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Rote 06er-Nummer - Parken illegal?

Themenstarteram 20. Juni 2005 um 10:35

Mein Capri (mit Saisonkennzeichen) ist gerade in der abgemeldeten Phase und dabei wie immer in dieser Zeit bei einem bekannten Schrauber in der Werkstatt zum "renovieren". Ich sagte zu ihm, das er damit ruhig öfters mit der Roten 06er heimfahren kann (ca. 5km), damit das Auto auch mal etwas bewegt wird. Als Antwort bekam ich zu hören das er das nicht mehr macht, da er bereits 2 Verwarnungen bekam, weil er über Nacht Fahrzeuge mit der 06er-Nummer vor der Haustüre parkte (öffentlicher Parkplatz). Er versteht das auch nicht so ganz, denn für die 06er-Nummer zahlt er ja ziemlich viel Steuer und Versicherung, deshalb die Frage:

Darf man mit der 06er wirklich nicht im öffentlichen Raum Parken?

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36 Antworten

Hm,- dann muß ich passen. Hoffen wir mal auf einen Leser, der aus dem besagten unbekannten Land stammt. ;)

Gruß,

Mario

Möchte euch freundlichst darauf hinweisen, dass das Parken mit dem 07er Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum gestattet ist.

VERBOTEN IST ES DEFINITIV NICHT !

In übrigen handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für 07er Fahrzeuge und die Kennzeichen haben ein ganz normales Siegel.

Insofern gibt es auch keine Ausschlüsse oder Auflagen von Seiten des Versicheres bzw. unseres Strassenverkehrsamtes.

Ein ganz schlauer behauptet sogar, man müße die 07er Kennzeichen über Nacht abschrauben, falls das Fahrzeug auf Privatgelände steht. Alles Schwachsinn und Quatsch kann ich nur sagen und ich weiß wo von ich rede.

Schöne Gute Nacht

Hey

 

Hey

also für die 07-Kennzeichen gibt es einige Sätze und zwei gefallen mir besonders gut.

-- zur Anregung der Kauflust ...... darf man sie benützen

-- zur Wiederherstellung und Wartung der kulturlichen Zwecke

das sind doch schöne Sätze und die soll mir einer Ausdeutschen.............

War ein Begleitbrief der Zulassungsstelle wo ich meine 07-Kennzeichen erhalten habe.

06-Kennzeichen

Fahrtenbuch immer eintragen, man muß nämlich die Nummer einmal im Jahr bei der Zulassungstelle vorzeigen und neu beantragen und da Vergleichen sie das Fahrtenbuch mit dem Compuetr wenn die Polizei etwas aufgeschrieben hat. Kann Mächtig Ärger machen.

 

mfg

uncle-beme

Zitat:

Original geschrieben von Sternmeister

... Ein ganz schlauer behauptet sogar, man müße die 07er Kennzeichen über Nacht abschrauben...

Schöne Gute Nacht

Mag sein, daß das für die 06er gilt. Aber für die 07er ist mir das auch neu.

Was das parken mit 07 auf öffentlichen Parkplätzen angeht, so scheint das auch wieder eine unterschiedliche Handhabung seitens der Zulassungsstellen zu sein. Schließlich wird man dort ja auch eingehend über den Gebrauch belehrt.

Kann aber durchaus "lustig" enden, wenn jemand aus einem Bundesland in dem dieses parken erlaubt ist, während einer Ausfahrt durch ein anderes Bundesland mal schnell vor einem Supermarkt parkt und dann eine Anzeige erhält, da es dort natürlich verboten war. :rolleyes:

Gruß,

Mario

Zitat:

Original geschrieben von Sternmeister

Ein ganz schlauer behauptet sogar, man müße die 07er Kennzeichen über Nacht abschrauben, falls das Fahrzeug auf Privatgelände steht. Alles Schwachsinn und Quatsch kann ich nur sagen und ich weiß wo von ich rede.

hätte unser "Meister" mal genau hingeschaut und richtig gelesen, dann wäre ihm aufgefallen, dass mit den 07er "wahrscheinlich" gestanden ist. Mit 07er kenne ich mich wirklich nicht aus. Sorry, wenn noch schlauere meinen, sie können nicht lesen. Eine Verneinung der Annahme hätte ja genügt!!

Bei den 06er ist es aber nun mal so, dass die Kennzeichen abmontiert werden müssen, auch wenn das Fahrzeug über Nacht auf privatem Gelände steht. Offizieller Hinweis von der Zul.stelle BB.

Die Frage war ja nun auf die 06er bezogen!!!

Sorry, aber ich habe wirklich keine weitere Antwort bekommen, wieso der Mechaniker vom Chaoschemiker die Verwarnungen bekommen hat.

Vielleicht weiss es ja unser ganz ganz schlauer "Meister"!?

Da beim 07er die berechtigten Fahrzeuge von der Zulassungsstelle eingetragen werden, und nicht wie beim 06er vom Inhaber des Kennzeichens, gibt es da schon Unterschiede zwischen den Auflagen un der Nutzung der beiden Kennzeichen.

Und bezüglich des "Tankverbotes" , dann gibt man eben an, zusätzlich den Reifenluftdruck kontrolliert zu haben, und schon ist es eine Wartungsarbeit. Bei solchen Urteilen kann man nur sagen, armes Deutschland ;)

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth

...

dann gibt man eben an, zusätzlich den Reifenluftdruck kontrolliert zu haben, und schon ist es eine Wartungsarbeit.

Tja, wir sind ja nun ein Stück Schlauer. Aber der arme Kerl den es erwischt hat... Wäre ich vor(!) diesem Beitrag in eine Kontrolle gefahren, hätte ich wohl auch "nur" das Tanken angegeben - und danach blöd aus der Wäsche geschaut. ;)

Gruß,

Mario

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