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Rote 06er-Nummer - Parken illegal?

Themenstarteram 20. Juni 2005 um 10:35

Mein Capri (mit Saisonkennzeichen) ist gerade in der abgemeldeten Phase und dabei wie immer in dieser Zeit bei einem bekannten Schrauber in der Werkstatt zum "renovieren". Ich sagte zu ihm, das er damit ruhig öfters mit der Roten 06er heimfahren kann (ca. 5km), damit das Auto auch mal etwas bewegt wird. Als Antwort bekam ich zu hören das er das nicht mehr macht, da er bereits 2 Verwarnungen bekam, weil er über Nacht Fahrzeuge mit der 06er-Nummer vor der Haustüre parkte (öffentlicher Parkplatz). Er versteht das auch nicht so ganz, denn für die 06er-Nummer zahlt er ja ziemlich viel Steuer und Versicherung, deshalb die Frage:

Darf man mit der 06er wirklich nicht im öffentlichen Raum Parken?

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36 Antworten

Hallo

Interessante Frage. Mit der 07er ist es jedenfalls definitv verboten. Bei der 06er weiß ich es leider auch nicht genau.

Könnte mir aber vorstellen, da es sich hierbei um ein Händlerzeichen handelt, daß es dort genauso gehändelt wird.

Ein Händler hat ja schließlich ein Gewerbe. Gewerbe = Hof, Autohaus, Werkstatt. Anders könnten ja z.B. auch Möbelgeschäfte ihre Produkte auf öffentlichen Parkplätzen ausstellen. ;)

Der Vergleich ist vielleicht an den Haaren herbei geholt, könnte mir aber durchaus vorstellen, daß genau so argumentiert wird.

Gruß,

Mario

Ein 06er Händlerkennzeichen darf nicht für Privatfahrten verwendet werden, nur für dem Fahrzeuggewerbe dienliche Fahrten.

Der Weg zur Arbeit fällt nicht darunter.

Sonst hätten viele Autohändler keine echte Anmeldung und würden Steuerreduziert fahren :-)

Zitat:

Original geschrieben von MoparMan

... Sonst hätten viele Autohändler keine echte Anmeldung und würden Steuerreduziert fahren :-)

Ach, haben die?! :rolleyes:

;) :D

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Hallo

Mit der 07er ist es jedenfalls definitv verboten.

Das heißt im Umkehrschluß, daß Personen ohne Garage grundsätzlich keine Chance auf die Erteilung einer 07er-Nummer haben.

Moin,

Nein, sagt es nicht aus. Der Wagen muss lediglich im NICHT öffentlichen Strassenverkehr abgestellt werden. Ein dazu geeigneter Privatparkplatz reicht dazu völlig aus.

MFG Kester

Olá,

genau, das Fahrzeug muss auf privatem Gelände abgestellt werden.

Allerdings, dürfen die 06-Kennzeichen nicht am Fahrzeug bleiben. Dann gibt es auch ne Verwarnung.

Wenn das Fahrzeug natürlich in einem geschlossenem Raum ist, dann ist es ja eh egal.

Ich sehe da kein Problem, wenn der Werkstattmeister mit 06er nach Hause fährt, wenn er eben die Bedingungen über Nacht einhält. Ich finde es manchma schwachsinnig mit 06er sinnlos um den Block zu fahren, um ein Fahrzeug zu erproben. Lieber in aller Ruhe mal eine alltägliche Strecke fahren, dann fallen einem auch die meisten Mängel auf.

Natürlich darf man mit einer 06er Nummer im öffentlichen Raum parken. Sie ist ja z.B. auch dafür gedacht, einen "Kaufanreiz" auszuüben. Z.B. ein Kunde fährt mit dem gewünschten Gebrauchtwagen nach hause, um ihn seiner Frau zu zeigen.

Was soll nun daran falsch sein, wenn der Kunde den Wagen vor seiner Haustür abstellt?

Ähnlicher Fall: Ein Mechaniker sucht einen Fehler, der stets bei kaltem Motor auftritt. Dafür stellt er das Fahrzeug über Nacht raus, um den Fehler im kalten Zustand am nächsten Morgen eingrenzen zu können.

Was wäre daran nicht OK?

MFG Sven

Moin,

Das sind in beiden Fällen PROBEFAHRTEN ;) Die sind also begründet. Einem Kunden ein Fahrzeug auch über Nacht zur Probe mitzugeben, ist Usus in der Branche.

Der Fall mit dem Fehler der nur bei kaltem Motor auftritt ... in der Regel ist der Wagen dann eh auf den Kunden zugelassen, und dieser wäre nicht sehr erpicht darüber wenn der Kunde lange Wege fährt ... und falls dem nicht so sein sollte ... dann kann der Wagen zur Fehlerdiagnose auch über Nacht auf dem Gelände der Werkstatt abgestellt sein.

Das Gesetz regelt diese Punkte schon recht genau, eben um einen Missbrauch dieses Kennzeichens weitgehend zu verhindern.

MFG Kester

Die 06er Kennzeichen, wahrscheinlich auch die 07er, dürfen über Nacht nicht am Fahrzeug dranbleiben!!! Sie müssen abmontiert werden.

Wenn man also auf öffentlichem Raum parkt und die 06er müssen ab, dann hat man eben ein Problem.

