Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2019 um 18:48:06 Uhr:


Man sollte dem TE das eiserne Kreuz verleihen ....

... oder die Hauptmann-von-Köpenick-Medaille in Blech mit dem Freiherr-von-Münchhausen-Band...

Allein die Behauptung, dass man die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe durch (wissentlich falsche i.S.v. zu niedrige) Angaben zur Einkommenshöhe bei der Polizei runterhandeln kann, ist entweder galaktisch innovativ gedacht oder er hat bisher nur mit Wachtmeister Dimpflmoser aus dem Kasperletheater zu tun gehabt.

Langsam bläht sich die Geschichte immer mehr auf und wird immer fantastischer. Käpt'n Blaubär lässt grüßen...

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 18:35:01 Uhr:


FRAGE: Was wäre eigentlich passiert, derselbe Unfall mit den selben Gegebenheiten wäre mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen passiert?

Zumal gäbe es ja dort keine Diskussion mit Eintragungen der Fahrgestell Nummer usw. da ab 2015 das die Behörde macht..

Da gäbe es dann doch keine Probleme mit Versicherung usw. oder sehe ich das falsch?

Da hättest du eine Versicherung für das Kennzeichen. Wahrscheinlich wäre der Unfall gar nicht passiert, da du ohne HU nur auf direktem Weg zur nächsten Untersuchungsstelle um TÜV machen zu lassen hättest fahren dürfen und nicht gen Heimat.

Ohne HU(TÜV) gibt es nur ein KZK um zur HU (TÜV) und danach in die Werkstatt zu fahren, wenn das Auto die HU nicht auf Anhieb besteht. Deshalb hast du von der Dame vom Amt kein KZK bekommen. Hättest du ein Auto mit etwas Rest-TÜV genommen, hättest du problemlos das KZK bekommen oder besser hättest ihn noch voll anmelden könnnen, und dich ganz bequem mit dem Auto frei bewegen können um dich um TÜV und Reparaturen zu kümmern.

Merke: Lieber etwas mehr Geld für ein Auto mit Rest-Tüv ausgeben, und wenn es nur noch wenige Tage sind, als so einen Scheiß zu machen.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 12. September 2019 um 18:54:27 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2019 um 18:48:06 Uhr:


Man sollte dem TE das eiserne Kreuz verleihen ....

... oder die Hauptmann-von-Köpenick-Medaille in Blech mit dem Freiherr-von-Münchhausen-Band...

Allein die Behauptung, dass man die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe durch (wissentlich falsche i.S.v. zu niedrige) Angaben zur Einkommenshöhe bei der Polizei runterhandeln kann, ist entweder galaktisch innovativ gedacht oder er hat bisher nur mit Wachtmeister Dimpflmoser aus dem Kasperletheater zu tun gehabt.

Langsam bläht sich die Geschichte immer mehr auf und wird immer fantastischer. Käpt'n Blaubär lässt grüßen...

Du hast es völlig falsch verstanden:

Bei der Polizei kannst Du gar nichts runterhandeln, die nimmt nur Daten und Sachverhalte auf, um es dann an die Staatsanwaltschaft zu schicken, welche ebenfalls prüft.

Und da sieht halt ein sehr geringes Einkommen immer "besser" aus, als ein hohes Einkommen

Danke @Anselm-M für die nette und ausführliche Antwort, aber ich meine es so:

Mit Kurzzeitkennzeichen das nunmehr TÜV abgelaufene KFZ vom 170 km entfernten Standort des Kaufes zu mir nach Hause gebracht, und dann wäre der gleiche Unfall passiert.

Also nicht gleich (zuerst) zum (unbekannten) TÜV im 170 km entfernten Kaufort gefahren, sondern schnurgerade nach mir nach Hause.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 12. September 2019 um 19:04:16 Uhr:


Da hättest du eine Versicherung für das Kennzeichen. Wahrscheinlich wäre der Unfall gar nicht passiert, da du ohne HU nur auf direktem Weg zur nächsten Untersuchungsstelle um TÜV machen zu lassen hättest fahren dürfen und nicht gen Heimat.

Mit Kurzzeitkennzeichen das nunmehr TÜV abgelaufene KFZ vom 170 km entfernten Standort des Kaufes zu mir nach Hause gebracht, und dann wäre der gleiche Unfall passiert.

Also nicht gleich (zuerst) zum (unbekannten) TÜV im 170 km entfernten Kaufort gefahren, sondern schnurgerade nach mir nach Hause.

