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Rotes Kennzeichen zur Überführung in die Werkstatt erlaubt?

Hallo,

ich möchte am Sonntag einen PKW abholen den ich gekauft habe. Das Problem: Der Standort des PKW ist 200km von mir entfernt und das Auto hat keinen TÜV. Ein Kurzzeitkennzeichen kann deshalb nicht beantragt werden. Nun dachte ich mir, bevor ich den PKW auf einem Autoänhönger transportiere frage ich mal nach, wie das mit den roten Nummern aussieht. Diese sind ja grundsätzlich für Überführungsfahrten zugelassen, soweit der Zweck der Überführung dem Betrieb des Inhabers der roten Kennzeichen dient. Jetzt ist meine Frage:

Ist ein solcher "Zweck" auch dann gegeben, wenn mir die Werkstatt die roten Nummern aushändigt und ich als Privatperson (also betriebsfremde Person) den PKW abhole, damit ohne Umwege noch am gleichen Tag 200km zur Werkstatt fahre und in dieser Werkstatt dann der TÜV gemacht wird? Es geht mir eben hauptsächlich darum, dass ich ja eine betriebsfremde Person bin. Die Suchmaschinen habe ich natürlich schon bemüht, allerdings wird dort nie darauf eingegangen wie das bei betriebsfremden Personen geregelt ist. Auch die Zulassungsstelle habe ich schon mehrmals angerufen, aber wie das eben so ist befindet man sich entweder 30 Minuten in der Warteschleife oder es geht nichtmal jemand ans Telefon...

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.

VG
Soorax

Beste Antwort im Thema

Also nach gefühlten 3 Stunden in der Warteschlange hat bei der Zulassungsstelle mal jemand den Hörer abgenommen. Aussage: So wie ich das vorhabe spricht nichts dagegen. Bedingung ist eben, dass der PKW auf direktem Weg zur Werkstatt gebracht wird. Von dort aus darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden und es muss unverzüglich bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt der TÜV gemacht werden. Die Nummer des Prüfberichts muss dann in das Fahrtenbuch eingetragen werden, dieses wird an die Zulassungsstelle weitergeleitet und dort wird dann anhand der Prüfungsnummer nachgesehen, ob auch wirklich eine TÜV-Untersuchung stattgefunden hat. Dass ich eine "betriebsfremde Person" bin ist insoweit nicht schädlich. Denn dadurch, dass ich das Auto direkt in die Werkstatt bringe, hat der Inhaber der Werkstatt ein berechtigtes Interesse daran und die Fahrt liegt deshalb in seinem betrieblichen Bereich (Überführungsfahrt). Eine Privatfahrt wäre es nur, wenn ich das Auto zuerst zu mir nach Hause fahren würde oder nicht unverzüglich den TÜV machen lasse.

Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Trotzdem würde ich vor jeder Fahrt mit den roten Kennzeichen zuerst bei der Zulassungsstelle klären ob das für den jeweiligen Zweck auch erlaubt ist.

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Ah verstehe. Du verwechselt was und das ist dann meine "Schuld". Ich gehe nur von dem aus, was der TE in großzügiger Lückenhaftigkeit geschrieben hat. Hingegen übersiehst Du weiterhin, dass ein verkehrssicheres Auto mit KzK ohne Probleme direkt zur nächsten Prüfstelle zur HU und mit dieser dann nach Hause darf. Du "Reichswürger" Du. 😁

Es soll ja Mängel geben, die einen zwar die HU nicht bestehen lassen, die aber dennoch nicht für ein verkehrsunsicheres Fahrzeug stehen...

Welcher erhebliche Mangel würde denn nicht dem Fehlen der Verkehrssicherheit des Autos zuzuordnen sein?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Mai 2018 um 18:53:44 Uhr:


Hingegen übersiehst Du weiterhin, dass ein verkehrssicheres Auto mit KzK ohne Probleme direkt zur nächsten Prüfstelle zur HU und mit dieser dann nach Hause darf.

Also der einzige der etwas übersieht bist du. Hättest du mein Vorhaben gründlich gelesen dann wüsstest du, dass ich das Auto SONNTAG abholen werde. Ich könnte schon zur nächsten Prüfstelle fahren, das Auto würde die HU wahrscheinlich auch bestehen. Aber ich habe keine Lust 18 Stunden vor einem verschlossenem Tor zu warten bis am Montag um 08:00 Uhr die Prüfstelle öffnet. Der einzige Grund warum das Auto keinen TÜV hat ist, dass es beim Vorbesitzer längere Zeit rumstand und vor ein paar Wochen der TÜV abgelaufen ist.

Und dass mein Vorhaben entgegen deiner Meinung legal ist hat mir ja die Zulassungsstelle schon ausdrücklich bestätigt.

Dann könnte der Verkäufer das mit der HU freundlicherweise für Dich mit einem KzK erledigen und alle Deine Probleme wären erledigt. *Kneifzangewegleg*

Es bleibt übrigens dabei, dass das kein betrieblicher Zweck der Werkstatt ist. Wenn alles i.O. ist, dann steht keine Werkstattleistung an. Die HU macht dort ggf. ein reisender PI und nicht die Werkstatt.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2018 um 19:17:47 Uhr:


Fehlende Eintragung einer technischen Änderung...zum Beispiel...

