ForumUS Cars
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Rote Blinker hinten Eintragung!

Rote Blinker hinten Eintragung!

Lincoln Continental/Mark Series Mark VIII ('92-'98)
Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 15:09

So Freunde der STVO:

Ich fahre morgen mit meinem Mark VIII EZ 1994 zum TÜV und lasse die roten Blinker eintragen. Ist absolut kein Thema, nur muss man vorher beim TÜV anrufen und einen Termin machen, da sich nur bestimmte TÜV Prüfer damit auskennen, da es da anscheinend sooooo viele Vorschriften gibt: Kommt das Auto aus USA, Südsee, Türkei, Holland etc. Wenn man da einfach so vorbeifährt, geht da gar nix, da sich normale TÜV Prüfer nicht damit auskennen. Geht aber nur zum Eintragen, wenn es gelbe Blinker nicht gibt. Wie bei meinem natürlich der Fall. Bei Northstars also eher schlechte Karten.

Beste Antwort im Thema

Nur weil DEINE Zulassungsstelle so kulant ist bedeutet das nicht das andere auch so drauf sind. Es gibt genug Zulassungsstellen die schon bei kleinen Kennzeichen rumzicken selbst wenn der TÜV dir sonstwas in die §21 reinschreibt. Wenn die Zulassungsstelle NEIN sagt dann bedeutet das auch NEIN. Die sind auch diejenigen die sich am Ende für die Eintragung rechtfertigen müssen zusammen mit dem TÜV Prüfer wobei der auch nur die technische Unbedenklichkeit feststellt.

Ergo: Sei froh das du die Eintragung bekommst (bekommt eben nicht jeder) und halt die Füße still. Sowas hier groß breitzutreten nach dem Motto "ätsch, ich hab Sie, ich hab Sie" kann auch dazu führen das irgendwann mal jemand bei SEINER Zulassungsstelle auf der Matte steht und sagt das Sie dir den ganzen Quatsch aber eingetragen haben. Das führt dann ganz schnell dazu das deine Zulassungsstelle Ärger bekommt weil so wirklich dürfen tun Sie es eigentlich nicht und danach bekommt mit Sicherheit nie wieder jemand rote Blinker mit einem jüngeren US-Car und dir nehmen Sie unter Umständen den Eintrag weg. Alles schon gesehen! Ausnahmegenehmigungen können nämlich problemlos widerrufen werden ;)

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrt­richtungs­anzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.

Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.

Ergo eigentlich nicht mehr zulässig.... in der Praxis sieht es manchmal aber anders aus.

Beste Grüße und Good Luck!

Ich habe bei allen meinen Amis, ob Old-oder Youngtimer die Rückfahrscheinwerfer mit gelben Birnen versehen und das Schluss- und Bremslicht rot gélassen. Musste nur eine Ader vom Bremslichtschalter nach hinten gelegt werden.

Das war dann auch die beste Lösung für den Betrieb mit Anhänger. Zusätzlich eine Nebelrückleuchte links; und rechts einen gleichgeformten Nebelscheinwerfer zum rückwärts Fahren.

Alles nach Vorschrift und helles Licht!

Cool - zu welcher Prüfstation fährst du, Stef?

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 18:54

EBE TÜV Ebersberg! Der war da recht zugänglich. Hat mich noch vorher selber angerufen, um was es da geht. Meiner ist allerdingns schon 22 Jahre in D zuzgelassen ohne Eintragung. Hat man wohl vergessen. Aber auch bei der Zulassungsstelle Gersthofen kein Problem. Alle sehr sehr freundlich und umgänglich. Ich glaube, dass da der Ton die Musik macht und man muss jemanden finden, der Bock auf so Geschichten hat.

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 10:28

Zitat:

@zeusel schrieb am 27. Oktober 2015 um 16:43:19 Uhr:

Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrt­richtungs­anzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.

Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.

Ergo eigentlich nicht mehr zulässig.... in der Praxis sieht es manchmal aber anders aus.

Beste Grüße und Good Luck!

Das ist falsch, guter Mann! Eine Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden, wenn keine gelben käuflich erwerbbar sind. Genauso haben meine Scheinwerfer keine E_Nummer, weil es keine mit E- nummer gibt!

Die Optik des Fahrzeuges darf nicht verändert werden! Sonst verlierst du deine Betriebserlaubnis!

am 28. Oktober 2015 um 10:46

Ich denke, du lehnst dich da momentan ganz schön weit aus dem Fenster, nur weil du jetzt eine Prüfstelle gefunden hast, wo der Prüfer alles einträgt. Die Ausnahmegenehmigung erteilt auch nicht der Prüfer, sondern die Zulassungsstelle, der Prüfer empfiehlt sie nur, kann aber trotzdem immer noch abgelehnt werden - siehe Kennzeichen :D Scheinwerfer ohne E sind nicht mehr eintragsungsfähig, die Ausnahmeregelung ("in Etwa-Wirkung") gibt es da schon lange nicht mehr. Rote Blinker sind seit langem auch nicht mehr erlaubt.

