Rotes Kennzeichen zur Überführung in die Werkstatt erlaubt?
Hallo,
ich möchte am Sonntag einen PKW abholen den ich gekauft habe. Das Problem: Der Standort des PKW ist 200km von mir entfernt und das Auto hat keinen TÜV. Ein Kurzzeitkennzeichen kann deshalb nicht beantragt werden. Nun dachte ich mir, bevor ich den PKW auf einem Autoänhönger transportiere frage ich mal nach, wie das mit den roten Nummern aussieht. Diese sind ja grundsätzlich für Überführungsfahrten zugelassen, soweit der Zweck der Überführung dem Betrieb des Inhabers der roten Kennzeichen dient. Jetzt ist meine Frage:
Ist ein solcher "Zweck" auch dann gegeben, wenn mir die Werkstatt die roten Nummern aushändigt und ich als Privatperson (also betriebsfremde Person) den PKW abhole, damit ohne Umwege noch am gleichen Tag 200km zur Werkstatt fahre und in dieser Werkstatt dann der TÜV gemacht wird? Es geht mir eben hauptsächlich darum, dass ich ja eine betriebsfremde Person bin. Die Suchmaschinen habe ich natürlich schon bemüht, allerdings wird dort nie darauf eingegangen wie das bei betriebsfremden Personen geregelt ist. Auch die Zulassungsstelle habe ich schon mehrmals angerufen, aber wie das eben so ist befindet man sich entweder 30 Minuten in der Warteschleife oder es geht nichtmal jemand ans Telefon...
Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.
VG
Soorax
Beste Antwort im Thema
Also nach gefühlten 3 Stunden in der Warteschlange hat bei der Zulassungsstelle mal jemand den Hörer abgenommen. Aussage: So wie ich das vorhabe spricht nichts dagegen. Bedingung ist eben, dass der PKW auf direktem Weg zur Werkstatt gebracht wird. Von dort aus darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden und es muss unverzüglich bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt der TÜV gemacht werden. Die Nummer des Prüfberichts muss dann in das Fahrtenbuch eingetragen werden, dieses wird an die Zulassungsstelle weitergeleitet und dort wird dann anhand der Prüfungsnummer nachgesehen, ob auch wirklich eine TÜV-Untersuchung stattgefunden hat. Dass ich eine "betriebsfremde Person" bin ist insoweit nicht schädlich. Denn dadurch, dass ich das Auto direkt in die Werkstatt bringe, hat der Inhaber der Werkstatt ein berechtigtes Interesse daran und die Fahrt liegt deshalb in seinem betrieblichen Bereich (Überführungsfahrt). Eine Privatfahrt wäre es nur, wenn ich das Auto zuerst zu mir nach Hause fahren würde oder nicht unverzüglich den TÜV machen lasse.
Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Trotzdem würde ich vor jeder Fahrt mit den roten Kennzeichen zuerst bei der Zulassungsstelle klären ob das für den jeweiligen Zweck auch erlaubt ist.
76 Antworten
Hallo, Windelexpress,
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Mai 2018 um 00:29:50 Uhr:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
ist der Inhaber einer freien Werkstatt Arbeitnehmer?
Wohl eher nicht und somit ist es seine Sache, ob er am Sonntag eine Probefahrt durchführt.
Zu den "Fähnchenhändlern": Wenn diese nachweislich auf eigene Rechnung arbeiten, kann man ihnen nichts anhaben, wenn sie aus terminlichen Gründen den abgemeldeten PKW am Sonntag abholen und überführen, solange alles andere rechtlich in Ordnung ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Also der TE ist nicht Angestellter des Inhabers der roten Kennzeichen.
Davon das der Inhaber des Roten Kennzeichens das Auto holt, war hier nicht die Rede sondern der TE als Käufer will das Auto für sich persönlich holen.
Somit ist die die betriebliche Verwendung des KennzeichenInhabers auch schon zu verneinen.
Und wenn man die letzten 5 Seiten aufmerksam zwischen den Zeilen gelesen hat,findet man evtl den Weg, wie man es doch rechtskonform bewerkstelligen könnte,das Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen der Werkstatt zu holen.
