Rote Ampel umfahren - verboten?
Hallo,
gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.
An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.
Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.
Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.
Beste Antwort im Thema
TE, entschuldige bitte.
Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.
232 Antworten
@bischerl
Das "Abkürzen" verwende nicht ich primär falsch, sondern jene, die den Text im Artikel mit ungünstig gebrauchtem Deutsch gestaltet haben. 😛
Och, das geht ganz fix:
http://img01.lachschon.de/images/chef-1170000404-medium.jpg 🙂
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So, heute ist Post gekommen. Nur weil ich es erwähnt habe. :'D
Lohnt es sich Einspruch zu legen? Und es wird nichts von Punkte erwähnt, nur von Bußgeld. Also mehr als Bußgeld ist es nicht oder?
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 18. April 2017 um 21:25:15 Uhr:
So, heute ist Post gekommen. Nur weil ich es erwähnt habe. :'DLohnt es sich Einspruch zu legen? [...]
Ja. "Sie umfuhren vorsätzlich die rote LZA..." gibt es seit 2013 nicht mehr im Bußgeldkatalog. Deshalb konnten sie Dir auch keine Punkte verpassen. Das aus dem Ärmel geholte OWiG ist reine Willkür, nur damit die Herren Beamten nicht zugeben müssen, daß sie unrecht hatten. Verkehrsrechtsanwalt einschalten, hoffe daß Du RSV hast...
Einzig das Überfahren der Sperrlinie und das nicht rechtzeitige Ankündigen des Spurwechsels können Sie Dir anhängen, kostet 20€ und 10€ oder so.
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 18. April 2017 um 21:25:15 Uhr:
So, heute ist Post gekommen. Nur weil ich es erwähnt habe. :'DLohnt es sich Einspruch zu legen? Und es wird nichts von Punkte erwähnt, nur von Bußgeld. Also mehr als Bußgeld ist es nicht oder?
Doch. Es ist auf Rotlichtverstoß erkannt worden. Einen Punkt in Flensburg gibt es da bei Rechtskraft des Bescheides auf jeden Fall.
In anderer Hinsicht hast du aber Glück: Es wurde nicht erwähnt, dass die Ampel schon mehr als 1 Sekunde rot war. Deshalb wird es kein Fahrverbot geben. Es wurde lediglich der "einfache" RLV genommen und das normale Bußgeld von 90 Euro wegen des (nicht zu leugnenden) Vorsatzes verdoppelt.
Lohnt sich Einspruch? Würde ich mir ehrlich gesagt genau überlegen. Wenn Mischkolino und andere Recht haben, könnte eine deutlich geringere Strafe herausspringen. Wird der Einspruch jedoch abgelehnt und geht das Ganze vor Gericht, ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Zeugen sich noch mal daran erinnern, dass vielleicht doch eindeutig länger als 1 Sekunde Rot war und du neben erhöhten Kosten und erhöhter Buße auch noch ein Fahrverbot bekommst.
Hast du Verkehrsrechtsschutz? Falls ja, kann es sicher nichts schaden, einen Anwalt nach seiner Meinung zu fragen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. April 2017 um 21:44:13 Uhr:
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 18. April 2017 um 21:25:15 Uhr:
So, heute ist Post gekommen. Nur weil ich es erwähnt habe. :'DLohnt es sich Einspruch zu legen? [...]
Ja. "Sie umfuhren vorsätzlich die rote LZA..." gibt es seit 2013 nicht mehr im Bußgeldkatalog. Deshalb konnten sie Dir auch keine Punkte verpassen.
Was du zitierst, ist die Begründung des Vorwurfs, nicht der Vorwurf selbst. Der Vorwurf selbst steht weiter oben: "Sie missachteten das Rotlicht der LZA... Diese Handlung begingen sie vorsätzlich" und steht so sehr wohl im BGK.
Der Einspruch kostet erst einmal nichts und selbst die Gerichtsverhandlung kostet nur 25.€ mehr. Ich würde mit Hinweis auf das Tankstellenurteil Einspruch einlegen. Die Verschlimmerung sehe ich nicht, da einem der Richter im Zweifel schon nahelegt den Einspruch in der Verhandlung zurückzuziehen.
Tankstellenurteil ist doch ne' ganz andere Hausnummer... Im Bußgeldbescheid steht doch schon explizit das überfahren der durchgezogenen Linie drin.
Das Tankstellenurteil verneint den RLV nur deshalb, weil ein Privatgrundstück befahren wurde. Das ist hier nicht gegeben, da wird es wohl herzlich wenig bringen, gerade dieses Urteil zu zitieren. Eher im Gegenteil. Dieses Urteil definiert nämlich den "geschützten Bereich" der Ampelanlage in einer im Sinne des TE ungünstigen Weise.
Wenn, dann braucht er ein Urteil, das diesen geschützten Bereich anders definiert. (So etwas soll es nach Aussage einiger Diskussionsteilnehmer hier ja auch geben).
Wenn ich der Betroffene wäre und keine Verkehrsrechtsschutz hätte, würde ich zunächst die kostenlose Rechtsberatung meines Automobilclubs um eine Einschätzung bitten.
Ich denke, dass man den Rat nur vor dem Hintergrund anderer evtl. vorhandener Einträge zum ordnungsgemäßen Führen eines Fahrzeug im Straßenverkehr treffen kann. Aus meiner Sicht hat ein Widerspruch aber Rückschlagpotenzial, ohne Widerspruch ist klar was kommt. Das hängt dann auch von den Nerven und den Notwendigkeiten des TE ab.
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 18. April 2017 um 21:25:15 Uhr:
Lohnt es sich Einspruch zu legen? Und es wird nichts von Punkte erwähnt, nur von Bußgeld. Also mehr als Bußgeld ist es nicht oder?
Akzeptier das Ding und zahle.
Wenn du aber dagegen vorgehen willst, was dir natürlich freisteht, geh zum RA. Es gibt hier ein paar Unwägbarkeiten und Fallstricke, die einem als Laien meist nicht bewusst sind. Ungeschicktes Vorgehen bringt die erhebliche Gefahr mit sich, dass es am Ende für dich deutlich teuer wird. Hinweise habe die Kollegen Foristen ja oben schon gegeben.
Hi,
also, wenn es keinen "roten" Pfeil für Abbieger gab', dann wars auch kein RTL Verstoß.
Gibt genügend Urteile, pro Autofahrer...die eine "Abkürzung" über ein Privat-Grund
beim rechts abbiegen nutzten.
Daher am besten einen RA aufsuchen.
p.s. die Sache mit den "Linien", etc. die musst' Du wohl bezahlen...