Rote Blinker hinten Eintragung!

Lincoln Continental/Mark Series Mark VIII ('92-'98)

So Freunde der STVO:

Ich fahre morgen mit meinem Mark VIII EZ 1994 zum TÜV und lasse die roten Blinker eintragen. Ist absolut kein Thema, nur muss man vorher beim TÜV anrufen und einen Termin machen, da sich nur bestimmte TÜV Prüfer damit auskennen, da es da anscheinend sooooo viele Vorschriften gibt: Kommt das Auto aus USA, Südsee, Türkei, Holland etc. Wenn man da einfach so vorbeifährt, geht da gar nix, da sich normale TÜV Prüfer nicht damit auskennen. Geht aber nur zum Eintragen, wenn es gelbe Blinker nicht gibt. Wie bei meinem natürlich der Fall. Bei Northstars also eher schlechte Karten.

Beste Antwort im Thema

Nur weil DEINE Zulassungsstelle so kulant ist bedeutet das nicht das andere auch so drauf sind. Es gibt genug Zulassungsstellen die schon bei kleinen Kennzeichen rumzicken selbst wenn der TÜV dir sonstwas in die §21 reinschreibt. Wenn die Zulassungsstelle NEIN sagt dann bedeutet das auch NEIN. Die sind auch diejenigen die sich am Ende für die Eintragung rechtfertigen müssen zusammen mit dem TÜV Prüfer wobei der auch nur die technische Unbedenklichkeit feststellt.

Ergo: Sei froh das du die Eintragung bekommst (bekommt eben nicht jeder) und halt die Füße still. Sowas hier groß breitzutreten nach dem Motto "ätsch, ich hab Sie, ich hab Sie" kann auch dazu führen das irgendwann mal jemand bei SEINER Zulassungsstelle auf der Matte steht und sagt das Sie dir den ganzen Quatsch aber eingetragen haben. Das führt dann ganz schnell dazu das deine Zulassungsstelle Ärger bekommt weil so wirklich dürfen tun Sie es eigentlich nicht und danach bekommt mit Sicherheit nie wieder jemand rote Blinker mit einem jüngeren US-Car und dir nehmen Sie unter Umständen den Eintrag weg. Alles schon gesehen! Ausnahmegenehmigungen können nämlich problemlos widerrufen werden 😉

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Stef, eine Frage noch - war das jetzt eigentlich 'ne Vollabnahme nach §21 oder was?!

Danke, Gruß Jonas

Nein. Mein Mark VIII ist seit 22 Jahren in D ohne diese Eintragungen rumgefahren. Hat noch nicht mal unsere Freunde und Helfer interessiert. Hat immer TÜV ohne Mängel bekommen. Nicht aber den letzten TÜV Prüfer😠 Deshalb erstmal Rücksprache mit meiner Zulassungsstelle und nur wegen denen bin ich jetzt in EBE zum TÜV. Hab dort aber auch nur angerufen, weil ich in Kirchseeon ne Umschulung mache, da nur 6 km.
Und prompt gleich an den Richtigen geraten. Ich hab vom TÜV aber 2 Gutachten: einmal § 21 und einmal § 70😕 Wird schon passen. § 70 will aber meine Zulassungsstelle unbedingt haben. § 21 ist die eigentl. Ausnahmegenehmigung und § 70 die Befürwortung des TÜVs.

Was bitte ist Quatsch? Das mit den Bildern? Nunja, ich habe mir das ganze Theater ansehen dürfen. Inkl. Bilder mit der Digicam, hochladen und erstellen eines Einzalgutachtens. Damit bin ich dann zur Zulassungsstelle und die nehmen auch nochmal Geld für die Prüfung.
Sei froh, dass es bei die so einfach abläuft...

Gruß SCOPE

Jetzt mal Tacheles: Wenn du sagst, man muss das mit Bildern belegen, dann ist das für mich Quatsch, weil meine Zulassungsstelle davon noch nie was gehört hat und auch nicht mein TÜV Prüfer! Ich vermute aber stark, weil die BRD ein Bundesstaat ist, dass es da wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen zu geben scheint, denn die Beamten werden ja regelmäßig geschult, weil sich nämlich ständig was ändert. Und Steine in den Weg legen, machen Beamte gerne, da das dann schwieriger wird, und der Beamte vielleicht deutlich weniger arbeiten muss.