Ihr habt in allen Punkten schon Recht, allerdings gibt es eben diese Vorschrift, die besagt, dass die Kennzeichen über Nacht nicht dran bleiben dürfen. Auch nicht auf privatem Gelände. Die Kennzeichen müssen über Nacht ab!!!

Ich denke dass der Schrauber vom Chaoschemiker aus diesem Grund die Verwarnungen bekommen hat.

@KEE

Welche genauen Uhrzeiten nennt die Vorschrift diesbezüglich?

keine Ahnung, ob es dafür Uhrzeiten gibt Scherzkeks! Zum Glück sind wir ja auch nicht in Skandinavien, sonst hätten wir ja wirklich ein Problem im Winter wa?

Ein Kumpel von mir hat eben diese Erfahrung gemacht. Ihm wurde auf dem Amt genau diese Form erklärt!

Ich gebe es an euch weiter!!!

Vielleicht habe ich mich ja auch nicht so richtig ausgedrückt in der letzten Message!

Also, wenn das Fahrzeug über Nacht abgestellt wird!

Sicherlich kann man die 06er auch über die Nacht benutzen, aber nicht während der ganzen Nacht am Fahrzeug dran lassen, wenn das Fzg. abgestellt ist.

Also im Kreiss BB ist man in der letzten Zeit besonders hinter den 06er Kennzeichen her. Hier wurden glaube ich alle Beamten beauftragt, sich jede 06er-Nummer zu notieren, Uhrzeit, wo, welches Fzg. ...Später wird dann bei der Verlängerung der Kennzeichen das Fahrtenbuch mit den Notizen abgeglichen.

Ich glaube, die Zulassungsstelle in BB hat in den letzten Monate dadurch etwas erhöhte Einnahmen gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Hallo

Interessante Frage. Mit der 07er ist es jedenfalls definitv verboten. Bei der 06er weiß ich es leider auch nicht genau.

Könnte mir aber vorstellen, da es sich hierbei um ein Händlerzeichen handelt, daß es dort genauso gehändelt wird.

Ein Händler hat ja schließlich ein Gewerbe. Gewerbe = Hof, Autohaus, Werkstatt. Anders könnten ja z.B. auch Möbelgeschäfte ihre Produkte auf öffentlichen Parkplätzen ausstellen. ;)

Der Vergleich ist vielleicht an den Haaren herbei geholt, könnte mir aber durchaus vorstellen, daß genau so argumentiert wird.

Gruß,

Mario

Wo nimmst du deine Erkenntnis her, dass das Parken mit einem 07er Fahrzeug auf öffentlichen Flächen und Parkplätzen verboten ist.?

Habe seit 4 Jahren 07er Fahrzeuge und die stehen auch mal am Strassenrand bzw. zur Probefahrt bereit. Keine Probleme, oder zum Tanken nach Aldi! (PÖL) Das Verbot gibt es nicht!!!!!!!

Moin,

Doch ... das gibt es ;) Da die 07er Zulassung eine SONDERZULASSUNG gemäß 49. Ausnahmeverordnung ist, gilt die Zulassung nur für eingeschränkte BEGRÜNDETE Fahrten.

Da der Wagen nicht as usual zugelassen ist ... gilt das Auto als NICHT VERSICHERT, wenn es ohne Begründung im öffentlichen Verkehrsraum parkt. Verhält sich gleich wie mit einem Saisonkennzeichen ausserhalb des Zulassungszeitraumes ! Und unversicherte Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein.

Fährst Du zum tanken zum Aldi, ist das eine der berüchtigten "Erhaltungsfahrten", da man ja nunmal tanken muss. Genauso wäre es, wenn du das Fahrzeug zur Werkstatt fährst, und dort auf dem Hof abstellst. Stellst du den Wagen vor der Haustür ab, dann ist das nicht mehr abgedeckt. Das ist genauso, als wenn dir ein Autohaus ein Auto mit 06er Nummer zur Probe über Nacht gibt. Dann darf das auch im Zweifel an der Strasse oder auf dem Hof parken, da dies eine Probe-/Werbefahrt zum Anregen des Kaufes ist.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Doch ... das gibt es ;) Da die 07er Zulassung eine SONDERZULASSUNG gemäß 49. Ausnahmeverordnung ist, gilt die Zulassung nur für eingeschränkte BEGRÜNDETE Fahrten.

Da der Wagen nicht as usual zugelassen ist ... gilt das Auto als NICHT VERSICHERT, wenn es ohne Begründung im öffentlichen Verkehrsraum parkt. Verhält sich gleich wie mit einem Saisonkennzeichen ausserhalb des Zulassungszeitraumes ! Und unversicherte Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein.

Fährst Du zum tanken zum Aldi, ist das eine der berüchtigten "Erhaltungsfahrten", da man ja nunmal tanken muss. Genauso wäre es, wenn du das Fahrzeug zur Werkstatt fährst, und dort auf dem Hof abstellst. Stellst du den Wagen vor der Haustür ab, dann ist das nicht mehr abgedeckt. Das ist genauso, als wenn dir ein Autohaus ein Auto mit 06er Nummer zur Probe über Nacht gibt. Dann darf das auch im Zweifel an der Strasse oder auf dem Hof parken, da dies eine Probe-/Werbefahrt zum Anregen des Kaufes ist.

MFG Kester [/QUOTE

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