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Rost Garantie

Themenstarteram 25. Januar 2009 um 15:10

Hallo!

 

Auch bei meinem Focus (Bj. 01) rosten die Türen. Ich habe hier im Forum gelesen dass es für Rostschäden eine 12 Jahres Garantie gibt.

 

Nun ist es aber so dass ich der 2. Besitzer bin. Kann ich diese Garantie nun auch noch in Anspruch nehmen und wie gehe ich da am besten vor?

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21 Antworten
am 27. Januar 2009 um 22:32

Ist ja auch völlig nachvollziehbar, sonst würde schließlich jeder Fehler beim Hersteller landen. Aber das beim Focus Mk1 ein Problem mit der Dichtmasse der Bördelkanten bestand, ist wirklich kein Geheimnis mehr, nicht für die Kunden und erst recht nicht für Ford. Wenn man Wert auf seine Kunden legt, sollte man das mit Sicherheit beherzigen und nicht dem Kunden die Schuld für den Herstellungsfehler in die Schuhe schieben!

am 27. Januar 2009 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von Focus-Richy

Ist ja auch völlig nachvollziehbar, sonst würde schließlich jeder Fehler beim Hersteller landen. Aber das beim Focus Mk1 ein Problem mit der Dichtmasse der Bördelkanten bestand, ist wirklich kein Geheimnis mehr, nicht für die Kunden und erst recht nicht für Ford. Wenn man Wert auf seine Kunden legt, sollte man das mit Sicherheit beherzigen und nicht dem Kunden die Schuld für den Herstellungsfehler in die Schuhe schieben!

Siehst du doch! Sie versuchen es und schaffen es auch meistens!

Hallo, Also ich hab einen focus bj 2000 und als ich ihn übernommen habe war nix eingetragen im service-Heft. Als ich zum Händler ging wurde mir geraten noch ein halbes jahr zu warten weil ich dann eine neue Heckklappe bekomme und die alte nicht nur Sandgestrahlt und lackiert wird. Ich hab gewartet und bin nochmal hin am ende letzten jahres, da hieß es auf einmal ich soll nochmal im januar hinkommen weil die garantiebedingungen sich geändert haben und es ohne nachweis eh keine neuen türen oder heckklappen mehr gebe nur noch repatur. Was ja dämlich wäre da ich ja extra warten sollte damit ich ne neue bekomme weil der händler sonst garantie auf die repatur geben muss. Damit wäre Ford ja auch fein raus und shciebt es auf die kleinen händler.

Soweit ich weiss gabs vor 2001 keine Pflicht für die Rostschutzkontrolle. Hat jemand Aktuell das selbe problem und war in diesem Jahr beim händler mit einem auto bj vor 2001?

mfg christian

am 28. Januar 2009 um 20:55

Ja, ich habe das gleiche Problem! Habe einen 99er Focus. Habe schon in diesem Beitrag über meine Probleme berrichtet: http://www.motor-talk.de/.../...ntiebestimmung-focus-fvl-t2085106.html

Du brauchst definitiv keinen Scheckheftnachweis, aber Ford wirft dir wenn du zu lange gewartest hast und die Teile durchgerostet sind die vernachlässigung der Schadensminderungspflicht vor! Kein Wunder: Das Fordwerk Köln hat Kurzarbeit beantragt und auf diese Weise spart man Geld! Kannst dir ja mal den Beitrag von mir durchlesen, da sind auch die Briefe angehangen. Morgen bin ich wieder beim Anwalt!

Gruß Richard

am 29. Januar 2009 um 14:21

Nur so eine frage gilt die Rostgarantie an jedem Fahrzeug teil und an jeder stelle?

Zitat:

Original geschrieben von Benya

Nur so eine frage gilt die Rostgarantie an jedem Fahrzeug teil und an jeder stelle?

Ja gilt sie. Allerdings muss das Blech von innen nach außen gammeln. Es muss also schon quasi ein Fabrikationsfehler vorliegen. Du kannst da z. B. nicht mit ner Motorhaube hingehen, die voller unbehandelter Steinschläge ist und die deswegen anfängt zu gammeln.

Zitat:

Original geschrieben von BlackFiesta85

Hallo, Also ich hab einen focus bj 2000 und als ich ihn übernommen habe war nix eingetragen im service-Heft. Als ich zum Händler ging wurde mir geraten noch ein halbes jahr zu warten weil ich dann eine neue Heckklappe bekomme und die alte nicht nur Sandgestrahlt und lackiert wird. Ich hab gewartet und bin nochmal hin am ende letzten jahres, da hieß es auf einmal ich soll nochmal im januar hinkommen weil die garantiebedingungen sich geändert haben und es ohne nachweis eh keine neuen türen oder heckklappen mehr gebe nur noch repatur. Was ja dämlich wäre da ich ja extra warten sollte damit ich ne neue bekomme weil der händler sonst garantie auf die repatur geben muss. Damit wäre Ford ja auch fein raus und shciebt es auf die kleinen händler.

Soweit ich weiss gabs vor 2001 keine Pflicht für die Rostschutzkontrolle. Hat jemand Aktuell das selbe problem und war in diesem Jahr beim händler mit einem auto bj vor 2001?

mfg christian

Ich war im letzten Jahr beim Händler damit. Der erste hat mich abgewimmelt und kam mit mit Servicehaft und so. Der zweite hat Fotos gemacht, Bericht nach Köln geschickt und ein halbes Jahr später hatte ich ne reparierte Motorhaube, hintere Türen und ne komplett neu lackierte Heckklappe. Dort haben die sogar den Gammel unter der Griffleiste anerkannt.

Es kommt m. E. auch immer ein bischen darauf an, wie der Händler das in Köln verkauft.

Ach ja: Abgewimmelt wird man übrigens gerne, weil die Werstätten diese Art der Reparaturen ganz mies pauschal abgerechnet bekommen mit Ford.

Deswegen: Wenn es bei dem einen nicht klappt, weiter zum nächsten. Denn es gibt ihn noch, den FFH. Die sind zwar selten, aber es gibt sie :)

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