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auf welche Paragraphen beruht sich denn Dein Tüv Kollege. Das wäre schön zu wissen, wenn es wirklich so wäre. Weil ich hab das mit meinem 76er Seville auch durch. Da gibts auch keine Blinker, aber man muss halt welche zusätzlich anschrauben dafür. Und auch dieses wurde mit Bildern dokumentiert beim Tüv. Weil es eben den Paragraphen gibt, das die Autos ab 72 wars glaub gelb blinken müssen.

Es kommt halt immer darauf an, was man wie zu welchen Leuten sagt. Eine schlüssige Argumentation scheint hier wunder zu wirken, denn der TÜV Prüfer muss ja die Ausnahmegenehmigung begründen. Ich hab bei meiner Zulassungsstelle auch nicht danach gefragt, was möglich ist, sondern was gemacht werden muss!
P.S. Ich hab nur § 21 und § 70! Meiner Zulassungsstelle genügt dies und die haben meinen Mark noch nie begutachtet.

Und genau da sagt dir ja wieder jede Zulassungsstelle was anderes. Wenn dir deine sagt das du keine Umrüstung der Blinker haben MUSST ist das ja schön für dich. Wenn mir aber meine sagt das ICH umrüsten muss, dann ist deine "schlüssige Argumentation" für den Arsch, zumindest für mich.

Es hängt halt wirklich davon ab was die Zulassungsstelle dir erlaubt/auferlegt und was nicht. Da jetzt irgendeine Gesetzmäßigkeit ableiten zu wollen halte ich für nonsens. Versuch mal bei meiner Zulassungsstelle in Köln deine roten Blinker für deinen Mark VIII durchzukriegen, ich wette die schicken dich unter schallendem Gelächter wieder nach Hause 😁

P.S.: Es gibt auch Zulassungsstellen die sich das Auto tatsächlich anschauen. Bei uns in Köln rückt sogar der Leiter der Zulassungsstelle mit dem Zollstock an wenn es um das Thema kleine Kennzeichen geht!

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! In Bayern ist es sogar möglich nen Gutachten von der Werkstatt vorzulegen, dass der Umbau unmöglich ist.

Da sind wir uns ja endlich einig 😁

ja aber er sagt doch, das man das Auto nicht verändern darf und dafür muss es ja eine Grundlage geben. Für mich klingt das nach unglaublichen Glück, das Dein Prüfer da halt keine Ahnung zu den wirklichen neuen Vorschriften hat

KFZ-Zulassung: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Fahrzeug nicht vollständig den Bauvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entspricht, Sie es aber dennoch zulassen möchten, benötigen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung. Diese erteilt der BürgerService als zuständige Behörde.

Vor allem aus dem US-Amerikanischen Raum importierte Fahrzeuge benötigen häufig eine Ausnahmegenehmigung, weil sie z. B. nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sind, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen.

Welche Abweichung von den Bauvorschriften genehmigungsfähig ist, können Sie beim amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) oder im BürgerService (Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unten) erfragen
Landkreis Harburg Auszug Homepage

Wäre nichts neues das deutsche Prüfer keine Spezialisten für Amerikaner sind 😉

Er kennt sich da schon aus. wegfahrsperre gibt's erst seit 95. braucht meiner also keine aunahme.

In meinem Papieren steht sogar der Name vom TÜV-Prüfer, der meine Bremsleitung eingetragen hat! (Hessen)

Gruß SCOPE

Bei meinem US-Japaner wurde auch alles genehmigt.Ich würde allerdings nie im öffentlichen Forum sagen welcher TÜV es genehmigt hat.Gibt genug Prüfer die dann ihren Job verloren haben.Es gibt auch sowas wie PN.Ein Gentleman geniesst und schweigt!

EDIT
Und ich weiss auch nicht was die Zula damit zu tun hat!Bei mir wurde immer alles eingetragen was der Prüfer genehmigt hat.Es wurde immer alles in die Papiere eingetragen, die Dame hat nur gemosert das es so viel ist😛😁

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