss und unsere Zulassungsstelle nicht bis 22 Uhr geöffnet hat.
Falls eins unserer Autos mal in die Werkstatt muss, da mir das Werkzeug fehlt, dann stelle ich es einen Kumpel am Wochenende hin, der nimmt es mit in die Werkstatt, in der er Meister ist, und ich hole es dann in der Woche oder am folgenden Wochenende wieder bei ihm ab, damit ich mir nicht extra freinehmen muss.
Ich habe mir nun auch extra ein Reifenmontagegerät und eine Wuchtmaschine geholt, da es immer Stress ist, den Reifenwechsel irgendwo machen zu lassen und man sich damit nur die Autos dreckig macht, wenn man die Reifen und Felgen hin- und herfahren muss.

Ich durfte bisher immer selbst beim TÜV wegfahren, auch wenn z.B. Felgen nicht beim ersten Mal angenommen wurden. Es kommt immer noch auf die Art des Mangels an. Mit einem gerissenen Federdom, der nur noch an einem Schweißpunkt hängt, sieht es wohl schon anders aus.

Und zu guter Letzt, was hat der TE davon, wenn er sich dann Urlaub nehmen muss, dort zum TÜV fährt und dann wegen einer Kleinigkeit durch fällt? Dann kann er sich entscheiden, ob er es vor Ort reparieren lässt, um nicht nochmals Gebühren zahlen zu müssen oder ob er es trailert, und bei sich nochmals die TÜV-Gebühren zahlt - der Tag Urlaub ist dann auf jeden Fall weg und davon hat man leider nicht viele.

Die Werkstatt kann begründen, dass sie dadurch einen Verdienst hat, der Fahrer muss nicht Betriebszugehörig sein (sonst wären ja keine Probefahrten möglich), das Fahrzeug scheint OK zu sein (man sollte dann vorsichtiger als sonst fahren - ich bin damals mit meinen 232PS A6 mit Kurzzeitkennzeichen z.B. nicht schneller als 160km/h bei der Überführung gefahren, da ich trotz noch längerem TÜV bei der Besichtigung kleinere Mängel, wie z.B. schlechte Reifen, festgestellt habe), warum lässt du ihn nicht einfach machen. Der Grund, weshalb verschärft die Kennzeichen kontrolliert werden, ist sicher ein anderer als der, den der TE vorzuweisen hat.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 09. Mai 2018 um 23:53:06 Uhr:


Sonntags dürfte die betriebliche Verwendung ausgeschlossen sein.

Verstehe ich nicht. Wo steht, dass man sonntags nicht arbeiten darf? Wenn das Fahrzeug von jemanden auf den Kennzeichen in die Werkstatt geschafft wird, damit die daran arbeiten kann (müssen ja keine Reparaturen sein, es kann sich ja auch um Tuning handeln), dann dient dieses dem Betrieb.

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2018 um 12:09:41 Uhr:


Die Aussage zum Versicherungsschutz ist Unsinn...

da wäre ich mir nicht so sicher:

Guggst DuHallo, Bytemaster,

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 9. Mai 2018 um 10:10:53 Uhr:


Darf man mit roten 06er Kennzeichen Sonntags überhaupt fahren?

Ein Freund (Besitzer einer kleinen Werkstatt) wurde nämlich Sonntags mal mit seiner roten Nummer von Polizisten angehalten und die haben ihm die Weiterfahrt damals untersagt (mit eben dieser Begründung, weil ja Sonntag sei). Das ist allerdings schon ein paar Jahre her.

so eine Pauschal - Aussage ist Unsinn.

Man kann den Sonntag natürlich als Anhaltspunkt nehmen, um mal genauer hinzuschauen, warum derjenige gerade jetzt mit den roten Kennzeichen unterwegs ist und in so manchen Fällen wird man erfahrungsgemäß auch nachweisen können, dass keine berechtigte Fahrt vorliegt, aber eben nicht immer.

Gerade bei den kleinen Werkstätten hat der Eigentümer während der Woche unter Umständen keine Zeit, mal eine ordentliche Probefahrt zu machen, weil er die Werkstatt nicht einfach mal für ein paar Stunden schließen kann und somit findet diese dann eben am Sonntag statt.

Wer sollte etwas dagegen sagen können (außer seinem Haushaltsvorstand 😎)?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Wo steht, dass man sonntags nicht arbeiten darf

Hier

Zitat:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Und in den Ausnahmen dazu sind Kfz Werkstätten oder Händler nicht enthalten. Aus dem Grund kann man am Sonntag über den Platz gucken, aber ein Verkaufsgespräch wird es nicht geben

Ich kenne einen ZulassungsBezirk da ziehen die angehenden Rennleiter während ihrer Übungen regelmäßig Sonntags die Roten Kennzeichen der FähnchenHändler ein,die natürlich eines ihrer Verkaufsobjekte auch privat nutzen .