Das wäre dann eine erloschene BE und damit kommt man nicht auf eigener Achse vom Hof des Prüfers.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Mai 2018 um 19:25:24 Uhr:


Dann könnte der Verkäufer das mit der HU freundlicherweise für Dich mit einem KzK erledigen und alle Deine Probleme wären erledigt. *Kneifzangewegleg*

Könnte er, macht er aber nicht. Und das verstehe ich auch. Wenn bei mir ein Auto seit mehreren Wochen rumsteht und nur Platz wegnimmt, dann bin ich froh, wenn es verkauft ist. Dann hätte ich nicht auch noch Lust für den Käufer in meiner Freitzeit zum TÜV und danach noch zur Zulassungsstelle zu rennen um KZK zu besorgen 😁 Schließlich ist er ja auch berufstätig und hätte für so etwas nur am Wochenende Zeit, da hat aber die Zulassungsstelle wiederrum geschlossen.

Das mit dem KzK wäre von Dir zu bewerkstelligen. Wenn ich als Verkäufer was vom Hof haben will, dann würde ich ganz sicher diese Kleinigkeit für den Käufer zu dessen Kosten erledigen. Die Prüfstellen hier sind in der Regel zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erreichbar und manche sogar bis 22:00 Uhr. Wo ein Wille ... da ein Busch 😉

Wenn du der Verkäufer wärst würde ich sagen, du fährst mir den nicht vor und willst nachher noch Summe X für eine Erforderliche Reperatur von sagen wir mal, 3 defekten Birnen, Falsch eingestellten Scheinwerfern und 2 Wischerblättern sowie ein Steinschlag im Sichtfeld mit der das Fahrzeug als Erheblich durchgefallen ist. Und dann zahl ich dir noch mals den Kaufpreis des Autos dafür hab ich Kurzeitkennzeichen. Zuhause hab ich eine Werkstatt die mir die Kennzeichen gibt damit sie für den Halben Preis die gleichen Reperaturen durchführen darf.

P.s. Wenn ich dir die Kiste dann schon so runter gehandelt hab das du froh bist wenn du mich nie wieder siehst wirst du auch keine Lust mehr haben mir ein KZK zu organisieren. Das düftest du mir schön mit bezahlen, wenn du die Kiste los haben willst soll sie Zulassungsfähig sein.

Die Zulassungsstelle hats ja eh schon beantwortet. Überführung zur Werkstatt für eine Reperatur und HU ist OK und es spricht nichts dagegen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Mai 2018 um 19:28:32 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2018 um 19:17:47 Uhr:


Fehlende Eintragung einer technischen Änderung...zum Beispiel...

Das wäre dann eine erloschene BE und damit kommt man nicht auf eigener Achse vom Hof des Prüfers.

Was du nicht alles weißt...frag doch mal einen Prüfer, wie die Realität aussieht. Rechtstheorie ist halt manchmal nicht alles...

Ich halte das so, dass ich vor einem Verkauf die HU in einer Prüfstelle neu durchführen lasse. Ein ordentlicher Prüfbericht und die neu erteilte Plakette sind ja nicht grad unbedeutend für einen privaten Verkauf. Die von Dir genannten Kleinigkeiten wird man sicherlich ohne PI selbst feststellen und beheben können.

Illegal bleibt illegal. Sowas zu gutieren kann ich nicht nachvollziehen. Spezeill wenn es doch ohne Stresspotential ganz einfach auf legale Weise ohne rote Kennzeichen erledigt werden kann.

Tecci, der Prüfer in der von mir seit vielen Jahren genutzten Prüfstelle ist da gründlich. Wenn was vor Ort gefixt werden kann, dann kann man das als Kunde vor Ort noch in Ordnung bringen. Verkehrsunsicher oder ohne BE wird die Plakette abgekratzt und auf eigener Achse wird nicht geduldet.

Das sagt er. Wäre auch wünschenswert, wenn er das auch immer durchzieht. Genauso bei anderen auch. Aber die Realität ist doch, dass man damit zahlende Kunden verprellt, die dann woanders hingehen. Mir persönlich könnte es ja sogar egal sein, meine Autos waren immer in Ordnung und ich kümmere mich auch drum. Aber ich weiß eben, dass Leute bequem sind und daher wird es auch immer Leute geben, die den einfachen Weg gehen, ob das jetzt bei anderen Prüfstelle ist oder eben mit roten anstatt KZK ist. Eigentlich bin ich hier ja auch nur eingestiegen, um die Aussage mit dem Versicherungsschutz zu unterbinden. Weil das ist halt schlicht falsch, egal ob die Fahrt jetzt dem Verwendungszweck letztendlich dient oder nicht...

Stimmt schon weitgehend und richtig ist auch, dass selbst eine illegale Fahrt erstmal in der HP-Versicherung für den Geschädigten gedeckt ist. Knallt dann halt als Regress zurück, wenn es schief geht.

Ich kümmere ich auch selbst um meine Autos und habe dort bei der HU mal einen Schreck bekommen, weil ich die Mutter des Kugelbolzens zum Lenkgetriebe an der mittleren Spurstange beim Schrauben irgendwie vergessen hatte richtig festzuziehen. Auf der Folterbank trat das zu Tage und ich hab das dann schnell in Ordnung bringen dürfen. Der PI ist da schon zugänglich wenn er sieht, dass man mit Herzblut das Altmetall in Schuss hält. Ich habe es aber auch dort gesehen, dass ein "Durchfaller" auf den Trailer genommen wurde, weil er den nicht vom Hof gelassen hat. Das war so eine wildgebastelte Kirmesbude. Auf dem Gelände ist neben einer riesigen Unfallinstandsetzungswerke auch eine MB Niederlassung und die Franzmänner sind da auch alle vertreten. Diese Prüfstelle kann sauber arbeiten und kommt trotzdem finanziell gut zurecht. Sowas ist mir lieber, als ein Gemauschel wo man nicht weiß woran man wirklich ist. Sicherheitsrelevantes ist ja auch für mich selbst von großer Wichtigkeit.

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