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Auto abmelden und neues Auto am gleichen Tag mit selben Kennzeichen anmelden

Themenstarteram 15. September 2015 um 21:53

Hallo alle zusammen!

Folgende Problematik: Aufgrund von Mängeln am Fahrzeug, die mit dem dritten Versuch immer noch nicht behoben werden konnten, hat mir der Händler ein anderes Auto zum Tausch angeboten. Ich möchte gerne alles in einem Abwasch machen, ohne rote Kennzeichen (komme ich nur für 50€ ran), Kurzzeitkennzeichen (kostet mich auch gut 30€) oder was es sonst noch so gibt.

Meine Überlegung:

- Den alten Wagen abmelden und mit den ungestempelten Kennzeichen zum Händler fahren. Die Kreise liegen nebeneinander und ich würde auf direktem Weg dahin fahren (muss aber beim Versicherer angemeldet werden)

Der Knifflige Part:

- Anschließend, vor Ort für die gleichen Kennzeichen beim Versicherer eine EVB Nummer beantragen und bei nem Kaffee auf die email warten (dauert in der Regel ja nicht mal 10 Minuten).

- Auf direktem Weg zurück zum Straßenverkehrsamt und den neuen Wagen anmelden.

Ich habe auf dem Weg zum Händler Versicherungsschutz, welcher bei Ankunft sofort erlischt und ab dem Zeitpunkt wo ich die EVB Nummer erhalte neuen Versicherungsschutz für die Fahrt zurück zum Straßenverkehrsamt.

Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler????

Beste Antwort im Thema

Andere Idee: Du fährst zum Händler, lässt das alte Auto stehen und fährst mit den Kennzeichen per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad zur Zulassungsstelle. Dort einfach nur Papiere aufs neue Auto umschreiben lassen (vorher klären ob das so unproblematisch geht!) und dann per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad und gleichen Kennzeichen wieder zurück zum Händler und neues Auto mitnehmen.

Kurz gesagt: Die beiden Autos bleiben im ungestempelten Zustand auf dem Firmengelände des Händlers stehen. Null Risiko, in irgendwelche Verkehrsstraftaten verwickelt zu werden.

Vorteil: Kein Stress mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren und schneller gehts auch, da die Zwischenfahrt (Zeitaufwand) vollständig entfällt.

Nachteil: Es eine alternative Transportmöglichkeit (ÖPNV/Kumpel/Fahrrad) möglich sein.

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Zu dem Thema gab's hier kürzlich schon mal was. Das mit der Versicherung ist in den Griff zu bekommen. Ob das zugeteilte Kennzeichen am gleichen Tage auf ein anderes KFZ zugeteilt werde kann, das war - glaube ich, mich zu erinnern - der Kernpunkt, um den sich der thread drehte. Musst Du mal die SuFu oben rechts quälen oder hoffen, dass Texxi6N hier mal reinschaut. Er kennt sich damit vertieft aus.

Ein Anruf bei der betreffenden Zulassungsstelle hilft auch weiter, weil unterschiedliche Zulassungsstellen das unterschiedlich handhaben. Auch wenn es eigentlich länder- oder bundesweit Regelungen dafür gibt.

Die Versicherung ist unabhängig vom Kennzeichen, da diese für das Auto und nicht fürs Kennzeichen erfolgt. Die EVB kannst du also schon heute anfordern, wenn dir der Händler die FIN des neuen Autos durchgibt.

Andere Idee: Du fährst zum Händler, lässt das alte Auto stehen und fährst mit den Kennzeichen per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad zur Zulassungsstelle. Dort einfach nur Papiere aufs neue Auto umschreiben lassen (vorher klären ob das so unproblematisch geht!) und dann per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad und gleichen Kennzeichen wieder zurück zum Händler und neues Auto mitnehmen.

Kurz gesagt: Die beiden Autos bleiben im ungestempelten Zustand auf dem Firmengelände des Händlers stehen. Null Risiko, in irgendwelche Verkehrsstraftaten verwickelt zu werden.

