Rote Blinker hinten Eintragung!

Lincoln Continental/Mark Series Mark VIII ('92-'98)

So Freunde der STVO:

Ich fahre morgen mit meinem Mark VIII EZ 1994 zum TÜV und lasse die roten Blinker eintragen. Ist absolut kein Thema, nur muss man vorher beim TÜV anrufen und einen Termin machen, da sich nur bestimmte TÜV Prüfer damit auskennen, da es da anscheinend sooooo viele Vorschriften gibt: Kommt das Auto aus USA, Südsee, Türkei, Holland etc. Wenn man da einfach so vorbeifährt, geht da gar nix, da sich normale TÜV Prüfer nicht damit auskennen. Geht aber nur zum Eintragen, wenn es gelbe Blinker nicht gibt. Wie bei meinem natürlich der Fall. Bei Northstars also eher schlechte Karten.

Beste Antwort im Thema

Nur weil DEINE Zulassungsstelle so kulant ist bedeutet das nicht das andere auch so drauf sind. Es gibt genug Zulassungsstellen die schon bei kleinen Kennzeichen rumzicken selbst wenn der TÜV dir sonstwas in die §21 reinschreibt. Wenn die Zulassungsstelle NEIN sagt dann bedeutet das auch NEIN. Die sind auch diejenigen die sich am Ende für die Eintragung rechtfertigen müssen zusammen mit dem TÜV Prüfer wobei der auch nur die technische Unbedenklichkeit feststellt.

Ergo: Sei froh das du die Eintragung bekommst (bekommt eben nicht jeder) und halt die Füße still. Sowas hier groß breitzutreten nach dem Motto "ätsch, ich hab Sie, ich hab Sie" kann auch dazu führen das irgendwann mal jemand bei SEINER Zulassungsstelle auf der Matte steht und sagt das Sie dir den ganzen Quatsch aber eingetragen haben. Das führt dann ganz schnell dazu das deine Zulassungsstelle Ärger bekommt weil so wirklich dürfen tun Sie es eigentlich nicht und danach bekommt mit Sicherheit nie wieder jemand rote Blinker mit einem jüngeren US-Car und dir nehmen Sie unter Umständen den Eintrag weg. Alles schon gesehen! Ausnahmegenehmigungen können nämlich problemlos widerrufen werden 😉

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Das ist ja gerade der Punkt. Nochmal gaaaaanz langsam damits auch jeder versteht:

Der PRÜFER stellt lediglich die technische Unbedenklichkeit eines Bauteils fest. Wenn er etwas für unbedenklich hält, wird er dir in deinem §21 Gutachten auch den entsprechenden Eintrag machen.

Die ZULASSUNGSSTELLE allerdings ist die Institution die dir den Kram am Ende in die Papiere einträgt und damit hat Sie auch das letzte Wort in puncto Eintragungen. Wenn die jetzt also der Meinung sind das du diese Eintragungen nicht haben darfst, bekommst du diese auch nicht. Da ist es völlig egal was dir dein Prüfer in die Papiere geschrieben hat.

Ja, es gibt die Zulassungsstellen wo die Sachbearbeiter keine große Lust oder schlicht nicht die Zeit haben um alles haarklein im Detail vor Ort nachzuprüfen weshalb man sich da oftmals blind auf den TÜV und seine Eintragungen verlässt.

Aus diesem Grund ist das Geheule über die bösen TÜV Prüfer auch so lächerlich weil du mit Sachen die dir der TÜV schon verweigert spätestens bei der Zulassungsstelle auf die Schnauze geflogen wärst. Wenn eure Zulassungsstellen das so klaglos mitmachen dann freut euch lieber und haltet bloß den Babbel. Spätestens wenn der falsche mal diese Threadposts hier liest und anfängt Stunk beim Regierungspräsidium oder sonst einer zuständigen Stelle zu machen ist es mit solchen Eintragungen vorbei, da geb ich euch Brief und Siegel drauf.

