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Rotes Autokennzeichen ans Motorrad?

Themenstarteram 27. April 2009 um 16:22

Hallo zusammen,

also meine Frage lautet: Kann ich an mein Motorrad (kawasaki Z750) ein Rotes Autokennzeichen dran machen. Ich würde es von einem Freund (Händler) bekommen, um damit zu Kawasaki zu fahren (drosseln lassen) und dann zum TÜV eintragen lassen fahren. Es konnte mir bis jetzt weder die Polizei, ADAC noch mein Händler sagen ob das jetzt legal ist oder nicht. Die Meinungen spalten sich total. Die einen sagen das Nummernschild wäre für alles Kfz zugelassen, die anderen sagen es ist zu breit, der Tüv würde es mir zwar eintragen, aber der Weg ist auf eigenes Risiko...

was soll ichn jetzt machen. Weil son doofes Kurzzeitkennzeichen ist übels aufwändig zu beatragen, da ich unter der Woche keine Zeit dafür finde, und zudem auch noch teuer (wenn man dann nicht zu der versicherung geht)

Wäre nett wenn ich hier ein paar statements bekommen würde ob ihr es riskieren würdet oder ob ihr gar schon erfahrung damit gemacht habt, positiv wie negativ.

Grüßla

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kawagirl

Es konnte mir bis jetzt weder die Polizei, ADAC noch mein Händler sagen ob das jetzt legal ist oder nicht. Die Meinungen spalten sich total. Die einen sagen das Nummernschild wäre für alles Kfz zugelassen, die anderen sagen es ist zu breit, der Tüv würde es mir zwar eintragen, aber der Weg ist auf eigenes Risiko...

Da rollen sich einem ja die Zehennägel auf... so ein Schmarrn. Was für Knaller hast denn da gefragt ?

Es gibt keine "Autokennzeichen" oder "Motorradkennzeichen" und schon gar keins, welches der TÜV einzutragen hat. Es gibt "amtliche Kennzeichen." Das "Rote" wenn nicht als 07er Oldie - Kennzeichen, dient zur Überführungs- und Probefahrten, sowie natürlich auch zu solchen zum Händler und/oder zum TÜV. Dabei handelt es sich nämlich um Überführungen.

Die Zulassungsstelle lehgt bei der Kennzeichenzuteilung fest, welche Form die Kennzeichen für das jeweilige Fahrzeug haben. Dabei gehts aber um fest zugeteilte Schilder, die dauerhaft befestigt werden, was bei dem Roten ja nicht der Fall ist.

So bekommst Du fürs Motorrad standardmäßig ein "Kuchenblech", unter bestimmten Voraussetzungen auch ein schmaleres (Beziehungen sollen auch helfen) Für einen Golf oder Mercedes (Beispiele) zwei längliche, für einen Ami u.U. ein Mini - Kennzeichen wie am Leichtkraftrad für hinten (und vorne) usw.

Welche Form das rote Kennzeichen also hat, ist völlig egal. Du kannst sowohl ein zweizeiliges an ein Auto wie auch ein einzeiliges an ein Motorrad schrauben. Den TÜV hat das gar nicht zu interessieren, der braucht den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung zur Eintragung der Drossel. Wichtig ist, dass der Händlerkumpel das rote Büchlein korrekt ausfüllt, das machen die ungerne, weil jedes neue Büchlein kostet. Korrekt ausgefüllt kann Dir keiner was. Im Büchlein steht oben auch "Fahrzeugart" Man trage "Kraftrad" ein.

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Hi,

wegen Überführung von einem Motorrad bräuchte ich das bald.

Wie und wo krieg ich das?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Hi ,

Überführungskennzeichen sind beim Strassenverkehrsamt / Zulassungsstelle erhältlich.

:)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Bei uns ist das so, dass Du zum Bürgerbüro gehst (Straßenverkehrsamt ist bei uns jetzt überall mit drin) und dort die Papiere vorlegst und dann zum nächstgelegenen Schilderladen (bei uns meist gegenüber) gehst und dort die Unterlagen vorlegst und dann die Schilder bekommst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Hi!

Also das rote geht doch ganz sicher ohne Fahrzeugpapiere. Ich bin mir so sicher, weil am Freitag kommt jemand unseren Camping Bus kaufen mit "ner roten Nummer", und er hatte weder Schein noch Brief von uns bekommen.

Nur: Wo krieg ich so ein geniales Teil her??

Ich meine NICHT die Kurzzeitzulassung!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Für Überführungsfahrten von Privatpersonen gibt es die Kurzzeitkennzeichen.

Die roten Kennzeichen sind dem Kfz-Gewerbe vorbehalten. Die kann man sich als Privatperson nicht so einfach mal holen. Wenn man natürlich einen Kfz-Händler gut kennt, kann man sich die dort natürlich mal ausleihen.

Zu den roten Kennzeichen gehört auch ein Fahrzeugschein. In diesen muss vor Beginn der Fahrt das Fahrzeug eingetragen werden an das die Kennzeichen befestigt werden sollen.

Informationen zu den roten Kennzeichen findest Du hier.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von STO

Hi!

Also das rote geht doch ganz sicher ohne Fahrzeugpapiere. Ich bin mir so sicher, weil am Freitag kommt jemand unseren Camping Bus kaufen mit "ner roten Nummer", und er hatte weder Schein noch Brief von uns bekommen.

Nur: Wo krieg ich so ein geniales Teil her??

Ich meine NICHT die Kurzzeitzulassung!