Zitat:

Ohne HU(TÜV) gibt es nur ein KZK um zur HU (TÜV) und danach in die Werkstatt zu fahren, wenn das Auto die HU nicht auf Anhieb besteht. Deshalb hast du von der Dame vom Amt kein KZK bekommen.

Hätte ich ein Kennzeichen bekommen, so wäre ich auch einen Tag früher gefahren, und der (selbe) Unfall wäre wahrscheinlich gar nicht passiert, da man ja normalerweise nicht jeden Tag eine Vollbremsung machen muß.

Zitat:

Hättest du ein Auto mit etwas Rest-TÜV genommen, hättest du problemlos das KZK bekommen oder besser hättest ihn noch voll anmelden könnnen, und dich ganz bequem mit dem Auto frei bewegen können um dich um TÜV und Reparaturen zu kümmern.

Merke: Lieber etwas mehr Geld für ein Auto mit Rest-Tüv ausgeben, und wenn es nur noch wenige Tage sind, als so einen Scheiß zu machen.

Ja, aber solche Autos waren ca das fünffache teurer, also 500€ anstatt 100€ und das für vielleicht 4 Wochen Rest TÜV..

wobei dann trotzdem Reparaturen angefallen wären

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Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:24:00 Uhr

Ja, aber solche Autos waren ca das fünffache teurer, also 500€ anstatt 100€ und das für vielleicht 4 Wochen Rest TÜV..
wobei dann trotzdem Reparaturen angefallen wären

Was fuer mich nur eine Schlussfolgerung zulaesst:
Du hast alles richtig gemacht! 😁

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:17:37 Uhr:



Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 12. September 2019 um 18:54:27 Uhr:


... oder die Hauptmann-von-Köpenick-Medaille in Blech mit dem Freiherr-von-Münchhausen-Band...

Allein die Behauptung, dass man die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe durch (wissentlich falsche i.S.v. zu niedrige) Angaben zur Einkommenshöhe bei der Polizei runterhandeln kann, ist entweder galaktisch innovativ gedacht oder er hat bisher nur mit Wachtmeister Dimpflmoser aus dem Kasperletheater zu tun gehabt.

Langsam bläht sich die Geschichte immer mehr auf und wird immer fantastischer. Käpt'n Blaubär lässt grüßen...

Du hast es völlig falsch verstanden:

Bei der Polizei kannst Du gar nichts runterhandeln, die nimmt nur Daten und Sachverhalte auf, um es dann an die Staatsanwaltschaft zu schicken, welche ebenfalls prüft.

Und da sieht halt ein sehr geringes Einkommen immer "besser" aus, als ein hohes Einkommen

Und du glaubst, dass du da vor Gericht keine Einkommensnachweise oder Kontoauszüge vorlegen musst, sondern man dir deine Angaben einfach so glaubt?

hydrou: in der rosaroten Bogdan-Welt ist das so 🙂

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. September 2019 um 19:30:08 Uhr
Und du glaubst, dass du da vor Gericht keine Einkommensnachweise oder Kontoauszüge vorlegen musst, sondern man dir deine Angaben einfach so glaubt?

Nein, aber als H4-ler legt er alles gerne und eilfertig vor... 😉

Ciao
Ratoncita

Nochmal meine Frage:

Gleicher Unfall mit einem TÜV abgelaufenen Fahrzeug, was ich vom Kaufort 170 km nach Hause gefahren habe,

aber statt rote Kennzeichen, dann 5 Tages Kurzzeitkennzeichen.

Wie hätte die Versicherung dann reagiert?

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:24:00 Uhr:



Ja, aber solche Autos waren ca das fünffache teurer, also 500€ anstatt 100€ und das für vielleicht 4 Wochen Rest TÜV..

wobei dann trotzdem Reparaturen angefallen wären

Was passiert, wenn man ohne TÜV mit KZK außerhalb des Weges zur HU erwischt wird, kann ich dir nicht sagen.

Mit den 4Wochen Rest-TÜV kann man eine Menge anfangen. Insbesondere kann man das Auto sofort anmelden und frei nutzen. Mit der Karenzzeit von zwei Monaten, den man den TÜV ohne Strafe überziehen kann, kann man sich gut um Reparaturen und HU kümmern und nebenbei einiges rumfahren.

Das Auto ist im Zweifelsfall auch nur das 2,5-fache teurer, da du dir das rote Händlerkennzeichen für 100Euro hättest sparen können.