Vorteil: Kein Stress mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren und schneller gehts auch, da die Zwischenfahrt (Zeitaufwand) vollständig entfällt.

Nachteil: Es eine alternative Transportmöglichkeit (ÖPNV/Kumpel/Fahrrad) möglich sein.

Die Tour von der Zulassungsstelle mit den alten entwerteten Kennzeichen zum Händler im gleichen oder benachbarten Zulassungsbezirk ist so wie beschrieben möglich. Bedingung ist, dass das abgemeldete Kennzeichen noch im Register dem abgemeldeteten Fahrzeug zugewiesen ist und nicht für das neue schon frei gemacht wurde.

Die Fahrt vom Händler zur Zulassungsstelle funktioniert nicht. Die entwerteten Kennzeichen gehören zum alten Fahrzeug. Diese an das neue Fahrzeug anzubringen und ohne gültige Zulassung zu fahren ist Kennzeichenbetrug. Bei einer Kontrolle würden die Daten vom entwerteten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passen. Das Vorliegen einer Versicherungsbestätigung für das neue Fahrzeug ist nicht ausreichend.

Hier muss entweder ein rotes Kennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein anderes Fahrzeug oder wie Nanofaser vorschlug, der öffentliche Personennahverkehr genommen werden.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 16. September 2015 um 15:24:21 Uhr:

Die Tour von der Zulassungsstelle mit den alten entwerteten Kennzeichen zum Händler im gleichen oder benachbarten Zulassungsbezirk ist so wie beschrieben möglich. Bedingung ist, dass das abgemeldete Kennzeichen noch im Register dem abgemeldeteten Fahrzeug zugewiesen ist und nicht für das neue schon frei gemacht wurde.

Nö, ist keine Bedingung. Die Lösung heißt zweiter Kennzeichensatz. Ist in Bayern definitiv möglich, immer mehr andere Bundesländer schließen sich dieser Auffassung an.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 16. September 2015 um 15:24:21 Uhr:

 

Die Fahrt vom Händler zur Zulassungsstelle funktioniert nicht. Die entwerteten Kennzeichen gehören zum alten Fahrzeug. Diese an das neue Fahrzeug anzubringen und ohne gültige Zulassung zu fahren ist Kennzeichenbetrug. Bei einer Kontrolle würden die Daten vom entwerteten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passen. Das Vorliegen einer Versicherungsbestätigung für das neue Fahrzeug ist nicht ausreichend.

Nö, hier heißt das Stichwort Vorwegzuteilung. Was das im Falle des TE bedeutet, kann er nur mit seiner zuständigen Zulassungsstelle klären. Außerdem, was soll denn bitte ein Kennzeichenbetrug sein, das habe ich ja noch nie gehört...

@TE: grundsätzlich ist es technisch gesehen jeder Zulassungsstelle möglich, ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen zuzulassen, das von einem kurz vorher abgemeldeten Fahrzeug stammt. Dazu solltest du das Fahrzeug aber unbedingt dort abmelden, wo du auch dein neues Fahrzeug zulässt. Da ich nicht weiß, wo du wohnst, kann ich auch nicht sagen, ob für dich die Lösung mit dem zweiten Satz Kennzeichen in Betracht kommt. Ohne rote Kennezichen oder Kurzzeitkennzeichen wirst du immer einen Weg doppelt machen müssen, egal, wie du es angehst. Ich persönlich würde es so machen, dass ich das alte Fahrzeug abmelde, mit den entstempelten Kennzeichen zum Händler fahre, dort die Papiere mitnehme und mich von einem Freund von dort zur Zulassungsstelle und wieder zurück zum Händler fahren lassen würde. Wie gesagt, immer unter der Prämisse, dass das mit dem zweiten Satz Kennzeichen bei dir nicht möglich ist. Die eVB-Nummer für die Zulassung des neuen Fahrzeugs kannst du auch schon vorher beantragen, das ist kein Problem.

 

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 18:29:12 Uhr:

Zitat:

 

Nö, ist keine Bedingung. Die Lösung heißt zweiter Kennzeichensatz. Ist in Bayern definitiv möglich, immer mehr andere Bundesländer schließen sich dieser Auffassung an.

