Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

284 weitere Antworten
284 Antworten

Wie herzlos!
Ihr wollt ihn echt verhungern lassen?
Auch ein Troll braucht Nahrung... 🙂

Mag zwar nicht ausschließen, dass ihr recht habt,
Aber wenn man alle 5 Minuten seine Troll-Theorie zum Besten gibt, macht man sich dann nicht selbst zum Troll?

Nö.
Man wird ja auch nicht zum Auto, nur weil man über Autos redet.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. September 2019 um 15:43:33 Uhr
Auch ein Troll braucht Nahrung... 🙂

Kommt... 🙂

Ciao
Ratoncita

Futter
Ähnliche Themen

Herrschaften...entweder seid ihr der Meinung, es ist ein Troll, dann haltet euch bitte dem Thread konsequent fern. Oder das Thema kommt wieder zurück auf die Sachebene mit dazu passenden Beiträgen. Sonstige Beiträge erwecken einen gewissen Unmut 😉 Und eine weitere Diskussion zur Trollthematik ist damit obsolet, danke 🙂

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 11. September 2019 um 17:05:16 Uhr:



Der gefeuerte Vogel vom Verkehrsportal bist du?😁

Nein.

Schau mal auf seine Website und sein Angebot:
https://home.mobile.de/NGAUTOMOBILEGIESSEN#imprint
Der hat ca. 80 neuwertige Autos im Angebot zum Verkauf.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. September 2019 um 17:55:52 Uhr:


Die Anerkennung der roten Kennzeichen beruht aber auf dem Wiener Abkommen von 1968. Ein sonstiges „gentleman agreement“ ist mir nicht bekannt, außer der Tatsache, dass einige Länder z. B. Kurzzeitkennzeichen unproblematischer betrachten, seit dafür auch die Dokumente amtlich ausgestellt werden.

In Ungarn und Italien sind 5 Tages Kurzzeitkennzeichen ganz verboten

Zitat:

@400.000km schrieb am 12. September 2019 um 06:55:00 Uhr:



Das ist natürlich Quatsch. Oder glaubst Du, die Politesse zahlt auch den Abschlepper beim Falschparker. Die Abschleppkosten zahlt immer der Fahrzeugbesitzer, bzw. der kann es sich vom Fahrer wiederholen. Entweder die Rechnung wurde noch nicht geschickt oder sie liegt beim Besitzer der roten Nummer oder die Geschichte wurde doch erfunden.

Ok, ich erkläre es nocheinmal:
Das Auto wurde von der Polizei im Rahmen einer Sicherstellung abgeschleppt zum Abschleppunternehmen auf dessen Hof.

Also konnte ich nicht an das Auto, weder auslösen, noch abholen.

In der Zwischenzeit sind aber enorme Standgebühren aufgelaufen, die ein Auslösen nicht mehr rechtfertigen im Wirtschaftlichen Sinne.

Logisch hatte der Abschleppunternehmer die Fahrzeugpapiere verlangt, um das Auto verwerten zu dürfen.
Diese habe ich aber nicht rausgegeben, weil er den Wert des fahrzeuges nur anrechnen wollte.
Mit anderen Worten: Er hätte dann noch weitere Forderungen aufgemacht.

Ergo: Da der Autoverwerter die Papiere nicht hat, darf er das Auto nicht verwerten, und es ist nutzlos für ihn, zumindestens für die Zeit, wo er noch keine papiere hat

Platonisch kann er jetzt aber jeden Tag Standgebühren draufrechnen.

Zitat:

@158PY schrieb am 12. September 2019 um 09:51:42 Uhr:



Wer ein 35,- Ticket in Raten zahlen muss, weil er kein Geld hat, aber genug Geld hat um sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen und ihn zu betanken und dann noch solche abenteuerlichen Rechtsideen hat, wie hier zu lesen war, der.........

Noch einmal, wo hatte ich geschrieben, die 35€ nicht zahlen zu können.
Ich hatte der Bußgeldstelle lediglich aus taktischen Gründen signalisiert, kein Geld zu haben.
Daraufhin kam dieser Vorschlag mit 5 € ratenzahlung.

Würde ich jetzt die 35€ voll auf einmal bezahlen, so würde ich mich unglaubwürdig machen, und die Bußgeldstelle würde sich vielleicht sogar veräppelt vorkommen.

Also bin ich Diplomat, und spiele deren Spiel mit.

Übrigens, wer bei einer Behörde vorgibt, viel Geld zu haben, der bezahlt auch viel.

Warum fragt die Polizei bei einem Ermittlungsverfahren immer nach dem monatlichen Einkommen?

ANTWORT: Danach berechnen sich dann später die "Tagessätze" sollte es zu einer Verurteilung kommen.

Mtl. Einkommen geteilt durch 30 ergibt einen Tagessatz

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 12. September 2019 um 17:11:03 Uhr:


Herrschaften...entweder seid ihr der Meinung, es ist ein Troll, dann haltet euch bitte dem Thread konsequent fern. Oder das Thema kommt wieder zurück auf die Sachebene mit dazu passenden Beiträgen. Sonstige Beiträge erwecken einen gewissen Unmut 😉 Und eine weitere Diskussion zur Trollthematik ist damit obsolet, danke 🙂

Dafür gab es ein Danke von mir.

Also kommen wir zurück zum eigentlichen Thema.

FRAGE: Was wäre eigentlich passiert, derselbe Unfall mit den selben Gegebenheiten wäre mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen passiert?

Zumal gäbe es ja dort keine Diskussion mit Eintragungen der Fahrgestell Nummer usw. da ab 2015 das die Behörde macht..

Da gäbe es dann doch keine Probleme mit Versicherung usw. oder sehe ich das falsch?

Das ist auf so vielen Ebenen falsch. Lediglich die Rechnung mit den Tagessätzen stimmt

Zitat:

@therealrob schrieb am 12. September 2019 um 18:35:17 Uhr:


Das ist auf so vielen Ebenen falsch. Lediglich die Rechnung mit den Tagessätzen stimmt

Genau das ist der Punkt:
Ein Hartz 4 Empfänger wird einen Tagessatz zwischen 5 und 10 € haben, meistens 5 €

Ein Arbeiter wird zwischen 30 bis 40 € haben

und einem Selbstständigen wird schnell mal 100 € Tagessatz berechnet

Nach oben hin keine Grenzen

Man sollte dem TE das eiserne Kreuz verleihen ....

@TE: deine Tagessatzdiskussion ist hier ebenfalls falsch am Platz, da wir kein Juraforum sind. Vielleicht sollten hier tatsächlich nur noch neue Sachverhalte bzw. Fragen zur direkten Thematik auftauchen, denn mir scheint, die ursprüngliche Frage ist durchaus von mehreren Seiten beantwortet...

Zitat:

@therealrob schrieb am 12. September 2019 um 18:35:17 Uhr:


Das ist auf so vielen Ebenen falsch.

Ja.

Nur kann sich der gewöhnliche ALGII - Bezieher eben ganz sicher sein, dass er im Zweifelsfall nicht mal die 5 EUR bezahlen muss, da er sich unterhalb der Pfändungsgrenzen bewegt.

Von solchen Sachen wie Schadensersatz oder Abschleppkosten ganz zu schweigen.

Ist der Ruf erst ruiniert ...

Wer sichs für den Rest seines Lebens im Hartz IV Bezug gemütlich gemacht hat, hat aus dieser Ecke nichts mehr zu befürchten.

Ähnliche Themen