Rollsplitt, Schild nicht aufgetsellt, wer haftet?
Hey Leute
am 3.6. wurde auf einem straßenstück Bundeskraftfahrtstraße der Asphalt erneuert und Rollsplitt angewandt. Dies geschah am späten abend.
Am 4.6. fuhr ich genau auf diesem stück strecke. keinerlei hinweise auf baustelle oder rollsplitt, nur begrenzung auf tempo 60.
in mehr als ausreichendem abstand vor mir (ca. 60m) fuhr ein anderes fahrzeug und schleuderte splitt auf, sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.
habe mich zuerst an die baustellenfirma gewandt. diese verwies mich an die schidlerfirma... welche sich wiederum keiner schuld bewusst ist.
"Am 6.6. wurden dann aufgrund der gefahren durch aufgeschleuderten splitt und den tiefen temperaturen die beschilderung rollplitt und tempo 40" hinzugefügt... somit sind wir... nicht in der haftung für ihre schäden"
(man vergleiche das datum!!!)
wie sollte ich nun vorgehen weiter?
muss ich IMMER mit splitt rechnen wenn irgendwo mal nen stück asphalt gemacht wurde? in 8 jahren aktiven fahren is mir bisher immer alles mit schild begegnet, und wenn kein splitt genutzt wurde, dann auch kein schild da stand?
nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto
Beste Antwort im Thema
Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.
Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.
Rudiger
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.
Rudiger
Wieso zu geringer Abstand: Geschwindigkeit auf auf 60 km/h reduziert. Mindestabstand (halber Tacho) wären dann 30 Meter, oder den sogenannten 2 Sekunden Abstand, dass sind dann auch ca. 30 Meter.
Er fährt doch keinen LKW ?
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wieso zu geringer Abstand: Geschwindigkeit auf auf 60 km/h reduziert. Mindestabstand (halber Tacho) wären dann 30 Meter, oder den sogenannten 2 Sekunden Abstand, dass sind dann auch ca. 30 Meter.Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.
Rudiger
Er fährt doch keinen LKW ?
Gruß Rolf
Ich hab dir mal Fett gemacht worauf es ankommt. Die 2 Sekundenregel oder der halbe Tacho zaehlt bei idealen bedingungen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto
Wie kommt es zu dem hohen Schaden?
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Wie kommt es zu dem hohen Schaden?Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto
er ist 3 stunden hinterher gefahren. und hat dass Geprassel nicht bemerkt....
Alex
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Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
er ist 3 stunden hinterher gefahren. und hat dass Geprassel nicht bemerkt....Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Wie kommt es zu dem hohen Schaden?
Alex
Oder er dachte es ist Regen und hatte den Scheibenwischer dabei an 😁
Mal was anderes. Ich seh gerade im Profil dass das Auto vom TE von 2002 ist. Wurde das Fahrzeug 10 Jahre lang nicht bewegt das es erst jetzt zu schaeden durch Steinschlag usw kommt? Das duerfte in dem Fall schwer zu beweisen sein.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich hab dir mal Fett gemacht worauf es ankommt. Die 2 Sekundenregel oder der halbe Tacho zaehlt bei idealen bedingungen. 😉Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wieso zu geringer Abstand: Geschwindigkeit auf auf 60 km/h reduziert. Mindestabstand (halber Tacho) wären dann 30 Meter, oder den sogenannten 2 Sekunden Abstand, dass sind dann auch ca. 30 Meter.
Er fährt doch keinen LKW ?
Gruß Rolf
Es gibt keine Abstandsregelung bei Rollsplitt ! Hier wäre demnach nur eigenes Gefühl gefragt !
Anders bei Schnee, Glatteis oder starken Regen.
Solltes Du etwas anderes finden, link mal die Quelle rein !
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es gibt keine Abstandsregelung bei Rollsplitt ! Hier wäre demnach nur eigenes Gefühl gefragt !
Und? Was spricht dagegen, den Umständen entsprechend eigenverantwortlich zu entscheiden?
Zitat:
Anders bei Schnee, Glatteis oder starken Regen.
Welcher konkrete Abstand ist denn bei Schnee oder Glatteis vorgeschrieben? Und wo steht das?
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Welcher konkrete Abstand ist denn bei Schnee oder Glatteis vorgeschrieben? Und wo steht das?
Gruß vom bösen Dieter
Spätestens wenn der Abstand zuwenig ist dann knallts. Das muss doch auch nirgends geschrieben stehen.
Weis doch ein Jeder oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das muss doch auch nirgends geschrieben stehen.
Weis doch ein Jeder oder nicht?
Ganz meine Rede. Aber offensichtlich brauchen manche für alles ein Schild ...
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es gibt keine Abstandsregelung bei Rollsplitt ! Hier wäre demnach nur eigenes Gefühl gefragt !Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich hab dir mal Fett gemacht worauf es ankommt. Die 2 Sekundenregel oder der halbe Tacho zaehlt bei idealen bedingungen. 😉
Anders bei Schnee, Glatteis oder starken Regen.
Solltes Du etwas anderes finden, link mal die Quelle rein !
Gruß Rolf
Wenn man nicht in der Lage ist in Eigenverantwortung auf andere Umstaende zu reagieren und dementsprechend zu fahren, siehts meiner Meinung nach ziemlich duenne aus 😉 Rollsplitt verlaengert auch mit sicherheit den Bremsweg. Genau wie feuchtes Laub usw. Muss es fuer alles Schilder geben? Mit sicherheit nicht. Und wozu muss ich da eine Quelle verlinken? Googlest du auch im Auto erst nach einem Link bevor du handelst? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Hey Leuteam 3.6. wurde auf einem straßenstück Bundeskraftfahrtstraße der Asphalt erneuert und Rollsplitt angewandt. Dies geschah am späten abend.
Am 4.6. fuhr ich genau auf diesem stück strecke. keinerlei hinweise auf baustelle oder rollsplitt, nur begrenzung auf tempo 60.in mehr als ausreichendem abstand vor mir (ca. 60m) fuhr ein anderes fahrzeug und schleuderte splitt auf, sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.
habe mich zuerst an die baustellenfirma gewandt. diese verwies mich an die schidlerfirma... welche sich wiederum keiner schuld bewusst ist.
"Am 6.6. wurden dann aufgrund der gefahren durch aufgeschleuderten splitt und den tiefen temperaturen die beschilderung rollplitt und tempo 40" hinzugefügt... somit sind wir... nicht in der haftung für ihre schäden"
(man vergleiche das datum!!!)
wie sollte ich nun vorgehen weiter?
muss ich IMMER mit splitt rechnen wenn irgendwo mal nen stück asphalt gemacht wurde? in 8 jahren aktiven fahren is mir bisher immer alles mit schild begegnet, und wenn kein splitt genutzt wurde, dann auch kein schild da stand?
nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto
Nimm dir einen Anwalt.
Nein ich übernehme keine Anwaltskosten von MT Teilnehmern. Verlässliche Rechtsberatung gibt es hier auf MT allerdings auch nicht, daher rate ich den Fall mit einem Anwalt zu beraten.