In Niedersachsen gibt es keinen zweiten Kennzeichensatz. Ich habe Freitag das gleiche durchgeführt. Altes Auto abgemeldet und neues auf die gleiche Nummer zugelassen. Ich hätte mit dem alten Auto nicht mehr fahren dürfen ab dem Moment der Abmeldung. Vor Ort wurde ich vorher auch gefragt, ob ich mit dem alten Auto da bin.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 18:29:12 Uhr:

Zitat:

 

Nö, hier heißt das Stichwort Vorwegzuteilung. Was das im Falle des TE bedeutet, kann er nur mit seiner zuständigen Zulassungsstelle klären. Außerdem, was soll denn bitte ein Kennzeichenbetrug sein, das habe ich ja noch nie gehört...

Gut ich habe nicht den richtigen Rechtsbegriff verwandt. Es ist dann Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG.

Vorwegzuteilung ist aber nur dann möglich, wenn da betreffende Kennzeichen frei ist und reserviert (vermerkt) werden kann, siehe § 10 Abs. 4 FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

Auch die Fahrt nach Hause mit einem abgemeldeten Fahrzeug ist nach § 10 Abs. 4 FZV geregelt und möglich.

"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Praktisch wird, zu mindestens in Niedersachsen, nur einer der beiden Fällen zur Zeit ermöglicht. Ich kann entweder mit dem alten Fahrzeug noch nach Hause bzw. zum Käufer fahren oder mit dem neuen Fahrzeug und reservierten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.

Hallo,

wenn das Ganze mit dem neuen Auto eh schon über den Händler läuft, dann soll er doch bitteschön auch die Zulassung des neuen Fahrzeugs übernehmen. War bei mir überhaupt kein Problem. Auch mit dem gleichen Kennzeichen. Und dieser Service sollte zu einer guten Werkstatt dazugehören.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 16. September 2015 um 21:54

@Tecci6N: Wie meinst du das mit dem zweiten Kennzeichensatz? Einfach an dem neuen Wagen einen anderen X-Beliebigen Kennzeichensatz für die Fahrt zum Straßenverkehrsamt anbringen?

Befinde mich in NRW.

Mit einem Freund vom Straßenverkehrsamt zum Händler, zurück zum Straßenverkehrsamt, dann wieder zum Händler und wieder nach Hause ist so ne Sache. Auch wenn die Kreise angrenzen, wären das insgesamt 250km. Um so einen Gefallen möchte ich keinen bitten. Deswegen möchte ich das ganze auch gerne mit einer Fahrt zum Händler regeln.

Da bleibt sonst wohl nichts anderes als ein Kurzzeitkennzeichen...

Ich hatte ja überlegt vom Straßenverkehrsamt zum Händler fahren (was ja erlaubt ist) -> EVB Nummer beantragen unter Angabe der neuen FIN und dem Kennzeichen -> wieder zurück zum Straßenverkehrsamt.

Der Versicherungsschutz erlischt ja ab dem Zeitpunkt, an dem ich beim Händler den Motor ausschalte und ich erhalte doch wenn ich die EVB Nummer beantrage neuen Versicherungsschutz für den neuen Wagen, sobald ich die Nummer erhalte. In meinem Gedankengang müsste doch wenn man das ganze als ein Register betrachtet, mein Kennzeichen XX-XX-200 noch registriert sein bis ich beim Händler bin, dann gelöscht werden und dann neu eingetragen werden.

ODER ich nehme meine alten Kennzeichen XX-XX-100 und gebe diese bei der Versicherung bei Beantragung der EVB Nummer an und melde den Wagen dann vor Ort einfach mit den anderen Kennzeichen XX-XX-200 an. Oder???

EDIT: Ich habe ganz wage noch etwas in Erinnerung was die Dame vom Straßenverkehrsamt mal gesagt hatte. Da war irgendwas mit 24 Stunden Wartezeit oder so, wenn ich die Kennzeichen nicht sofort auf den anderen Wagen anmelde. Gibt es sowas??