Ein Überführungskennzeichen ist eine rote Nummer, auch wenn es zuweilen gelb/grün/blau/gescheckt ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist so etwas eben immer noch eine "rote Nummer".

Gruß, Günther.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Hallo STO,

zum Überführen braucht Du ein Kurzkennzeichen. Es hat 5 Tage Gültigkeit.

Geh zu Deinen Versicherungsfritzen und laß Dir dort eine "Doppelkarte" für Kurzkennzeichen geben.

Damit gehst Du zum Straßenverkehrsamt.

Dort bekommt Du ein Kennzeichen zugeteilt und gleichzeitig eine Art Kfz-Schein in rot.

Dann noch zum Schildermacher und schon kannst Du 5 Tage lang "überführen".

PS: Viele Vesicherungsgesellschaften machen das quasi "kostenlos". Sie rechnen bei einer späteren normalen Anmeldung einfach die 5 Tage vorn hinzu.

Ansonsten sind die reinen Versicherungskosten bei den verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich. Also vergleichen.

Ich persönlich bin z.B. mit der HUK-Coburg immer gut zurecht gekommen.

mfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rotes Nummernschild: Wie und woher?' überführt.]

Es geht doch nur um die Fahrt, oder?

Das Kennzeichen ist im Prinzip nur ein Nachweis über die Versicherung. Wenn die das Fzg. abdeckt, steht dem -mMn- nichts im Wege.

Gruß

Volkmar

Zitat:

Original geschrieben von kawagirl

Es konnte mir bis jetzt weder die Polizei, ADAC noch mein Händler sagen ob das jetzt legal ist oder nicht. Die Meinungen spalten sich total. Die einen sagen das Nummernschild wäre für alles Kfz zugelassen, die anderen sagen es ist zu breit, der Tüv würde es mir zwar eintragen, aber der Weg ist auf eigenes Risiko...

Da rollen sich einem ja die Zehennägel auf... so ein Schmarrn. Was für Knaller hast denn da gefragt ?

Es gibt keine "Autokennzeichen" oder "Motorradkennzeichen" und schon gar keins, welches der TÜV einzutragen hat. Es gibt "amtliche Kennzeichen." Das "Rote" wenn nicht als 07er Oldie - Kennzeichen, dient zur Überführungs- und Probefahrten, sowie natürlich auch zu solchen zum Händler und/oder zum TÜV. Dabei handelt es sich nämlich um Überführungen.

Die Zulassungsstelle lehgt bei der Kennzeichenzuteilung fest, welche Form die Kennzeichen für das jeweilige Fahrzeug haben. Dabei gehts aber um fest zugeteilte Schilder, die dauerhaft befestigt werden, was bei dem Roten ja nicht der Fall ist.

So bekommst Du fürs Motorrad standardmäßig ein "Kuchenblech", unter bestimmten Voraussetzungen auch ein schmaleres (Beziehungen sollen auch helfen) Für einen Golf oder Mercedes (Beispiele) zwei längliche, für einen Ami u.U. ein Mini - Kennzeichen wie am Leichtkraftrad für hinten (und vorne) usw.

Welche Form das rote Kennzeichen also hat, ist völlig egal. Du kannst sowohl ein zweizeiliges an ein Auto wie auch ein einzeiliges an ein Motorrad schrauben. Den TÜV hat das gar nicht zu interessieren, der braucht den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung zur Eintragung der Drossel. Wichtig ist, dass der Händlerkumpel das rote Büchlein korrekt ausfüllt, das machen die ungerne, weil jedes neue Büchlein kostet. Korrekt ausgefüllt kann Dir keiner was. Im Büchlein steht oben auch "Fahrzeugart" Man trage "Kraftrad" ein.

Themenstarteram 27. April 2009 um 16:58

ohman danke euch, wart mir eine große Hilfe!!

ja dafür werde ich schon sorgen das der des in sein Büchlein einträgt ;-)

dicken gruß

am 27. April 2009 um 20:00

alternative wäre noch sich nen kastenwagen zu mieten(oder so)und das möp einzuladen.muss gar nicht unbedingt teuer sein.

Also wenn das Kennzeichen die Blinker z.B. nicht verdeckt, ist es doch egal wie breit das ist?! Musst nur in den Kurven ein wenig aufpassen, das setzt dann früher auf... ;)

 

Oder ist vielleicht ein Motorradhändler in der Nähe? Der könnte ja evtl. rote Kennzeichen im Motorradformat haben... ist nur die Frage, ob der die einfach so verleihen kann...

...wenn ich so überleg... an was meine 06er schon Kontrollen standgehalten hat... aber das hat unser Sammler ja schon trefflich erläutert :)

 

Öööööhm... Duhuuu...  Sammler... wie isn das - meine 06er sieht schon aus wie 4 Wochen in den Sommerferien auf dem Brenner gelegen, also sehr phantasievoll "designed" - is das nu Kennzeichenmissbrauch/Fälschung tralala oder sowas?????????????? *weia*

Aaaargh... war ein SPASS... hau mich ned... autschi, autschi, autschi.... Maaaamaaaaa  :D :p ;)

 

am 28. April 2009 um 13:52

@kawagirl:


Solltest du noch nicht ím Besitz der unbeschränkten Fahrerlaubnis sein (meine Vermutung, da du ja die Drosselung einbauen lassen willst), darfst du auch mit rotem Kennzeichen nicht selbst zum Händler fahren --> ansonsten droht eine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

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