Gruß Martin

Zitat:

@uhu110 schrieb am 10. Mai 2018 um 00:28:02 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2018 um 12:09:41 Uhr:


Die Aussage zum Versicherungsschutz ist Unsinn...

da wäre ich mir nicht so sicher: Guggst Du

Das Urteil passt doch nicht hierher. Dort hatte ein anderer Unternehmer die roten Kennzeichen ausgeliehen, d.h. Unternehmer A, der über keine eigenen rK verfügte, hat sie sich für seine Zwecke vom Unternehmer B geliehen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Mai 2018 um 00:29:50 Uhr:



Zitat:

Wo steht, dass man sonntags nicht arbeiten darf


Hier

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Mai 2018 um 00:29:50 Uhr:



Zitat:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Und in den Ausnahmen dazu sind Kfz Werkstätten oder Händler nicht enthalten. Aus dem Grund kann man am Sonntag über den Platz gucken, aber ein Verkaufsgespräch wird es nicht geben

Der TO ist nicht Beschäftigter der Werkstatt. Ihr seid ja krampfhaft bemüht, das Vorhaben des TO für illegal zu erklären, aber offenbar findet ihr nichts.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. Mai 2018 um 03:42:33 Uhr:


Der TO ist nicht Beschäftigter der Werkstatt. Ihr seid ja krampfhaft bemüht, das Vorhaben des TO für illegal zu erklären, aber offenbar findet ihr nichts.

Und genau aus dem Grunde darf er nicht SEIN Auto mit den roten Kennzeichen holen.

Man braucht nicht zu suchen, der TE hat die Punkte doch selbst geschildert,die dem Inhaber der roten Kennzeichen auf die Füße fallen könnten. Wenn er Glück hat passiert nix,wenn er Pech hat bekommt er Post von der Bußgeldstelle. Wenn es ganz dumm läuft und der Inhaber schon öfter auffällig gewesen ist mit einer missbräuchlichen Verwendung, kann das dann zu Einzug der roten Kennzeichen führen.

Und wenn Du richtig gelesen hast,hab ich doch geschrieben er soll es einfach machen. So ein Kick über 200 km nicht von der Polizei angehalten werden so wollen hat doch was.
Davon ab,wird die Kontrolle der roten Kennzeichen in einigen Kreisen nicht so ernst genommen.

Gruß Martin.

Was ich faszinierend finde ist, dass sonst immer gesagt wird, dass man sich bei der zuständigen Behörde informieren soll. Jetzt tat der TE dieses und es soll trotzdem falsch sein...

Wie überall im Alltag, legt es eine Person so aus und die andere so. Bei uns hätte er die Auskunft bekommen, die Fahrt wäre untersagt.
In einigen LK wird die Zahl 88 auf dem Kennzeichen vergeben, in einigen nicht.

Wenn die Zulassungsstelle des TE die von Ihm vorgesehene Nutzung des roten Kennzeichens abnickt, ist für ihn doch alles gut. Da er aber mehere LK durchfahren muss, denn sonst hätte er ja auch ein KZK ohne gültige HU nutzen können, muss es nicht heißen. dass der Nachbarkreis oder die Rennleitung der gleichen Ansicht ist. Und nichts wäre für den TE ungünstiger, wenn er an einem Sonntag irgendwo auf der STraße ohne Kennzeichen steht.

GRuß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Mai 2018 um 09:46:47 Uhr:


...
Wenn die Zulassungsstelle des TE die von Ihm vorgesehene Nutzung des roten Kennzeichens abnickt, ist für ihn doch alles gut. Da er aber mehere LK durchfahren muss, denn sonst hätte er ja auch ein KZK ohne gültige HU nutzen können, muss es nicht heißen. dass der Nachbarkreis oder die Rennleitung der gleichen Ansicht ist. ...

...das ist so ein Thema wo der normale Bürger, der Autofahrer, usw. noch viel über die Zustände in diesem Land lernen muß.

LKW-Fahrer können z.B. beim Thema Ladungssicherung ein Lied davon singen... fast jeder Polizist, jeder irgendwie geartete Beamte hat da seine Privattheorien mit denen die LKW-Fahrer in großem Ausmaß schikaniert werden... wobei ein großer Teil er Bevölkerung auch noch Beifall klatscht, während die Leute auf den Hartz4-TV-Sendern bloßgestellt werden.

Dummerweise haben die meisten -v.a. auch ausländischen- LKW-Fahrer, weder die Zeit noch die finanziellen Mittel um sich mit Sachverständigengutachten und juristischem Beistand gegen die Meinungen irgendwelcher Dorfsheriffs zu wehren... wie es sich z.B. der normale Bürger als Autofahrer meist mit einer Rechtsschutzversicherung und "einer Horde" Rechtsanwälte im Rücken nicht gefallen läßt, wenn einem Polizist bei einer Kontrolle auch nur ein falsches Wörtchen rausrutscht.

Zu Reibungspunkten kommts dann immer, wenn der normale Bürger, wie z.B. der TE mit irgendwelchen Ansinnen in solche ihm unbekannte Bereiche eindringt und am Ende entsetzt ist, wenn er sich im scheinbar rechtsunsicheren Raum eine einfängt... z.B. indem seine örtliche Zulassungsstelle alles abnickt, aber der Dorfpolizist am Sonntag Nachmittag 50km weiter genau das Gegenteil behauptet und die Fuhre festsetzt.

Wenn er sagt er Überführt das Fahrzeug in die Werkstatt die die Roten Nummern besitzt wird ihm genau gar nichts passieren. Das ist kein Rechtsfreier raum oder eine Privatfahrt. Das ist eine Überführung zur Werkstatt so wie sie für die Rote Nummer vorgesehen ist. An welchem Wochentag, von wem oder zu Welcher Uhrzeit das stattfinden muss ist nicht vorgeschrieben.

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