Du gehst mit den bisherigen Papieren und Schildern sowie den neuen Papieren und neuen Schildern zur Zulassungsstelle. Das alt Auto wird abgemeldet, die alten Kennzeichen entsiegelt. Anschließend wird das neue Auto zugelassen und die neuen Kennzeichen gesiegelt. Dann fährt man mit den alten Kennzeichen am alten Auto zum Händler, macht dort die neuen Schilder ans neue Auto und fährt heim. Ob das deine Zulassungsstelle mitmacht, keine Ahnung, musst du bitte direkt dort erfragen. Aber NRW ist eher schlecht, wenn ich mich richtig erinnere. Dort hättest du vielleicht eher die Chance mit einer Vorwegzuteilung und der Fahrt zur Zulassungsstelle mit ungesiegelten Kennzeichen. Aber auch das bitte mit deiner zuständigen Stelle abklären, da gibt's leider noch viel Unterschied.

Themenstarteram 16. September 2015 um 22:06

Idee ist gut. Soweit ja auch möglich, aber ich habe im Moment Wunschkennzeichen. Die möchte ich auch unbedingt behalten. Habe sie ja dank dem Montagsauto nicht mal ein Jahr

Ich meinte schon mit den identischen Kennzeichen ;) EDV-technisch ist das überhaupt kein Thema, in den Fahrzeugregistern ist es auch nachvollziehbar...insofern muss nur deine Zulassungsstelle mitmachen.

Zitat:

@urbanito88 schrieb am 17. September 2015 um 00:06:00 Uhr:

Idee ist gut. Soweit ja auch möglich, aber ich habe im Moment Wunschkennzeichen. Die möchte ich auch unbedingt behalten.

Daher mein dringender Rat, die Ummeldung in einem Zug erledigen. Wenns dumm läuft, meldest du ab, kommst 2h wieder zur Zul.-St. und hast einen anderen Bearbeiter, der nichts von dem Deal des vorherigen Bearbeiters weiß (und dieser vorherige hat auch schon Feierabend etc. und ist nicht merh erreichbar). Der neue Bearbeiter ist ein bürokratischer Sturkopf und gibt dir (als "Problempatient") eine neue Kombination, weil du ihn wegen deiner Sonderlocke nervst.

Kann so passieren, muss nicht. Aber wenn ich ab- und anmelden innerhalb von 10 min beim gleichen Bearbeiter mache, geht das Risiko gegen Null die Wunschnummer zu verlieren.

Schau zu , dass du jemanden im Kollegen-/Bekannten-/Verwandtenkreis auftreibst, der dich zwischen Händler und Zul-St. chauffiert. Das ist vermutlich entspannteste Methode. Notfalls reichts ja auch, dass er dich vor Arbeitsbeginn um 7 Uhr vom Händler zur Zul-St. befördert. Danach die Ummeldung und du bist auf der sicheren Seite.

vielleicht leiht Dir Dein Händler ein Fahrzeug für die Fahrt zur Zulassungsstelle? Dann bringst Du ihm das Auto, fährst mit allen Papieren und Kennzeichen mit dem Leihfahrzeug zur Zulassungsstelle, meldest dort um, fährst zum Händler zurück und von da mit dem neuen Auto nach Hause.

Zitat:

@urbanito88 schrieb am 17. September 2015 um 00:06:00 Uhr:

Idee ist gut. Soweit ja auch möglich, aber ich habe im Moment Wunschkennzeichen. Die möchte ich auch unbedingt behalten. Habe sie ja dank dem Montagsauto nicht mal ein Jahr

Du musst Dir einen zweiten Satz Deiner Wunschkennzeichen drucken lassen. Den alten Satz bringst Du wieder entstempelt an das außerbetrieb gesetzte Fahrzeug an.

Den neuen Satz Kennzeichen benutzt Du zur Anmeldung des neuen Fahrzeuges. Somit hast Du die Möglichkeit mit nur einem Besuch bei der Zulassungsstelle alles auf eimal zu regeln.

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