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Rote Ampel umfahren - verboten?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 20:44

Hallo,

 

gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.

 

An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.

Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.

Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.

Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.

 

 

Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?

Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.

 

 

Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.

Beste Antwort im Thema

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

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Und wenn CV626 hier noch 323 Beiträge schreibt und seine Meinung breittritt: ich würde auch Einspruch einlegen.

Ich hoffe ja, dass du erst gar nicht auf die Idee kämst, auf so eine "superschlaue" Art die rote Ampel auszutricksen... ;)

Aber klar, es ist halt eine Frage von Kosten/Nutzen. Wenn ich betroffen wäre, würde auch ich auf jeden Fall mal mindestens eine kostenlose juristische Erstberatung vom ADAC in Anspruch nehmen. Und mit Verkehrsrechtsschutz wäre das Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren ja auch überschaubar, warum also nicht, wenn die Versicherung die Verfahrens- und Anwaltskosten übernimmt.

Wäre natürlich interessant, falls der TE tatsächlich Einsprüch erheben würde, es zum Prozess käme und er hier berichten würde.

Um @CV626 etwas die Stange zu halten (nur im übertragenen Sinne): Was er zum Bescheid anführt steht im Bescheid drin. Ob das was drin steht richtig ist halten würde, steht ja auf einem anderen Blatt:

"Sie missachteten das Rotlicht.....Sie umfuhren vorsätzlich die rote Lichtzeichenanlage..."

Das missachten des Rotlicht ein Rotlichtverstoß meint sollte nicht diskutiert werden. Wir sind kein Dichterforum. ;)

Auch wenn ich dann der "Oberlehrer" bin, ich wünsche mir, die Polizei würde solche kreativen Auffassungen des Miteinanders im Strassenverkehr immer so aufmerksam verfolgen.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 26. April 2017 um 10:42:20 Uhr:

Auch wenn ich dann der "Oberlehrer" bin

Keine Angst, das wird nicht passieren, denn der Oberlehrer hier bin ja immer noch ich. :cool:

Dann führe ich mal noch ein Beispiel an, wie ich immer eine rote Ampel umfahre (nicht nachmachen, das ist ganz allein mein Trick!;)):

https://www.google.de/maps/@52.5497356,13.5086212,231m/data=!3m1!1e3

(auch Street View verfügbar)

Ich komme von Süden die Rhinstraße/Wartenberger Straße entlang und möchte geradeaus in den Malchower Weg. Die Geradeausspur ist regelmäßig voll und die Rotphase lang, weshalb ich rechts abbiege, wende, um dann wieder nach rechts in den Malchower Weg einzubiegen. Das klappt (fast:rolleyes:) immer ohne anzuhalten in einer Art persönlichen grünen Welle, während die braven Leute auf der Geradeausspur bei Rot warten und dann wehmütig meinen Rücklichtern hinterherschauen :D.

Somit habe ich den Tatbestand der "Umfahrung einer roten Ampel" erfüllt und müsste wohl genau so wie der TE zur Verantwortung gezogen werden, oder? Für meine finale Fahrtrichtung zeigte die Ampel doch auch rot, ich mißachtete also auch vorsätzlich das Rotlicht der LZA, oder?

 

Naja, du wendest ja erst an der nächsten Kreuzung, oder? Da kann man nun wirklich nicht mehr argumentieren, dass du den geschützten Bereich der Ampel nicht zwischendurch verlassen hättest. Also ist es auch beim besten Willen kein RLV. :(;)

Du darfst natürlich trotzdem gerne freiwillig einen Monat zu Fuß gehen, wenn es dir Spaß macht... :D

@mischkolino: Wie ist den die Tram an der Kreuzung geschaltet? Hat die auch freie Fahrt, wenn die Linksabbiger, wie Du, den U-Turn machen? Dann fehlt da tätsächlich das Schild,dass das Wenden verbietet.

am 28. April 2017 um 14:34

Ich glaube, dass die Polente in diesem Fall leider im Recht ist...Sorry!

Zitat:

@StefanLi schrieb am 28. April 2017 um 12:26:13 Uhr:

@mischkolino: Wie ist den die Tram an der Kreuzung geschaltet? Hat die auch freie Fahrt, wenn die Linksabbiger, wie Du, den U-Turn machen? Dann fehlt da tätsächlich das Schild,dass das Wenden verbietet.