Ich frage mich überhaupt, wie du ein Auto finanziell stemmen willst, wenn du nicht mal die 35Euro Strafe aus der Porto-Kasse bezahlen kannst, sondern eine Ratenzahlung brauchst. Allein Steuer und Versicherung kosten pro Monat wesentlich mehr als 35Euro. Im Normalfall gehen die reinen Fixkosten Richtung 100Euro pro Monat ohne dass man auch nur einen Kilometer gefahren ist.

Hättest du dann überhaupt kzk bekommen?

Wohl nur gegen Zahlung des vollen Preises in einer Summe.

@Bogdan-82 schrieb am 12. September 2019 um 19:43:34 Uhr:

Zitat:

Nochmal meine Frage:

Gleicher Unfall mit einem TÜV abgelaufenen Fahrzeug, was ich vom Kaufort 170 km nach Hause gefahren habe,

aber statt rote Kennzeichen, dann 5 Tages Kurzzeitkennzeichen.

Wie hätte die Versicherung dann reagiert?

Das Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger HU(TÜV).
Wenn Du nach dem Kauf direkt zum nächstgelegenen TÜV gefahren wärst, was mit Versicherungsnachweis möglich ist, wäre der Wagen wahrscheinlich durchgefallen, da der Prüfer mit Sicherheit den vorgeschädigten Bremsschlauch bemängelt hätte.

In dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die HU bestanden worden wäre und der Schlauch nicht bemängelt worden wäre, dann hätte man extrem gute Chancen, das Bussgeld nicht zu bezahlen, da dann der Unfall unabwendbar war.

Das Abschleppen muss man aber auch in diesem Fall bezahlen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 12. September 2019 um 19:44:11 Uhr:



Was passiert, wenn man ohne TÜV mit KZK außerhalb des Weges zur HU erwischt wird, kann ich dir nicht sagen.

Gar nichts passiert da

Zitat:

Mit den 4Wochen Rest-TÜV kann man eine Menge anfangen. Insbesondere kann man das Auto sofort anmelden und frei nutzen.

Ja, da hast Du im Prinzip Recht, bloß kosten diese Fahrzeuge mit 4 Wochen Rest TÜV locker mal das drei bis fünffache (also 300 bis 500 €) anstatt 100 €

und mit den verbleibenden 200 bis 400 € kann man schon eine ganze Menge Ersatzteile kaufen, die man dann für den TÜV braucht.

Zitat:

Mit der Karenzzeit von zwei Monaten, den man den TÜV ohne Strafe überziehen kann,

auch das stimmt, denn erst ab dem 3.Monat kostet der TÜV 20% mehr

Zitat:

kann man sich gut um Reparaturen und HU kümmern und nebenbei einiges rumfahren.

Mein Bruder arbeitet in einer KFZ Werkstatt, da hätte man das Auto ohne Probleme hingevracht, auf die Hebebühne zum Vorabcheck, dann repariert, und der TÜV Mann kommt einmal die Woche.

Also wäre nach einer Woche alles komplett erledigt.

Zitat:

Das Auto ist im Zweifelsfall auch nur das 2,5-fache teurer, da du dir das rote Händlerkennzeichen für 100Euro hättest sparen können.

Es waren ja auch 70€ für Kurzzeitkennzeichen veranschlagt.

Bislang hatte ich die immer beim Strassenverkehrsamt gekriegt, bloß diesmal war so eine neue arrogante Tussi da, die den großen Chef bzw. Cheffin hat raushängen lassen wollen.

Zitat:

Ich frage mich überhaupt, wie du ein Auto finanziell stemmen willst, wenn du nicht mal die 35Euro Strafe aus der Porto-Kasse bezahlen kannst, sondern eine Ratenzahlung brauchst.

Sorry, aber Du hast das Finanzsystem in Deutschland immer noch nicht begriffen...

Wer viel Geld hat, oder dieses zu erkennen gibt, der zahlt auch viel

Logisch kann / könnte ich die 35 € locker bezahlen, aber warum das der Bußgeldstelle signanlisieren?

Zitat:

Allein Steuer und Versicherung kosten pro Monat wesentlich mehr als 35Euro. Im Normalfall gehen die reinen Fixkosten Richtung 100Euro pro Monat ohne dass man auch nur einen Kilometer gefahren ist.

Bzgl. KFZ Steuer muß man ja nicht unbedingt in Deutschland anmelden, obwohl ich das bei dem Auto vorhatte.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. September 2019 um 19:44:32 Uhr:


Hättest du dann überhaupt kzk bekommen?

nein, hatte ich nicht bekommen, deswegen ist ja auch der Unfall an diesem Tage passiert, denn sonst wäre ich nämlich einen Tag vorher gefahren

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