Dass die Betriebserlaubnis erschlischt bei Umbau der Beleuchtung von US auf europäischen Standard ist auch Quatsch. Die Beleuchtung wird ja StVzO-technisch angepasst, eben damit du den Wagen hier auf öffentlichen Straßen bewegen darfst.

Was umgebaut werden muss, bezieht sich auch immer noch auf die Erstzulassung hierzulande. Anfang der 90er ging es oft noch mit roten Blinkern, etc. aber versuche das heute mal mit einem 20xx Fahrzeug.

Eben, wenn der Prüfer einem eine Einzelabnahme ausstellt, steht er mit seinem Namen dafür gerade und muss das auch bildlich dokumentieren. Diese Bilder landen auf dem Server zu dem Bericht über die Einzelabnahme. Für die Eintragung in die Papiere ist dann die technische Abteilung der Zulassung zuständig. Die prüft das dann gegen (auch anhand der Bilder).

Das heißt, wenn du die erste Hürde genommen hast kommt noch eine zweite.

Gruß SCOPE

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 11:22

bei meiner Zulassungsstelle ist das auch kein Problem, die haben mich nämlich zum TÜV geschickt. Einen 20xx Mustang bekommst du dort auch ohne weiteres eingetragen.

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 11:22

Bilder hat er keine gemacht! Ist also völliger Quatsch!

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 11:24

Meine Zulassungsstelle ist da sehr entgegenkomment.

Nur weil DEINE Zulassungsstelle so kulant ist bedeutet das nicht das andere auch so drauf sind. Es gibt genug Zulassungsstellen die schon bei kleinen Kennzeichen rumzicken selbst wenn der TÜV dir sonstwas in die §21 reinschreibt. Wenn die Zulassungsstelle NEIN sagt dann bedeutet das auch NEIN. Die sind auch diejenigen die sich am Ende für die Eintragung rechtfertigen müssen zusammen mit dem TÜV Prüfer wobei der auch nur die technische Unbedenklichkeit feststellt.

Ergo: Sei froh das du die Eintragung bekommst (bekommt eben nicht jeder) und halt die Füße still. Sowas hier groß breitzutreten nach dem Motto "ätsch, ich hab Sie, ich hab Sie" kann auch dazu führen das irgendwann mal jemand bei SEINER Zulassungsstelle auf der Matte steht und sagt das Sie dir den ganzen Quatsch aber eingetragen haben. Das führt dann ganz schnell dazu das deine Zulassungsstelle Ärger bekommt weil so wirklich dürfen tun Sie es eigentlich nicht und danach bekommt mit Sicherheit nie wieder jemand rote Blinker mit einem jüngeren US-Car und dir nehmen Sie unter Umständen den Eintrag weg. Alles schon gesehen! Ausnahmegenehmigungen können nämlich problemlos widerrufen werden ;)

Zitat:

@STEF8983 schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:28:14 Uhr:

Zitat:

@zeusel schrieb am 27. Oktober 2015 um 16:43:19 Uhr:

Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrt­richtungs­anzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.

Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.

Ergo eigentlich nicht mehr zulässig.... in der Praxis sieht es manchmal aber anders aus.

Beste Grüße und Good Luck!

Das ist falsch, guter Mann! Eine Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden, wenn keine gelben käuflich erwerbbar sind. Genauso haben meine Scheinwerfer keine E_Nummer, weil es keine mit E- nummer gibt!

Die Optik des Fahrzeuges darf nicht verändert werden! Sonst verlierst du deine Betriebserlaubnis!

...steht doch weiter oben guter Mann :) (b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind"

... aber nix für ungut ;)

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 17:10

Kann ich mir nicht vorstellen, denn die deutschen Beamten, sowohl Polizei als auch Verwaltungsbeamten haben einen Ermessensspielraum bei der Auslegung von Gesetzen. Hat auch mit Verbot so nichts zu tun. Es ist halt ein immenser Verwaltungsaufwand und manche Zulassungsstellen haben eben keine Lust darauf. Die ham ja nicht nur mir den ganzen Quatsch eingetragen, sondern den ganzen Thunderbirds(SC), Buick Rivieras,

Lincoln Continentals, alle ab mitte der 80er bis 90er. Ich wollte lediglich Hilfestellung leisten, denn auch nicht jeder TÜV Prüfer macht das, und wenn man mal einen kennt, der auch wirklich Ahnung hat, sollte man das hier kundtun.

Ohne diese Ermessensspielräume müsstest du jetzt umrüsten aber das geht zu weit in die Materie.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Rote Blinker hinten Eintragung!