Gruß M
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Mai 2018 um 18:53:44 Uhr:
Auto mit KzK ohne Probleme direkt zur nächsten Prüfstelle zur HU und mit dieser dann nach Hause darf.
Nö: "Wichtige Änderung 2015: HU ist Voraussetzung für Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen
Seit dem 1.4.2015 gehört der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung zu den notwendigen Voraussetzungen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden. Wenn die HU fehlt, ist die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt. Dies wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt. Ebenfalls erlaubt: Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden, das Fahrzeug aber immer noch als verkehrstauglich eingestuft ist. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden." Aus "Cosmos direkt"
Er hat keine gültige Hu und im gleichen Zulassungsbezirk befindet sich der Hobel auch nicht.
Doch! Weil deswegen vor Ort KZK und zur Prüfstelle. Wenn die HU bestanden ist, kann er ganz normal fahren, egal wie weit. Nicht immer alles durcheinander bringen...
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2018 um 19:39:38 Uhr:
Doch! Weil deswegen vor Ort KZK und zur Prüfstelle. Wenn die HU bestanden ist, kann er ganz normal fahren, egal wie weit. Nicht immer alles durcheinander bringen...
Bei dem Wust hier kann man mehr als einmal durcheinander kommen. Allerdings wird das Sonntag wohl schwer werden mit der HU.......Deswegen will er hat das rote Kennzeichen- glaube ich jedenfalls.....
Einen Tod muss man sterben. Wenn er weder den Verkäufer zur Mithilfe bewegen, noch sich zeitlich entsprechend arrangieren kann, dann muss er eben einen Trailer nehmen. Er wurde nicht gezwungen, ein Auto ohne HU zu kaufen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Mai 2018 um 19:39:38 Uhr:
Doch! Weil deswegen vor Ort KZK und zur Prüfstelle. Wenn die HU bestanden ist, kann er ganz normal fahren, egal wie weit. Nicht immer alles durcheinander bringen...
Ich vermute eher folgendes:
Der Käufer ist ein Bastler oder KFZ-Schlosser, der sich den Wagen selber TÜV fertig machen kann.
Nun ist es aber so, dass das gekaufte Auto ohne TÜV 200 Kilometer entfernt steht,
und selbst wenn er im 200 Kilometer entfernten Ort dort zum TÜV fährt, aber nicht "durchkommt", er dann in der selben Blöden Situation ist -und bleibt- dass er dann ohne bestandene TÜV-Untersuchung trotzdem dann mit dem Auto nicht nach Hause fahren darf.,
Er wäre dann quasi regelrecht gezwungen, im 200 Kilometer entfernten Ort das Auto dort in eine Werkstatt zu bringen mit Stundenlöhnen von ca. € 100 für Arbeiten, die er zu Hause aufgrund seines Fachwissens und seiner Fähigkeiten als KFZ-Schlosser selber zum "Nulltarif" was Arbeitslohnkosten
anbetrifft, erledigen kann.
Ich glaub, nach 7 Monaten hat sich das Problem längst geklärt.
Kunden wirst Du hier eher nicht finden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Dezember 2018 um 20:18:59 Uhr:
Kunden wirst Du hier eher nicht finden.
das stimmt, aber deswegen schreibe ich hier nicht, um Kunden zu finden.
Dafür gibt es "EBAY", http://www.dhd24.com und/oder Die Tageszeitung(-en)
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 9. Mai 2018 um 12:08:01 Uhr:
Was ist daran Unsinn? Dass die Weitergabe an betriebsfremde Personen schlichtweg untersagt ist?
Juristen begründen solche Aussagen gerne an hand des Gesetzestextes ...
Gegenthese - schriftlich bei einer Zulassungsstelle zu finden:
https://www.kfz-opf.de/.../Merkblatt-rote-Kennzeichen_lang.pdf
Zitat:
4.1.3 Überführungsfahrten
...
4.1.3.1 zulässige Fahrten
Fahrten, um ein abgemeldetes Fahrzeug vom Kunden/Verkäufer zum Kfz-Betrieb zu bringen (z.B. zur Aufbereitung in die Werkstatt).
WER fährt finde ich keine Vorgabe