Kleines Beispiel: Es gab da vor kurzem nen Typen der sich ein Cop Car gekauft hat und angefangen hat die Lightbar wieder anzuklemmen und alles mögliche an illegaler Kirmesbeleuchtung an die Karre zu friemeln. Der Idiot ist damit bei der örtlichen Polizeidienststelle vorgefahren und hat natürlich eine Stillegung kassiert. Was war die Folge daraus? Die zuständige Zulassungsstelle hat sich Hilfe gesucht und das hat Wellen über das gesamte Bundesgebiet geschlagen. Einem Cop Car Fahrer aus meiner Gegend haben Sie angedroht die Karre stillzulegen wenn er nicht flugs seinen (nicht angeklemmten und ordnungsgemäß abgedeckten) Lichtbalken demontiert. Leider war die Behörde im Recht weil seine Lightbar juristisch gesehen nicht 100%ig legal (Nochmal: Ausnahmegenehmigungen sind problemlos widerrufbar!) eingetragen war.

Wenn Ihr jetzt also eure roten Blinker mit Ausnahmegenehmigung drin habt braucht es nur jemanden der euch ans Bein pinkeln will und zack seid Ihr den betreffenden Eintrag los und Ihr dürft umrüsten. Deswegen wäre ich was das angeht eher still anstatt das hier auch noch in Deutschlands größtes Autoforum zu posten. Jeder der bis 3 zählen und Google benutzen kann wird mit Sicherheit ziemlich flott auf das Thema stoßen und da muss wie gesagt nur mal der "falsche" dabei sein.

Zitat:

@Dynamix schrieb am 29. Oktober 2015 um 14:02:50 Uhr:


Kleines Beispiel: Es gab da vor kurzem nen Typen der sich ein Cop Car gekauft hat und angefangen hat die Lightbar wieder anzuklemmen und alles mögliche an illegaler Kirmesbeleuchtung an die Karre zu friemeln. Der Idiot ist damit bei der örtlichen Polizeidienststelle vorgefahren und hat natürlich eine Stillegung kassiert. Was war die Folge daraus? Die zuständige Zulassungsstelle hat sich Hilfe gesucht und das hat Wellen über das gesamte Bundesgebiet geschlagen. Einem Cop Car Fahrer aus meiner Gegend haben Sie angedroht die Karre stillzulegen wenn er nicht flugs seinen (nicht angeklemmten und ordnungsgemäß abgedeckten) Lichtbalken demontiert. Leider war die Behörde im Recht weil seine Lightbar juristisch gesehen nicht 100%ig legal (Nochmal: Ausnahmegenehmigungen sind problemlos widerrufbar!) eingetragen war.

Der Beister? 😁 Aber es gibt Neuigkeiten, der Wagen darf wieder zugelassen werden. Auch mit der ganzen Polizei-Ausstattung. Der betroffene Herr war übrigens schon vor dem Vorfall bei der Polizeiwache polizeibekannt, weil er mit dem Cop Car wohl so einigen Schabernack getrieben hat. Die letzte Aktion hat dann aber zur vorläufigen Stilllegung geführt (hatte er nicht vor der Wache Balken und Sirene angemacht?) 😁

Es ist im übrigen auch nicht generell verboten, mit Leuchtbalken und co. rum zu fahren. Muss halt nur abgedeckt sein (wobei das so einige auch nicht machen und dass die Cops nicht mal stört, aber darauf anlegen würde ich es nicht).

Ja, der Beister 😁 Die haben den Wagen aber damals völlig zu Recht stillgelegt da er die roten Lichter vorne in die Pushbar montiert hatte was nun wirklich nicht eintragungsfähig ist. Genauso hat er wohl auch die Sirene angeworfen was er natürlich auf sämtlichen Kanälen abgestritten hat 🙄

Mich wunderts das er den wieder zulassen darf. Hat die Heulerei bei der Bild Zeitung also doch die Zulassungsstelle zum einknicken gebracht.