Ja, die Straßenbahn hat zusammen mit den Linksabbiegern freie Fahrt. Wenn mir die Bahn in die Quere kommt, ist meine grüne Welle futsch:(. Deshalb schrieb ich, daß es fast immer klappt ;). Das Wenden erfordert besondere Sorgfalt, das muß nicht unbedingt verboten werden.

Zitat:

@CV626 schrieb am 27. April 2017 um 23:35:31 Uhr:

[...] Du darfst natürlich trotzdem gerne freiwillig einen Monat zu Fuß gehen, wenn es dir Spaß macht... :D

Letzten Sommer bin ich mehrere zusammenhängende Wochen mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren, Generalprobe für den Ernstfall sozusagen.:)

Zitat:

@QQ1337 schrieb am 18. April 2017 um 21:25:15 Uhr:

So, heute ist Post gekommen. Nur weil ich es erwähnt habe. :'D

Lohnt es sich Einspruch zu legen? Und es wird nichts von Punkte erwähnt, nur von Bußgeld. Also mehr als Bußgeld ist es nicht oder?

im Bescheid steht "ohne die Geschwindigkeit zu verringern". Wenn dem so ist (und das wird kein Richter anzweifeln) dann ist der Schlenker sicher sehr klein ausgefallen und dann ist das ein glasklarer Rotlichtverstoß. Das Wenden muss schon sehr deutlich sichtbar sein, damit hier überhaupt eine Chance besteht, dass man nicht auf RLV als Ergebnis kommt.

Ich würde zahlen. Der Richter wird aus dem ganzen Vorsatz machen und kann die Geldstrafe durchaus verdoppeln.

Den Punkt gibt es in jedem Fall.

Ersatzweise würde immer noch das vorsätzliche überfahren der durchgezogenen Linie im Raum stehen. Und das wird dann auch mit Vorsatz unterfüttert. Wird am Ende kaum günstiger.

Aus meiner Sicht braucht man da auch keinen Anwalt. Es gibt sicher einen Interpretationsspielraum für einen Richter, aber einfach nur einen Gesetzestext lesen zu müssen und dann zu sagen was da raus kommt ist in dem Fall sicher nicht. Kein Anwalt wird so verrückt sein und eine Garantie abgeben und nur wenige Anwälte werden es ablehnen, nur weil die Chance bei nur 10% steht. Der verdient so oder so Geld.

Im übrigen: Wer im Dunkeln an einer vielbefahrenen und aus meiner Sicht nicht übersichtlichen Kreuzung ein derartiges Fahrmanöver macht gefährdet hierbei auch den Straßenverkehr.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 29. April 2017 um 00:02:24 Uhr:

 

Ich würde zahlen. Der Richter wird aus dem ganzen Vorsatz machen und kann die Geldstrafe durchaus verdoppeln.

Das kann nicht passieren, denn Vorsatz steht auch so schon im Bescheid, die 180 Euro sind bereits der verdoppelte Satz.

Was mit etwas Pech aber sehr wohl passieren könnte, ist, dass die Verhandlung ergibt, dass die Ampel schon >1 Sekunde Rot war. Das Resultat wäre dann eine höhere Geldbuße (verdoppelte 200 = 400 Euro), 2 Punkte und außerdem 1 Monat Fahrverbot.

Wenn ich Verkehrsrichter wäre, würde ich mich fragen ob der Kandidat die Verkehrsregeln auch sonst so kreativ auslegt, und mir das "Vorstrafenregister" genauer anschauen...

Gesetze und Verordnungen sind dazu da, befolgt zu werden. Dazu gehört ebenfalls, dass alles außerhalb dieser Gesetze und Verordnungen straffrei getan werden darf. Wenn du also Verkehrsrichter wärst und würdest einen vermeintlichen Verkehrssünder deswegen verurteilen, weil er sich strikt an die Gesetze gehalten hat und außerhalb der Gesetze im Straßenverkehr Kreativität zeigt, würdest du dich der Rechtsbeugung schuldig machen. Würde für dich dann zwischen 1 und 5 Jahre Knast bedeuten. Gut, dass die meisten Verkehrsrichter sich ans Gesetz halten und nicht so denken wie du.

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