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Rotblitzer, im Stand geblitzt Probezeit.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 1:04

Hallo . Ich habe heute eine Rote Ampel zu spät gesehen, weil ich abgelenkt war. Ich habe dann noch gebremst bin allerdings mit dem Vorderrad über die haltelinie gefahren. Dann hat es geblitzt und ein paar sekunden Später nochmal. Ich hab in der zeit gestanden, die Ampel also nicht überfahren. Was habe ich jetzt genau zu befürchten ? Vorallem weil ich noch in der Probezeit bin.

Grüße, Jules.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 13. Januar 2015 um 02:38:59 Uhr:

Max 10 eur wegen haltelinienverstoß.

Blödsinn, "wenn" die hinteren Räder die Haltelinie nicht überfahren haben passiert da gar nichts.

Nicht mal 10 Euro, weil die Haltelinie so nicht überfahren wurde und somit auch kein Verstoß vorliegt.

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Zitat:

@Günter schrieb am 13. Januar 2015 um 10:00:36 Uhr:

und wieso löst der zweite blitz aus

Eben damit festgestellt werden kann, ob der Blitzauslöser sich lediglich verbremst hat (wie der TE) und noch vor der Kreuzung zum Stehen gekommen ist oder ob er durchgezogen ist. Das eine kostet 10 €, das andere gibt Punkte oder (wenn > 1 s Rot) 4 Wochen Fahrverbot.

Zitat:

@Günter schrieb am 13. Januar 2015 um 10:00:36 Uhr:

und wieso löst der zweite blitz aus

Um so einen echten Rotlichtverstoß zu dokumentieren. Sind beide Fotos identisch, siehe mein oberes Posting.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 13. Januar 2015 um 02:38:59 Uhr:

Max 10 eur wegen haltelinienverstoß.

Blödsinn, "wenn" die hinteren Räder die Haltelinie nicht überfahren haben passiert da gar nichts.

Nicht mal 10 Euro, weil die Haltelinie so nicht überfahren wurde und somit auch kein Verstoß vorliegt.

kein Blödsinn. Für den Haltelinienverstoß reicht es, wenn ein Teil des Autos über der Haltelinie steht. Es ist ja auch nicht die Hinterachse, die ggf. Fußgänger behindert. In der Praxis wird so etwas trotzdem nicht geahndet.

Es ist nunmal so, daß die Hinterachse des Fahrzeugs entscheidet, ob drüber oder nicht drüber.

Die Vorderachse löst zwar den Rotlichtblitz aus, wenn ich aber mit der Hinterachse noch vor der Haltelinie zum Stehen komme ist das weder ein Haltelinienverstoß noch ein Rotlichtverstoß.

Für diese merkwürdige Behauptung kannst Du bestimmt einen Beleg oder eine Quelle anführen?

Ist es dann immer erst ein Unfall, wenn auch die Hinterachse aufprallt? An Ampelblitzern würde dann zurückgerechnet auf den Zeitpunkt, wo auch die Hinterachse die Haltelinie überquert?

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 14:50

Ich stand zwar weit vorn, aber nicht soweit das die Hinterräder die Halteliie überfahren hätten. War übrigens auch in Bremen wie bei antonbrummi05.

vergiss das mit den Hinterrädern. Vor der Haltelinie zum Stehen kommen heißt vor der Haltelinie und nicht auf der Haltelinie mit den Hinterrädern davor.

Zitat:

@Günter schrieb am 13. Januar 2015 um 10:00:36 Uhr:

und wieso löst der zweite blitz aus

vorher lesen und verstehen, deshalb war meine frage wieso der zweite blitz auslöste wenn er doch gestanden hat, übrigens ist die bemerkung mit dem unachtsam an die kreutzung rangefahren fragwürdig.

gruß

Ampelblitzer lösen immer zweimal aus, damit festgestellt werden kann, ob das Fahrzeug über die Kreuzung gefahren ist oder (wie hier) doch noch zum Stehen kam.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 15:01

Von mir aus bezahle ich auch gerne 10€ für den Rotlichtverstoß. Mir ging es nur darum das ich keinen Punkt bekomme, wegen der Probezeit.

Grüße, Jules

am 17. Januar 2015 um 8:15

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Januar 2015 um 11:01:50 Uhr:

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 13. Januar 2015 um 02:38:59 Uhr:

Max 10 eur wegen haltelinienverstoß.

Blödsinn, "wenn" die hinteren Räder die Haltelinie nicht überfahren haben passiert da gar nichts.

Nicht mal 10 Euro, weil die Haltelinie so nicht überfahren wurde und somit auch kein Verstoß vorliegt.

Der einzige der hier "Blödsinn" schreibt bist DU!!!!!!!

Zitat:

"OLG Köln v. 19.03.1998: Maßgeblich für die Annahme eins qualifizierten Rotlichtverstoßes ist der Zeitpunkt, in dem die Vorderräder des Fahrzeugs die Haltelinie überfahren

Das OLG Köln (Beschluss vom 19.03.1998 - Ss 129/98 (B)) hat festgestellt, dass für die Beurteilung eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes (länger als 1 Sek. nach Rot) der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Betroffene mit den Vorderrädern seines Fahrzeugs die Haltelinie überfahren hat."

Es gibt diverse Urteile zu dem Thema, einfach mal googlen.

Themenstarteram 2. März 2015 um 1:05

Also bis jetzt ist nichts gekommen. Hab mir die stelle nochmal angeschaut, so wie ich gestanden hab, war ich auf jedenfall mit den Hinterrädern auch über die Linie gefahren.

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 2. März 2015 um 02:05:44 Uhr:

Also bis jetzt ist nichts gekommen. Hab mir die stelle nochmal angeschaut, so wie ich gestanden hab, war ich auf jedenfall mit den Hinterrädern auch über die Linie gefahren.

Aber du hast gestanden und nicht die kreuzung uberquert. Das zahlt.

Wenn du harder gebremst hat test, moglicherweise ware dir der nachfolgende hinter drauf be fahren.

Rudiger

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