Natürlich ist so ein Balken nicht perse verboten, aber wenn muss er auch wasserdicht eingetragen sein und meist gibts dazu die Auflage abdecken und abklemmen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Nummer mit dem Beister hat halt ne Menge Staub aufgewirbelt.

Zitat:

@STEF8983 schrieb am 28. Oktober 2015 um 12:22:16 Uhr:


Einen 20xx Mustang bekommst du dort auch ohne weiteres eingetragen.

Komisch das keiner von den hunderten Plaste Stang Fahrern im dr-mustang Forum einen legalen Eintrag seiner roten Blinker vorweisen kann!? Wenn es mit einem aktuellen Mustang möglich wäre legal rot zu blinken, dann wäre in den letzten 10 Jahren sicher schonmal jemand auf den Trichter gekommen oder?

Zitat:

@Dynamix schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:25:52 Uhr:


Nur weil DEINE Zulassungsstelle so kulant ist bedeutet das nicht das andere auch so drauf sind. Es gibt genug Zulassungsstellen die schon bei kleinen Kennzeichen rumzicken selbst wenn der TÜV dir sonstwas in die §21 reinschreibt. Wenn die Zulassungsstelle NEIN sagt dann bedeutet das auch NEIN. Die sind auch diejenigen die sich am Ende für die Eintragung rechtfertigen müssen zusammen mit dem TÜV Prüfer wobei der auch nur die technische Unbedenklichkeit feststellt.

Oh, zu Kennzeichen hab ich auch noch ne "lustige" 😠 Geschichte. Es gab jemanden der wollte unbedingt ein LKR Kennzeichen auf seinem Oldie haben, dies wurde ihm verwehrt. Bei 2. Versuch legte er ein paar Beweisfotos von Fahrzeugen mit LKR Kennzeichen aus seinem Zulassungsbezirk vor. der Schuß ging gründlich nach hinten los, statt sein Wunschformat zu bekommen, erhielten alle Halter der Fahrzeuge auf den Fotos Post und den hinweis das sie sich zur Neuzuteilung ihrer Kennzeichen melden müssten, sonst Zwangstillegung!

Auch auf meiner Ausnahmegenemigung für mein LKR Kennzeichen steht sogar drauf das diese jederzeit widerrufen werden kann!

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Auch auf die Gefahr, dass es schon ein gepostet hat (habe nicht alles gelesen).
Ich habe an meinem 71er Deville die roten Blinker per Sondergenehmigung und 115,- € eingetragen bekommen. Von der Zulassungsstelle und ohne Probleme, allerdings schon vor 12 Jahren.

Die nachvollziehbare Begründung der Zulassungsstelle lautete:
Rote Blinker werden dann problemlos eingetragen wenn es keine "bunten" Gläser für dieses Fahrzeug gab.
Heißt: Wurde der Wagen auch für einen Markt außerhalb der USA produziert, also dann mit "bunten" Gläsern, kann auf die Beschaffung und Montage dieser Gläser bestanden werden.

Aber ihr habt es schon mehrfach gesagt und ich kann das nur unterstreichen: Es kommt immer auf den Menschen gegenüber an. Und wie man was fragt.

Wobei ich mich dann frage wie das bei Facelift Modellen ist. Bei meinem Caprice gab's die Exportmodelle mit gelben Blinkern nur 92. Ab 93 gab's dann nicht nur keine gelben Blinker mehr, sondern auch komplett neue Scheinwerfer. Kann mir doch keiner zumuten Scheinwerfer anzubauen die da gar nicht drangehören oder doch?

Ist eigentlich schon mal jemand von der Rennleitung angehalten worden wegen der roten Blinker?
Oder explizit nach einer Eintragung selbiger gefragt worden?

Nein. Die interessierte bisher nur die Geschwindigkeitsüberschreitung😁

Zitat:

@V_acht schrieb am 29. Oktober 2015 um 22:46:04 Uhr:


Ist eigentlich schon mal jemand von der Rennleitung angehalten worden wegen der roten Blinker?
Oder explizit nach einer Eintragung selbiger gefragt worden?

Nö, oranges Standlicht juckt die ja auch nicht. Damit sind mittlerweile ja auch viele Golfs, BMWs, Audis, ... unterwegs.

Zitat:

@Dynamix schrieb am 29. Oktober 2015 um 21:32:52 Uhr:


Wobei ich mich dann frage wie das bei Facelift Modellen ist. Bei meinem Caprice gab's die Exportmodelle mit gelben Blinkern nur 92. Ab 93 gab's dann nicht nur keine gelben Blinker mehr, sondern auch komplett neue Scheinwerfer. Kann mir doch keiner zumuten Scheinwerfer anzubauen die da gar nicht drangehören oder doch?

Kommt wohl drauf an, ob die sich beim Facelift deutlich unterscheiden, und ob sie dann auch noch in das "Loch" passen.

Letzlich kenne ich die Aussage, dass Umbaumaßnahmen in Höhe von 1000€ durchaus als zumutbar bewertet werden. Also um beispielsweise europäische Lampen (sofern sie auch passen) zu beschaffen und montieren.

Bauliche Veränderungen, die eben auch in die konstruelle Beschaffenheit des Fahrzeugs eingreifen, dürften aber ausgeschlossen sein. Beispielweise einen Ausschnitt für gelbe Blinker in die Stossstange oder gar in Bleche zu schneiden. (Thema Wertverlust darf da auch gerne mit eingerechnet werden)

Kann ja im Hinblick auf Originalität auch irgendwie nur widersprüchlich sein, dass ich einen Heckspoiler von nem anderen Wagen nicht anschrauben darf, aber dessen Scheinwerfer.

Nun, beim Caprice ist es so das die Scheinwerfer ab 93 genauso wie die Karosserie eine neue Optik bekommen haben. Ob die technisch irgendwie anders sind kann ich nicht bewerten. Passen tun die Scheinwerfer mit den gelben Blinkern schon, sieht dann aber sehr merkwürdig aus.

Zudem kriegt man die neu nicht mehr und die autos waren so schon selten. Kann man dann begründen das es absolut keine Möglichkeit mehr gibt die Scheinwerfer zu bekommen? Selbst wenn man mal mit seeeehr viel Glück ein gebrauchtes Paar irgendwo bekommt kann man alleine für die Scheinwerfer über 1000€ verlangen was leider traurige Realität ist.

Mein 77er Caprice blinkt, mit entsprechender Eitragung, auch komplett rot. Allerdings ist der Wagen schon seit 1980 in D angemeldet.

Es muß definitiv neue Bestimmungen zu den roten Blinkern geben. Letzte Woche erst hab ich einen Mustang oder Camaro der neuesten Generation gesehen - und der blinkte definitiv rot. Er hatte aber nicht die Möglichkeit, die Rückfahrscheinwerfer als Blinker zu mißbrauchen, weil die knapp neben dem Nummernschild liegen und nicht in den Rückleuchten. Und ich glaube auch nicht, daß dies mit einem Ermessensspielraum der Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen zusammen hängt.

wahrscheinlich ist das so. aber wir wissen ja nicht, was unsere Landesregierung alles so raushaut. Ein Beamter wird aber definitiv für eine "illegale" Eintragung nicht seine Beamtenlaufbahn riskieren. wenn die Zulassungsstelle einträgt, dann ist das völlig legal. Was mich stutzig macht, ist, dass nach einem Gespräch mit dem TÜver, die Zulassungsstelle seines Zulassungsbezirks zicken macht. Es gibt aber auch Richtlinien für solche Sachen, wo man die befürworten KANN! nicht muss! bei uns kostet das 61 Euro. hab aber schon gehört, dass es 200 Euro kosten kann.

also Jui dieses Jahr gabs die noch nicht. Da musste ich mit meinem Cadillac durch

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